Steuererklärung im Jahr der Eheschließung + Arbeitslosigkeit

Steuererklärung im Jahr der Eheschließung + Arbeitslosigkeit

am 05.02.2005 14:02:51 von Andreas Cremer

Hallo Newsgroup,

bisher habe ich für mich und meine Lebensgefährtin immer die Steuererklärung
mit Wiso Sparbuch 200X gemacht.
Das war auch alles immer super einfach, alles ausgefüllt und unterm Strich
kam
allein durch die Fahrkosten immer ne nette Rückzahlung raus.

Nun haben wir im Oktober 2004 geheiratet und ich bin mir nicht sicher ob ich
das mit dem WISO Programm nun alles richtig machen kann weil man im Jahr der
Eheschließung wohl einiges anders Absetzen können soll und es außerdem eine
Möglichkeit der getrennt-Veranlagung geben soll wenn beide auf 4/4
versteuern. Steuerklasse 4/4 haben wir uns daher vorsorglich nach der
Hochzeit
geben lassen.

Kann mich mal jemand aufklären welche Vorteile die getrennt-Veranlagung hat
und was ich im Jahr der Eheschließung zusätzlich absetzen kann?

Hier einmal die wichtigsten Eckdaten:

Iin komplett 2004 hatten wir 1 gemeinsamen Haushalt.
kein Wohneigentum
gemeinsame Hausrat und gemeinsame Privathaftpflichtverischerung.
Zinserträge unter dem Einzel bzw. gemeinsamen Satz.
1 KFZ.

Ehemann:
technischer Angesteller(Bürotätigkeit)
Steuerklasse 1 bis 20.Oktober 2004
Steuerklasse 4 seit 21. Oktober 2004
~40000 brutto in 2004
~220Tage a 48km einfache Stecke
Fachbücher für 150 Euro ein paar Briefmarkenquittungen, sonst nix zum
absetzen

Ehefrau:
kaufmännische Angestellte
Ausbildung Januar 2004 bei Arbeitgeber A beendet

Seit 1. Februar 2004 - Juli 2004 bei Arbeitgeber B
~25km einfache Strecke

August 2004 - Oktober 2004 Arbeitslos!

seit November 2004 Arbeitgeber C
ca. 1km Fußweg zur Arbeit

~ 16000 Euro Einkommen in 2004 brutto
+ ~ 2000 Euro Arbeitlosengeld in 2004
Steuerklasse 1 bis 20. Oktober 2004
Steuerklasse 4 seit 21. Oktober 2004
für ~ 500 Euro Bewerbungskosten Quittungen
sonst nix weiteres zum Absetzen.

Kann mir jemand nen Tip geben wie ich bei der Steuererklärung am
sinnvollsten vorgehe.
Steuerberater, der uns die Steuererklärung macht möchte ich nach möglichkeit
vermeiden wenns nicht viel komplizierter wird wie vorher.

Danke & Gruss,

Andreas

Re: Steuererklärung im Jahr der Eheschließung + Arbeitslosigkeit

am 05.02.2005 15:49:46 von Christian Dietrich

Andreas Cremer schrieb:
> Hallo Newsgroup,
> Steuerklasse 4 seit 21. Oktober 2004
> ~40000 brutto in 2004


> ~ 16000 Euro Einkommen in 2004 brutto
> + ~ 2000 Euro Arbeitlosengeld in 2004
> Steuerklasse 1 bis 20. Oktober 2004
> Steuerklasse 4 seit 21. Oktober 2004

Hallo Andreas,

bei Steuerklasse 4 zu 1 ist keinerlei Unterscheid.
Von daher ist es keine große Veränderung.

Aber ggf. solltest Du mal schnellstens in die Steuer
klasse 3 wechseln und deine Frau in die Klasse 5

Berechnung:
Du 3.333 pM bei Klasse 4 = 1837,60 Euro
Sie 1.333 pM bei Klasse 4 = 966,91 Euro
Summe: 2804,51 Euro

Bei 3 und 5 wie folgt:
Du 3.333 pM bei Klasse 3 = 2214,80 Euro
Sie 1.333 pM bei Klasse 5 = 679,59 Euro
Summe: 2894,39 Euro

Und wenn Sie jetzt auf Arbeitssuche ist, lohnt es
sich für Dich natürlich nochmehr

Zum Absetzen:
Ich sehe bei Euch keine großen Absetzbetrag, außer das Autofahren,
denn jeder hat ja 1.044 Euro Werbungskostenpauschle.

Und die Fahrtkosten wie immer einfach eintragen und fertig.

Was willst Du noch angeben?

Gruß

*wie immer alle Angaben ohne Gewähr*

Re: Steuererklärung im Jahr der Eheschließung + Arbeitslosigkeit

am 06.02.2005 09:12:49 von Siegfried Rundstedt

Andreas Cremer wrote:
>
> Kann mich mal jemand aufklären welche Vorteile die getrennt-Veranlagung hat
> und was ich im Jahr der Eheschließung zusätzlich absetzen kann?
>
> Hier einmal die wichtigsten Eckdaten:
>
> Iin komplett 2004 hatten wir 1 gemeinsamen Haushalt.
> kein Wohneigentum
> gemeinsame Hausrat und gemeinsame Privathaftpflichtverischerung.
> Zinserträge unter dem Einzel bzw. gemeinsamen Satz.
> 1 KFZ.
>
> Ehemann:
> technischer Angesteller(Bürotätigkeit)
> Steuerklasse 1 bis 20.Oktober 2004
> Steuerklasse 4 seit 21. Oktober 2004
> ~40000 brutto in 2004
> ~220Tage a 48km einfache Stecke
> Fachbücher für 150 Euro ein paar Briefmarkenquittungen, sonst nix zum
> absetzen
>
> Ehefrau:
> kaufmännische Angestellte
> Ausbildung Januar 2004 bei Arbeitgeber A beendet
>
> Seit 1. Februar 2004 - Juli 2004 bei Arbeitgeber B
> ~25km einfache Strecke
>
> August 2004 - Oktober 2004 Arbeitslos!
>
> seit November 2004 Arbeitgeber C
> ca. 1km Fußweg zur Arbeit
>
> ~ 16000 Euro Einkommen in 2004 brutto
> + ~ 2000 Euro Arbeitlosengeld in 2004
> Steuerklasse 1 bis 20. Oktober 2004
> Steuerklasse 4 seit 21. Oktober 2004
> für ~ 500 Euro Bewerbungskosten Quittungen
> sonst nix weiteres zum Absetzen.
>
> Kann mir jemand nen Tip geben wie ich bei der Steuererklärung am
> sinnvollsten vorgehe.

So aus der Hand: Weil das ALG I Deiner Frau unter den Progressions-
vorbehalt fällt, wäre Getrenntveranlagung besser. Weil Dein Einkommen
erheblich höher ist, wäre Zusammenveranlagung besser.

Das WISO-Programm erlaubt Dir aber die Wahl. Vergleiche einfach die
resultierenden Steuerschulden, und wähle die günstigere Alternative.
Meine Vermutung: Zusammenveranlagung wird besser sein.

Gruß, Steve

Re: Steuererklärung im Jahr der Eheschließung + Arbeitslosigkeit

am 07.02.2005 13:08:58 von Andreas Cremer

"Christian Dietrich" <> wrote in
message news:4204dd19$0$811$
> Zum Absetzen:
> Ich sehe bei Euch keine großen Absetzbetrag, außer das Autofahren,
> denn jeder hat ja 1.044 Euro Werbungskostenpauschle.
>
> Und die Fahrtkosten wie immer einfach eintragen und fertig.
>
> Was willst Du noch angeben?

Danke für die Info,
mehrere Leute sagten mir im Sommer das wir im Jahr der Eheschließung auf
jeden Fall auf 4/4 gehen sollen weil man nur dann die Möglichkeit zur
Getrenntveranlagung hat. Was für Vorteile diese Getrenntveranlagung hat
konnte mir aber keiner genau sagen.
Meine Mutter ist der Überzeugung man könnte, genau wie bei einer Beerdigung,
aufgrund der Eheschließung/Hochzeitsfeier außergewöhnliche Belastung
geleltend machen. Meine Leien-Meinung: Eine Eheschließung im Gegensatz zu
einer Beerdigung eine freiwillige Entscheidung (meistens jedenfalls :-) )
und daher sicher nicht absetzbar !?!?!?!?

Haben wir durch die Hochzeit eine Außergewöhnliche Belastung die wir
steuerlich geltend machen können ?

Zu den Steuerklassen:
Auf Steuerklasse 4/4 wollen wir warscheinlich weiterhin bleiben weil meiner
Frau zum einen sicher das Arbeiten keinen Spaß mehr macht wenn sie nur noch
mit knapp 900 Euro netto nach Hause kommt anstatt zur Zeit 1200 Euro und
außerdem ist am Jahresende die Steuerrückzahlung höher. So nen Batzen Geld
von der Rückzahlung tut man sich aufs Sparbuch, wärend wir die 50 Euro mehr
im Monat bei 3/5 vermutlich so ausgeben würden.

Andreas