Autofahren mit Daumenschiene?

Autofahren mit Daumenschiene?

am 09.02.2005 15:12:14 von Tom Tiller

Hallo,

ich trage seit 3 Wochen eine Daumenschiene.
Ich konnte aufgrund meines Krankenscheins bis jetzt das Auto stehen lassen.
Nun muss ich aber nächste Woche wieder fahren, da ich meine Arbeitsstätte
nicht mit Bus und Bahn erreichen kann.
Daher wollte ich fragen, ob ich mit der Schiene überhaupt fahren darf. Habe
schon öfter Leute mit einer Daumenschiene fahren sehen, mich würde aber mal
die rechtliche Seite und die Sicht der Versicherungen interessieren.

Gruß
Max

Re: Autofahren mit Daumenschiene?

am 09.02.2005 15:38:14 von Markus Rebbert

> Daher wollte ich fragen, ob ich mit der Schiene überhaupt fahren darf. Habe
> schon öfter Leute mit einer Daumenschiene fahren sehen, mich würde aber mal
> die rechtliche Seite und die Sicht der Versicherungen interessieren.

Frag doch mal deinen "Freund und Helfer" der örtlichen
Polizeidienststelle; die sind für den rollenden Verkehr zuständig.

Gruß,
Markus

Re: Autofahren mit Daumenschiene?

am 09.02.2005 22:47:26 von Friese

steht in der stvo:

du darfst nur fahren wenn du körperlich und geistig uneingeschränkt dazu in
der lage bist.

versicherungsmäßig:

wenn du einen unfall verursachst der dir ohne schiene nicht passiert wäre
keine kaskodeckung.

gruß
michael





"Max Sprangler" <> schrieb im Newsbeitrag
news:cud5nr$jib$03$
> Hallo,
>
> ich trage seit 3 Wochen eine Daumenschiene.
> Ich konnte aufgrund meines Krankenscheins bis jetzt das Auto stehen
lassen.
> Nun muss ich aber nächste Woche wieder fahren, da ich meine Arbeitsstätte
> nicht mit Bus und Bahn erreichen kann.
> Daher wollte ich fragen, ob ich mit der Schiene überhaupt fahren darf.
Habe
> schon öfter Leute mit einer Daumenschiene fahren sehen, mich würde aber
mal
> die rechtliche Seite und die Sicht der Versicherungen interessieren.
>
> Gruß
> Max
>
>

Re: Autofahren mit Daumenschiene?

am 10.02.2005 13:42:31 von Tom Tiller

"Friese" <> schrieb im Newsbeitrag
news:420a844a$
> versicherungsmäßig:
>
> wenn du einen unfall verursachst der dir ohne schiene nicht passiert wäre
> keine kaskodeckung.

Hallo Michael,

wer entscheidet denn ob der Unfall ohne Schniene nicht passiert wäre?
Kann man sich da im Vorhinein schon Rechtssicherheit durch Nachfrage bei der
Versicherung o.ä. einholen?
Und wie sieht es aus, wenn ich die Schiene beim Auto fahren nicht trage?

Gruß
Max

Re: Autofahren mit Daumenschiene?

am 10.02.2005 18:43:37 von Tom Tiller

"Friese" <> schrieb im Newsbeitrag
news:420b9926$
> genauso ;) sofern du irgendwelche einschränkungen hast dei dich hindern
ein
> kfz zu führen und das rauskommt und !!! ein sog. kausaler zusammenhang
> besteht kann der kaskoversicherer die leistung verweigern.

Hallo Michael,

gibt es für solche Fälle keine Erfahrungswerte? Es gibt doch auch genug
Autofahrer, die an Krankheiten leider und trotzdem nicht den
Versicherungsschutz verlieren. Wäre dann auch der Haftpflichtschutz weg,
oder geht es nur um die Begleichung des Schadens an meinem Fahrzeug?

Gruß
Max

Re: Autofahren mit Daumenschiene?

am 10.02.2005 19:25:56 von Friese

hallo,

>>>wer entscheidet denn ob der Unfall ohne Schiene nicht passiert wäre ?

ein sachverständiger.

>>>Und wie sieht es aus, wenn ich die Schiene beim Auto fahren nicht trage ?

genauso ;) sofern du irgendwelche einschränkungen hast dei dich hindern ein
kfz zu führen und das rauskommt und !!! ein sog. kausaler zusammenhang
besteht kann der kaskoversicherer die leistung verweigern.

gruß
michael





"Max Sprangler" <> schrieb im Newsbeitrag
news:cufkrh$44q$00$
> "Friese" <> schrieb im Newsbeitrag
> news:420a844a$
> > versicherungsmäßig:
> >
> > wenn du einen unfall verursachst der dir ohne schiene nicht passiert
wäre
> > keine kaskodeckung.
>
> Hallo Michael,
>
> wer entscheidet denn ob der Unfall ohne Schniene nicht passiert wäre?
> Kann man sich da im Vorhinein schon Rechtssicherheit durch Nachfrage bei
der
> Versicherung o.ä. einholen?
> Und wie sieht es aus, wenn ich die Schiene beim Auto fahren nicht trage?
>
> Gruß
> Max
>
>

Re: Autofahren mit Daumenschiene?

am 10.02.2005 20:16:20 von Friese

hallo max,

sicherlich wird es hier auch einzelne fälle von ablehnungen oder sogar
einzelurteile geben. die versicherer pflegen hierüber aber keine
gemeinesamen datenbanken.

krankheit ist nicht gleich krankheit. wie gesagt, im gesetz steht du musst
fahrtauglich sein. bist du das nicht handelst du grob fahrlässig und dies
kann dir der kaskoversicherer vorwerfen. die haftpflicht ist hiervon nicht
betroffen.

gruß
michael



nur wird dieser bei der polizei auch seine grippe angeben ? wird dieser auch
die grippe bei seinem versicherer angeben ?
"Max Sprangler" <> schrieb im Newsbeitrag
news:cug6g1$qc$03$
> "Friese" <> schrieb im Newsbeitrag
> news:420b9926$
> > genauso ;) sofern du irgendwelche einschränkungen hast dei dich hindern
> ein
> > kfz zu führen und das rauskommt und !!! ein sog. kausaler zusammenhang
> > besteht kann der kaskoversicherer die leistung verweigern.
>
> Hallo Michael,
>
> gibt es für solche Fälle keine Erfahrungswerte? Es gibt doch auch genug
> Autofahrer, die an Krankheiten leider und trotzdem nicht den
> Versicherungsschutz verlieren. Wäre dann auch der Haftpflichtschutz weg,
> oder geht es nur um die Begleichung des Schadens an meinem Fahrzeug?
>
> Gruß
> Max
>
>