MAschinell erstellte Schreiben und Unterschrift

MAschinell erstellte Schreiben und Unterschrift

am 09.02.2005 17:53:14 von Martin Drescher

Hallo NG,

gibt es fuer die maschinelle Erstellung einer Rechnung und den Versand
als PDF rechtsgültige Regelungen?

Ich schreibe im Augenblick drunter "-Dieses Schreiben wurde maschinell
erstellt und trägt daher keine Unterschrift-" .
Reicht das dem Rechnungsempfäner als Steuerbeleg?

Gruss Martin.

Re: MAschinell erstellte Schreiben und Unterschrift

am 09.02.2005 18:23:06 von Peter Wolber

Martin Drescher schrieb:

Hallo Martin,

> gibt es fuer die maschinelle Erstellung einer Rechnung und den Versand
> als PDF rechtsgültige Regelungen?
>
> Ich schreibe im Augenblick drunter "-Dieses Schreiben wurde maschinell
> erstellt und trägt daher keine Unterschrift-" .

Rechnungen brauchen - von bestimmten Branchen wie Steuerberater mal
abgesehen - überhaupt nicht unterschrieben werden.

> Reicht das dem Rechnungsempfäner als Steuerbeleg?

Wenn der Rechnungsempfänger Wert darauf legt die Vorsteuer geltend
machen zu können dann sind die Vorschriften in § 14 bzw. § 14a UStG
massgeblich.

Gruss
Peter

--
"Der Erfolg verändert keinen Menschen, er entlarvt ihn." (Max Frisch)

Re: MAschinell erstellte Schreiben und Unterschrift

am 09.02.2005 18:41:37 von frank paulsen

Martin Drescher <> writes:

> gibt es fuer die maschinelle Erstellung einer Rechnung und den Versand
> als PDF rechtsgültige Regelungen?

ja, §14 Umsatzsteuergesetz z.B.

> Ich schreibe im Augenblick drunter "-Dieses Schreiben wurde maschinell
> erstellt und trägt daher keine Unterschrift-" .
> Reicht das dem Rechnungsempfäner als Steuerbeleg?

nein.

als steuerbeleg muesste die elektronische rechnung mit
einer "qualifizierten elektronischen Signatur" versehen sein.

alternativ kann die rechnung als INVOIC ueber EDI uebertragen werden,
wenn die echtheit anders sichergestellt ist und zusaetzlich entweder
ein sammelbeleg auf papier oder ein elektronischer sammelbeleg mit
qual. elek. Signatur uebertragen wird.

am Signaturgesetz kommt man nur vorbei, wenn man zusaetzlich noch
papierbelege erstellt und zustellt, das geht im zweifelsfall auch
gesammelt im karton...

--
frobnicate foo

Re: MAschinell erstellte Schreiben und Unterschrift

am 09.02.2005 20:28:57 von Martin Drescher

frank paulsen wrote:
....
>
> alternativ kann die rechnung als INVOIC ueber EDI uebertragen werden,
> wenn die echtheit anders sichergestellt ist und zusaetzlich entweder
> ein sammelbeleg auf papier oder ein elektronischer sammelbeleg mit
> qual. elek. Signatur uebertragen wird.
....

Vorab:
Entschuldige meine Unkenntnis, ich bin mehr so ein Computermensch.

Ich habe jetzt mal nach INVOIC und EDI geGoogelt und bekomme einen
Haufen Antworten, die ich nicht so recht einordnen kann, daher einige
Fragen:

- Handelt es sich bei genannten Begriffen um Normierte Standards oder
sind das konkrete Produkte?

- Gibt es zu diesem Thema Standardwerke oder andere Referenzen?

- Bestehen direkte Zusammenhänge mit Elster?

Sobald ich irgendwie den Faden aufnehmen kann werde ich nicht mehr so
doof fragen, versprochen!

MfG MArtin.

Re: MAschinell erstellte Schreiben und Unterschrift

am 09.02.2005 20:58:00 von frank paulsen

Martin Drescher <> writes:

> Ich habe jetzt mal nach INVOIC und EDI geGoogelt und bekomme einen
> Haufen Antworten, die ich nicht so recht einordnen kann, daher einige
> Fragen:
>
> - Handelt es sich bei genannten Begriffen um Normierte Standards oder
> sind das konkrete Produkte?

EDIFACT ist DIN ISO 9753-[ausgabe], und definiert eine anzahl
elektronisch uebermittelbarer nachrichtentypen. INVOIC ist die
nachricht, die einer rechnung entspricht.

> - Gibt es zu diesem Thema Standardwerke oder andere Referenzen?

da das wirklich sehr komplex ist, helfen die normen dir wahrscheinlich
wenig weiter. fuer D relevante informationen findest du irgendwo auf
den seiten der Centrale für Coorganistation wenn du
dir EDIFACT nur mal anschauen moechtest ist
dein freund.

> - Bestehen direkte Zusammenhänge mit Elster?

Elster ist anders falsch :)

ernsthaft gibt es da keine beruehrungspunkte, und aus der formulierung
deiner fragestellung kann man hinreichend genau erkennen, dass EDI
fuer dich wahrscheinlich kein thema ist.

solange deine kunden dich noch nicht zur einfuehrung gezwungen haben,
wird es wahrscheinlich zu teuer sein.

wenn du selbst irgendwas implementieren moechtest, solltest du besser
nach einer signatureinrichtung gemaess SigG suchen, ein anfang waere:



--
frobnicate foo

Re: MAschinell erstellte Schreiben und Unterschrift

am 09.02.2005 21:03:51 von Kurt Guenter

Martin Drescher <> schrieb:

>gibt es fuer die maschinelle Erstellung einer Rechnung und den Versand
>als PDF rechtsgültige Regelungen?

Nein, DU kannst sie erstellen und Versenden womit Du möchtest.

>Ich schreibe im Augenblick drunter "-Dieses Schreiben wurde maschinell
>erstellt und trägt daher keine Unterschrift-" .

Wozu soll das gut sein? i.d.R. muss eine Rechnung nicht unterschrieben
sein.

>Reicht das dem Rechnungsempfäner als Steuerbeleg?

Im Steuerrecht werden ganz andere Anforderungen gestellt. siehe u.a.
Umsatzsteuergesetz: UStG 1980 § 14 Ausstellung von Rechnungen

Re: Maschinell erstellte Schreiben und Unterschrift

am 09.02.2005 22:14:26 von Martin Drescher

Ah, Merci!

Ich finde dieses Steuer- Behörden, Verordnungszeugzeug sowas von
furchtbar, es gibt in der IT ähnliche Begriffe, die solche Vorgänge oder
zumindest ähnliche, kurz und präzise beschreiben, aber ich habe bei
edifactory den Begriff CVS gelesen. Das kenn ich, es wird mir helfen :-)

so far, Martin.

Ausserdem mach ich mal das a klein...