Unterschrift bei Paketempfang

Unterschrift bei Paketempfang

am 09.02.2005 18:47:39 von Werner News

Hallo,

heutzutage wird von den meisten Paketdiensten verlangt, den Empfang auf
einem elektronischen Pad zu bestätigen. Ich möchte auf so einem Gerät
eigentlich nicht unterschreiben, denn

- ich sehe nicht, für was ich unterschreibe (Display ist leer,
Zuordnung der Unterschrift wird nicht angezeigt),
- es ist unklar, wie und wielange die Unterschrift gespeichert wird,
- die Unterschrift könnte missbraucht werden (anderen Päckchen
zugeordnet werden).

Einige Aspekte zu diesem Thema wurden in den vergangenen Jahren in
dieser NG bereits diskutiert:

Post speichert Unterschrift im PC

ne.com
Elektronische Unterschrift - ganz anders

Unterschrift auf Touchdisplay

404ax.com

Diskutieren würde ich gerne noch:

1. Kann die Herausgabe des Pakets verlangt werden, wenn die
Unterschrift auf dem Pad verweigert wird?

2. Gleiche Frage ..., wenn stattdessen Unterschrift auf Papier
angeboten wird?

3. Angenommen der Zusteller übergibt zuerst das Paket und fordert dann
die Unterschrift: Muss das Paket wieder herausgegeben werden, wenn die
Unterschrift auf Pad verweigert wird?

4. Darf der Zusteller den Empfänger beiseite schieben, um das Paket
wieder zu erlangen?

5. Kann der Käufer als Besteller im Versandhandel oder Höchstbietender
bei einer Internetauktion vom Verkäufer den Versand mit einem
Paketdienst verlangen, der nicht auf einer Unterschrift auf einem Pad
besteht? [Bei Ebay werden meist nur die Versandkosten angegeben, aber
nicht die Auslieferungsbedingungen.]

6. Angenommen der Paketdienst hat das Paket nicht ausgehändigt, weil
die Unterschrift auf dem Pad verweigert wurde. Stattdessen fordert er
den Empfänger auf das Paket in einer Filiale abzuholen. Welche
Entfernung kann er dem Empänger zumuten?

7. Sind inzwischen Urteile zu den obigen Fragen ergangen?

Werner

Re: Unterschrift bei Paketempfang

am 09.02.2005 21:21:26 von Uli Fehr

"Werner News" schrieb

> - ich sehe nicht, für was ich unterschreibe (Display ist leer,
> Zuordnung der Unterschrift wird nicht angezeigt),

Mir reichts eigentlich wenn der Paketheini vor meinen Augen
mein Paket einscannt und ich danach unterschreibe - da denke
ich schon, dass ich für genau das Paket unterschreiben.


> - es ist unklar, wie und wielange die Unterschrift gespeichert wird,

Ist das wirklich irgendwie relevant?


> - die Unterschrift könnte missbraucht werden (anderen Päckchen
> zugeordnet werden).

Es könnte wirklich sehr, sehr vieles - aber man muss sich doch
wirklich
nicht um alles Gedanken machen.
Prüfst du bei herkömmlicher Unterschrift auch den Identcode und wiegst
nach?


> Diskutieren würde ich gerne noch:

Ich nicht, aber pragmatisch kannst du bei der Post einfach nihct da
sein
und das Paket am Schalter abholen - da kannst du dann auf Papier
unterschreiben.

Grüße - Uli -

Re: Unterschrift bei Paketempfang

am 09.02.2005 21:27:13 von Holger Lembke

"Uli Fehr" <> wrote:

>Ich nicht, aber pragmatisch kannst du bei der Post einfach nihct da
>sein
>und das Paket am Schalter abholen - da kannst du dann auf Papier
>unterschreiben.

Und was passiert mit diesem Papier??????ß

--
mit freundlichen Grüßen ! special bubble --> O
Holgi, +49-531-3497854 !

Re: Unterschrift bei Paketempfang

am 09.02.2005 22:36:32 von Andreas Hirschberg

"Holger Lembke" <> schrieb:

> >und das Paket am Schalter abholen - da kannst du dann auf Papier
> >unterschreiben.
> Und was passiert mit diesem Papier??????ß

Ob das vielleicht eingescannt wird? Huch! ;-)

SCNR,
Andi

Re: Unterschrift bei Paketempfang

am 09.02.2005 23:56:34 von Tibor Lichtmann

"Werner News" <> schrieb

> 5. Kann der Käufer als Besteller im Versandhandel oder Höchstbietender
> bei einer Internetauktion vom Verkäufer den Versand mit einem
> Paketdienst verlangen, der nicht auf einer Unterschrift auf einem Pad
> besteht? [Bei Ebay werden meist nur die Versandkosten angegeben, aber
> nicht die Auslieferungsbedingungen.]
>
Verlangen kannst du viel. Solange es vorher nicht vorab vereinbart wurde,
ist dieses Verlangen aber vermutlich vergeblich.

> 6. Angenommen der Paketdienst hat das Paket nicht ausgehändigt, weil
> die Unterschrift auf dem Pad verweigert wurde. Stattdessen fordert er
> den Empfänger auf das Paket in einer Filiale abzuholen. Welche
> Entfernung kann er dem Empänger zumuten?

Sag mal, was soll das? Ist die Frage ernst gemeint? Wo holst du
normalerweise deine Pakete ab, wenn beim Zustellversuch nicht zu Hause
warst? Ist das für dich zumutbar?
>
> 7. Sind inzwischen Urteile zu den obigen Fragen ergangen?
>
Hoffentlich nicht - da die Verfahren solcher Korinthenkacker in der ersten
Instanz eingestellt werden.

Übrigens: Hast du dir schonmal überlegt, wie lange deine Unterschrift auf
Papier gespeichert wird? Und was man da alles mit machen kann? Ausschneiden,
auf ein Schreiben legen, in dem der Mord an kennedy gestanden wird und dann
dem CIA in die Hände spielen? Vielleicht solltest du dich mal in die Hände
eines Psychotherapeuten begeben. Verfolgungswahn ist heilbar.

Re: Unterschrift bei Paketempfang

am 10.02.2005 00:32:24 von Martin Schoenbeck

Hallo Uli,

Uli Fehr schrieb:

> Mir reichts eigentlich wenn der Paketheini vor meinen Augen
> mein Paket einscannt und ich danach unterschreibe - da denke
> ich schon, dass ich für genau das Paket unterschreiben.

Ich habe die Jungs von Transoflex immer damit genervt, daß die mir erstmal
zeigen sollten, für wieviel Pakete ich unterschreibe. Da mußten sie dann
erstmal eine Bildschirmseite zurück. Aber ich war wohl nicht allein.
Inzwischen ist die Software geändert.

Alles andere halte ich aber für Paranoia. Natürlich ist das theoretisch
denkbar. Aber gerade bei einer Softwarelösung wäre es dann wohl ziemlich
sicher Sache des Paketdienstes, im Zweifel nachzuweisen, daß ich genau für
das behauptete Paket unterschrieben habe.

Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.
-------------------------------------------------------
Softwarepatente? Nein, danke. Hier eintragen:

Re: Unterschrift bei Paketempfang

am 10.02.2005 01:52:22 von unknown

Post removed (X-No-Archive: yes)

Re: Unterschrift bei Paketempfang

am 10.02.2005 01:56:26 von unknown

Post removed (X-No-Archive: yes)

Re: Unterschrift bei Paketempfang

am 10.02.2005 02:53:15 von Ulrich Hoffmann

"Mario Schulze" schrieb:

> Was die Dir da auf dem Display zeigen hat doch keinerlei Aussagekraft.
> Die
> können in die Software alles mögliche reinmachen, wenn die wollen.
> Meiner
> Meinung nach sagt so eine elektronisch gescannte Unterschrift vor
> Gericht
> genau garnichts aus.

Natürlich sagt die was aus. Im Zweifelsfall wird per Gutachten
festgestellt,
dass das alles ordentlich läuft.


UH

Re: Unterschrift bei Paketempfang

am 10.02.2005 03:54:28 von Frank Schmiedl

On Thu, 10 Feb 2005 02:53:15 +0100, "Ulrich Hoffmann" <>
wrote:

>> Was die Dir da auf dem Display zeigen hat doch keinerlei Aussagekraft.
>> Die
>> können in die Software alles mögliche reinmachen, wenn die wollen.
>> Meiner
>> Meinung nach sagt so eine elektronisch gescannte Unterschrift vor
>> Gericht
>> genau garnichts aus.
>Natürlich sagt die was aus. Im Zweifelsfall wird per Gutachten
>festgestellt, dass das alles ordentlich läuft.

Genauso wie der Gutachter dann bestimmt mitteilen wird, dass die krakelige
Unterschrift auf dem Touchpad genau mit meiner normalen Unterschrift
übereinstimmt. Lol...

Gruß,
Frank

Re: Unterschrift bei Paketempfang

am 10.02.2005 07:25:06 von unknown

Post removed (X-No-Archive: yes)

Re: Unterschrift bei Paketempfang

am 10.02.2005 08:43:37 von Bernd Meyer

Ich würde den Werner News als großen Korinthenkacker erkennen und ihm unter
gar keinen Umständen ein Paket liefern.
Grüßle, Bernd

Re: Unterschrift bei Paketempfang

am 10.02.2005 13:12:00 von usenet2004

Ulrich Hoffmann schrieb:

> Natürlich sagt die was aus. Im Zweifelsfall wird per Gutachten
> festgestellt, dass das alles ordentlich läuft.

Zum einen wird die Echtheit der Unterschrift nicht bewiesen werden
koennen, und zum anderen reichen schon ein oder zwei Zusteller die zugeben
auch mal selbst zu unterschreiben, aehnlich wie beim Einwurf-Einschreiben.


mfg jann

Re: Unterschrift bei Paketempfang

am 10.02.2005 22:05:14 von Uli Fehr

"Holger Lembke" schrieb

> Und was passiert mit diesem Papier??????ß

Mir egal - ich hab' ja aber auch keine Probleme auf
so'm elektronischen Teil zu unterschreiben.

Grüße - Uli -

Re: Unterschrift bei Paketempfang

am 11.02.2005 10:08:59 von brueni.at.news

"Werner News" <> wrote in news:
>
> heutzutage wird von den meisten Paketdiensten verlangt, den Empfang auf
> einem elektronischen Pad zu bestätigen. Ich möchte auf so einem Gerät
> eigentlich nicht unterschreiben, denn
>
> - ich sehe nicht, für was ich unterschreibe (Display ist leer,
> Zuordnung der Unterschrift wird nicht angezeigt),

Dem Paketdienst dürfte es schwer fallen, eine rechtlich wirksame
Quittung (Schriftform!) vorzutragen.

> - es ist unklar, wie und wielange die Unterschrift gespeichert wird,

Inwiefern ist das problematischer als jeder datenschutzrechtliche
Vorgang, bei dem man sich in der Regel auch nur dem Verarbeiter der Daten
vertrauen kann (dass er sich an die gesetzliche Vorschriften hält)?


> - die Unterschrift könnte missbraucht werden (anderen Päckchen
> zugeordnet werden).

S.o., das dürfte allein ein internes Problem des Paketdienstes sein.

>
> Einige Aspekte zu diesem Thema wurden in den vergangenen Jahren in
> dieser NG bereits diskutiert:
>
> Post speichert Unterschrift im PC
>
> ne.com
> Elektronische Unterschrift - ganz anders
>
> Unterschrift auf Touchdisplay
>
> 404ax.com
>
> Diskutieren würde ich gerne noch:
>
> 1. Kann die Herausgabe des Pakets verlangt werden, wenn die
> Unterschrift auf dem Pad verweigert wird?

Kaum, das hängt aber letztendlich von den vertraglichen Grundlagen
zwischen Versender und Paketdienst ab.
Jedenfalls hat der Schuldner einen Anspruch auf eine Quittung.

>
> 2. Gleiche Frage ..., wenn stattdessen Unterschrift auf Papier
> angeboten wird?

Siehe 1.. Der Empfänger dürfte keinen Anspruch auf Herausgabe gegen den
Paketdienst haben, jedenfalls nicht ohne Quittung..

>
> 3. Angenommen der Zusteller übergibt zuerst das Paket und fordert dann
> die Unterschrift: Muss das Paket wieder herausgegeben werden, wenn die
> Unterschrift auf Pad verweigert wird?

.....



>
> 4. Darf der Zusteller den Empfänger beiseite schieben, um das Paket
> wieder zu erlangen?

.....

>
> 5. Kann der Käufer als Besteller im Versandhandel oder Höchstbietender
> bei einer Internetauktion vom Verkäufer den Versand mit einem
> Paketdienst verlangen, der nicht auf einer Unterschrift auf einem Pad
> besteht? [Bei Ebay werden meist nur die Versandkosten angegeben, aber
> nicht die Auslieferungsbedingungen.]


.....

>
> 6. Angenommen der Paketdienst hat das Paket nicht ausgehändigt, weil
> die Unterschrift auf dem Pad verweigert wurde. Stattdessen fordert er
> den Empfänger auf das Paket in einer Filiale abzuholen. Welche
> Entfernung kann er dem Empänger zumuten?

.....

>
> 7. Sind inzwischen Urteile zu den obigen Fragen ergangen?

.....

>
> Werner

Christoph

Re: Unterschrift bei Paketempfang

am 11.02.2005 18:47:40 von qs430

Die Auslieferung gegen Unterschrift auf einem Touchpad ist
Vertragsbestandteil im Bef?rderungsvertrag zwischen Versender und
Paketdienst. Der Paketdienst muss dem Versender im Schadensfall den
Verbleib der Pakete nachweisen, nicht dem Empf?nger. Es gibt kein
Rechtsverh?ltnis zwischen Paketdienst und Empf?nger. Aus welchem Grund
ein Empf?nger die Annahme der Sendung verweigert, ist f?r den
Bef?rderungsvertrag nicht relevant.
Die Kosequenzen aus der Nichtannahme sind zwischen Versender und
Empf?nger zu kl?ren, das interessiert den Transporteur nicht, der hat
mit dem erfolglosen Zustellversuch seinen Teil der Vereinbarung
erf?llt.
Eine Pflicht zur Herausgabe der Sendung an den Empf?nger besteht
nicht, sollte der Empf?nger das Paket an sich nehmen, ohne zu
unterschreiben, darf der Zustellbote sicher nicht zur Selbsthilfe
greifen, sondern sollte die Polizei hinzuziehen, die holen dann das
Paket wieder aus der Wohnung.

Gru?, St

Re: Unterschrift bei Paketempfang

am 12.02.2005 11:48:52 von zzzz_bine

"Bernd Meyer" <>...
> Ich würde den Werner News als großen Korinthenkacker erkennen und ihm unter
> gar keinen Umständen ein Paket liefern.
> Grüßle, Bernd

Hei, hei - höflich bleiben. Was hat der Mensch dir getan, dass du ihn
beleidigst? Solche Äusserungen wie deine machen keine Lust auf's
posten! Macht einem ja Angst!

Re: Unterschrift bei Paketempfang

am 12.02.2005 22:30:51 von brueni.at.news

(QS430) wrote:

> Die Auslieferung gegen Unterschrift auf einem Touchpad ist
> Vertragsbestandteil im Bef?rderungsvertrag zwischen Versender und
> Paketdienst.

Es mag sein, dass der Vertrag zwischen dem Versender und dem Paketdienst
zum Inhalt hat, dass sich der Paketdienst die Übergabe per Unterschrift
auf einem solchen System quittieren lassen darf.
Ich glaube aber nicht, dass dies in jedem Fall so geregelt ist.

Ich würde nicht von einem Beförderungsvertrag sprechen, dieser Begriff
meint eher den Vertrag über die Beförderung von Personen.


> Der Paketdienst muss dem Versender im Schadensfall den
> Verbleib der Pakete nachweisen, nicht dem Empf?nger. Es gibt kein
> Rechtsverh?ltnis zwischen Paketdienst und Empf?nger.

Na, das kann man so pauschal nicht sagen, es kommt auf den Einzelfall an.
Denkbar ist z.B., dass der Empfänger bereits Eigentum an dem Inhalt des
Paketes oder an dem ganzen Paket hat.
Denkbar ist auch, dass der Versender einen Vertrag zugunsten Drtitter mit
dem Paketdienst vereinbart hat, aus dem der Empänger berechtigt ist.
Und, und, und...man weiß es nicht und deshalb sollte man nicht einfach
etwas behaupten.


> Aus welchem Grund
> ein Empf?nger die Annahme der Sendung verweigert, ist f?r den
> Bef?rderungsvertrag nicht relevant.

*kopfschüttel*

Selbstverständlich ist das relevant.

Z.B. für die Frage des Verzugs. Verweigert der Empfänger ohne Grund die
Annahme bzw. hat der Paketdienst die Ablehnung der Annahme nicht zu
vertreten, gerät der Paketdienst gegenüber dem Absender auch nicht in
Verzug.

> Die Kosequenzen aus der Nichtannahme sind zwischen Versender und
> Empf?nger zu kl?ren, das interessiert den Transporteur nicht, der hat
> mit dem erfolglosen Zustellversuch seinen Teil der Vereinbarung
> erf?llt.

So einfach ist das nicht, s.o..


> Eine Pflicht zur Herausgabe der Sendung an den Empf?nger besteht
> nicht, sollte der Empf?nger das Paket an sich nehmen, ohne zu
> unterschreiben, darf der Zustellbote sicher nicht zur Selbsthilfe
> greifen, sondern sollte die Polizei hinzuziehen, die holen dann das
> Paket wieder aus der Wohnung.

Niemals nie nicht, wie kommst Du denn auf son Blödsinn?

Die Polizei hat mit der Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche nichts am
Hut. Hier eine Straftat zu konstruieren, etwa eine Unterschlagung, ist
unrealistisch.

Christoph

Re: Unterschrift bei Paketempfang

am 20.02.2005 00:59:55 von Ralf Weber

"Uli Fehr" <> schrieb im Newsbeitrag
news:cugi9p$qcc$00$
> "Holger Lembke" schrieb
>
> > Und was passiert mit diesem Papier??????ß
>
> Mir egal - ich hab' ja aber auch keine Probleme auf
> so'm elektronischen Teil zu unterschreiben.
>
> Grüße - Uli -
>
>

Eben kann eh keiner lesen auf so einem kleinen Display.
Das sieht ganz anders aus als meine normale Unterschrift.

Ralf