Kontopfändung - wie dagegen vorgehen?

Kontopfändung - wie dagegen vorgehen?

am 17.02.2005 22:11:59 von Matthias Kryn

Hallo zusammen,

nehmen wir einmal an, ein Finanzamt habe -- nachweisbar zu
Unrecht -- unangekündigt eine Kontopfändung durchgeführt.

Wie geht man am besten und zielführendsten dagegen vor? Antrag
auf Einstweilige Anordnung?

Wie sieht es aus mit Schadensersatz und Zinsverlust?

Weitergehend: welche Möglichkeiten hat man, gegen den
amoklaufenden Referatsleiter vorzugehen?

Grüße
Matthias

Re: Kontopfändung - wie dagegen vorgehen?

am 17.02.2005 22:21:14 von Christoph Neumann

Matthias Kryn schrieb:

> nehmen wir einmal an, ein Finanzamt habe -- nachweisbar zu
> Unrecht -- unangekündigt eine Kontopfändung durchgeführt.
>
> Wie geht man am besten und zielführendsten dagegen vor? Antrag
> auf Einstweilige Anordnung?

Sofort Einspruch einreichen und dabei Aussetzung der Vollziehung
beantragen.

--
"Ausserdem glaube ich nicht, dass ein pubertierender Jugendlicher
wegen dieses Films auf der Strasse jeden Ork töten würde."
"Ach ja. Und wenn dann der erste tote Ork im Stadtpark liegt ist dann
das Geschrei wieder groß." -- Frank Weitz und Wolfgang Krietsch in dsrm

Re: Kontopfändung - wie dagegen vorgehen?

am 17.02.2005 22:42:08 von Matthias Kryn

Christoph Neumann schrieb:
> Matthias Kryn schrieb:
>
> > nehmen wir einmal an, ein Finanzamt habe -- nachweisbar zu
> > Unrecht -- unangekündigt eine Kontopfändung durchgeführt.
> >
> > Wie geht man am besten und zielführendsten dagegen vor?
> > Antrag auf Einstweilige Anordnung?
>
> Sofort Einspruch einreichen

Das sei schon geschehen. Vor der Kontopfändung.

> und dabei Aussetzung der Vollziehung beantragen.

Wie das, wenn das Geld schon weg ist? Das Geld soll ja
unverzüglich, umgehend wieder aufs Konto zurück.

Grüße
Matthias

Re: Kontopfändung - wie dagegen vorgehen?

am 17.02.2005 22:42:49 von Alexander Schroeder

Matthias Kryn wrote:
> nehmen wir einmal an, ein Finanzamt habe -- nachweisbar zu
> Unrecht -- unangekündigt eine Kontopfändung durchgeführt.

Eine Kontopfändung muß nicht unbedingt angekündigt werden. Eine
vorherige Manhnung soll, muß aber nicht erfolgen.

> Wie geht man am besten und zielführendsten dagegen vor? Antrag
> auf Einstweilige Anordnung?

Einspruch beim FA und Antrag auf einstweilige Anordnung nach § 114 FGO
beim FG.

Alex

Re: Kontopfändung - wie dagegen vorgehen?

am 17.02.2005 22:51:42 von Matthias Kryn

Alexander Schröder schrieb:
> Matthias Kryn wrote:

> > nehmen wir einmal an, ein Finanzamt habe -- nachweisbar zu
> > Unrecht -- unangekündigt eine Kontopfändung durchgeführt.
>
> Eine Kontopfändung muß nicht unbedingt angekündigt werden.
> Eine vorherige Manhnung soll, muß aber nicht erfolgen.

Ich kann mir vorstellen, dass es im berechtigten Fall für das FA
vorteilhaft ist, im Vorfeld nichts von einer Kontopfändung zu
erwähnen.

Im unberechtigten Fall läuft mir die Galle über.

> > Wie geht man am besten und zielführendsten dagegen vor?
> > Antrag auf Einstweilige Anordnung?
>
> Einspruch beim FA und Antrag auf einstweilige Anordnung nach
> § 114 FGO beim FG.

Gut, dann wusste ich das noch richtig. Wie schnell kann
günstigenfalls eine EA umgesetzt werden?

Danke und Grüße
Matthias

Re: Kontopfändung - wie dagegen vorgehen?

am 17.02.2005 23:40:40 von Ulrich Hoffmann

"Matthias Kryn" schrieb:

> Ich kann mir vorstellen, dass es im berechtigten Fall für das FA
> vorteilhaft ist, im Vorfeld nichts von einer Kontopfändung zu
> erwähnen.

Um dem Schuldner Gelegenheit zu geben,
das Konto abzuräumen?


UH

Re: Kontopfändung - wie dagegen vorgehen?

am 17.02.2005 23:44:04 von Matthias Kryn

Ulrich Hoffmann schrieb:
> "Matthias Kryn" schrieb:
>
> > Ich kann mir vorstellen, dass es im berechtigten Fall für
> > das FA vorteilhaft ist, im Vorfeld nichts von einer
> > Kontopfändung zu erwähnen.
>
> Um dem Schuldner Gelegenheit zu geben,
> das Konto abzuräumen?

Da fe lt ein "keine". Ja.

Grüße
Matthias

Re: Kontopfändung - wie dagegen vorgehen?

am 18.02.2005 01:52:53 von Ulrich Hoffmann

"Matthias Kryn" schrieb:

>> > Ich kann mir vorstellen, dass es im berechtigten Fall für
>> > das FA vorteilhaft ist, im Vorfeld nichts von einer
>> > Kontopfändung zu erwähnen.
>>
>> Um dem Schuldner Gelegenheit zu geben,
>> das Konto abzuräumen?
>
> Da fe lt ein "keine". Ja.

Ups - da hatte ich nicht genau genug gelesen :-(


UH

Re: Kontopfändung - wie dagegen vorgehen?

am 18.02.2005 07:13:28 von Peter Fuchs

"Matthias Kryn" <> schrieb

> Hallo zusammen,
>
> nehmen wir einmal an,

also ein hypothetischer Fall, ansonsten wäre mir die Sachverhaltsschilderung
in diesem Posting deutlich zu dürftig.

ein Finanzamt habe -- nachweisbar zu
> Unrecht -- unangekündigt eine Kontopfändung durchgeführt.

Was heißt "nachweisbar zu Unrecht"?
Beispiel: Du hast eine Schätzung bekommen und bestandskräftig werden lassen.
Nachweisbar und nachträglich gesehen sind die Einkünfte in falscher Höhe
geschätzt?
Oder betreibt das Finanzamt Willkür in diesem Fall?
Ohne die Position des Finanzamts zu kennen (Leistungsgebot / Maßnahmen gegen
das Leistungsgebot / Begründung der Maßnahmen / Aussetzung der Vollziehung),
kann der Fall nicht zuverlässig beurteilt werden.


> Wie geht man am besten und zielführendsten dagegen vor? Antrag
> auf Einstweilige Anordnung?

Antrag auf einstweilige Verfügung ist nicht das erste Mittel. Es kommt auf
den Fall an. Ist es glasklar falsch, zum Beipsiel bei einer
Namensverwechslung (Fritz Meier I muss zahlen und bei Fritz Meier II wurde
gepfändet), würde ich das Finanzamt zunächst auffordern, innerhalb von zwei
Wochen für eine Rücküberwiesung zu sorgen und die entstandenen Kosten
geltend machen.


>
> Wie sieht es aus mit Schadensersatz und Zinsverlust?
>
> Weitergehend: welche Möglichkeiten hat man, gegen den
> amoklaufenden Referatsleiter vorzugehen?

Manche Bürger sehen nur nicht ein, dass das Finanzamt rechtmäßig vorgeht. Es
kommt auf den Fall an. Liegt tatsächlich Willkür vor, hilft die
Oberfinanzdirektion weiter oder in einem Bundesland ohne OFD das
Ministerium.


Peter

Re: Kontopfändung - wie dagegen vorgehen?

am 18.02.2005 08:55:21 von Matthias Kryn

Peter Fuchs schrieb:
> "Matthias Kryn" schrieb

> > nehmen wir einmal an,
>
> also ein hypothetischer Fall,

Ist in dieser Gruppe nicht alles hypothetisch?

> ansonsten wäre mir die Sachverhaltsschilderung in
> diesem Posting deutlich zu dürftig.
>
> > ein Finanzamt habe -- nachweisbar zu
> > Unrecht -- unangekündigt eine Kontopfändung durchgeführt.
>
> Was heißt "nachweisbar zu Unrecht"?

Ein vier Monate alte Steuerforderung wurde vor drei Monaten per
Scheck beglichen und fristgemäß eingelöst.

> Beispiel: Du hast eine Schätzung bekommen und bestandskräftig
> werden lassen.

Selbst schuld.

> Oder betreibt das Finanzamt Willkür in diesem Fall?

Wie würdest Du es sehen, wenn Du letzte Woche eine Mahnung
bekommst, mit dem Sachbearbeiter telefonierst, die Sache klärst,
parallel noch einen Brief/Einspruch schickst und 9 Tage später
trotzdem gepfändet wird?

> Ohne die Position des Finanzamts zu kennen (Leistungsgebot /
> Maßnahmen gegen das Leistungsgebot / Begründung der Maßnahmen
> / Aussetzung der Vollziehung), kann der Fall nicht
> zuverlässig beurteilt werden.

Wäre irgendeine Frist versäumt worden oder eine Mahnung nicht
beachtet worden, würde ich ja gar nichts sagen.

> > Wie geht man am besten und zielführendsten dagegen vor?
> > Antrag auf Einstweilige Anordnung?
>
> Antrag auf einstweilige Verfügung ist nicht das erste Mittel.
> Es kommt auf den Fall an. Ist es glasklar falsch, zum
> Beipsiel bei einer Namensverwechslung (Fritz Meier I muss
> zahlen und bei Fritz Meier II wurde gepfändet), würde ich das
> Finanzamt zunächst auffordern, innerhalb von zwei Wochen für
> eine Rücküberwiesung zu sorgen

Das wäre deutlich zu lange. Zwei Werktage hielte ich für
angemessen.

> und die entstandenen Kosten geltend machen.

Als da sind StB/RA und Zinsverlust?


> > Wie sieht es aus mit Schadensersatz und Zinsverlust?
> >
> > Weitergehend: welche Möglichkeiten hat man, gegen den
> > amoklaufenden Referatsleiter vorzugehen?
>
> Manche Bürger sehen nur nicht ein, dass das Finanzamt
> rechtmäßig vorgeht.

Klar. Andere können sogar _belegen_, dass das Finanzamt _nicht_
rechtmäßig vorgeht.

> Es kommt auf den Fall an. Liegt
> tatsächlich Willkür vor, hilft die Oberfinanzdirektion weiter

Es handelt sich nicht um Wilkür. Es handelt sich darum, dass die
Rechte nicht weiß, was die Linke tut. Wer ist bei der OFD der
erste Ansprechpartner?

Danke und Grüße
Matthias

Re: Kontopfändung- wie dagegen vorgehen?

am 18.02.2005 08:59:26 von Thomas Budich

Hallo,

Matthias Kryn schrieb:
> nehmen wir einmal an, ein Finanzamt habe -- nachweisbar zu
> Unrecht -- unangekündigt eine Kontopfändung durchgeführt.

bestimmt bei Deinem bekannten/Freund ;-)

Wichtig:
Weshalb machen die das?
Welche Forderung liegt zu Grunde?

> Wie geht man am besten und zielführendsten dagegen vor? =

> Antrag auf Einstweilige Anordnung?

unwahrscheinlich
evtl.:
- Widerspruch gegen Pfändung / Überweisungsverfügung
- sofortige Erinnerung/Beschwerde am Verwaltungsgericht
- Herausgabe, Zahlungs- Verwertungsverbot an Bank+FA

Was schreibt die Bank dazu?
"Üblicherweise" sperrt die Bank den Betrag auf dem Konto oder aus
Unfähigkeit das ganze Konto.

> Wie sieht es aus mit Schadensersatz und Zinsverlust?

schwierig

> Weitergehend: welche Möglichkeiten hat man, gegen den
> amoklaufenden Referatsleiter vorzugehen?

gleichfalls amoklaufen ;-(

wurde schon benannt.



Ging eine Prüfung oder ein Bescheid vom FA voraus?
Welche Fristen? Was hast Du getan?

Einsetzung in den vorigen Stand ...

RA

-- =

Mit freundlichen Gruessen Dipl.-Ing.(FH) Thomas Budich
[ E-Mail Antworten hierauf werden automatisch gelöscht ]

Re: Kontopfändung - wie dagegen vorgehen?

am 18.02.2005 12:37:30 von Matthias Kryn

Thomas Budich schrieb:
> Matthias Kryn schrieb:

> > nehmen wir einmal an, ein Finanzamt habe -- nachweisbar zu
> > Unrecht -- unangekündigt eine Kontopfändung durchgeführt.
>
> bestimmt bei Deinem bekannten/Freund ;-)

Vielleicht. Vielleicht bei mir, vielleicht bei einem Freund,
vielleicht bei einem FeF.

> Wichtig:
> Weshalb machen die das?

Keine Ahnung. Wirklich nicht.

> Welche Forderung liegt zu Grunde?

Eine nachweisbar bezahlte.

> > Wie geht man am besten und zielführendsten dagegen vor?
> > Antrag auf Einstweilige Anordnung?
>
> unwahrscheinlich
> evtl.:
> - Widerspruch gegen Pfändung / Überweisungsverfügung

.... ht aber keine aufschiebende Wirkung.

> - sofortige Erinnerung/Beschwerde am Verwaltungsgericht

.... nicht am Finanzgericht?

> - Herausgabe, Zahlungs- Verwertungsverbot an Bank+FA

... da müsste ich einen Anwalt fragen.

> > Wie sieht es aus mit Schadensersatz und Zinsverlust?
>
> schwierig

Schadensersatz: es müsste ein nachweisbarer Schaden voliegen -
soweit müsste es erst einmal kommen. Solange die Liquidität
gewahrt bleibt, hält sich alles im Rahmen.

Ein Zinsverlust wäre sicherlich nachweisbar und bezifferbar. Der
sollte dann auf Antrag erstattet werden können.

> > Weitergehend: welche Möglichkeiten hat man, gegen den
> > amoklaufenden Referatsleiter vorzugehen?
>
> gleichfalls amoklaufen ;-(
>
> wurde schon
> benannt.

Ja, momentan meine Intensiv-Lektüre. Print.

> Ging eine Prüfung oder ein Bescheid vom FA voraus?

Ja.

> Welche Fristen?

10 Tage.

> Was hast Du getan?

Ich? Ich habe gar nichts getan.

Ich würde das ganze Programm abspulen: schriftl. Einspruch,
Antrag auf AdV, div. Telefonate. Aktennotizen, dass alles
geregelt ist. Notizen, wann man was mit wem besprochen hat.
Einen Zeugen hinzunehmen, der nach Ankündigung bei Telefonaten
mithört.

> Einsetzung in den vorigen Stand ...

Wieso das? Passt überhaupt nicht.

Grüße
Matthias

Re: Kontopfändung - wie dagegen vorgehen?

am 18.02.2005 13:35:10 von Christoph Neumann

Matthias Kryn schrieb:

> Wie würdest Du es sehen, wenn Du letzte Woche eine Mahnung
> bekommst, mit dem Sachbearbeiter telefonierst, die Sache klärst,
> parallel noch einen Brief/Einspruch schickst und 9 Tage später
> trotzdem gepfändet wird?

Ich würde wissen^Nstark vermuten, dass der SB es versäumt hat, die
Zahlstelle auf die bereits erfolgte Zehlung hinzuweisen, bzw., dass die
Zahlstelle versäumt hat, die Sollstellung auszugleichen oder die
erfolgte Zahlung der Vollstreckungsstelle zu melden.

Vollstreckungsverfahren laufen heute weitgehend automatisiert, wenn da
ein zum Soll gestellter Betrag nicht gezahlt wird, geht das autoamtisch
in die Vollstreckung.
Passiert das versehentlich, ist es für SB ein Riesenaufwand das
Vollstreckungsverfahren zu stoppen.
--
"Ausserdem glaube ich nicht, dass ein pubertierender Jugendlicher
wegen dieses Films auf der Strasse jeden Ork töten würde."
"Ach ja. Und wenn dann der erste tote Ork im Stadtpark liegt ist dann
das Geschrei wieder groß." -- Frank Weitz und Wolfgang Krietsch in dsrm

Re: Kontopfändung - wie dagegen vorgehen?

am 18.02.2005 13:39:43 von Christoph Neumann

Alexander Schröder schrieb:

>> Wie geht man am besten und zielführendsten dagegen vor? Antrag
>> auf Einstweilige Anordnung?
>
> Einspruch beim FA und Antrag auf einstweilige Anordnung nach § 114 FGO
> beim FG.

Erst Einspruch und Antrag auf Aufhebung der Vollziehung beim FA, sonst
kann das FG den Antrag nur ablehnen, wie uns §69 (4) FGO verrät. Satz 2
Nr. 2 ist hier nicht zutreffend, da keine Vollstreckung mehr droht-sie
ist ja bereits erfolgt ;-)

--
"Ausserdem glaube ich nicht, dass ein pubertierender Jugendlicher
wegen dieses Films auf der Strasse jeden Ork töten würde."
"Ach ja. Und wenn dann der erste tote Ork im Stadtpark liegt ist dann
das Geschrei wieder groß." -- Frank Weitz und Wolfgang Krietsch in dsrm

Re: Kontopfändung - wie dagegen vorgehen?

am 18.02.2005 13:41:13 von Christoph Neumann

Matthias Kryn schrieb:

>>> nehmen wir einmal an, ein Finanzamt habe -- nachweisbar zu
>>> Unrecht -- unangekündigt eine Kontopfändung durchgeführt.
>>>
>>> Wie geht man am besten und zielführendsten dagegen vor?
>>> Antrag auf Einstweilige Anordnung?
>>
>> Sofort Einspruch einreichen
>
> Das sei schon geschehen. Vor der Kontopfändung.
>
>> und dabei Aussetzung der Vollziehung beantragen.
>
> Wie das, wenn das Geld schon weg ist? Das Geld soll ja
> unverzüglich, umgehend wieder aufs Konto zurück.

Dann ist der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung natürlich ein Antrag
auf Aufhebung der Vollziehung, §361 (2) Satz 3 AO.

--
"Ausserdem glaube ich nicht, dass ein pubertierender Jugendlicher
wegen dieses Films auf der Strasse jeden Ork töten würde."
"Ach ja. Und wenn dann der erste tote Ork im Stadtpark liegt ist dann
das Geschrei wieder groß." -- Frank Weitz und Wolfgang Krietsch in dsrm

Re: Kontopfändung - wie dagegen vorgehen?

am 18.02.2005 13:46:09 von Christoph Neumann

Matthias Kryn schrieb:

> ... nicht am Finanzgericht?

Doch, natürlich ist für Steuersachen das FG zuständig.

>> - Herausgabe, Zahlungs- Verwertungsverbot an Bank+FA
>
> ...da müsste ich einen Anwalt fragen.

Kannst Du Dir sparen, §315 (1) Satz 3 AO. Die Bank muß an das FA
überweisen, selbst wenn es augenfällig ist, dass die Pfändung und
Einziehung zu Unrecht erfolgte.

--
"Ausserdem glaube ich nicht, dass ein pubertierender Jugendlicher
wegen dieses Films auf der Strasse jeden Ork töten würde."
"Ach ja. Und wenn dann der erste tote Ork im Stadtpark liegt ist dann
das Geschrei wieder groß." -- Frank Weitz und Wolfgang Krietsch in dsrm

Re: Kontopfändung - wie dagegen vorgehen?

am 18.02.2005 13:48:54 von Matthias Kryn

Christoph Neumann schrieb:
> Matthias Kryn schrieb:

> > > und dabei Aussetzung der Vollziehung beantragen.
> >
> > Wie das, wenn das Geld schon weg ist? Das Geld soll ja
> > unverzüglich, umgehend wieder aufs Konto zurück.
>
> Dann ist der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung natürlich
> ein Antrag auf Aufhebung der Vollziehung, §361 (2) Satz 3 AO.

Merci vielmals. Bei dieser Gelegenheit stelle ich fest, dass ich
eine veraltete Version der AO habe. Grml.

Grüße
Matthias

Re: Kontopfändung - wie dagegen vorgehen?

am 18.02.2005 13:57:15 von Matthias Kryn

Christoph Neumann schrieb:
> Matthias Kryn schrieb:

> > > - Herausgabe, Zahlungs- Verwertungsverbot an Bank+FA
> >
> > ...da müsste ich einen Anwalt fragen.
>
> Kannst Du Dir sparen, §315 (1) Satz 3 AO.

Alles klar.

> Die Bank muß an das
> FA überweisen, selbst wenn es augenfällig ist, dass die
> Pfändung und Einziehung zu Unrecht erfolgte.

Jap.

Danke und Grüße
Matthias

Re: Kontopfändung - wie dagegen vorgehen?

am 18.02.2005 13:58:39 von Matthias Kryn

Christoph Neumann schrieb:
> Matthias Kryn schrieb:

> > Wie würdest Du es sehen, wenn Du letzte Woche eine Mahnung
> > bekommst, mit dem Sachbearbeiter telefonierst, die Sache
> > klärst, parallel noch einen Brief/Einspruch schickst und 9
> > Tage später trotzdem gepfändet wird?
>
> Ich würde wissen^Nstark vermuten, dass der SB es versäumt
> hat, die Zahlstelle auf die bereits erfolgte Zehlung
> hinzuweisen,

ACK. Geh' davon aus, dass alles nachweisbar vorliegt. Braver
Buchhalter.

> bzw., dass die Zahlstelle versäumt hat, die
> Sollstellung auszugleichen

Das kann sein. Wurde aber in einem Telefonat vor wenigen Tagen
zugesagt.

> oder die erfolgte Zahlung der
> Vollstreckungsstelle zu melden.

Die Zahlung ist schon so alt, dass der erste Holzwurm anfängt,
sich durch das Papier zu fressen.

> Vollstreckungsverfahren laufen heute weitgehend
> automatisiert, wenn da ein zum Soll gestellter Betrag nicht
> gezahlt wird, geht das autoamtisch in die Vollstreckung.

Himmel, wozu telefoniert man sich die Ohrmuschel heiß, damit
genau das _nicht_ passiert?

> Passiert das versehentlich, ist es für SB ein Riesenaufwand
> das Vollstreckungsverfahren zu stoppen.

SB=Sachbearbeiter beim FA? Das _kann_ _nicht_ _mein_ _Problem_
sein.

Grüße
Matthias

Re: Kontopfändung - wie dagegen vorgehen?

am 18.02.2005 14:58:19 von Christoph Neumann

Matthias Kryn schrieb:

>> Ich würde wissen^Nstark vermuten, dass der SB es versäumt
>> hat, die Zahlstelle auf die bereits erfolgte Zahlung
>> hinzuweisen,
>> bzw., dass die Zahlstelle versäumt hat, die
>> Sollstellung auszugleichen
>
> Das kann sein. Wurde aber in einem Telefonat vor wenigen Tagen
> zugesagt.

Vom SB oder der Zahlstelle?

Wenn vom SB zugesagt, riecht das stark nach der ersten Alternative :-(

>> oder die erfolgte Zahlung der
>> Vollstreckungsstelle zu melden.

> Die Zahlung ist schon so alt, dass der erste Holzwurm anfängt,
> sich durch das Papier zu fressen.

Ja, aber normalerweise ist es nicht Aufgabe der SB der Zahlstelle
Zahlungen zu melden, deswegen kann es sein, dass selbiger es versucht
hat, den zuständigen SB in der Zahlstelle aber nicht erreichte und dann
nicht mehr dran dachte...

Im übrigen : ;-)

>> Vollstreckungsverfahren laufen heute weitgehend
>> automatisiert, wenn da ein zum Soll gestellter Betrag nicht
>> gezahlt wird, geht das automatisch in die Vollstreckung.
>> Passiert das versehentlich, ist es für SB ein Riesenaufwand
>> das Vollstreckungsverfahren zu stoppen.
>
> SB=Sachbearbeiter beim FA?

ACK.

> Das _kann_ _nicht_ _mein_ _Problem_ sein.

Theoretisch nicht. Praktisch schon :-(
Allerdings ist der von mir verwendete Begiff "Riesenaufwand" auch
mißverständlich. Deswegen: Riesenaufwand^Wsauschwierig rechtzeitig

--
"Ausserdem glaube ich nicht, dass ein pubertierender Jugendlicher
wegen dieses Films auf der Strasse jeden Ork töten würde."
"Ach ja. Und wenn dann der erste tote Ork im Stadtpark liegt ist dann
das Geschrei wieder groß." -- Frank Weitz und Wolfgang Krietsch in dsrm

Re: Kontopfändung - wie dagegen vorgehen?

am 18.02.2005 15:09:46 von Matthias Kryn

Christoph Neumann schrieb:
> Matthias Kryn schrieb:

> > Das kann sein. Wurde aber in einem Telefonat vor wenigen
> > Tagen zugesagt.
>
> Vom SB oder der Zahlstelle?

Öhm - _das_ ist eine gute Frage.

> > Die Zahlung ist schon so alt, dass der erste Holzwurm
> > anfängt, sich durch das Papier zu fressen.

> Im übrigen :
> ;-)

"Sehr geehrte Finanzverwaltung, um die Zahlung dieses Schecks
sicherzustellen, haben wir ihn in ihrem und unserem Interesse
mit Zwiebelsaft getränkt. Bitte folgen Sie bei der Buchung dem
Geruch."

> > Das _kann_ _nicht_ _mein_ _Problem_ sein.
>
> Theoretisch nicht. Praktisch schon :-(

Ja. Merke ich. Grmpf.

Grüße
Matthias

Re: Kontopfändung - wie dagegen vorgehen?

am 18.02.2005 17:52:57 von Peter Fuchs

Der Sachverhalt kommt mir sehr merkwürdig vor. Normalerweise gibt es nach
einer Zahlung durch Scheck keinen Rückstand, der noch beizutreiben wäre.

Vorstellen kann ich mir so etwas aber schon, beispielsweise, wenn die
Schweckzahlung für andere Rückstände verwendet worden ist (verwendet werden
konnte).

Nehmen wir aber mal an, dass es ein dicker Fehler des Finanzamts ist: Dann
reicht ein Brief an den Vorsteher, damit der Fall minutiös aufbereitet wird.

Noch etwas zur Frist: eine Fristsetzung muss angemessen sein, sonst hat sie
keine rechtliche Bedeutung. 2 Tage ist out of discussion. Es sind allerdings
alle Aspekte zu berücksichtigen. Falls du dir wegen der falschen Pfändung
kein Schnitzel mehr kaufen kannst, gibt es auch dafür Lösungswege.

Peter

Re: Kontopfändung - wie dagegen vorgehen?

am 18.02.2005 18:20:02 von Matthias Kryn

Peter Fuchs schrieb:

> Der Sachverhalt kommt mir sehr merkwürdig vor.

Mir auch :-/

> Normalerweise gibt es nach einer Zahlung durch Scheck
> keinen Rückstand, der noch beizutreiben wäre.

Tja. Erzähl das den Sachbearbeitern hier. Was habe ich gestern
sagen hören? "Wir sehen das anders".

> Vorstellen kann ich mir so etwas aber schon, beispielsweise,
> wenn die Schweckzahlung für andere Rückstände verwendet
> worden ist (verwendet werden konnte).

Es gibt einen Begleitbrief, in dem detailliert aufgeführt ist,
wofür dieser Scheck zu verwenden ist. Genau deswegen, damit so
etwas _nicht_ passiert.

Wir haben allerdings herausgefunden, dass unmittelbar nach
Eingang beim FA Brief und Scheck getrennt werden. Der
Sachbearbeiter, der den Scheck verbucht, weiß also überhaupt
nicht, wofür die Summe gedacht ist, und kann munter wild in der
Gegend herumbuchen. So sehen übrigens auch die Kontoauszüge vom
Finanzamt aus. Sauhaufen.

> Nehmen wir aber mal an, dass es ein dicker Fehler des
> Finanzamts ist: Dann reicht ein Brief an den Vorsteher, damit
> der Fall minutiös aufbereitet wird.

Gut. Es gibt sowieso demnächst ein Gespräch bei der OFD.

> Noch etwas zur Frist: eine Fristsetzung muss angemessen sein,
> sonst hat sie keine rechtliche Bedeutung. 2 Tage ist out of
> discussion.

Das Finanzamt hält sich auch an keine Frist und keine
Vereinbarung *dickenhalshab*.

> Es sind allerdings alle Aspekte zu
> berücksichtigen. Falls du dir wegen der falschen Pfändung
> kein Schnitzel mehr kaufen kannst, gibt es auch dafür
> Lösungswege.

Ich lausche.

Grüße
Matthias

Re: Kontopfändung - wie dagegen vorgehen?

am 18.02.2005 19:13:22 von Peter Fuchs

"Matthias Kryn" <> schrieb

>> Es sind allerdings alle Aspekte zu
>> berücksichtigen. Falls du dir wegen der falschen Pfändung
>> kein Schnitzel mehr kaufen kannst, gibt es auch dafür
>> Lösungswege.
>
> Ich lausche.
>
Bei feststehendem Rückerstattungsanspruch sofortige Rückzahlung per Scheck,
die zunächst als Vorschuss behandelt wird (Ermessenssache bei Gefahr im
Verzug).

Peter

Re: Kontopfändung - wie dagegen vorgehen?

am 18.02.2005 20:07:12 von Matthias Kryn

Peter Fuchs schrieb:
> "Matthias Kryn" schrieb:

> > > Falls du dir wegen der falschen Pfändung kein Schnitzel
> > > mehr kaufen kannst, gibt es auch dafür Lösungswege.
> >
> > Ich lausche.
> >
> Bei feststehendem Rückerstattungsanspruch sofortige
> Rückzahlung per Scheck,

Das wäre ja zu schön, um wahr zu sein.

Grüße
Matthias

Re: Kontopfändung - wie dagegen vorgehen?

am 23.02.2005 11:18:36 von Matthias Kryn

Matthias "Ingrid" Kryn schrieb:

> nehmen wir einmal an, ein Finanzamt habe -- nachweisbar zu
> Unrecht -- unangekündigt eine Kontopfändung durchgeführt.

Eine drei Monate alte Zahlung wurde einem falschen Steuerkonto
gutgeschrieben.

> Wie sieht es aus mit Schadensersatz und Zinsverlust?

Säumnis- und Verspätungszuschläge werden sicherlich maschinell
korrigiert?

Was ist mit Schadensersatz für den Zinsverlust sowie externen
Kosten für Bearbeitung und Beratung?

Grüße
Matthias

Re: Kontopfändung - wie dagegen vorgehen?

am 23.02.2005 11:18:58 von Matthias Kryn

Peter Fuchs schrieb:
> "Matthias Kryn" schrieb:

> > ein Finanzamt habe -- nachweisbar zu
> > Unrecht -- unangekündigt eine Kontopfändung durchgeführt.
>
> Was heißt "nachweisbar zu Unrecht"?

Das FA hat sich unterthänigst entschuldigt. Das Geld wurde einem
anderen Steuerkonto gutgeschrieben.

Warum nur haben die drei Monate gebraucht, um das festzustellen?

Grüße
Matthias

Re: Kontopfändung- wie dagegen vorgehen?

am 23.02.2005 14:54:07 von Thomas Budich

Hallo,

Matthias Kryn schrieb:
> Was ist mit Schadensersatz für den Zinsverlust sowie
> externen Kosten für Bearbeitung und Beratung?

Staatshaftungsgesetz etc.

-- =

Mit freundlichen Gruessen Dipl.-Ing.(FH) Thomas Budich
[ E-Mail Antworten hierauf werden automatisch gelöscht ]

Re: Kontopfändung - wie dagegen vorgehen?

am 23.02.2005 16:02:31 von Matthias Kryn

Thomas Budich schrieb:
> Matthias Kryn schrieb:

> > Was ist mit Schadensersatz für den Zinsverlust sowie
> > externen Kosten für Bearbeitung und Beratung?
>
> Staatshaftungsgesetz etc.

Es gibt eines in D, das vom BVerfG für nichtig erklärt wurde.

Grüße
Matthias

Re: Kontopfändung- wie dagegen vorgehen?

am 02.03.2005 14:08:50 von Thomas Budich

Matthias Kryn schrieb:
> > Staatshaftungsgesetz etc.
> =

> Es gibt eines in D, das vom BVerfG für nichtig erklärt wurde.

so so, man muß ja sparen.

Aktenzeichen etc.?

Im übrigen kommt es auch auf das Bundesland an.

Theorethisch könnten wir "Ossis" es besser haben als die
"Wessis" ;-)
(wegen dem "Einigungsvertrag").

Aber laß mal hören.

-- =

Mit freundlichen Gruessen Dipl.-Ing.(FH) Thomas Budich
[ E-Mail Antworten hierauf werden automatisch gelöscht ]

Re: Kontopfändung - wie dagegen vorgehen?

am 02.03.2005 14:16:24 von Matthias Kryn

Thomas Budich schrieb:
> Matthias Kryn schrieb:

> > > Staatshaftungsgesetz
> >
> > Es gibt eines in D, das vom BVerfG für nichtig erklärt
> > wurde.
>
> so so, man muß ja sparen.

:-)

> Aktenzeichen etc.?

Ich hatte auf Dein Posting hin gegoogelt, das Urteil war IIRC
von 2002.

> Aber laß mal hören.

Das Geld wurde drei Monate rückwirkend taggenau gebucht;
allerdings macht eine andere Zahlung jetzt Ärger. Ich habe
einmal den aktuellen Kontoauszug vom FA angefordert.

Grüße
Matthias

Re: Kontopfändung - wie dagegen vorgehen?

am 04.03.2005 16:20:06 von Christoph Neumann

Matthias Kryn schrieb:

>>> Was ist mit Schadensersatz für den Zinsverlust sowie
>>> externen Kosten für Bearbeitung und Beratung?
>>
>> Staatshaftungsgesetz etc.
>
> Es gibt eines in D, das vom BVerfG für nichtig erklärt wurde.

Weswegen Ansprüche aber trotzdem direkt aus Art. 34 GG geltend gemacht
werden können (nur damit nicht einer meint, wegen der Nichtexistenz des
Gesetzes gebe es keine Staatshaftung...).

--
"Hmm, wenn ich eine Bank überfalle, dann müsste ich die Beute als zu
versteuerndes Einkommen angeben?" "Ja, Anlage RBD - Einkünfte aus Raub,
Betrug und Diebstahl." Markus Machner und Wolfgang Krietsch in dsrs

Re: Kontopfändung - wie dagegen vorgehen?

am 06.03.2005 22:13:59 von Matthias Kryn

Christoph Neumann schrieb:
> Matthias Kryn schrieb:
>
> > > > Was ist mit Schadensersatz für den Zinsverlust sowie
> > > > externen Kosten für Bearbeitung und Beratung?
> > >
> > > Staatshaftungsgesetz etc.
> >
> > Es gibt eines in D, das vom BVerfG für nichtig erklärt
> > wurde.
>
> Weswegen Ansprüche aber trotzdem direkt aus Art. 34 GG
> geltend gemacht werden können (nur damit nicht einer meint,
> wegen der Nichtexistenz des Gesetzes gebe es keine
> Staatshaftung...).

Ahso ahja hmmm ... *grybl*

Grüße
Matthias