Buchungssatz bei einer Gewerbeanmeldung

Buchungssatz bei einer Gewerbeanmeldung

am 11.05.2005 23:48:09 von ThoBro

Hallo NG,

ich habe vor kurzem eine Firma gegründet. Da ich mehr technisch vorbelastet
bin, und nicht buchhalterisch stellt sich mir jetzt die Frage wie ich die
Gebühren für die Gewerbeanmeldung bei der Gemeinde/Stadt richtig verbuche.
Und auch die Gebühren des Steuerberaters.

Ich nutze die IST-Versteuerung und SKR03.

Wer könnte mir da den richtigen Buchungssatz sagen?

MfG

Thomas Broich

Re: Buchungssatz bei einer Gewerbeanmeldung

am 12.05.2005 11:42:40 von Matthias Hanft

Broich, Thomas schrieb:

> ich habe vor kurzem eine Firma gegründet. Da ich mehr technisch vorbelastet
> bin, und nicht buchhalterisch stellt sich mir jetzt die Frage wie ich die
> Gebühren für die Gewerbeanmeldung bei der Gemeinde/Stadt richtig verbuche.
> Und auch die Gebühren des Steuerberaters.
> Ich nutze die IST-Versteuerung und SKR03.

Gewerbeanmeldung ist Kostenkonto 4390, Steuerberater 4950.
Gegenkonto jeweils Kasse (1000) oder Bank (1200) oder von
wo immer Du das Zeug halt bezahlt hast. Wenn Du überhaupt
doppelte Buchführung machst.

Gruß Matthias.

Re: Buchungssatz bei einer Gewerbeanmeldung

am 12.05.2005 17:36:10 von ThoBro

Hallo Matthias,

"Matthias Hanft" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
> Broich, Thomas schrieb:
>
> > ich habe vor kurzem eine Firma gegründet. Da ich mehr technisch
vorbelastet
> > bin, und nicht buchhalterisch stellt sich mir jetzt die Frage wie ich
die
> > Gebühren für die Gewerbeanmeldung bei der Gemeinde/Stadt richtig
verbuche.
> > Und auch die Gebühren des Steuerberaters.
> > Ich nutze die IST-Versteuerung und SKR03.
>
> Gewerbeanmeldung ist Kostenkonto 4390, Steuerberater 4950.
> Gegenkonto jeweils Kasse (1000) oder Bank (1200) oder von
> wo immer Du das Zeug halt bezahlt hast. Wenn Du überhaupt
> doppelte Buchführung machst.
>
> Gruß Matthias.

Danke für die Hilfe. Nein, ich mache keine Doppelte Buchführung, ich mache
E/Ü.

Grüsse

Thomas

Re: Buchungssatz bei einer Gewerbeanmeldung

am 12.05.2005 19:08:11 von ruedigerbaecker

Meine Meinung :

Ich verstehe nicht, wieso Du bei einer E/U kompliziert mehrere Konten
ansprichst ? Hast Du etwa Unterkonten gebildet ? Falls ja, welche ?

Ansonsten gibt es in jedem Buchhaltungsprogramm die Möglichkeit, Unterkonten
anzulegen, die in das " große " GuV - Konto einmünden.

In Deinem Fall wäre ein Konto " Gründungskosten " erwägenswert. Hier kannst
Du z.B. die kommunalen Gebühren verbuchen. Steuerberaterkosten kannst Du in
der Regel in das Konto " Steuerberatungskosten " buchen.

Allerdings mußt Du mit der Umsatzsteuer - so du dazu veranlagt wirst -
aufpassen : Amtliche Gebühren sind in der Regel umsatzsteuerfrei. Auslagen
der Behörde können u. U. umsatzsteuerpflichtig sein ( bitte Belege prüfen
!!! ), müssen also entsprechend gebucht werden.

Eine Frage am Rande : Ich war auf Deiner Website. Kann es sein, daß Du "
projektbezogen " am jeweiligen Kunden arbeitest ? Dann wäre es sicher zu
überlegen, dies auch buchhalterisch zu erfassen. Warum ? Die einfache E/U
zeigt Dir zwar, was reinkommt bzw. rausgeht. Sie sagt Dir aber nicht
unbedingt und zuverlässig, was Du je Kunden an Kosten aufwenden mußtest. Die
Ermittlung der Kostenrelation ist jedoch wichtig, da es uns allen ja ums
Geldmachen und nicht nur ums Geldausgeben geht. Ohne solche Eckdaten wirst
Du auf Dauer Schwierigkeiten haben, sinnvoll zu kalkulieren.


LG Rüdiger Bäcker

Re: Buchungssatz bei einer Gewerbeanmeldung

am 13.05.2005 19:07:36 von ThoBro

Hallo Rüdiger,

"Rüdiger Bäcker" <> schrieb im Newsbeitrag
news:d602ht$re6$04$
> Meine Meinung :
>
> Ich verstehe nicht, wieso Du bei einer E/U kompliziert mehrere Konten
> ansprichst ? Hast Du etwa Unterkonten gebildet ? Falls ja, welche ?
>
Ich habe mir ein Programm zugelegt, mit dem ich sowohl die WaWi mache, als
auch die Buchhaltung. Da aich jedoch in der Buchhaltung nicht firm bin, muss
ich halt ab und an mal nachfragen wo was hingebucht wird. Ich benutze den
normalen SKR03-Kontenrahmen.
>
> Ansonsten gibt es in jedem Buchhaltungsprogramm die Möglichkeit,
Unterkonten
> anzulegen, die in das " große " GuV - Konto einmünden.
>
> In Deinem Fall wäre ein Konto " Gründungskosten " erwägenswert. Hier
kannst
> Du z.B. die kommunalen Gebühren verbuchen. Steuerberaterkosten kannst Du
in
> der Regel in das Konto " Steuerberatungskosten " buchen.
>
> Allerdings mußt Du mit der Umsatzsteuer - so du dazu veranlagt wirst -
> aufpassen : Amtliche Gebühren sind in der Regel umsatzsteuerfrei. Auslagen
> der Behörde können u. U. umsatzsteuerpflichtig sein ( bitte Belege prüfen
> !!! ), müssen also entsprechend gebucht werden.
>
> Eine Frage am Rande : Ich war auf Deiner Website. Kann es sein, daß Du "
> projektbezogen " am jeweiligen Kunden arbeitest ? Dann wäre es sicher zu
> überlegen, dies auch buchhalterisch zu erfassen. Warum ? Die einfache E/U
> zeigt Dir zwar, was reinkommt bzw. rausgeht. Sie sagt Dir aber nicht
> unbedingt und zuverlässig, was Du je Kunden an Kosten aufwenden mußtest.
Die
> Ermittlung der Kostenrelation ist jedoch wichtig, da es uns allen ja ums
> Geldmachen und nicht nur ums Geldausgeben geht. Ohne solche Eckdaten wirst
> Du auf Dauer Schwierigkeiten haben, sinnvoll zu kalkulieren.
>
Ja ich arbeite Projektbezogen. Ich habe das mit Kostenstellen / Kostenträger
geregelt. Bzw. ich habe für jeden Kunden ein eigenes Konto (Kreditorenkonto)
eingerichtet.
>
>
> LG Rüdiger Bäcker
>
Grüsse

Thomas

Re: Buchungssatz bei einer Gewerbeanmeldung

am 14.05.2005 23:49:25 von chef

Matthias Hanft schrieb:

>> ich habe vor kurzem eine Firma gegründet. Da ich mehr technisch
>> vorbelastet
>> bin, und nicht buchhalterisch stellt sich mir jetzt die Frage wie ich die
>> Gebühren für die Gewerbeanmeldung bei der Gemeinde/Stadt richtig
>> verbuche.
>> Und auch die Gebühren des Steuerberaters.
>> Ich nutze die IST-Versteuerung und SKR03.
>
>

> Gewerbeanmeldung ist Kostenkonto 4390, Steuerberater 4950.
> Gegenkonto jeweils Kasse (1000) oder Bank (1200) oder von
> wo immer Du das Zeug halt bezahlt hast. Wenn Du überhaupt
> doppelte Buchführung machst.

Hallo

also das mit dem Buchen würd ich mir nochmal überlegen. Gut vorbereitete
Unterlagen an den Steuerberater und eine gute Preisverhandlung ersparen
viel Zeit und Nerven und bringen Zeit sich um das zu kümmern, was du kannst.

im Übrigen ist eine Buchhaltung mit Buchungssätzen IMMER eine doppelte
Buchhaltung, weil immer zwei Konten angesprochen werden.

Bei EÜ würde es zwar reichen, wenn du die Einnahmen summierst und die
Ausgaben summierst und das ganze dann aufschreibst. Praktischer ist aber
eben eine Buchhaltung zu machen.

Gruß
Thomas M. Gräter