Falscher Adressat? Abmahnung / Unterlassungserklärung
am 01.06.2005 11:53:04 von ManuelHallo,
ich handelte auf Ebay mit Kleingeräten und hatte Anfang Mai eine
Abmahnung an meine Privatadresse bekommen. Vorgeworfender Inhalt war
das (angeblich) unvollständige Impressum und eine unzulässige
Gewährleistungszeitverkürzung.
Was das Impressum betrifft, das Problem ist seitens der
Wettbewerbszentrale vom Tisch, denn dies war ja im Auktion
ausdrücklich angegeben.
Was die Gewährleistungssache betrifft, hatte ich die
Unterlassungserklärung entsprechend dem Vorwurf auf den
Ebay-Verkäufernamen eingeschränkt und statt der Privatadresse den
Firmennamen eingetragen. Allerdings möchte die Wettbewerbszentrale
diese Einschränkung nur auf den Ebay-Verkäufernamen nicht anerkennen,
da dies im allgemeinen Handel verhindert werden soll. Mit dem Rest
haben die lt. Ihrem Schreiben kein Problem.
Die Kostennote bleibt allerdings angeblich bestehen.
Zu meiner Frage:
Das zweite Schreiben habe ich erneut an meine Privatadresse (welche die
Wettbewerbszentrale dem Angebot entnommen hat) erhalten. Lt. dem
Ebay-Angebot, bin ich der Ansprechpartner, in Wirklichkeit aber
zusätzlich auch der Geschäftführer.
Die vorformulierte Unterlassungserklärung ist wieder auch NUR mit der
Privatadresse versehen. Der Firmenname und -adresse taucht wieder nicht
auf. Pikanterweise hatte ich sämtliche Daten (also auch
GmbH-Firmenname und -adresse) in meinem ersten Schreiben der
Wettbewerbszentrale mitgeteilt.
Um der Wettbewerbszentrale den Wind aus den Segeln zu nehmen, habe ich
jetzt vor, freiwillig eine auf den Namen der Firma korrigierte
Unterlassungserklärung abzugeben.
Muss die Abmahnung und dabei insbesondere die vorformulierte
Unterlassungserklärung nicht den Namen der Firma tragen? Liegt ein
Formfehler vor, durch den sich die Bezahlung der Kostennote erübrigt?
Vielen Dank und viele Grüsse
Manuel