Polizeifunk abhören erlaubt: Quelle?

Polizeifunk abhören erlaubt: Quelle?

am 27.07.2005 21:43:15 von Tobias Claren

Hallo.

Wieder eine Diskussion wo einer glaubt es besser zu wissen.....


Ich hatte noch vor kurzem eine Quelle die klar aussagt dass es nicht mehr
verboten ist den Polizeifunk abzuhören.
Einschränkung: Keine Veröffentlichung. Auch nicht mündlich. Also auch nicht
laut mit anderen. Theoretisch nur, wenn jerder einen eigenen Empfänger hat
(mit Kopfhörer nehme ich an).


Dass das so ist, ist sicher, ich suche nur eine seriöse Quelle.



Grüße,
Tobias Claren

Re: Polizeifunk abhören erlaubt: Quelle?

am 27.07.2005 23:07:27 von Christian Schick

Tobias Claren schrieb:
>
> Ich hatte noch vor kurzem eine Quelle die klar aussagt dass es nicht mehr
> verboten ist den Polizeifunk abzuhören.
> Einschränkung: Keine Veröffentlichung. Auch nicht mündlich. Also auch nicht
> laut mit anderen. Theoretisch nur, wenn jerder einen eigenen Empfänger hat
> (mit Kopfhörer nehme ich an).
>
>
> Dass das so ist, ist sicher, ich suche nur eine seriöse Quelle.
>

Sicher ist nur der Tod - und dass sich da etwas geändert hat, wäre
mir neu...

Telekommunkationsgesetz:

§86
Mit einer Funkanlage dürfen Nachrichten, die für die Funkanlage
nicht bestimmt sind, nicht abgehört werden. Der Inhalt solcher
Nachrichten sowie die Tatsache ihres Empfangs dürfen, auch wenn der
Empfang unbeabsichtigt geschieht, auch von Personen, für die eine
Pflicht zur Geheimhaltung nicht schon nach § 85 besteht, anderen
nicht mitgeteilt werden. § 85 Abs. 4 gilt entsprechend. Das Recht,
Funkaussendungen zu empfangen, die für die Allgemeinheit oder einen
unbestimmten Personenkreis bestimmt sind, sowie das Abhören und die
Weitergabe von Nachrichten auf Grund besonderer gesetzlicher
Ermächtigung bleiben unberührt.

§95
Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird
bestraft, wer entgegen § 86 Satz 1 oder 2 eine Nachricht abhört oder
den Inhalt einer Nachricht oder die Tatsache ihres Empfangs einem
anderen mitteilt.

Rechtssprechung:

Im Sinne der Vorschrift begeht der eine Straftat nach § 95 TKG, der
den Polizeifunk mit einem Empfangsgerät abhört. Zum Abhören gehört
nicht nur das Zuhören, sondern auch das Aufzeichnen um sich dies
später anzuhören.

Bei einem Funkgerät kann es sich um einen sogenannter Scanner oder
auch ein umgebautes Radio handeln. Auch eine CE-Kennzeichnung des
Gerätes befreit nicht vom Mithörverbot.

Strafbar ist das Abhören des Polizeifunks bereits dann, wenn der
Zuhörer diesen als solchen erkannt hat. Weiterhin wenn er diese
bekannte Frequenz einstellt, beim Suchlauf findet und erkennt oder
ihn auf dem Scanner fixiert hat. (BayObLG, Beschluss vom 9.2.1999 -
4 St RR 7/99)

Es ist jedoch noch nicht strafbar, wenn unbeabsichtigt der
Polizeifunk empfangen wurde (z.B. per Suchlauf zufällig auf
Polizeifunk gestoßen). Wenn aber weiter mitgehört und der
Polizeifunk erkannt wird, ist die Strafbarkeit gegeben. (Bay.ObLG,
Beschluss vom 9.2.1999 - 4 St RR 7/99 - Begründung). Der
Funkempfänger kann durch die Polizei eingezogen werden (§ 111b Abs.
1 StPO i.V.m. § 74 StGB), wenn der Mithörer vorsätzlich, d.h.
bewusst gehandelt hat.

Gruß,
Christian.

Re: Polizeifunk abhören erlaubt: Quelle?

am 27.07.2005 23:16:07 von David Dahlberg

Tobias Claren schrieb:

>Ich hatte noch vor kurzem eine Quelle die klar aussagt dass es nicht mehr
>verboten ist den Polizeifunk abzuh?ren.

Doch, das ist es: TKG §§ 85 ff.

Was du möglicherweise meinst, ist folgendes: Es ist nicht direkt
verboten, "ausversehen" in einen solchen Kanal zu geraten.

>Einschr?nkung: Keine Ver?ffentlichung. Auch nicht m?ndlich. Also auch nicht
>laut mit anderen.

Das auch. (§86)

>Dass das so ist, ist sicher, ich suche nur eine seri?se Quelle.

<>


David

Re: Polizeifunk abhören erlaubt: Quelle?

am 27.07.2005 23:28:26 von Ralf Dessel

"Christian Schick" <> schrieb im Newsbeitrag
news:42e7f794$0$29095$
> Tobias Claren schrieb:
>>
>> Ich hatte noch vor kurzem eine Quelle die klar aussagt dass es nicht mehr
>> verboten ist den Polizeifunk abzuhören.
>> Einschränkung: Keine Veröffentlichung. Auch nicht mündlich. Also auch
>> nicht laut mit anderen. Theoretisch nur, wenn jerder einen eigenen
>> Empfänger hat (mit Kopfhörer nehme ich an).
>>
>>
>> Dass das so ist, ist sicher, ich suche nur eine seriöse Quelle.
>>
>
> Sicher ist nur der Tod - und dass sich da etwas geändert hat, wäre mir
> neu...
>
> Telekommunkationsgesetz:
>
> §86
> Mit einer Funkanlage dürfen Nachrichten, die für die Funkanlage nicht
> bestimmt sind, nicht abgehört werden. Der Inhalt solcher Nachrichten sowie
> die Tatsache ihres Empfangs dürfen, auch wenn der Empfang unbeabsichtigt
> geschieht, auch von Personen, für die eine Pflicht zur Geheimhaltung nicht
> schon nach § 85 besteht, anderen nicht mitgeteilt werden. § 85 Abs. 4 gilt
> entsprechend. Das Recht, Funkaussendungen zu empfangen, die für die
> Allgemeinheit oder einen unbestimmten Personenkreis bestimmt sind, sowie
> das Abhören und die Weitergabe von Nachrichten auf Grund besonderer
> gesetzlicher Ermächtigung bleiben unberührt.
>
> §95
> Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft,
> wer entgegen § 86 Satz 1 oder 2 eine Nachricht abhört oder den Inhalt
> einer Nachricht oder die Tatsache ihres Empfangs einem anderen mitteilt.
>
> Rechtssprechung:
>
> Im Sinne der Vorschrift begeht der eine Straftat nach § 95 TKG, der den
> Polizeifunk mit einem Empfangsgerät abhört. Zum Abhören gehört nicht nur
> das Zuhören, sondern auch das Aufzeichnen um sich dies später anzuhören.
>
> Bei einem Funkgerät kann es sich um einen sogenannter Scanner oder auch
> ein umgebautes Radio handeln. Auch eine CE-Kennzeichnung des Gerätes
> befreit nicht vom Mithörverbot.
>
> Strafbar ist das Abhören des Polizeifunks bereits dann, wenn der Zuhörer
> diesen als solchen erkannt hat. Weiterhin wenn er diese bekannte Frequenz
> einstellt, beim Suchlauf findet und erkennt oder ihn auf dem Scanner
> fixiert hat. (BayObLG, Beschluss vom 9.2.1999 - 4 St RR 7/99)
>
> Es ist jedoch noch nicht strafbar, wenn unbeabsichtigt der Polizeifunk
> empfangen wurde (z.B. per Suchlauf zufällig auf Polizeifunk gestoßen).
> Wenn aber weiter mitgehört und der Polizeifunk erkannt wird, ist die
> Strafbarkeit gegeben. (Bay.ObLG, Beschluss vom 9.2.1999 - 4 St RR 7/99 -
> Begründung). Der Funkempfänger kann durch die Polizei eingezogen werden (§
> 111b Abs. 1 StPO i.V.m. § 74 StGB), wenn der Mithörer vorsätzlich, d.h.
> bewusst gehandelt hat.

Da gibt es m.W. aber auch anders lautende Urteile:
Z.B. AG Burgdorf, 4 Ds / 16 Js 7932/97:
Nach der derzeitigen Rechtslage ist es die Aufgabe des Herstellers einer
Funkanlage dafür zu sorgen, daß Nachrichten, die für die Funkanlage nicht
bestimmt sind, nicht abgehört werden, indem das Gerät so hergestellt wird,
daß der Empfang dieser Nachrichten technisch nicht möglich ist.
Der Angeklagte hat ein mit dem CE-Konformitätszeichen versehendes
Empfangsgerät ohne jede technische Änderung betrieben. Dieses durfte er
straflos tun. Er hat entsprechend dem Empfangsfrequenzbereich dieses Gerätes
den Flugfunkbereich abgehört. Dieses durfte er tun. Darüber durfte er auch
in seiner Fachzeitschrift berichten, ohne sich strafbar zu machen.

> Gruß,
> Christian.

Gruß
Ralf

Re: Polizeifunk abhören erlaubt: Quelle?

am 27.07.2005 23:37:40 von Tobias Claren

"David Dahlberg" <> schrieb im
Newsbeitrag news:
> Tobias Claren schrieb:
>
>>Ich hatte noch vor kurzem eine Quelle die klar aussagt dass es nicht mehr
>>verboten ist den Polizeifunk abzuh?ren.
>
> Doch, das ist es: TKG §§ 85 ff.
>
> Was du möglicherweise meinst, ist folgendes: Es ist nicht direkt
> verboten, "ausversehen" in einen solchen Kanal zu geraten.
>
>>Einschr?nkung: Keine Ver?ffentlichung. Auch nicht m?ndlich. Also auch
>>nicht
>>laut mit anderen.
>
> Das auch. (§86)
>
>>Dass das so ist, ist sicher, ich suche nur eine seri?se Quelle.
>
> <>


Ich suche eine seriöse Quelle die angibt dass es >nicht verboten< ist.
Alles andere ist verbreiteter da die alten Informationen im Netz noch
überwiegen.

Re: Polizeifunk abhören erlaubt: Quelle?

am 27.07.2005 23:47:12 von Florian Kleinmanns

"Tobias Claren" <> schrieb:
>Ich suche eine seriöse Quelle die angibt dass es >nicht verboten< ist.

Kathinka's Law.

Grüße
Florian
--
Mail to the "From" address will be silently discarded. Use the
"Reply-To" address only.

Re: Polizeifunk abhören erlaubt: Quelle?

am 27.07.2005 23:54:54 von Christian Schick

[fullquote gelöscht]

Ralf Dessel schrieb:
>
> Da gibt es m.W. aber auch anders lautende Urteile:
> Z.B. AG Burgdorf, 4 Ds / 16 Js 7932/97:
> Nach der derzeitigen Rechtslage ist es die Aufgabe des Herstellers einer
> Funkanlage dafür zu sorgen, daß Nachrichten, die für die Funkanlage nicht
> bestimmt sind, nicht abgehört werden, indem das Gerät so hergestellt wird,
> daß der Empfang dieser Nachrichten technisch nicht möglich ist.
> Der Angeklagte hat ein mit dem CE-Konformitätszeichen versehendes
> Empfangsgerät ohne jede technische Änderung betrieben. Dieses durfte er
> straflos tun. Er hat entsprechend dem Empfangsfrequenzbereich dieses Gerätes
> den Flugfunkbereich abgehört. Dieses durfte er tun. Darüber durfte er auch
> in seiner Fachzeitschrift berichten, ohne sich strafbar zu machen.
>

Das Urteil ist von 1997, es ist "nur" ein Amtsgericht und geht hier
um Flugfunk.

Das BayObLG hat sich 1999 hierüber anderslautend geäußert.

Somit sehe ich die derzeige Rechtslage auf Seiten des BayObLG und
behaupte nach wie vor: das Abhören des Polizeifunks ist verboten!

Ich sehe auch im Polizeifunk schutzwürdigere Interessen vertreten
als im Mithören von Flugfunk. "08/15 Airline kommt jetzt auf Bahn 3
runter" ist was anderes als "Nach Raubüberfall werden folgende
Kontrollpunkte besetzt".

Gruß,
Christian.

Re: Polizeifunk abhören erlaubt: Quelle?

am 27.07.2005 23:57:38 von Erhard Schwenk

Tobias Claren schrieb:

> Ich hatte noch vor kurzem eine Quelle die klar aussagt dass es nicht mehr
> verboten ist den Polizeifunk abzuhören.
> Einschränkung: Keine Veröffentlichung. Auch nicht mündlich. Also auch nicht
> laut mit anderen. Theoretisch nur, wenn jerder einen eigenen Empfänger hat
> (mit Kopfhörer nehme ich an).

Evtl. meinst Du den entsprechenden Passus im AFuG. Da gabs (gibts noch?)
ne Regelung, die IIRC ungefähr sagte:

der Funkamateur darf unter bestimmten Umständen (z.B. im Rahmen von
Experimenten) Polizeifunk zwar empfangen, er darf aber weder die
Tatsache des Emfpangs noch Inhalte der empfangenen Sendungen an
irgendjemanden weitergeben.

Vielleicht ist ein Amateurfunker da, der den Wortlaut zur Hand hat?
Google zu bedienen bin ich schon zu müde...

--
Erhard Schwenk

Akkordeonjugend Baden-Württemberg -
k-itx webhosting -

Re: Polizeifunk abhören erlaubt: Quelle?

am 28.07.2005 00:09:33 von Ellen Fink

On Wed, 27 Jul 2005 23:37:40 +0200, Tobias Claren <>
wrote:


> Ich suche eine seriöse Quelle die angibt dass es >nicht verboten< ist.
> Alles andere ist verbreiteter da die alten Informationen im Netz noch
> überwiegen.

Das Usenet ist aber kein Wunschkonzert. Wenn es keine seriösen Quellen
dazu gibt, dann bekommt man sie auch nicht...

Gruß
Ellen

--
Better stand tall when they're calling you out
Don't bend, don't break, baby, don't back down.
Bon Jovi "It's my life"

Der erste Prinz Frédéric von Anhalt Fanclub:

Re: Polizeifunk abhören erlaubt: Quelle?

am 28.07.2005 00:25:58 von BVusenet-0705

Hallo!

Christian Schick schrieb:

> Sicher ist nur der Tod - und dass sich da etwas geändert hat, wäre mir
> neu...

Dann solltest Du Dich schnell updaten:

> Telekommunkationsgesetz:

....vom 22.7.2004, zuletzt geändert durch Art. 3 Abs. 2 G v. 7. 7.2005

> §86

"Sicherheitsleistungen"

Aber jetzt ganz ähnlich:

§ 89 Abhörverbot, Geheimhaltungspflicht der Betreiber von Empfangsanlagen

"Mit einer Funkanlage dürfen nur Nachrichten, die für den Betreiber der
Funkanlage, Funkamateure im Sinne des Gesetzes über den Amateurfunk vom
23. Juni 1997 (BGBl. I S. 1494), die Allgemeinheit oder einen
unbestimmten Personenkreis bestimmt sind, abgehört werden. Der Inhalt
anderer als in Satz 1 genannter Nachrichten sowie die Tatsache ihres
Empfangs dürfen, auch wenn der Empfang unbeabsichtigt geschieht, auch
von Personen, für die eine Pflicht zur Geheimhaltung nicht schon nach §
88 besteht, anderen nicht mitgeteilt werden. § 88 Abs. 4 gilt
entsprechend. Das Abhören und die Weitergabe von Nachrichten auf Grund
besonderer gesetzlicher Ermächtigung bleiben unberührt."

> §95

"Vertragsverhältnisse"

Nunmehr:

§ 148 Strafvorschriften

"(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird
bestraft, wer

1. entgegen § 89 Satz 1 oder 2 eine Nachricht abhört oder den Inhalt
einer Nachricht oder die Tatsache ihres Empfangs einem anderen mitteilt oder
2. entgegen § 90 Abs. 1 Satz 1 eine dort genannte Sendeanlage
a) besitzt oder
b) herstellt, vertreibt, einführt oder sonst in den Geltungsbereich
dieses Gesetzes verbringt.

(2) Handelt der Täter in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 Buchstabe b
fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder
Geldstrafe."

Gruß
Bastian
--
"Wenn ich diverse Tatbestandsalternativen einer tierschutzrechtlichen
Norm geschickt zusammenstelle, komme ich halt darauf, dass es u.a.
auch verboten ist, Wale in Schlagfallen zu erlegen oder ähnliches."
- Mark Obrembalski in d.s.r.m.

Re: Polizeifunk abhören erlaubt: Quelle?

am 28.07.2005 08:28:07 von Florian Schmeichler

Christian Schick <> wrote in
news:42e802b3$0$29095$:

> Das Urteil ist von 1997, es ist "nur" ein Amtsgericht

Richtig.

> und geht hier um Flugfunk.

Als Argument nicht nachvollziehbar!

> Ich sehe auch im Polizeifunk schutzwürdigere Interessen vertreten
> als im Mithören von Flugfunk. "08/15 Airline kommt jetzt auf Bahn 3
> runter" ist was anderes als "Nach Raubüberfall werden folgende
> Kontrollpunkte besetzt".

Quatsch. Das TKG unterscheided bewusst nicht zwischen schutzwürdigen und
nicht schutzwürdigen Funksprüchen.

Gruss,
Florian

Re: Polizeifunk abhörenerlaubt: Quelle?

am 28.07.2005 09:12:02 von unknown

Post removed (X-No-Archive: yes)

Re: Polizeifunk abhören erlaubt: Quelle?

am 28.07.2005 09:33:22 von Holger Pollmann

Ulrich Gehauf <> schrieb:

> [Polizeifunk abhören = Böse, drüber reden = Böse]
>
> Mal eine ganz praktische Frage...
>
> Wenn ich eh niemand davon erzählen darf, wie soll man mir dann auf die
> Schliche kommen, daß ich abgehört hab?

Indem du's doch jemandem erzählst. Stell dir vor, es soll vorkommen, daß
Leute nich timmer das machen, was Gesetze ihnen vorschreiben :-)

--
( ROT-13 if you want to email me directly: )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl. Der
Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003

Re: Polizeifunk abhörenerlaubt: Quelle?

am 28.07.2005 09:54:08 von unknown

Post removed (X-No-Archive: yes)

Re: Polizeifunk abhören erlaubt: Quelle?

am 28.07.2005 10:01:42 von Ralf Dessel

"Tobias Claren" <> schrieb im Newsbeitrag
news:dc8o4g$6ud$
> Hallo.
>
> Wieder eine Diskussion wo einer glaubt es besser zu wissen.....
>
>
> Ich hatte noch vor kurzem eine Quelle die klar aussagt dass es nicht mehr
> verboten ist den Polizeifunk abzuhören.
> Einschränkung: Keine Veröffentlichung. Auch nicht mündlich. Also auch
> nicht laut mit anderen. Theoretisch nur, wenn jerder einen eigenen
> Empfänger hat (mit Kopfhörer nehme ich an).
>
>
> Dass das so ist, ist sicher, ich suche nur eine seriöse Quelle.
>
>
>
> Grüße,
> Tobias Claren
Ha, eben noch gefunden... google sei Dank!
Such mal hier...


Und da kannst Du Dir das für Deine Meinung passende raus suchen;-)

Gruß
Ralf

Re: Polizeifunk abhören erlaubt: Quelle?

am 28.07.2005 10:06:28 von unknown

Post removed (X-No-Archive: yes)

Re: Polizeifunk abhörenerlaubt: Quelle?

am 28.07.2005 10:18:51 von spam

Christian Schick wrote:

>
> Ich sehe auch im Polizeifunk schutzwürdigere Interessen vertreten
> als im Mithören von Flugfunk. "08/15 Airline kommt jetzt auf Bahn 3
> runter" ist was anderes als "Nach Raubüberfall werden folgende
> Kontrollpunkte besetzt".

Wie kommst du darauf?
Als braver Bürger ist es nicht schlimm, wenn ich weiß, dass 08/15 jetzt auf
Bahn 3 runter kommt, oder dass jetzt die Kontrollpunkte soundso besetzt
sind.
Als Böser Bube kann es für mich genauso interessant sein, wo 08/15 Airliner
gerade runterkommt, und welche Höhe und Geschwindigkeit er hat, wenn ich
mit meiner Flugabwehrrakete auf ihn warte.

Thomas

Re: Polizeifunk abhören erlaubt: Quelle?

am 28.07.2005 10:49:39 von Tobias Claren

"Ellen Fink" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
> On Wed, 27 Jul 2005 23:37:40 +0200, Tobias Claren <>
> wrote:
>
>
>> Ich suche eine seriöse Quelle die angibt dass es >nicht verboten< ist.
>> Alles andere ist verbreiteter da die alten Informationen im Netz noch
>> überwiegen.
>
> Das Usenet ist aber kein Wunschkonzert. Wenn es keine seriösen Quellen
> dazu gibt, dann bekommt man sie auch nicht...
>
> Gruß
> Ellen


Doch, es gibt sie!. Sonst würde ich nicht nach ihr suchen.
Da ich sie gesehen habe, ist es kein Wunsch.
Der Teil mit dem Abhören aber nicht weitergeben der weiter oben stand deutet
schon in die richtige Richtung.

Re: Polizeifunk abhören erlaubt: Quelle?

am 28.07.2005 10:54:14 von Tobias Claren

"Florian Kleinmanns" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
> "Tobias Claren" <> schrieb:
>>Ich suche eine seriöse Quelle die angibt dass es >nicht verboten< ist.
>
> Kathinka's Law.
>
> Grüße
> Florian


CENs Korollare zu Kathinka's Law.....

Wenn schon Usenet-Schwachsinn, dann sollte man selbst nicht in das Klischee
passen.
So etwas von berechenbar.....

Ja, ich möchte eine bestimmte Antwort bekommen. Aber nur, weil ich weiß dass
die Quelle existiert.
Ich suche also die sicher existierende Quelle, und keine Bestätigung.

Re: Polizeifunk abhören erlaubt: Quelle?

am 28.07.2005 15:19:52 von Christian Schick

Bastian Völker schrieb:
> Hallo!
>
> Christian Schick schrieb:
>
>> Sicher ist nur der Tod - und dass sich da etwas geändert hat, wäre mir
>> neu...
>
>
> Dann solltest Du Dich schnell updaten:
>

Ich halte den Tod nach wie vor für sehr sicher ;-)

>> Telekommunkationsgesetz:
>
>
> ...vom 22.7.2004, zuletzt geändert durch Art. 3 Abs. 2 G v. 7. 7.2005
>

Ups, wenn man nicht ständig auf der Hut ist... Aber im Wesentlichen
hat sich ja nichts geändert - oder überlese ich etwas?

Gruß,
Christian.

Re: Polizeifunk abhören erlaubt: Quelle?

am 28.07.2005 17:18:40 von Sevo Stille

Tobias Claren wrote:

> Ja, ich möchte eine bestimmte Antwort bekommen. Aber nur, weil ich we=
iß dass=20
> die Quelle existiert.
> Ich suche also die sicher existierende Quelle, und keine Bestätigung.=
=20

Sprich: Du suchst eine schriftliche Quelle, die fälschlich behauptet,=20
das Abhören des Polizeifunks sei erlaubt? Dann formulier das auch so...=


Gruß Sevo

Re: Polizeifunk abhörenerlaubt: Quelle?

am 28.07.2005 17:58:53 von Thomas Hochstein

Tobias Claren schrieb:

> Ich hatte noch vor kurzem eine Quelle die klar aussagt dass es nicht mehr
> verboten ist den Polizeifunk abzuhören.

Das ist klar falsch. Das war verboten und ist verboten.

> Einschränkung: Keine Veröffentlichung. Auch nicht mündlich.

Diese Verwechslung passiert gerne. Es ist verboten und strafbar,
nichtöffentliche Funkdienste abzuhören. Es ist für den Fall, daß man
(versehentlich!) einen solchen Dienst mithört, (nur) verboten, dieses
Wissen weiterzugeben. Selbstverfreilich ist das Mithören sofort nach
Feststellung, daß es sich um einen solchen Dienst handelt,
einzustellen.

> Also auch nicht
> laut mit anderen. Theoretisch nur, wenn jerder einen eigenen Empfänger hat
> (mit Kopfhörer nehme ich an).
>
>
> Dass das so ist, ist sicher, ich suche nur eine seriöse Quelle.

Nein, das ist sicher *falsch*.

Es gibt nur ein vereinzeltes, gerne zitiertes Urteil des Amtsgerichts
Burgdorf mit sehr weit hergeholter Begründung in dieser Richtung; dem
entgegen stehen direkt haufenweise obergerichtliche Entscheidungen in
anderer Richtung, bei denen eine Verurteilung regelmäßig allenfalls an
Beweisfragen scheitert (es genügt halt nicht, wenn man nur einen
Scanner mit passenden gespeicherten Kanälen findet).

Das ergibt sich übrigens hinreichend klar aus dem Gesetz, das hier
bereits zitiert wurde.

-thh

PS: Diese allmählich etwas enervierende Diskussion wurde vor nicht
allzulanger Zeit mal wieder in epischer Breite geführt; allerdings
wohl nicht im de-Usenet, sondern auf einem "lokalen" Newsserver. Ich
werde am Wochenende mal schauen, daß ich die entsprechenden Postings
wieder ausgrabe - irgendwann muß das eh noch in die FAQ von d.e.n
rein.

Re: Polizeifunk abhören erlaubt: Quelle?

am 28.07.2005 18:20:42 von Christian Schick

Thomas Hochstein schrieb:
>
> PS: Diese allmählich etwas enervierende Diskussion wurde vor nicht
> allzulanger Zeit mal wieder in epischer Breite geführt; allerdings
> wohl nicht im de-Usenet, sondern auf einem "lokalen" Newsserver. Ich
> werde am Wochenende mal schauen, daß ich die entsprechenden Postings
> wieder ausgrabe

Beim googeln auf



gestoßen. Ist aber nicht wirklich erbauend, ich denke, Du meintest
etwas anderes.

Gruß,
Christian.

Re: Polizeifunk abhörenerlaubt: Quelle?

am 28.07.2005 18:47:50 von Marcus Berger

Ulrich Gehauf schrieb am Do 28 Jul 2005 09:54:08:

>Wenn es wirklich noch echte [tm] Bösewichte gäbe, wie du behauptest,
>dann hätten das "die Anwälte" doch gar nicht nötig.

Ein echter Bösewicht, der was auf sich hält, zahlt seine Rechnung erst
gar nicht. Muss der Anwalt eben einen Nebenverdienst suchen. ;-)

Gruß

Marcus
--
Omnia mutantur, nihil interit -
Everything changes, nothing is truly lost.

Re: Polizeifunk abhören erlaubt: Quelle?

am 28.07.2005 21:11:16 von Martin Schoenbeck

Hallo Sevo,

Sevo Stille schrieb:

> Tobias Claren wrote:
>
>> Ja, ich möchte eine bestimmte Antwort bekommen. Aber nur, weil ich weiß dass
>> die Quelle existiert.
>> Ich suche also die sicher existierende Quelle, und keine Bestätigung.
>
> Sprich: Du suchst eine schriftliche Quelle, die fälschlich behauptet,
> das Abhören des Polizeifunks sei erlaubt? Dann formulier das auch so...

Seriös soll sie auch noch sein.

Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.

Re: Polizeifunk abhören erlaubt: Quelle?

am 28.07.2005 23:14:56 von unknown

Post removed (X-No-Archive: yes)

Re: Polizeifunk abhörenerlaubt: Quelle?

am 30.07.2005 15:30:06 von Thomas Hochstein

Christian Schick schrieb:

> Beim googeln auf
>
>
>
> gestoßen.

Nein, nicht wirklich ... Die Diskussion war entweder in
de.etc.notfallrettung oder in feuwehrmann.* - da ich bei Google nichts
finde, wohl letzteres.

-thh
--
Juristische Informationsschnipsel: <>
Linkverzeichnis von Gesetzestexten: <>
Verbreitete Gesetzestexte im Volltext: <>
Juristisches WikiWikiWeb: <>

Re: Polizeifunk abhörenerlaubt: Quelle?

am 30.07.2005 17:56:53 von Thomas Hochstein

Thomas Hochstein schrieb:

> PS: Diese allmählich etwas enervierende Diskussion wurde vor nicht
> allzulanger Zeit mal wieder in epischer Breite geführt; allerdings
> wohl nicht im de-Usenet, sondern auf einem "lokalen" Newsserver. Ich
> werde am Wochenende mal schauen, daß ich die entsprechenden Postings
> wieder ausgrabe - irgendwann muß das eh noch in die FAQ von d.e.n
> rein.

Es war doch in de.etc.notfallrettung - da habe ich wohl falsch
gesucht. Das ganze trug sich Anfang 2004 zu (und ich war sicher, es
läge noch nicht so lange zurück) und entzündete sich zunächst an einer
etwas anderen Fragestellung.

Der Thread mit ~ 200 Postings ist bei Google Beta *seufz* unter
<>
verfügbar.

Die wesentlichen Postings von meiner Seite, die ich hier nicht
wiederholen möchte, sind
<>
<>
<>

Auf Wunsch kann ich eine Zusammenstellung des Threads im MBOX-Format
zugänglich machen - ggf. bitte per Mail anfragen.

Grüße,
-thh
--
Juristische Informationsschnipsel: <>
Linkverzeichnis von Gesetzestexten: <>
Verbreitete Gesetzestexte im Volltext: <>
Juristisches WikiWikiWeb: <>