"Öffentlich beglaubigte Abschrift"

"Öffentlich beglaubigte Abschrift"

am 28.07.2005 08:15:52 von wherzog

Sorry - banale Frage:

Wie erhalte ich eine "Öffentlich beglaubigte Abschrift"
von einer Urkunde/Schriftstück?

Muss ich hierzu zwingend zu einem Notar?
Welche Kosten sind zu erwarten?

Danke

Re: "Öffentlich beglaubigte Abschrift"

am 28.07.2005 08:34:57 von unknown

Post removed (X-No-Archive: yes)

Re: "Öffentlich beglaubigte Abschrift"

am 28.07.2005 08:47:17 von Erhard Schwenk

Walter Herzog schrieb:
> Sorry - banale Frage:

> Wie erhalte ich eine "Öffentlich beglaubigte Abschrift"
> von einer Urkunde/Schriftstück?

Geh zum nächstbesten Bezirksamt, laß dort ne Kopie machen und das Ganze
beglaubigen.

> Muss ich hierzu zwingend zu einem Notar?

Nein.

> Welche Kosten sind zu erwarten?

Also letztes Mal hab ich für das beglaubigte Versammlungsprotokoll
includsive Kopie irgend nen Kleinbetrag (2,50 Euro oder so) bezahlt.

--
Erhard Schwenk

Akkordeonjugend Baden-Württemberg -
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Re: "Öffentlichbeglaubigte Abschrift"

am 28.07.2005 17:48:12 von Thomas Hochstein

Walter Herzog schrieb:

> Wie erhalte ich eine "Öffentlich beglaubigte Abschrift"
> von einer Urkunde/Schriftstück?

Das kommt darauf an.

Üblicherweise darf jede Behörde Abschriften der von ihr selbst
gefertigten Urkunden beglaubigen. Außerdem dürfen bestimmte Behörden
Abschriften (a) von (irgendeiner) Behörde gefertigter Urkunden, egal
für welchen Zweck, und (b) von irgendwem gefertigter Urkunden, aber
nur zur Vorlage bei einer Behörde, beglaubigen. Die entsprechende
Regelung findet sich in § 33 Abs. 1 BVerwVerfG und in den
entsprechenden, meist identischen Regelungen der
Landesverwaltungsverfahrensgesetze.

Welche Behörden diese "bestimmten" Behörden sind, ist durch
Rechtsverordnung geregelt; in Baden-Württemberg sind das in größeren
Städten die Bürgerämter o.ä. Die Zuständigkeit ergibt sich idR aus den
Webseiten der jeweiligen Verwaltungen, Suchbegriff "Beglaubigung(en)".

Die Beglaubigung von Abschriften von Geburts-, Heirats- und
Sterbeurkunden ist grundsätzlich nur durch das ausstellende Standesamt
möglich.

Entgegen weit verbreiteten Glaubens (und oft entsprechender Praxis)
ist demnach - zumindest wohl in den meisten Ländern - *nicht* jede
Behörde zur Beglaubigung von Abschriften beliebiger Urkunden befugt;
sie darf vielmehr idR nur Abschriften *eigener* Urkunden beglaubigen,
für die meisten anderen Fälle der Beglaubigung sind bestimmte Behörden
- meist Stadtverwaltungen/Bürgermeisterämter etc. - zuständig.
Insbesondere dürften Pfarrer und studentische Selbstverwaltungsgremien
eher selten befugt sein.

(Nur) die Beglaubigung von Urkundsabschriften, bei denen _weder_ die
Ursschrift von einer Behörde stammt _noch_ die Abschrift für eine
Behörde bestimmt ist, muß durch den Notar vorgenommen werden.

> Muss ich hierzu zwingend zu einem Notar?

Nein, nur in Ausnahmefällen. Es kommt darauf an, welche Urkunde für
wen kopiert werden muß.

> Welche Kosten sind zu erwarten?

Beim Notar ergeben sich die Kosten aus der Kostenordnung, sonst aus
gemeindlicher Satzung (bzw. Satzung der jeweiligen Behörde). Im
letzteren Fall liegen die Kosten idR zwischen 1,50 und 2,50 EUR pro
Seite, ggf. zzgl. Kopierkosten.

-thh

Re: "Öffentlich beglaubigte Abschrift"

am 30.07.2005 13:46:17 von Stefan Schmitz

Thomas Hochstein wrote:

> Entgegen weit verbreiteten Glaubens (und oft entsprechender Praxis)
> ist demnach - zumindest wohl in den meisten Ländern - *nicht* jede
> Behörde zur Beglaubigung von Abschriften beliebiger Urkunden befugt;
> sie darf vielmehr idR nur Abschriften *eigener* Urkunden beglaubigen,
> für die meisten anderen Fälle der Beglaubigung sind bestimmte Behörden
> - meist Stadtverwaltungen/Bürgermeisterämter etc. - zuständig.
> Insbesondere dürften Pfarrer und studentische Selbstverwaltungsgremien
> eher selten befugt sein.

Wenn die nicht dürfen, warum werden deren Beglaubigungen dann idR
anstandlos akzeptiert?
Vielleicht ist ja mit "beglaubigte Abschrift" etwas anderes gemeint als
die Beglaubigung einer Fotokopie.
Die Übereinstimmung einer Kopie mit dem vorgelegten Original kann doch
jeder halbwegs ehrbare Mensch bezeugen. Schwieriger wird es, wenn zu
überprüfen ist, ob das vorgelegte "Original" auch tatsächlich in dieser
Form behördlich ausgestellt worden ist.

Re: "Öffentlichbeglaubigte Abschrift"

am 30.07.2005 15:33:57 von Thomas Hochstein

Stefan Schmitz schrieb:

>> Entgegen weit verbreiteten Glaubens (und oft entsprechender Praxis)
>> ist demnach - zumindest wohl in den meisten Ländern - *nicht* jede
>> Behörde zur Beglaubigung von Abschriften beliebiger Urkunden befugt;
>> sie darf vielmehr idR nur Abschriften *eigener* Urkunden beglaubigen,
>> für die meisten anderen Fälle der Beglaubigung sind bestimmte Behörden
>> - meist Stadtverwaltungen/Bürgermeisterämter etc. - zuständig.
>> Insbesondere dürften Pfarrer und studentische Selbstverwaltungsgremien
>> eher selten befugt sein.
>
> Wenn die nicht dürfen, warum werden deren Beglaubigungen dann idR
> anstandlos akzeptiert?

Weil die Welt nicht perfekt ist.

> Vielleicht ist ja mit "beglaubigte Abschrift" etwas anderes gemeint als
> die Beglaubigung einer Fotokopie.

Nein.

> Die Übereinstimmung einer Kopie mit dem vorgelegten Original kann doch
> jeder halbwegs ehrbare Mensch bezeugen.

Dir steht es frei, statt einer beglaubigten Kopie auch eine
Versicherung eines beliebigen "halbwegs ehrbaren Menschen" zu
akzeptieren oder auch einfach direkt Deinem Gegenüber zu glauben, daß
es die Wahrheit sagt, ganz ohne Vorlage von Belegen. Anderen genügt
das eben nicht.

> Schwieriger wird es, wenn zu
> überprüfen ist, ob das vorgelegte "Original" auch tatsächlich in dieser
> Form behördlich ausgestellt worden ist.

Das ist nicht erforderlich. Es geht tatsächlich nur darum, daß eine
verläßliche (!) Stelle bestätigt, daß die Kopie denselben Inhalt hat
wie das Original. (Und daß sekundär der Staat dabei den Notaren keine
Kunden wegnimmt. ;))

-thh
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