Frage zur Produkt Haftung

Frage zur Produkt Haftung

am 28.07.2005 12:16:03 von Verena Sander

Hallo,

wir haben bei einem Anbieter für hochwertige Elektronik Artikel aus
Deutschland einen neuen Akku für 170 Euro sowei ein spezielles Ladegerät für
70 Euro gekauft. Das Zubehör gehört zu einem bestimmten System des
Herstellers.

Der Hersteller wirbt damit das man den Akku auch mehrere Monate am Ladegerät
lassen kann. Was wir zum Glück noch nie gemacht haben.

Nachdem wir den Akku ein paar mal mit dem Ladegerät geladen haben, hat das
Ladegerät bei der letzten Ladung den Ladestrom nicht automatisch ab/runter
geschaltet. Der Akku war so heiss das man ihn nicht mehr anfassen konnte,
also total überladen und damit wahrscheinlich auch stark beschädigt.

Beide Teile wurden zum Hersteller eingeschickt, dieser teilte uns auch
sofort mit, dass das Ladegerät defekt sein und ausgetauscht wird. Den Akku
würde man aber nicht austauschen. Mit 170 Euro ist der Akku aber recht
teuer, dafür das wir jetzt einen defekten Akku haben, weil das Ladegerät
einen Fehler hat.

Haben wir eventuell einen rechtlichen Anspruch auf einen neuen Akku?

Zur Info: Der Hersteller versendet die Produkte auch ab Werk. Wir haben also
keinen Einzelhändler dazwischen.

Danke für jede Info.

Gruß

Verena

Re: Frage zur Produkt Haftung

am 28.07.2005 13:31:10 von bastian

Verena Sander schrieb:
, dafür das wir jetzt einen defekten Akku haben, weil das Ladegerät

> einen Fehler hat.
>
> Haben wir eventuell einen rechtlichen Anspruch auf einen neuen Akku?

Hi,
ich denke, ihr hab keinen Anspruch.
Woher wollt ihr wissen, daß er defekt ist und wie wollt ihrs beweisen
?
Ein Akku wird durch Tiefentladung geschädigt, aber auch nicht
nennenswert bei einmal.
Bei Überladung wird er eher nicht geschädigt, es sei denn, er reißt
auf/platzt oder so.
Wenn nicht, dürfte die Funktion nicht gelitten haben.

Mit Gruß
bastian

Re: Frage zur Produkt Haftung

am 28.07.2005 13:36:43 von bastian

Verena Sander schrieb:


Nachtrag.

Ich hab den Betreff übersehen.

Ein ev. defektes Produkt hat nichts mit der Produkt-Haftpflicht zu tun.

Der Hersteller / ersatzweise der Importeuer einer Ware haftet unter
bestimmten Umständen für Personnenschäden und Sachschäden, die sich
aus Fehler der Ware ergeben.
Sonst nichts.

Re: Frage zur Produkt Haftung

am 28.07.2005 13:41:09 von soehnitz

"bastian" <> wrote in de.soc.recht.misc:

> Bei Überladung wird er eher nicht geschädigt, es sei denn, er reißt
> auf/platzt oder so.

Diese Aussage ist zumindest für NiCd und NiMH-Akkus flasch. Im übrigen
lässt sich die Funktionstüchtigkeit eines Akkus und insbesondere die noch
vorhandenen Ladekapazität leicht messen.

Mal angenommen, diese hat nennenswert gelitten (was bei der Beschreibung im
OP stark anzunehmen ist), haftet dann der Hersteller bzw. Verkäufer des
Ladegerätes?

ciao
volker

--
__________________________________________________________
Volker Söhnitz, Fax +49241 404070, Mobil +49172 1518060

Für Antworten per Mail, ROT13 die Mailadresse, füge ABFCNZ
vor das @, ROT13 das ganze und entferne dann das NOSPAM.

Re: Frage zur Produkt Haftung

am 28.07.2005 13:51:54 von Verena Sander

Hallo,

"Volker Soehnitz" <> schrieb im Newsbeitrag
news:42e8c455$0$29095$

> Diese Aussage ist zumindest für NiCd und NiMH-Akkus flasch. Im übrigen
> lässt sich die Funktionstüchtigkeit eines Akkus und insbesondere die noch
> vorhandenen Ladekapazität leicht messen.
>
> Mal angenommen, diese hat nennenswert gelitten (was bei der Beschreibung
> im
> OP stark anzunehmen ist), haftet dann der Hersteller bzw. Verkäufer des
> Ladegerätes?

Es handelt sich um einen speziellen NiMH Akku. Ein Bekannter hat ihn in der
Uni gemessen und festgestellt das er stark beschädigt ist.
Akku UND Ladegerät kommen vom selben Hersteller. Deswegen sind wir so
verärgert.

Gruß

Verena

Re: Frage zur Produkt Haftung

am 28.07.2005 13:53:27 von Verena Sander

Hallo,

"bastian" <> schrieb im Newsbeitrag
news:

Ein ev. defektes Produkt hat nichts mit der Produkt-Haftpflicht zu tun.

> Der Hersteller / ersatzweise der Importeuer einer Ware haftet unter
> bestimmten Umständen für Personnenschäden und Sachschäden, die sich
> aus Fehler der Ware ergeben.
> Sonst nichts.

Es ist ja ein Sachschaden entstanden, am Akku.

Gruß

Verena

Re: Frage zur Produkt Haftung

am 28.07.2005 13:55:09 von bastian

Volker Soehnitz wrote:
> Mal angenommen, diese hat nennenswert gelitten (was bei der
Beschreibung im
> OP stark anzunehmen ist), haftet dann der Hersteller bzw. Verkäufer des
> Ladegerätes?

Hi,
wenn der Akku einmal heiß geworden ist, ist nicht anzunehmen, daß er
gelitten hat.

Beide Geräte sind vom selben Lieferanten und von ihm überprüft
worden. Wenn der ablehnt, wirds wohl überprüft sein.

Ansonsten wäre es eine Frage der Gewährleistung/Sachmängelhaftung
oder der Herstellergarantie.

bastian

(nb Abzocker- und Mitnahme-Mentalität schätz ich nicht )

Re: Frage zur Produkt Haftung

am 28.07.2005 14:05:23 von soehnitz

"bastian" <> wrote in de.soc.recht.misc:

> wenn der Akku einmal heiß geworden ist, ist nicht anzunehmen, daá er
> gelitten hat.

[ ] Du hast Ahnung von Akku-Technik

Aber wurscht - hier ist eine Rechtsgruppe.

> Beide Geräte sind vom selben Lieferanten und von ihm überprüft
> worden. Wenn der ablehnt, wirds wohl überprüft sein.
>
> Ansonsten wäre es eine Frage der Gewährleistung/Sachmängelhaftung
> oder der Herstellergarantie.

Ach? Hast Du eigentlich mal die Frage gelesen? Und hast Du Dir mal die
Mühe gemacht, das ganze zu verstehen? Das Ladegerät ist ersetzt worden.
Soweit ist der Sachmängelhaftung genüge getan.

Der Akku hat keinen bei Gefahrenübergang bereits angelegten Mangel,
insofern ist da Sachmängelhaftung irrelevant.

Herstellergarantie ist hier im übrigen nicht das Thema.

> (nb Abzocker- und Mitnahme-Mentalität schätz ich nicht )

Jetzt versteh ich - Du bist ein Troll und möchtest weder zu technischen
noch zu juristischen Aspekten in diesem Thread etwas vernünftiges
beitragen.

Dann geh einfach woanders spielen.

GCD

--
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Volker Söhnitz, Fax +49241 404070, Mobil +49172 1518060

Für Antworten per Mail, ROT13 die Mailadresse, füge ABFCNZ
vor das @, ROT13 das ganze und entferne dann das NOSPAM.

Re: Frage zur Produkt Haftung

am 28.07.2005 14:08:13 von soehnitz

"Verena Sander" <> wrote in de.soc.recht.misc:

> Akku UND Ladegerät kommen vom selben Hersteller.

Und wurden im "Paket" gekauft? Dann wäre die Antwort einfach...

ciao
volker

--
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Volker Söhnitz, Fax +49241 404070, Mobil +49172 1518060

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vor das @, ROT13 das ganze und entferne dann das NOSPAM.

Re: Frage zur Produkt Haftung

am 28.07.2005 14:18:39 von Gernot Griese

Verena Sander schrieb:

> Hallo,
>
> "bastian" <> schrieb im Newsbeitrag
> news:
>
> Ein ev. defektes Produkt hat nichts mit der Produkt-Haftpflicht zu tun.
>
>> Der Hersteller / ersatzweise der Importeuer einer Ware haftet unter
>> bestimmten Umständen für Personnenschäden und Sachschäden, die sich
>> aus Fehler der Ware ergeben.
>> Sonst nichts.

> Es ist ja ein Sachschaden entstanden, am Akku.

Das ist eine Frage von Garantie oder Gewährleistung. Produkthaftung
bezieht sich nur auf Drittschäden.

Gruß,
Gernot

Re: Frage zur Produkt Haftung

am 28.07.2005 14:32:12 von Verena Sander

Hallo

"Volker Soehnitz" <> schrieb im Newsbeitrag
news:42e8caad$0$29095$

>> Akku UND Ladegerät kommen vom selben Hersteller.
>
> Und wurden im "Paket" gekauft? Dann wäre die Antwort einfach...

Das leider nicht. Wir haben zwar ein Set gekauft, der betreffende Akku wurde
aber später nachgekauft.

Gruß

Verena

Re: Frage zur Produkt Haftung

am 28.07.2005 14:42:41 von Adrian Weber

bastian schrieb:
> Der Hersteller / ersatzweise der Importeuer einer Ware haftet unter
> bestimmten Umständen für Personnenschäden und Sachschäden, die sich
> aus Fehler der Ware ergeben.
> Sonst nichts.
Genau das trifft ja hier zu! (defekter Akku vorausgesetzt)

Re: Frage zur Produkt Haftung

am 28.07.2005 15:08:37 von Holger Pollmann

Gernot Griese <> schrieb:

>> Es ist ja ein Sachschaden entstanden, am Akku.
>
> Das ist eine Frage von Garantie oder Gewährleistung. Produkthaftung
> bezieht sich nur auf Drittschäden.

Da Akku und Ladegerät nichtzusammen gehören, IST der Schaden am Akku ein
"Drittschaden".

--
( ROT-13 if you want to email me directly: )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl. Der
Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003

Re: Frage zur Produkt Haftung

am 28.07.2005 15:09:48 von Holger Pollmann

Volker Soehnitz <> schrieb:

>> Ansonsten wäre es eine Frage der Gewährleistung/Sachmängelhaftung
>> oder der Herstellergarantie.
>
> Ach? Hast Du eigentlich mal die Frage gelesen? Und hast Du Dir mal
> die Mühe gemacht, das ganze zu verstehen? Das Ladegerät ist ersetzt
> worden. Soweit ist der Sachmängelhaftung genüge getan.

Sachmängelhaftung kann auch Haftung für Schäden sein, die aus der
Mangelhaftigkeit der Kaufsache an anderen Sachen resultieren. Allerdings
könnte es hierfür am erforderlichen Verschulden des Verkäufers fehlen.

--
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Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003

Re: Frage zur Produkt Haftung

am 28.07.2005 15:30:06 von Dietmar Hollenberg

Verena Sander schrieb:

> Nachdem wir den Akku ein paar mal mit dem Ladegerät geladen haben, hat das
> Ladegerät bei der letzten Ladung den Ladestrom nicht automatisch ab/runter
> geschaltet. Der Akku war so heiss das man ihn nicht mehr anfassen konnte,
> also total überladen und damit wahrscheinlich auch stark beschädigt.

Du wirst zwar nachweisen müssen, daß der Akku tatsächlich beschädigt
ist, aber dann ist das IMO ein klassischer Fall für das
Produkthaftungsgesetz. Das wird zwar einegschränkt durch

| (2) Die Ersatzpflicht des Herstellers ist ausgeschlossen, wenn
| 1. er das Produkt nicht in den Verkehr gebracht hat,
| 2. nach den Umständen davon auszugehen ist, daß das Produkt den Fehler, der
| den Schaden verursacht hat, noch nicht hatte, als der Hersteller es in den
| Verkehr brachte,

aber bei einem Fehler, der nach so kurzer Zeit auftritt, ist IMHO davon
auszugehen, daß er ebenso wie beim Sachmangelrecht als im Keim vorhanden
betrachtet wird, als das Produkt in Verkehr gebracht wurde.

> Beide Teile wurden zum Hersteller eingeschickt, dieser teilte uns auch
> sofort mit, dass das Ladegerät defekt sein und ausgetauscht wird. Den Akku
> würde man aber nicht austauschen.

Mit welcher Begründung? Nicht (nachweislich) beschädigt oder nicht
haftpflichtig für den Schaden?

> Haben wir eventuell einen rechtlichen Anspruch auf einen neuen Akku?

IMHO ja. Lies mal


Tschüß

Dietmar
--
Lesbar quoten kann so einfach sein:

Re: Frage zur Produkt Haftung

am 28.07.2005 15:32:09 von Dietmar Hollenberg

bastian schrieb:

> Ein ev. defektes Produkt hat nichts mit der Produkt-Haftpflicht zu tun.

Ich weiß schon, weshalb du eigentlich hier im Filter steckst.

> Der Hersteller / ersatzweise der Importeuer einer Ware haftet unter
> bestimmten Umständen für Personnenschäden und Sachschäden, die sich
> aus Fehler der Ware ergeben.

Ach? Um was geht es hier?

Tschüß

Dietmar
--
Lesbar quoten kann so einfach sein:

Re: Frage zur Produkt Haftung

am 28.07.2005 15:32:51 von Florian Kleinmanns

"Verena Sander" <> schrieb:
>Subject: Frage zur Produkt Haftung
>[...] Elektronik Artikel [...]

Wenn schon, dann bitte konsequent: Lade Gerät, Einzel Händler.

Grüße
Florian
--
Mail to the "From" address will be silently discarded. Use the
"Reply-To" address only.

Re: Frage zur Produkt Haftung

am 28.07.2005 15:35:35 von Dietmar Hollenberg

Gernot Griese schrieb:

>> Es ist ja ein Sachschaden entstanden, am Akku.
>
> Das ist eine Frage von Garantie oder Gewährleistung. Produkthaftung
> bezieht sich nur auf Drittschäden.

Da Ladegerät und Akku nicht als Paket gekauft wurden, *ist* es ein
Drittschaden, denn der Schaden am Ladegerät ist unstreitig und der Akku
selbst hatte keinen Defekt.

Ob der Schaden an einem anderen Produkt desselben Herstellers entstanden
ist, ist dem ProdHaftG nach irrelevant.

Tschüß

Dietmar
--
Lesbar quoten kann so einfach sein:

Re: Frage zur Produkt Haftung

am 28.07.2005 15:46:11 von unknown

Post removed (X-No-Archive: yes)

Re: Frage zur Produkt Haftung

am 28.07.2005 16:13:32 von Dietmar Hollenberg

Ralf Kusmierz schrieb:

>> IMHO ja. Lies mal
>>
>
> Und dort § 11.

Aua. Finde ich nicht fair.

Danke für den Hinweis.

Tschüß

Dietmar
--
Lesbar quoten kann so einfach sein:

Re: Frage zur Produkt Haftung

am 28.07.2005 16:31:26 von Holger Pollmann

Dietmar Hollenberg <> schrieb:

>>> IMHO ja. Lies mal
>>>
>>
>> Und dort § 11.
>
> Aua. Finde ich nicht fair.

Es gibt allerdings noch die Produkthaftung nach § 823 I BGB...

--
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Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003

Re: Frage zur Produkt Haftung

am 28.07.2005 17:04:34 von Gernot Griese

Holger Pollmann schrieb:

> Gernot Griese <> schrieb:

>>>Es ist ja ein Sachschaden entstanden, am Akku.

>>Das ist eine Frage von Garantie oder Gewährleistung. Produkthaftung
>>bezieht sich nur auf Drittschäden.

> Da Akku und Ladegerät nichtzusammen gehören, IST der Schaden am Akku ein
> "Drittschaden".

Richtig, seit 14.32 Uhr weiß ich das auch ;-)

Gruß,
Gernot

Re: Frage zur Produkt Haftung

am 28.07.2005 19:18:14 von unknown

Post removed (X-No-Archive: yes)

Re: Frage zur Produkt Haftung

am 28.07.2005 20:20:02 von Holger Pollmann

Ralf Kusmierz <> schrieb:

>> Es gibt allerdings noch die Produkthaftung nach § 823 I BGB...
>
> Das heißt dann aber nicht so

Na ja. Manchmal nennt man's auch Produzentenhaftung. Im Ergebnis ist es
dasselbe, nur ohne Selbstbehalt, dafür mit Verschulden.

> und setzt Verschulden voraus.

Und da gibt es u.U. eine Beweislastumkehr.

--
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Re: Frage zur Produkt Haftung

am 28.07.2005 21:06:42 von unknown

Post removed (X-No-Archive: yes)

Re: Frage zur Produkt Haftung

am 28.07.2005 21:19:12 von Holger Pollmann

Ralf Kusmierz <> schrieb:

>>> und setzt Verschulden voraus.
>>
>> Und da gibt es u.U. eine Beweislastumkehr.
>
> War mir neu. Quellen? (Schwimmerschalterfall?)

BGH NJW 1993, 528 - Mineralwasser
-> <>

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Re: Frage zur Produkt Haftung

am 29.07.2005 00:20:00 von claus-usenet-20050728

Holger Pollmann <> schrieb/wrote:
> Na ja. Manchmal nennt man's auch Produzentenhaftung. Im Ergebnis ist es
> dasselbe, nur ohne Selbstbehalt, dafür mit Verschulden.

Letzlich liegt der Unterschied nur bei der Beweislast beim Verschulden.

Von der dogmatischen Konstruktion her regelt das ProdHG zwar eine
Gefährdungshaftung, §1 II Nr. 4 und 5 ProdHG schließen aber die Haftung
unter Umständen, die praktisch mit fehlendem Verschulden gleichgesetzt
werden können, aus.

Claus
--

Re: Frage zur Produkt Haftung

am 31.07.2005 11:58:36 von Ralf Geist

"Verena Sander" <> schrieb:

>wir haben bei einem Anbieter

Anbieter = Verkäufer != Hersteller !?

>Zur Info: Der Hersteller versendet die Produkte auch ab Werk.

Relevant ist nur, ob Ihr beim Hersteller gekauft habt?

> Wir haben also keinen Einzelhändler dazwischen.

Also habt ihr beim Hesteller und nicht bei einem Anbieter gekauft?