Mietkaution

Mietkaution

am 19.08.2005 17:42:55 von Alex Drexler

Hallo,

eine Frage zur Mietkaution: Das Standardanlageprodukt hierfür dürfte ein
Sparbuch mit ca. 1,0% Zinsen sein. Wenn man allerdings einige Jahre in der
angemieteten Wohnung bleiben möchte, verschenkt man im Vergleich zu
Tagesgeldkonten/Festgeldanlagen oder (Geldmarkt-/Renten-)Fonds einiges an
Zinsen bzw. gleicht nicht einmal die Inflation damit aus.

google hat mir heute zwar verraten, dass man nicht zwangsläufig ein
Sparbuch nehmen muss und auch die anderen Anlagen prinzipiell verwenden
kann. Allerdings konnte ich bis jetzt noch keine Bank finden, die diese
Alternativen problemlos an den Vermieter verpfändet: Sparkasse und
Volksbank sehen sich außer Stande ein Depot zu verpfänden, die Diba hat bis
Mai das Tagesgeldkonto verpfändet, macht dies jetzt aber nicht mehr und die
Postbank verpfändet das DAX-Sparbuch eigentlich auch nicht mehr. So, was
nun? Hat jemand von euch damit Erfahrungen und war bei seiner Bank bereits
erfolgreich?

Grüße,

Alex

Re: Mietkaution

am 19.08.2005 18:29:23 von Alexander - LX - Schmidt

Alex Drexler <> schrieb:

> [Mietkaution] google hat mir heute zwar verraten, dass man
> nicht zwangsläufig ein Sparbuch nehmen muss und auch die
> anderen Anlagen prinzipiell verwenden kann. Allerdings
> konnte ich bis jetzt noch keine Bank finden, die diese
> Alternativen problemlos an den Vermieter verpfändet: [...]

Die Bundeswertpapierverwaltung macht so etwas. Und mit zum
Beispiel BObl-Papierchen sind auch ein paar mehr Prozente
möglich.



aLeX!

Re: Mietkaution

am 19.08.2005 22:53:40 von unknown

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Re: Mietkaution

am 20.08.2005 00:00:07 von unknown

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Re: Mietkaution

am 20.08.2005 10:31:32 von Alex Drexler

Martin Gerdes wrote:

> Das habe ich auch einmal gedacht. Bei Licht besehen sind es minimale
> Beträge.
Reich wird man mit alledem sicher nicht, das stimmt natürlich. Die Inflation
hätte man aber trotzdem gerne ausgeglichen und was die Sparkassen für ein
Sparbuch bieten ist eigentlich eine Frechheit.

> Ich habe mal Bundeswertpapiere als Mietkaution genommen. Die
> Bundesschuldenverwaltung hat sich dabei maximal unflexibel, unfreundlich
> und unprofessionell angestellt, so daß ich aus meiner persönlichen
> Erfahrung von diesem Weg nur abraten kann.
Dumme Frage: Geht das bei denen nicht elektronisch? Oder hat man hierfür 5
Formblätter mit Durchschlag auszufüllen?

> Die paar Kröten lohnen den
> Zirkus mit der Bundesschuldenverwaltung nicht (Sie stapeln neuerdings
> als "Bundeswertpapierverwaltung" hoch, ich nehme aber bewußt den nicht
> schönfärberischen alten Namen).
Aufwand und Nutzen sollten natürlich im Verhältnis stehen. Sofern sich das
in vertretbaren Zeitrahmen erledigen lässt, würde ich das über die
"Bundesschuldenverwaltung" probieren. Mal sehen, ob die immer noch maximal
unflexibel, unfreundlich und unprofessionell vorgehen ;-)

Grüße,

Alex

Re: Mietkaution

am 21.08.2005 00:00:05 von unknown

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Re: Mietkaution

am 21.08.2005 19:13:16 von unknown

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Re: Mietkaution

am 21.08.2005 19:13:18 von unknown

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Re: Mietkaution

am 22.08.2005 10:13:59 von Alex Drexler

Hallo,

Martin Gerdes wrote:
> [Unerfreuliches beim Verpfänden von Wertpapieren über die BSV]

auf zwei simple Fragen (Wie kann ich mir meine Unterschrift bestätigen
lassen, wenn ich bei einer Online-Bank bin und was für die Verpfändung von
Wertpapieren benötigt wird), erhielt ich folgende Antwort:


<quote>
Fällige Beträge ( Zinsen und Kapital ) werden auf das uns
mitgeteilte Bankkonto gezahlt.
Zahlungen erfolgen nur bargeldlos auf dieses Bankkonto.

Wir bieten den Erwerb von Bundesschatzbriefen und
Finanzierungsschätzen der laufenden Ausgabe, sowie
Bundesobligationen der zuletzt börseneingeführten Serie bei uns
provisions- und gebührenfrei im Überweisungsverfahren und im
Lastschriftverfahren an.

Voraussetzung ist ein bestehendes Schuldbuchkonto, auf das die
Werte übertragen werden können. Beim Lastschriftverfahren ist
zusätzlich die Erteilung einer Einzugsermächtigung durch den oder
die Schuldbuchkontoinhaber / Bevollmächtigten bzw. die
gesetzlichen Vertreter des minderjährigen Kontoinhabers
erforderlich.
Eine Einzugsermächtigung kann grundsätzlich nur zum eigenen
Girokonto erteilt werden, das dann künftig auch für die
Überweisung von Zins- und Tilgungszahlungen als Referenzkonto
geführt wird.

Der Kauf im Direkterwerb ist mit den folgenden
Mindestüberweisungsbeträgen / Einzugsbeträgen
(Lastschriftverfahren) möglich:

Bundesschatzbriefe 52 EUR
Finanzierungsschätze 500 EUR
Bundesobligationen 110 EUR

Sie können uns einen Betrag - einmalig oder als Dauerauftrag - auf
das dafür vorgesehene Geldkonto mit den zum Kauf benötigten
Angaben überweisen. Die erforderlichen Auftragsdetails mit einem
Überweisungsmuster finden Sie im Internet unter

Auf Wunsch senden wir Ihnen gerne vorbereitete Überweisungsträger
zu.
Wenden Sie sich hierfür bitte telefonisch an unser Service-Center
(06172/108-222 bzw. 030/69034-222)

Im Überweisungsverfahren ist eine Vorgabe des zu erwerbenden
Nennwerts nicht möglich.
Für den Kauf wird der gesamte Überweisungsbetrag verwendet, wobei
durch die zu zahlenden Stückzinsen, dem Börsenkurs bzw. dem
Verkaufszinssatz meist ein ungerader Nennwert entsteht.
Es werden Bundesschatzbriefe und Finanzierungsschätze der
laufenden Ausgabe zu den Konditionen erworben, die am zweiten
Geschäftstag vor Geldeingang bis 12.00 Uhr Gültigkeit hatten. Bei
Bundesobligationen wird die jeweils zuletzt börseneingeführte
Serie erworben, wobei der am zweiten Geschäftstag vor Geldeingang
gültige Einheitspreis der Frankfurter Wertpapierbörse als
Festpreis zugrunde gelegt wird.
Beim Kauf von Bundesobligationen im Überweisungsverfahren darf die
maximale Auftragshöhe von 250.000 Euro pro Tag und Erwerber (ohne
Wiederanlage- und Umtauschaufträge) nicht überschritten werden.

Die aktuellen Konditionen finden Sie im Internet unter


Der Kauf im Direkterwerb ist mit den folgenden
Mindestüberweisungsbeträgen möglich:

Bundesschatzbriefe 52 EUR
Finanzierungsschätze 500 EUR
Bundesobligationen 110 EUR

Wenn Sie regelmäßig sparen möchten, können Sie als Schuldbuchkonto-
Inhaber Bundesschatzbriefe, Finanzierungsschätze und
Bundesobligationen der jüngsten Serie direkt bei uns erwerben. Sie
können dabei wählen zwischen dem Kauf durch Überweisung eines
Geldbetrages und dem Kauf per Einzugsermächtigung (Lastschrift) ?
je nach Wunsch als Einzel- oder als Dauerauftrag. Höhe und
Zeitraum der Zahlungen für Ihren Sparplan legen Sie selbst fest,
wobei die Mindest- bzw. Höchstbeträge zu beachten sind. Für den
Kauf und die Verwaltung Ihrer Wertpapiere erheben wir keine
Gebühren.
Kaufaufträge können Sie auch online mit einer PIN erteilen;
hierfür muss zuvor die Freischaltung für unseren Internet-Banking-
Service 'BWpV-Direkt' beantragt werden.
Umfassende Informationen finden Sie auf unseren Internetseiten.
Die Formulare können Sie auch gerne bei unserem Service-Center
anfordern (06172/108-222 bzw. 030/69034-222).

Und nun einige Details zu den genannten Wertpapierarten, damit Sie
Ihre persönliche Anlagestrategie entwerfen können:
Der Bundesschatzbrief ist seit Jahrzehnten das beliebteste Spar-
Wertpapier. Wenn Sie Schatzbriefe erwerben, wachsen Ihre Zinsen
von Jahr zu Jahr während einer Laufzeit von 6 bzw. 7 Jahren.
Mit jeder neu emittierten Schatzbrief-Ausgabe ändern sich die ISIN
(Wertpapier-Kenn-Nummer) und die Konditionen, sodass bei
regelmäßigem Kauf im Laufe der Jahre verschiedene Schatzbrief-
Ausgaben auf Ihrem Schuldbuchkonto eingetragen sein werden. Nach
jedem Kauf erhalten Sie eine Buchungsmitteilung über die
erworbenen Wertpapiere.
Wenn Sie Ihr Sparziel erreicht haben und sich Beträge regelmäßig
wieder auszahlen lassen wollen, bieten Bundesschatzbriefe ideale
Voraussetzungen: Sie können uns beauftragen, Ihre Schatzbriefe in
Monatsraten zurückzunehmen und den Nennwert plus Zinsen an Sie
auszuzahlen. In der Wahl des monatlichen Rückzahlungsbetrages sind
Sie frei, wobei die Höchstgrenze von 5.000 Euro (bzw. 10.000 DM
bei Emissionen bis 31.12.2001) je Schuldbuchkonto-Inhaber beachtet
werden muss. Aufträge über höhere Beträge werden von uns in
monatlichen Raten ausgeführt. Die ratenweise Auszahlung kann
befristet oder unbefristet bis zur vollständigen Rückgabe Ihres
Schatzbrief-Bestandes erfolgen.
Als mittelfristige Geldanlage sind Bundesobligationen bestens
geeignet. Wird die Obligation über die gesamte Laufzeit (5 Jahre)
gehalten, geht der Anleger zudem kein Kursrisiko ein: Er erwirbt
die Obligation zu einem marktgerechten Börsenpreis und erhält
regelmäßig einen festen Zinssatz. Am Ende der Laufzeit zahlen wir
die Papiere zum Nennwert von 100% zurück. Wenn Sie nicht so lange
warten möchten, können Sie Bundesobligationen jederzeit und ohne
Betragsbegrenzung über die Börse verkaufen. Hierfür erhebt die
Deutsche Bundesbank Gebühren.
Finanzierungsschätze haben eine kurze Laufzeit von wahlweise ein
oder zwei Jahren und bieten eine ansehnliche Rendite.
Besonderheit: Der Käufer bezahlt beim Erwerb weniger, da die
Zinsen bereits im Voraus vom Nennwert abgezogen werden; am
Fälligkeitstag erhält der Sparer dann den vollen Nennwert zurück.
Der Zinsertrag ist im Fälligkeitsjahr zu versteuern. Eine
vorzeitige Rückgabe ist bei diesen Wertpapieren nicht möglich.

Sollten Sie Ihr Geld bei Fälligkeit eines Wertpapiers noch nicht
benötigen, können Sie uns vorher beauftragen, das Kapital direkt
in neuen Wertpapieren wieder anzulegen ? so wird es lückenlos
weiterverzinst. Ein entsprechendes Informationsschreiben senden
wir unseren Kunden automatisch rechtzeitig zu.

Wenn Sie ein Schuldbuchkonto bei uns haben, erteilen Sie uns
einmalig eine schriftliche Einzugsermächtigung zu Ihrem Girokonto.
Das Girokonto wird damit als generelle Bankverbindung
(Referenzkonto) für alle Kaufaufträge im Lastschriftverfahren und
für alle zukünftigen Zins- und Tilgungszahlungen zu Ihrem
Schuldbuchkonto eingetragen. Der Widerruf der Einzugsermächtigung
ist jederzeit schriftlich möglich.

Mit der Einzugsermächtigung sowie jederzeit danach können Sie uns
Einzel- oder Daueraufträge zum Erwerb von Bundesschatzbriefen und
Finanzierungsschätzen der laufenden Ausgabe bzw.
Bundesobligationen der jüngsten Serie bis zum Höchstbetrag von
50.000,00 Euro pro Auftrag und Person erteilen. Bundesanleihen
können bei uns nicht gekauft werden.

Sie können uns beauftragen, einen bestimmten Nennwert eines
Bundeswertpapiers zu erwerben. Der Lastschriftbetrag errechnet
sich dann aus dem Nennwert, ggf. unter Berücksichtigung von
Stückzinsen, Börsenkurs bzw. Verkaufszinssatz. Der
Lastschriftbetrag wird daher in der Regel bei Bundesschatzbriefen
und Bundesobligationen höher, bei Finanzierungsschätzen niedriger
als der Nennwert sein.
Sie können uns aber in Ihrem Kaufauftrag auch den
Lastschriftbetrag vorgeben. In diesem Fall wird exakt dieser
Betrag Ihrem Girokonto belastet und wir erwerben den maximal
möglichen Nennwert unter Berücksichtigung von Stückzinsen,
Börsenkurs und Verkaufszinssatz. Bei der Erteilung eines
Dauerauftrags können Sie das Datum des monatlichen Einzugstermins
sowie den Monat der letzten Ausführung des Dauerauftrags vorgeben.
Schriftlich erteilte Einzelaufträge werden immer zum
nächstmöglichen Termin ausgeführt.
Vordrucke zum Direkterwerb von Bundeswertpapieren im
Lastschriftverfahren finden Sie im Internet unter


Es werden Bundesschatzbriefe und Finanzierungsschätze zu den
Konditionen erworben, die am zweiten Geschäftstag vor
Einzugstermin der Lastschrift bis 12.00 Uhr Gültigkeit hatten. Bei
Bundesobligationen wird die jeweils zuletzt börseneingeführte
Serie erworben, wobei der am zweiten Geschäftstag vor
Einzugstermin der Lastschrift gültige Einheitspreis der
Frankfurter Wertpapierbörse als Festpreis zugrunde gelegt wird.
Die aktuellen Konditionen finden Sie im Internet unter


Inländische Kreditinstitute - wenden Sie sich bitte an Ihr
kontoführendes Kreditinstitut - bestätigen Ihre Unterschrift
kostenlos.
Ohne bestätigte Unterschrift kann der Kontoeröffnungsantrag nicht
bearbeitet werden.

Für die Eröffnung eines Schuldbuchkontos senden Sie uns bitte
einen aktuellen Kontoeröffnungsantrag (Version 01.05), vollständig
ausgefüllt und mit Ihrer bankbestätigten Unterschrift versehen,
auf dem Postweg zu. Den Vordruck können Sie aus dem Internet
() laden. Für die Darstellung benötigen Sie den
Acrobat Reader.

Bundeswertpapiere können kostenlos auf einem Schuldbuchkonto, das
die Bundeswertpapierverwaltung auf den Namen des Mieters
einrichtet, verwaltet und mit einem Pfandrecht des Vermieters ver
sehen werden.
Hierzu ist es erforderlich, dass
Þ der Mieter einen Kontoeröffnungsantrag ausfüllt und seine
Unterschrift bestätigen lässt,
Þ die gewünschten Bundeswertpapiere erwirbt
Þ die Eintragung eines Pfandrechts zugunsten des Vermieters bei
der Bundeswertpapierverwaltung beantragt (einen Vordruck erhalten
Sie von uns auf Anforderung).
Unabhängig von der Mietkaution kann der Mieter sein
Schuldbuchkonto auch für die gebührenfreie Verwaltung weiterer
Bundeswertpapiere nutzen, da das Pfandrecht zugunsten des
Vermieters auf einzelne, bestimmte Wertpapiere beschränkt werden
kann, und auf dem Konto neben den verpfändeten auch frei ver
fügbare Wertpapiere geführt werden können.
Wird das Mietverhältnis aufgelöst, bevor die verpfändeten
Wertpapiere fällig sind, kann der Kontoinhaber mit Zustimmung des
Vermieters das Pfandrecht löschen lassen und über die Wertpapiere
verfügen.
Geht andererseits das Mietverhältnis über den Zeitpunkt der
Fälligkeit der Wertpapiere hinaus, bieten wir die Möglichkeit an,
den fälligen Kapitalbetrag wieder anzulegen und die erworbenen
Wertpapiere erneut zu verpfänden.
Unbeschadet der Verpfändung besteht für den Schuldbuch-
Kontoinhaber (Mieter) die Möglichkeit, einen Freistellungsauftrag
einzureichen. Damit werden die Kapitalerträge aus dem
Schuldbuchkonto ohne Steuerabzug bis zur Höhe des eingetragenen
Freibetrags ausbezahlt.

Bundeswertpapiere können kostenlos auf einem Schuldbuchkonto mit
einem Pfandrecht versehen werden.
Hierzu ist es erforderlich, dass
Þ der Schuldbuch-Kontoinhaber (Pfandschuldner) einen
Kontoeröffnungsantrag ausfüllt und seine Unterschrift bestätigen
lässt,
Þ die gewünschten Bundeswertpapiere erwirbt
Þ die Eintragung eines Pfandrechts zugunsten des
Pfandgläubigers bei der Bundeswertpapierverwaltung beantragt
(einen Vordruck erhalten Sie von uns auf Anforderung).
Unabhängig von der Verpfändung kann der Schuldbuch-Kontoinhaber
sein Schuldbuchkonto auch für die gebührenfreie Verwaltung
weiterer Bundeswertpapiere nutzen, da das Pfandrecht zugunsten des
Pfandgläubigers auf einzelne, bestimmte Wertpapiere beschränkt
werden kann, und auf dem Konto neben den verpfändeten auch frei
verfügbare Wertpapiere geführt werden können.
Unbeschadet der Verpfändung besteht für den Schuldbuch-
Kontoinhaber die Möglichkeit, einen Freistellungsauftrag
einzureichen. Damit werden die Kapitalerträge aus dem
Schuldbuchkonto ohne Steuerabzug bis zur Höhe des eingetragenen
Freibetrags ausbezahlt.

Inländische Kreditinstitute - wenden Sie sich bitte an Ihr
kontoführendes Kreditinstitut - bestätigen Ihre Unterschrift
kostenlos.
Ohne bestätigte Unterschrift kann der Kontoeröffnungsantrag nicht
bearbeitet werden.

Die meisten Kreditinstitute sind zur kostenlosen
Legitimationsprüfung und Unterschrifts-
bestätigung verpflichtet, wenn sie die Verkaufs- und
Emissionsbedingungen für Bundeswertpapiere anerkannt haben. Die
Deutsche Postbank AG verkauft keine Bundeswertpapiere zur
Eintragung in das Bundesschuldbuch und ist demzufolge nicht
verpflichtet, Unterschriften zu bestätigen.
Die Postbank nimmt Legitimationsprüfungen in der Regel aber auch
ohne eine Rechtspflicht, also freiwillig vor.
Die Unterschriftsbestätigung durch die Postbank bzw. die Deutsche
Post AG wird von uns anerkannt, wenn diese mittels des
Firmenstempels der Deutschen Postbank AG oder eines Tagesstempels
der Deutschen Post AG unter Angabe der Art, Nummer und
ausstellenden Behörde des amtlichen Ausweises durchgeführt wird.

Sollte die Postbank die Unterschriftenbestätigung ablehnen, wenden
Sie sich bitte an ein anderes Kreditinstitut.

Die Unterschriftsbestätigung kann auch bei jeder "Dienstsiegel
führende Stelle" ( Rathaus/ Meldestelle/ Pfarramt etc.)
durchgeführt werden.

Mit freundlichen Grüßen
</quote>

Ist doch eine präzise Antwort, oder?! Ich überlege mir das vielleicht doch
noch mal mit der BSV...

Grüße,

Alex

Re: Mietkaution

am 22.08.2005 10:35:22 von Christian Konrad

Am Sun, 21 Aug 2005 19:13:16 +0200 schrieb Martin Theodor Ludwig:

> Man kann aber auf den gleichen Namen maximal ein Schuldbuchkonto
> anlegen
AFAIR korrekt

> und ein Schuldbuchkonto nur als Ganzes verpfänden.
das ist definitiv falsch
du verpfändest eine Geldsumme (wird auf dem Verpfändungsformular angegeben)

Andreas
(der anscheinend deutlich mehr Glück als Martin mit der BwpV hatte - bei
mir war die ganze Sache mit der Mietkaution in Form von Bundesschatzbriefen
in einer Woche erledigt)

Re: Mietkaution

am 22.08.2005 10:40:58 von Christian Konrad

Am Mon, 22 Aug 2005 10:13:59 +0200 schrieb Alex Drexler:
> auf zwei simple Fragen (Wie kann ich mir meine Unterschrift bestätigen
> lassen, wenn ich bei einer Online-Bank bin und was für die Verpfändung von
> Wertpapieren benötigt wird), erhielt ich folgende Antwort:

> <quote>
> ... (viel)
> </quote>

> Ist doch eine präzise Antwort, oder?! Ich überlege mir das vielleicht doch
> noch mal mit der BSV...

Falls du trotzdem noch mit dem Gedanken spielst, empfehle ich dir in
Zukunft solche Fragen per Telefon zu stellen. Zumindest die Berliner
Telefonnummer der BwpV war damals eine echte Hilfe auch wenn mich der erste
Satz: "Wir weisen sie darauf hin, dass das folgende Telefonat zu
Beweiszwecken aufgezeichnet wird" etwas überrascht hatte.

Andreas
(der sich fragt, wann Telefonhotlines beginnen werden, analog zu ihren
Emailkollegen Antworten aus fertigen Tonschnipseln zusammenzusetzen)

Re: Mietkaution

am 06.09.2005 11:30:08 von unknown

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Re: Mietkaution

am 20.02.2008 14:07:03 von tomylee

Deutschland ist eine Drecksland. Eben erfahre ich das es locker 3 Monate
dauert bis ich die Kaution von meiner alten Wohnung wieder bekomme.
Rechtlich ist das alles auch noch OK und kann sogar bis 6 monate
dauern.

Was ist das denn für ein Land? Ich muß vielleicht für meine neue
Wohnung auch Kaution zahlen!

Ist echt unglaublich wie kompliziert das Leben in diesem Land ist......


--
tomylee
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tomylee's Profile:
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Re: Mietkaution

am 20.02.2008 16:54:19 von Peter Kern

tomylee schrieb:

> Ist echt unglaublich wie kompliziert das Leben in diesem Land ist......

Dein Karma liegt bei 872.
Pflichtangaben auf der Homepage fehlen.

Was wolltest Du nochmal fragen?

Peter