Was bedeutet "Verrechnung des Restguthabens" ?

Was bedeutet "Verrechnung des Restguthabens" ?

am 18.09.2005 10:49:43 von Dino Conte

Nach langer Wartezeit (im April 2005 die Einkommensteuerklärung für 2004
abgegeben,
Bescheid gestern erhalten mit Datum vom 15.09.2005 - gut 5 Monate) habe ich
meinen
Steuerbescheid 2004 erhalten!

Das Ergebnis stimmt auf dem Cent genau mit der Berechnung meines
Steuerberaters
überein, ich habe gut 10.000 EUR Erstattungsanspruch (durch Verluste nach
§17 EStG
entstanden).

Was mich nur stutzig macht: Im Bescheid steht nicht explizit, das dieser
Betrag meinem
Konto gutgeschrieben wird, sondern folgender Satz:

Zitat:

"Über eine etwaige Verrechnung des Restguthabens mit Gegenansprüchen
erhalten
Sie eine besondere Mitteilung. Der darüber hinausgehende Betrag wird auf Ihr
Konto
erstattet, sofern er mindestens einen Euro beträgt."

Was hat das zu bedeuten?

Bekomme ich nun das Geld, und dies ist der übliche Behördenunsinn, mir dies
zu
sagen, oder wird der Betrag "auf Eis" gelegt, für die EK 2005 - dies ist
doch aber
wohl nicht rechtens, oder?

Vielleicht kennt sich jemand von Euch damit aus...


Gruss, D.Conte

Re: Was bedeutet "Verrechnung des Restguthabens" ?

am 18.09.2005 10:51:28 von Dino Conte

"Dino Conte" <> schrieb im Newsbeitrag
news:dgj9of$50h$

Tschuldigung - Irgendwie sind die Zeilenumbrüche durcheinander.

Re: Was bedeutet "Verrechnung des Restguthabens" ?

am 18.09.2005 11:01:24 von Eric Lorenz

Dino Conte schrieb:

Hallo!
> Bescheid gestern erhalten mit Datum vom 15.09.2005 - gut 5 Monate) habe ich
> meinen
> Steuerbescheid 2004 erhalten!

Das ist durchaus normal!

> Zitat:
>
> "Über eine etwaige Verrechnung des Restguthabens mit Gegenansprüchen
> erhalten
> Sie eine besondere Mitteilung. Der darüber hinausgehende Betrag wird auf Ihr
> Konto
> erstattet, sofern er mindestens einen Euro beträgt."
>
> Was hat das zu bedeuten?

Kann es sein, das ein Verrechnungsantrag mit einer
Umsatzsteuernachzahlung 2004 bestand?

Bist Du mit Vorauszahlungen im Rückstand?


> Bekomme ich nun das Geld, und dies ist der übliche Behördenunsinn, mir dies
> zu
> sagen, oder wird der Betrag "auf Eis" gelegt, für die EK 2005 - dies ist
> doch aber
> wohl nicht rechtens, oder?

Nein, das wird nicht gemacht. Wahrscheinlich bestehen noch Forderungen
seitens des FA. Welche das sind, kann ich hier aber nicht sagen. Hast Du
alle Steuern bezahlt? Umsatzsteuer? Kfz-Steuer? Zuschläge?

Eric

Re: Was bedeutet "Verrechnung des Restguthabens" ?

am 18.09.2005 11:04:28 von Dino Conte

"Eric Lorenz" <> schrieb im Newsbeitrag
news:432d2c29$0$2108$

> Nein, das wird nicht gemacht. Wahrscheinlich bestehen noch Forderungen
> seitens des FA. Welche das sind, kann ich hier aber nicht sagen. Hast Du
> alle Steuern bezahlt? Umsatzsteuer? Kfz-Steuer? Zuschläge?
>

Meines Wissens nach bestehen keine Forderungen, mit der Steuerklärung
wurden alle Ein/Ausgaben bekanntgegeben.

Am besten wird wohl sein, ich rufe morgen mal den Sachbearbeiter
beim FA an.

Gruss, Dino

Re: Was bedeutet "Verrechnung des Restguthabens" ?

am 18.09.2005 11:28:24 von Matthias Koehler

[Dino:]

> "Über eine etwaige Verrechnung des Restguthabens mit Gegenansprüchen erhalten
> Sie eine besondere Mitteilung. Der darüber hinausgehende Betrag wird auf Ihr
> Konto erstattet, sofern er mindestens einen Euro beträgt."
>
> Was hat das zu bedeuten?

Na genau das, was da steht... :-)

Für den Fall, dass die noch was anderes von Dir zu kriegen haben, ziehen sie
sich das erst mal gleich ab. Würde ich ja auch so machen, wenn ich der
Fiskus wäre. Du hast uns ja inzwischen erklärt, dass da weiter nichts offen
ist und auch sonst keine Rückstände sind, also kriegst Du alles erstattet.
Hier in Berlin passiert das so etwa innerhalb von zwei Wochen.

Matthias



--
Matthias Köhler
Film- und Fernsehproduktion

Re: Was bedeutet "Verrechnung des Restguthabens" ?

am 18.09.2005 12:28:43 von axbnospamatall

Am Sun, 18 Sep 2005 10:49:43 +0200, schrieb "Dino Conte"
<> :

>Das Ergebnis stimmt auf dem Cent genau mit der Berechnung meines
>Steuerberaters überein,

Toll so ein Steuerberater, nicht?

>ich habe gut 10.000 EUR Erstattungsanspruch (durch Verluste nach
>§17 EStG entstanden).

Genaugenommen entsteht der Erstattungsanspruch aufgrund zu hoher
Vorauszahlungen, nicht aufgrund von Verlusten :-)

>Was hat das zu bedeuten?

Der Sachbearbeiter der den Bescheid erlässt hat keine Ahnung, wie Dein
Steuerkonto aussieht. Dafür ist die Finanzkasse zuständig, die jetzt
prüft, ob etwaige Gegenforderungen (Umsatsteuer, Kfz-Steuer o.ä.)
bestehen.
Du solltest das Geld innerhalb der nächsten zwei Wochen auf Deinem
Konto haben, wenn das FA nicht mit Gegenforderungen aufrechnet.

>Bekomme ich nun das Geld, und dies ist der übliche Behördenunsinn, mir dies
>zu sagen, oder wird der Betrag "auf Eis" gelegt, für die EK 2005 - dies ist
>doch aber wohl nicht rechtens, oder?

Nein ist es nicht.


Grüße

Axel

Re: Was bedeutet "Verrechnung des Restguthabens" ?

am 18.09.2005 14:17:03 von Martin Schoenbeck

Hallo Dino,

Dino Conte schrieb:

> Meines Wissens nach bestehen keine Forderungen, mit der Steuerklärung
> wurden alle Ein/Ausgaben bekanntgegeben.
>
> Am besten wird wohl sein, ich rufe morgen mal den Sachbearbeiter
> beim FA an.

Kannst Du Dir schenken. Wenn da nichts zu verrechnen ist, wird auch nichts
verrechnet.

Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.