Re: Ausbildungskosten: Fahrten mit Firmenwagen (1%-Regelung) ansetzbar?

Re: Ausbildungskosten: Fahrten mit Firmenwagen (1%-Regelung) ansetzbar?

am 18.09.2005 12:48:14 von Goetz Buchholz

"Max T. Spanller" <> schrieb im Newsbeitrag
news:dgi1bd$qbb$00$

> Ich bin Student und betreibe neben meinem Studium ein
> Gewerbe. Mit meinem Firmenwagen (1%-Regelung) fahre ich
> täglich eine relativ weite Strecke zur Uni. Kann ich diese Kosten
> per Entfernungpauschale als Ausbildungskosten anrechnen, oder
> geht das nicht, weil ich die 1%-Regelung anwende?

Es spricht nichts dagegen - sofern dein Studium die Voraussetzungen zum
Abzug als Ausbildungskosten erfüllt. Siehe



Da die Entfernungspauschale unabhängig vom benutzten Verkehrsmittel gilt
(sogar wenn du zu Fuß gehst), kannst du sie auch unabhängig von deinem Auto
geltend machen.

Goetz

--
Goetz Buchholz
Worte en gros und en détail
www.goetzbuchholz.de
www.mediafon-ratgeber.de

Re: Ausbildungskosten: Fahrten mit Firmenwagen (1%-Regelung) ansetzbar?

am 19.09.2005 19:05:30 von Florian Schmeichler

"Max T. Spanller" <> wrote in
news:dgjsls$q50$02$:

> Besteht nun die Möglichkeit, Verpflegungsmehraufwendungen
> anzusetzen (Mensa etc.)? Vermute dass das wegen der Dauer >3 Monate
> schwierig wird.

Verpfelgungsmehraufwände kannst Du nur bei beruflich Verannlassten Reisen
absetzen. Das tägliche Pendeln zum Arbeitsplatz gehört zählt auch dann
nicht als Dienstreise, wenn dieser Arbeitsplatz eine Studien- oder
Promotionsplatz ist.

> In den Semesterferien hatte ich noch ein zweimonatiges
> Praktikum absolviert, hier dürfe das Ansetzen von
> Verpflegungsmehraufwendungen kein Problem darstellen, oder?

Wenn dieses Praktikum an einem anderen Ort als Deinem Wohn- und Arbeitsort
ist, dann nicht.

Gruss,
Florian

Re: Ausbildungskosten: Fahrten mit Firmenwagen (1%-Regelung) ansetzbar?

am 20.09.2005 07:11:52 von Martin Hentrich

On Mon, 19 Sep 2005 22:51:50 +0200, "Max T. Spanller" <>
wrote:

>Das Praktikum war ja eine seperate
>Weiterbildung,...

nein.

Martin