1%-PKW-Nutzung und wer zahlt Benzinkosten?

1%-PKW-Nutzung und wer zahlt Benzinkosten?

am 24.10.2005 21:38:16 von Martin Hentrich

Hallo mal wieder,

wie ist eigentlich die rechtliche Lage bei der privaten Nutzung eines
Firmenwagens nach der pauschalen 1%-Regel, bei der ja der Arbeitnehmer
den geldwerten Vorteil steuerlich und SV-rechtlich zu bezahlen hat,
für die Unterhaltskosten des Fahrzeugs?

Wer bezahlt *üblicherweise* die Spritkosten für *alle* Fahrten? Gibt
es die Regelung, daß *alles* der AG bezahlt? Oder ist es *üblich*, daß
den Sprit *insgesamt* der AN zahlt? Und wer zahlt die Kosten für
Versicherung und KFZ-Steuer?

Ist das alles abdingbar? Gibt es da *überhaupt* gesetzliche Normen für
die Unterhaltskosten?

Fall: Arbeitnehmer soll Benzin zahlen und zahlt nach 0,03%+0,1%-Regel
geldwerten Vorteil, Kfz-Versicherung und KfZ-Steuer zahlt AG, aber im
Überlassungsvertrag ist geregelt, daß auch anderen AN auf Anforderung
des AG das Fahrzeug für Dienstfahrten zur Verfügung zu stellen ist.

Danke für Antworten!

Martin

Re: 1%-PKW-Nutzung und wer zahlt Benzinkosten?

am 24.10.2005 22:45:24 von spammermuell

Martin Hentrich schrieb:
> Hallo mal wieder,
>
> wie ist eigentlich die rechtliche Lage bei der privaten Nutzung eines
> Firmenwagens nach der pauschalen 1%-Regel, bei der ja der Arbeitnehmer
> den geldwerten Vorteil steuerlich und SV-rechtlich zu bezahlen hat,
> für die Unterhaltskosten des Fahrzeugs?

Außer der 1%-Regelung gibt es meines Wissens keine gesetzliche Regelung.
Das heisst, es herrscht Vertragsfreiheit.
>
> Wer bezahlt *üblicherweise* die Spritkosten für *alle* Fahrten? Gibt
> es die Regelung, daß *alles* der AG bezahlt? Oder ist es *üblich*, daß
> den Sprit *insgesamt* der AN zahlt? Und wer zahlt die Kosten für
> Versicherung und KFZ-Steuer?

Ich fahre seit -zig Jahren Firmenwagen. Die Regeln waren: Alles
(Versicherung, Steuern, Inspektionen, Verbrauchsmaterial, Leasing,
Aussenwäsche, Sprit usw) zahlt der AG. Übliche Einschränkung: Bei
längeren Urlaubsfahrten muss der Sprit im Ausland selbst gezahlt werden.
Oder: 50 Euro Eigenanteil (spart aber Steuern). Normal: Die Leasing für
spezielle Extras (z.B. AHK, Luxus-Stereoanlage usw.) musste selbst
bezahlt werden. Innenreinigung zahlt man meist selbst. Gute Autohäuser
liefern nach der Inspektion allerdings häufig vollständig gereinigte
Autos aus - ohne Rechnungsposition.
>
> Ist das alles abdingbar? Gibt es da *überhaupt* gesetzliche Normen für
> die Unterhaltskosten?

Wie gesagt: meines Wissens nicht.
>
> Fall: Arbeitnehmer soll Benzin zahlen und zahlt nach 0,03%+0,1%-Regel
> geldwerten Vorteil, Kfz-Versicherung und KfZ-Steuer zahlt AG, aber im
> Überlassungsvertrag ist geregelt, daß auch anderen AN auf Anforderung
> des AG das Fahrzeug für Dienstfahrten zur Verfügung zu stellen ist.
>
Dann lieber keinen Firmenwagen. Das kann bei längerer Strecke
Wohnung/Arbeitsstätte ziemlich teuer werden. Und wenn man abends nach
Hause möchte und das Auto ist unterwegs - ne, das macht keinen Spass.

Hans-Jürgen

Re: 1%-PKW-Nutzung und wer zahlt Benzinkosten?

am 25.10.2005 02:52:43 von Joachim Peter

Martin Hentrich schrieb:
> Hallo mal wieder,
>
> wie ist eigentlich die rechtliche Lage bei der privaten Nutzung eines
>...

Hallo,

wie schon Hans-Jürgen schrieb, kannst du mit deinem Arbeitgeber
vereinbaren, was du willst (oder er mit dir, was er will, bzw. besser,
womit ihr beide einverstanden seit). Steuerlich ist die eh schon
ungünstige 1% Regel auf jeden Fall so gedacht, dass der Arbeitgeber
alles bezahlt, d.h. dein geldwerter Vorteil ist mit der 1% Regel
inklusive Sprit und anderer Betriebskosten bereits abgegolten.
Wenn er also irgendwelche Aufwendungen von dir fordern will, solltest du
das so vereinbaren, dass er sie zunächst bezahlt und dir danach vom
Gehalt abzieht.
So ist es durchsichtig für das FA, wenn du Aufwendungen selbst bezahlst,
ohne sie abzurechnen, müsstest du sie zwar eigentlich von der Steuer
absetzen können, ob das praktisch funktioniert, weiß ich nicht. Auf
jeden Fall würde ich einen Erklärungsbedarf seitens des FA erwarten.
Außerdem kannst du von den selbst bezahlten Aufwendungen keine Vorsteuer
ziehen, dein AG aber sehr wohl, es ergibt sich also realer Vorteil, wem
er im Endeffekt zugute kommt, ist natürlich auch Verhandlungssache.

Joachim