Welche Steuerklasse?

Welche Steuerklasse?

am 18.12.2005 20:53:27 von Michael Roth

Meine Frau und ich sind verheiratet, haben aber 2 Wohnungen (wir wohnen ca.
10km voneinender entfernt).
Wir sehen uns jeden Tag, mal in der einen, mal in der anderen Wohnung.
Können wir die Steuerklassen III/V bekommen, oder geht nur I/I ?

Reichen getrennte Wohnungen aus, um als "getrennt lebend" zu gelten? (Ist
dann ja die gesetzliche Grundlage für I/I)

Lieben Gruß
Michael

Re: Welche Steuerklasse?

am 18.12.2005 21:21:31 von Erich Mathild

On Sun, 18 Dec 2005 20:53:27 +0100, "Michael Roth" <>
wrote:

>Meine Frau und ich sind verheiratet, haben aber 2 Wohnungen (wir wohnen ca.
>10km voneinender entfernt).
>Wir sehen uns jeden Tag, mal in der einen, mal in der anderen Wohnung.
>Können wir die Steuerklassen III/V bekommen, oder geht nur I/I ?
>
>Reichen getrennte Wohnungen aus, um als "getrennt lebend" zu gelten? (Ist
>dann ja die gesetzliche Grundlage für I/I)
>
>Lieben Gruß
>Michael
>

Neben dem Aufsuchen eines Steuerberaters würde ich noch einen
Eheberater empfehlen, sonst braucht ihr vielleicht bald keinen
gemeinsamen Steuerberater mehr :-(

SCNR - nach 35 Jahren Ehe.

Erich

Re: Welche Steuerklasse?

am 18.12.2005 23:52:00 von Michael Roth

Warum? Was spricht gegen getrennte Wohnungen? Da hat jeder den Freiraum, den
er braucht.
Zusammenziehen schützt vor Scheidung nicht...

> Neben dem Aufsuchen eines Steuerberaters würde ich noch einen
> Eheberater empfehlen...

Re: Welche Steuerklasse?

am 19.12.2005 14:32:18 von Frank Schletz

Michael Roth wrote:
> Warum? Was spricht gegen getrennte Wohnungen? Da hat jeder den Freiraum, den
> er braucht.
> Zusammenziehen schützt vor Scheidung nicht...
>
>> Neben dem Aufsuchen eines Steuerberaters würde ich noch einen
>> Eheberater empfehlen...
>
>

Ich empfehle auch noch das Aufsuchen von de.soc.recht.misc um die
Problematik des (jeweiligen) Melderechts zu erörtern.
Grober Hinweis: Gemeinsamer 1ter Wohnsitz bei Ehe "vorgesehen"
Aber getrennte Wohnungen, damit jeder "seine Art" behalten kann,
kann meines Erachtens auch eine Ehe erhalten. Dieser Diskurs
gehört dann nach de.soc.familie.misc oder de.talk.romance.
Oder halt eine Wohnung mit genügend Zimmern => de.markt.wohnen
Wie man das bei Fahrten zum Arbeitsplatz regelt bei versch.
Wohnsitzen haben die poster in de.soc.recht.arbeit+soziales wahr-
scheinlich Erfahrungen, welche man teilen kann. Jedoch
auch hier besprechbar :-)

Re: Welche Steuerklasse?

am 19.12.2005 16:07:40 von Lutz Schulze

On Mon, 19 Dec 2005 14:32:18 +0100, Frank Schletz
<> wrote:

>Aber getrennte Wohnungen, damit jeder "seine Art" behalten kann,
>kann meines Erachtens auch eine Ehe erhalten. Dieser Diskurs
>gehört dann nach de.soc.familie.misc oder de.talk.romance.

Stimmt. Da kann man auch nach x Jahren noch die Frage stellen: gehn
wir zu mir oder zu dir?

Da aber hier gepostet wurde: aus steuerlichen Gründen geheiratet?

SCNR

Lutz
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Re: Welche Steuerklasse?

am 19.12.2005 17:06:12 von fs

Michael Roth schrieb:
> Meine Frau und ich sind verheiratet, haben aber 2 Wohnungen (wir wohnen ca.
> 10km voneinender entfernt).

Wärt ihr nicht verheiratet, wäre sie nicht deine "Frau".

> Wir sehen uns jeden Tag, mal in der einen, mal in der anderen Wohnung.
> Können wir die Steuerklassen III/V bekommen, oder geht nur I/I ?

Ich habe mit meiner Frau (auch verheiratet ;-) schon
zweimal den III/V Wechsel gemacht, ist aber schon eine
Weile her. Ist nicht das entscheidende Kriterium, ob ihr
gemeinsam veranlagt seid? Dann spielt die Klassenzuweisung
am Jahresende nämlich keine große Rolle mehr ...

Grüße,
Frank

Re: Welche Steuerklasse?

am 19.12.2005 22:04:50 von Frank Kozuschnik

Michael Roth schrieb:

> Meine Frau und ich sind verheiratet, haben aber 2 Wohnungen (wir wohnen ca.
> 10km voneinender entfernt).
> Wir sehen uns jeden Tag, mal in der einen, mal in der anderen Wohnung.

Wie romantisch.

> Können wir die Steuerklassen III/V bekommen, oder geht nur I/I ?

Ihr könnt III/V bekommen oder IV/IV. Zwischen IV/IV und I/I wäre im
Ergebnis übrigens praktisch kein Unterschied.

> Reichen getrennte Wohnungen aus, um als "getrennt lebend" zu gelten? (Ist
> dann ja die gesetzliche Grundlage für I/I)

Nein, getrennte Wohnungen reichen dafür nicht aus.

Re: Welche Steuerklasse?

am 20.12.2005 12:51:02 von Thomas Homilius

> schrieb am Montag, 19. Dezember 2005 17:06:

> Michael Roth schrieb:
>> Meine Frau und ich sind verheiratet, haben aber 2 Wohnungen (wir wohnen
>> ca. 10km voneinender entfernt).
>
> Wärt ihr nicht verheiratet, wäre sie nicht deine "Frau".

Dass Michael Roth tatsächlich mit seiner Frau verheiratet ist, würde ich
bestreiten. Offensichtlich liegt hier eine sogenannte Scheinehe vor.

Diese Ehe könnte zivilrechtlich keine Gültigkeit besitzen. Eine »Ehe« im
Steuerrecht ist das selbe wie im Zivilrecht, d.h. weder die
Steuerklassenwahl nach II/V noch nach IV/IV ist für Michael Roth möglich.
Das ist meine Meinung.


Thomas Homilius

--



Re: Welche Steuerklasse?

am 20.12.2005 13:05:36 von Michael Roth

> Dass Michael Roth tatsächlich mit seiner Frau verheiratet ist, würde ich
> bestreiten. Offensichtlich liegt hier eine sogenannte Scheinehe vor.

Wieso "offensichtlich"? Weil wir nicht zusammen wohnen?
Also ist eine Ehe für Dich offensichtlich eine Wohngemeinschaft...

Du tust mir leid. Bist (hoffentlich) nicht verheiratet (?)

Re: Welche Steuerklasse?

am 20.12.2005 15:23:02 von Martin Hentrich

On Tue, 20 Dec 2005 13:05:36 +0100, "Michael Roth" <>
wrote:

>Wieso "offensichtlich"? Weil wir nicht zusammen wohnen?
>Also ist eine Ehe für Dich offensichtlich eine Wohngemeinschaft...

Warum verkürzt du das so?

>Du tust mir leid. Bist (hoffentlich) nicht verheiratet (?)=20

Das Steuerrecht sieht da immer die besonderheiten des Einzelfalles.
Eine Ehe ist eben *nicht+ nur ein Stück Papier, sondern mehr.

#####

Betreffend des dauernden Getrenntlebens gelten folgende Grundsätze:

Ein dauerndes Getrenntleben ist anzunehmen, wenn die zum Wesen der Ehe
gehörende Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft nach dem Gesamtbild der
Verhältnisse auf die Dauer nicht mehr besteht.

Dabei ist unter Lebensgemeinschaft die räumliche, persönliche und
geistige Gemeinschaft der Ehegatten, unter Wirtschaftsgemeinschaft die
gemeinsame Erledigung der die Ehegatten gemeinsam berührenden
wirtschaftlichen Fragen ihres Zusammenlebens zu verstehen.

Einer auf die Dauer herbeigeführten räumlichen Trennung wird bei
Abwägung der für und gegen die Annahme eines dauernden Getrenntlebens
sprechenden Merkmale regelmäßig eine besondere Bedeutung zukommen.

Die eheliche Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft ist jedoch im
allgemeinen nicht aufgehoben, wenn sich die Ehegatten nur
vorübergehend räumlich trennen, z. B. bei einem beruflich bedingten
Auslandsaufenthalt eines der Ehegatten. Sogar in den Fällen, in denen
die Ehegatten infolge zwingender äußerer Umstände für eine nicht
absehbare Zeit räumlich voneinander getrennt leben müssen, z. B.
infolge Krankheit oder Verbüßung einer Freiheitsstrafe, kann die
eheliche Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft noch weiterbestehen, wenn
die Ehegatten die erkennbare Absicht haben, die eheliche Verbindung in
dem noch möglichen Rahmen aufrechtzuerhalten und nach dem Wegfall der
Hindernisse die volle eheliche Gemeinschaft wiederherzustellen.=20
#####

Es mag also so sein, daß ihr nicht zusammen veranlagt weden könnt und
eben auch nicht die Lohnsteuerwahl III/V habt, aber es kann auch sein,
daß es möglich ist. Warum geht nicht einer von euch zur Meldestelle
und läßt die Steuerklassen ändern? Wenn es dort nicht gemacht =
werden
soll, dann könnt ihr immer noch zum Finanzamt gehen und alles
erklären.=20

Aber einfach mal so - das muß in eurem besonderen Fall nicht klappen.

Martin

Re: Welche Steuerklasse?

am 20.12.2005 16:37:06 von Thomas Homilius

Michael Roth <> schrieb am Dienstag, 20. Dezember 2005 13:05:

>> Dass Michael Roth tatsächlich mit seiner Frau verheiratet ist, würde ich
>> bestreiten. Offensichtlich liegt hier eine sogenannte Scheinehe vor.
>
> Wieso "offensichtlich"? Weil wir nicht zusammen wohnen?

Ich darf dich zitieren: »(wir wohnen ca. 10km voneinender entfernt)«

Du und deine "Ehefrau" leben deiner eigenen Aussage zufolge nicht in einer
gemeinsamen Wohnung. Daraus folgt, dass ihr getrennt lebt. Nun ist die
Frage (insbesondere für das Steuerrecht), ob ihr auch *dauernd* getrennt
lebt (nicht nur "einfach" getrennt).

Ganz allgemein formuliert leben Eheleute getrennt, wenn es in der
Ehebeziehung nicht sonderlich funktioniert, wenn eine Scheidung droht. Du
und deine "Ehefrau" leben getrennt, aber warum?

Deine Ehe scheint trotz eures Getrenntlebens scheinbar gut zu funktionieren,
ich zitiere dich: »Was spricht gegen getrennte Wohnungen? Da hat jeder den
Freiraum, den er braucht.« Führt ihr eine "moderne" Ehe?

Und ich behaupte jetzt, dass ihr keine "moderne" Ehe führt! Du und deine
"Ehefrau" haben geheiratet aus ganz anderen Erwägungen, als man eben
normalerweise eine Ehe eingeht (gemeinsames Wohnen, Zusammenleben,
gemeinsame Kinder). Gründe für euer Verhalten könnte das geltende Asylrecht
sein. Wahrscheinlich ist deine "Ehefrau" eine Nicht-EU-Ausländerin und
erhält nur über die Ehe mit dir eine Aufenthaltsrecht in Deutschland.

Wenn es denn wirklich so ist, wie ich das hier beschrieben habe, dann
handelt es sich um eine *Scheinehe*. Diese Scheinehe wird rechtlich nicht
anerkannt. Und daraus folgt auch, dass ihr steuerrechtlich keine Ehe führt,
auf ein "dauernd getrennt lebend" kommt es nicht mehr an.


Thomas Homilius

--



Re: Welche Steuerklasse?

am 20.12.2005 17:19:37 von Michael Roth

> Und ich behaupte jetzt, dass ihr keine "moderne" Ehe führt! Du und deine
> "Ehefrau" haben geheiratet aus ganz anderen Erwägungen, als man eben
> normalerweise eine Ehe eingeht (gemeinsames Wohnen, Zusammenleben,
> gemeinsame Kinder). Gründe für euer Verhalten könnte das geltende
> Asylrecht
> sein. Wahrscheinlich ist deine "Ehefrau" eine Nicht-EU-Ausländerin und
> erhält nur über die Ehe mit dir eine Aufenthaltsrecht in Deutschland.

Also da hast Du zuviel reininterpretiert... aber OK. Solche Fälle wie Du
schilderst, soll es ja geben.
Mit dem Asylrecht hat das bei uns aber absolut nichts tun, wir sind beide
"waschechte Deutsche".
Wir leben halt im Moment (so seit einem Jahr) in getrennten Wohnungen, weil
das zur Zeit einfach besser funktioniert.
Dieser "Zustand" soll auch nicht dauernd aufrecht erhalten werden, nur sehen
wir im Moment keinen Grund für eine gemeinsame Wohnung.

> Deine Ehe scheint trotz eures Getrenntlebens scheinbar gut zu
> funktionieren,

ich würde sogar sagen: (auch) WEGEN des Getrenntlebens

> ich zitiere dich: »Was spricht gegen getrennte Wohnungen? Da hat jeder den
> Freiraum, den er braucht.« Führt ihr eine "moderne" Ehe?

Wenn dat modern is.... na dann muss ich Dir zustimmen!

Auf jeden Fall wäre keine von unseren Wohnungen (2-Zimmer) groß genug für
uns beide, da wir jeder ein Arbeitszimmer benötigen. Also kommt eine
Ummeldung des Hauptwohnsitzes auf einn der Wohnungen nicht in Frage. Man
will ja auch ehrlich bleiben...

Re: Welche Steuerklasse?

am 20.12.2005 20:38:46 von Frank Schletz

Michael Roth wrote:

> Auf jeden Fall wäre keine von unseren Wohnungen (2-Zimmer) groß genug für
> uns beide, da wir jeder ein Arbeitszimmer benötigen. Also kommt eine
> Ummeldung des Hauptwohnsitzes auf einn der Wohnungen nicht in Frage. Man
> will ja auch ehrlich bleiben...
>

*hüstel* Da würd ich doch noch mal darauf hinweisen,ins jeweilige
Meldegesetz zu schauen. IMHO _muss_ der Erstwohnsitz gemeinsam
sein. Dann können ja noch Nebenwohnsitze (max 3?) angemeldet
werden. Das sollte doch nicht das Problem sein und ist dann
auch Gesetzeskonform. Dann kann der eine ja meinetwegen weiter
in seinem Zweitwohnsitz wohnen. Wenn da ja auch noch das Arbeits-
zimmer ist. Doch an die doppelte (bis 4 fache, wenn es waschechte
Arbeitszimmer mit 100%iger Beruflicher Nutzung) GEZ denken ;-)