Pachteinnahmen und Werbungskosten

Pachteinnahmen und Werbungskosten

am 06.02.2006 13:07:07 von FritzenZacharias

Hallo,
hat jemand eine Idee?
Eine Erbengemeinschaft (2 Personen) beziehen seit 10 Jahren Einkünfte aus
Verpachtung (Ackerland). Ein Eigentümer lebt ca. 600 km vom Acker weg, der
andere Eigentümer direkt am Ort. Der auswärtige Eigentümer macht seit 10
Jahren Fahrtkosten zur Begutachtung des Ackers geltend, die auch anerkannt
worden sind. Jetzt lehnt das FA die Anerkennung der Fahrtkosten ab mit der
Begründung, daß die Inspektion oder Begutachtung des Ackers durch den am Ort
lebenden Eigentümer durchhgeführt werden kann.
Wie kann man die Fahrtkosten begründen? Was ist, wenn die ERbengemeinschaft
zerstritten ist? Ich halte die Begründung für reine Willkür, oder liege ich
falsch?
(Nach Abzug der Werbungskosten ergibt sich immer noch ein Überschuß)
Gruß Gundula

Re: Pachteinnahmen und Werbungskosten

am 08.02.2006 22:21:42 von Alexander Schroeder

G. Zacharias wrote:
> Eine Erbengemeinschaft (2 Personen) beziehen seit 10 Jahren Einkünfte aus
> Verpachtung (Ackerland). Ein Eigentümer lebt ca. 600 km vom Acker weg, der
> andere Eigentümer direkt am Ort. Der auswärtige Eigentümer macht seit 10
> Jahren Fahrtkosten zur Begutachtung des Ackers geltend, die auch anerkannt
> worden sind. Jetzt lehnt das FA die Anerkennung der Fahrtkosten ab mit der
> Begründung, daß die Inspektion oder Begutachtung des Ackers durch den am Ort
> lebenden Eigentümer durchhgeführt werden kann.
> Wie kann man die Fahrtkosten begründen?

Damit, daß es für den Abzug der Ausgaben als Werbungskosten unerheblich
ist, ob sie notwendig waren. Statt dessen kommt es allein darauf an, daß
die Ausgaben in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit der
Einnahmeerzielung stehen. Denn dann ist bereits § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG
erfüllt, wonach WK der "Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der
Einnahmen" dienen. (Auch wenn das hier in der Newsgroup für Fahrtkosten
zuletzt zum Teil heftig bestritten worden ist.)

Alex