Verlustvortrag

Verlustvortrag

am 18.02.2006 15:47:50 von Alexander Koethe

Hallo,

bei mir wurde zum 31.12.2003 ein Verlustvortrag nach §10d Abs. 4 EStG
festgestellt. Für das Jahr 2004 habe ich keine Steuererklärung
abgegeben, ich war auch nicht dazu verpflichtet.

Für das Jahr 2005 möchte ich nun den Verlustvortrag nutzen. Dabei fiel
mir jedoch auf, dass ich keinen Bescheid über den Verlustvortrag zum
31.12.2004 habe (da ich ja keine Steuererklärung abgegeben habe).

Die Frist zur Feststellung eines Verlustvortrags ist am 31.5.05
abgelaufen.

Frage:
- kann der Verlustvortrag aus 2003 trotzdem berücksichtigt werden,
oder hätte er jährlich neu festgestellt werden müssen?
oder
- Ist der Verlustvortrag nun verloren gegangen?

Viele Grüße,
Alex

Re: Verlustvortrag

am 18.02.2006 21:59:02 von axbnospamatall

Am Sat, 18 Feb 2006 15:47:50 +0100, schrieb Alexander Koethe
<> :

>Hallo,
>
>bei mir wurde zum 31.12.2003 ein Verlustvortrag nach §10d Abs. 4 EStG
>festgestellt. Für das Jahr 2004 habe ich keine Steuererklärung
>abgegeben, ich war auch nicht dazu verpflichtet.

Doch. § 56 Satz 2 EStDV: "Eine Steuererklärung ist außerdem abzugeben,
wenn zum Schluss des vorangegangenen Veranlagungszeitraums ein
verbleibender Verlustabzug festgestellt worden ist."

>Für das Jahr 2005 möchte ich nun den Verlustvortrag nutzen. Dabei fiel
>mir jedoch auf, dass ich keinen Bescheid über den Verlustvortrag zum
>31.12.2004 habe (da ich ja keine Steuererklärung abgegeben habe).
>
>Die Frist zur Feststellung eines Verlustvortrags ist am 31.5.05
>abgelaufen.

Woher kommt diese Frist?

>Frage:
>- kann der Verlustvortrag aus 2003 trotzdem berücksichtigt werden,
>oder hätte er jährlich neu festgestellt werden müssen?

Er muss jährlich festgestellt werden.

>oder
>- Ist der Verlustvortrag nun verloren gegangen?

Nein. Da Du eine Steuererklärung für 2004 abgeben musst, wird auch der
Verlustvortrag zum 31.12.2004 festgestellt.


Grüße

Axel

Re: Verlustvortrag

am 18.02.2006 22:30:44 von Alexander Koethe

Hallo,

vielen Dank für Deine Antwort!

>Doch. § 56 Satz 2 EStDV: "Eine Steuererklärung ist außerdem abzugeben,
>wenn zum Schluss des vorangegangenen Veranlagungszeitraums ein
>verbleibender Verlustabzug festgestellt worden ist."

Das war mir nicht bekannt, wieder was gelernt.

>>Die Frist zur Feststellung eines Verlustvortrags ist am 31.5.05
>>abgelaufen.
>
>Woher kommt diese Frist?

Ich hatte das auf einer Infoseite des NDR gelesen. Wie sieht es denn
nun aus? Hätte ich die Steuererklärung bis zum 31.5.05 abgeben müssen,
da verpflichtend, oder reicht die normale Frist für eine
Antragsveranlagung, die bis zum 31.12.06 laufen würde?

Drohen ggf. irgendwelche Folgen durch die verspätete Abgabe? Es
ist keine Steuer nachzuzahlen.

Viele Grüße,
Alex

Re: Verlustvortrag

am 18.02.2006 23:11:03 von axbnospamatall

Am Sat, 18 Feb 2006 22:30:44 +0100, schrieb Alexander Koethe
<> :

>>>Die Frist zur Feststellung eines Verlustvortrags ist am 31.5.05
>>>abgelaufen.
>>
>>Woher kommt diese Frist?
>
>Ich hatte das auf einer Infoseite des NDR gelesen.

Jaja die Öffentliuch-Rechtlichen ;-)

>Wie sieht es denn
>nun aus? Hätte ich die Steuererklärung bis zum 31.5.05 abgeben müssen,

Ja. Also nun schnell ausfüllen und abgeben.

>da verpflichtend, oder reicht die normale Frist für eine
>Antragsveranlagung, die bis zum 31.12.06 laufen würde?

Nein. Aber vermutlich hat Dein FA nicht richtig registitriert, dass Du
die Steuererklärung abgeben musst, daher hat es Dich auch bisher nicht
aufgefordert.

>Drohen ggf. irgendwelche Folgen durch die verspätete Abgabe? Es
>ist keine Steuer nachzuzahlen.

Es kann ein Verspätungszuschlag festgesetzt werden, der sich nach der
Verspätung nach der Höhe der festgesetzten (nicht gezahlten) Steuer
und nach dem bisherigen Verhalten des Steuerpflichtigen richtet.
Dürfte in Deinem Fall aber unterbleiben oder gering bleiben.


Grüße

Axel