Gebühren Steuerberater

Gebühren Steuerberater

am 21.02.2006 16:28:24 von Irmgard Kellermann

Hallo an alle,

wer kann mir sagen, ob ich realitische Preise erhalte. Ich liefere dem
Steuerberater alle erforderlichen Daten auf Exel, also
Einnahmen/Ausgaben und mache die gesamte Buchhaltung incl. Löhne selbst.


> Aufstellung Bilanz Handwerksbetrieb § 35 32/10
> Erklärung Gewerbeertrag § 24 2/10
> Umsatzsteuerjahreerkl. § 24 3/10
> Einkommenssteuererkl. 2/10
> Ermittlung Überschuss nicht selb.Arbeit § 27 1/20
> Ermittlung ÜberschussVermietung § 27 4/20
> Ermittlung ÜberschussVermietung § 27 3/20
> Ermittlung ÜberschussVermietung § 27 8/20
> Prüfung Buchführung, 70,00 EUR/STD.
> Auslagenersatz § 16 151,20 EUR


Vielen Dank für alle Rückmeldungen.

Re: Gebühren Steuerberater

am 21.02.2006 16:48:55 von Matthias Reichelt

Hallo Irmgard,

"Irmgard Kellermann" <> schrieb im Newsbeitrag
news:dtfb4g$mp4$
> Hallo an alle,
>
> wer kann mir sagen, ob ich realitische Preise erhalte. Ich liefere dem
> Steuerberater alle erforderlichen Daten auf Exel, also Einnahmen/Ausgaben
> und mache die gesamte Buchhaltung incl. Löhne selbst.
>
>
>> Aufstellung Bilanz Handwerksbetrieb § 35 32/10
Rahmen 10-40/10, üblich 30-40/10, somit i.O.

>> Erklärung Gewerbeertrag § 24 2/10
Rahmen 1-6/10, üblich 1-2/10, somit i.O.

>> Umsatzsteuerjahreerkl. § 24 3/10
Rahmen 1-8/10, üblich 1-4/10, somit i.O.

>> Einkommenssteuererkl. 2/10
Rahmen 1-6/10, üblich 2-3/10, somit i.O.

>> Ermittlung Überschuss nicht selb.Arbeit § 27 1/20
Rahmen 1-12/20, üblich 1-2/20, somit i.O.

>> Ermittlung ÜberschussVermietung § 27 4/20
Rahmen 1-12/20, üblich 3-6/20, kann auch mehr sein wenn seht Umfangreich,
i.O

>> Ermittlung ÜberschussVermietung § 27 3/20
wie oben, betrifft aber anderes Objekt

>> Ermittlung ÜberschussVermietung § 27 8/20
wie oben, betrifft aber anderes Objekt

>> Prüfung Buchführung, 70,00 EUR/STD.
Auftrag erteilt? Sehe ich so zum ersten Male. Ist in § 36 StBGebVO geregelt.
pro angef. 1/2 Stunde 19-46, also 36-92 ¤ pro Stunde. Liegt somit im recht
oberen Bereich.
Aber wie gesagt keine Erfahrungswerte.

>> Auslagenersatz § 16 151,20 EUR
Opla!
Grundsatz 15% des Betrages der abgerechneten Tätigkeit, max. 20¤.
MAX. möglich also 8Tätigkeit x 15%, max 20¤ ist 160¤.
Mir scheint, hier wurde das MAX. abgerechnet.
Üblich: trotz 8 Tätigkeiten einmal zu 20¤ abrechnen.

Mein alter Chef sagte mal, willste einen Mandanten los werden, dann rechne
pro Tätigkeit die Auslagenpauschale ab. Nun: Ist dem so?

Leider kann ich nur für Raum Ostsachsen sprechen. Kollege Eric Lorenz aus
der BRD
(Bayrisches Restdeutschland oder so) kann vielleicht weitere Auskünfte
erteilen.

Ansonsten Jungs, haut mich nicht, falls ich zu tief mit den üblichen Preisen
getan habe.

Gruß Matti

Re: Gebühren Steuerberater

am 21.02.2006 19:13:18 von Irmgard Kellermann

Matthias Reichelt schrieb:
> Hallo Irmgard,
>
> "Irmgard Kellermann" <> schrieb im Newsbeitrag
> news:dtfb4g$mp4$
>> Hallo an alle,
>>
>> wer kann mir sagen, ob ich realitische Preise erhalte. Ich liefere dem
>> Steuerberater alle erforderlichen Daten auf Exel, also Einnahmen/Ausgaben
>> und mache die gesamte Buchhaltung incl. Löhne selbst.
>>
>>
>>> Aufstellung Bilanz Handwerksbetrieb § 35 32/10
> Rahmen 10-40/10, üblich 30-40/10, somit i.O.
>
>>> Erklärung Gewerbeertrag § 24 2/10
> Rahmen 1-6/10, üblich 1-2/10, somit i.O.
>
>>> Umsatzsteuerjahreerkl. § 24 3/10
> Rahmen 1-8/10, üblich 1-4/10, somit i.O.
>
>>> Einkommenssteuererkl. 2/10
> Rahmen 1-6/10, üblich 2-3/10, somit i.O.
>
>>> Ermittlung Überschuss nicht selb.Arbeit § 27 1/20
> Rahmen 1-12/20, üblich 1-2/20, somit i.O.
>
>>> Ermittlung ÜberschussVermietung § 27 4/20
> Rahmen 1-12/20, üblich 3-6/20, kann auch mehr sein wenn seht Umfangreich,
> i.O
>
>>> Ermittlung ÜberschussVermietung § 27 3/20
> wie oben, betrifft aber anderes Objekt
>
>>> Ermittlung ÜberschussVermietung § 27 8/20
> wie oben, betrifft aber anderes Objekt
>
>>> Prüfung Buchführung, 70,00 EUR/STD.
> Auftrag erteilt? Sehe ich so zum ersten Male. Ist in § 36 StBGebVO geregelt.
> pro angef. 1/2 Stunde 19-46, also 36-92 ¤ pro Stunde. Liegt somit im recht
> oberen Bereich.
> Aber wie gesagt keine Erfahrungswerte.
>
>>> Auslagenersatz § 16 151,20 EUR
> Opla!
> Grundsatz 15% des Betrages der abgerechneten Tätigkeit, max. 20¤.
> MAX. möglich also 8Tätigkeit x 15%, max 20¤ ist 160¤.
> Mir scheint, hier wurde das MAX. abgerechnet.
> Üblich: trotz 8 Tätigkeiten einmal zu 20¤ abrechnen.
>
> Mein alter Chef sagte mal, willste einen Mandanten los werden, dann rechne
> pro Tätigkeit die Auslagenpauschale ab. Nun: Ist dem so?
>
> Leider kann ich nur für Raum Ostsachsen sprechen. Kollege Eric Lorenz aus
> der BRD
> (Bayrisches Restdeutschland oder so) kann vielleicht weitere Auskünfte
> erteilen.
>
> Ansonsten Jungs, haut mich nicht, falls ich zu tief mit den üblichen Preisen
> getan habe.
>
> Gruß Matti
>
>
Hallo Matti,
vielen Dank für die schnelle Antwort. Dies war mein erster Versuch in
diesem Forum. Ich habe den Steuerberater schon lange, jedoch ist mir bei
dieser Abrechnung aufgefallen, dass er einige Preise erhöht hat.
Eigentlich war ich eher der Meinung, dass meine "Vorarbeit" sich doch
besser lohnen müßte. Vielleicht sind die Steuerberater im Wester teurer.
Gruß
Irmgard

Re: Gebühren Steuerberater

am 21.02.2006 21:20:16 von axbnospamatall

Am Tue, 21 Feb 2006 19:13:18 +0100, schrieb Irmgard Kellermann
<> :

>Matthias Reichelt schrieb:
>> Hallo Irmgard,
>>
>> "Irmgard Kellermann" <> schrieb im Newsbeitrag
>> news:dtfb4g$mp4$
>>> Hallo an alle,
>>>
>>> wer kann mir sagen, ob ich realitische Preise erhalte. Ich liefere dem
>>> Steuerberater alle erforderlichen Daten auf Exel, also Einnahmen/Ausgaben
>>> und mache die gesamte Buchhaltung incl. Löhne selbst.
>>>
>>>
>>>> Aufstellung Bilanz Handwerksbetrieb § 35 32/10
>> Rahmen 10-40/10, üblich 30-40/10, somit i.O.
>>
>>>> Erklärung Gewerbeertrag § 24 2/10
>> Rahmen 1-6/10, üblich 1-2/10, somit i.O.
>>
>>>> Umsatzsteuerjahreerkl. § 24 3/10
>> Rahmen 1-8/10, üblich 1-4/10, somit i.O.
>>
>>>> Einkommenssteuererkl. 2/10
>> Rahmen 1-6/10, üblich 2-3/10, somit i.O.
>>
>>>> Ermittlung Überschuss nicht selb.Arbeit § 27 1/20
>> Rahmen 1-12/20, üblich 1-2/20, somit i.O.
>>
>>>> Ermittlung ÜberschussVermietung § 27 4/20
>> Rahmen 1-12/20, üblich 3-6/20, kann auch mehr sein wenn seht Umfangreich,
>> i.O
>>
>>>> Ermittlung ÜberschussVermietung § 27 3/20
>> wie oben, betrifft aber anderes Objekt
>>
>>>> Ermittlung ÜberschussVermietung § 27 8/20
>> wie oben, betrifft aber anderes Objekt
>>
>>>> Prüfung Buchführung, 70,00 EUR/STD.
>> Auftrag erteilt? Sehe ich so zum ersten Male. Ist in § 36 StBGebVO geregelt.
>> pro angef. 1/2 Stunde 19-46, also 36-92 € pro Stunde. Liegt somit im recht
>> oberen Bereich.
>> Aber wie gesagt keine Erfahrungswerte.
>>
>>>> Auslagenersatz § 16 151,20 EUR
>> Opla!
>> Grundsatz 15% des Betrages der abgerechneten Tätigkeit, max. 20€.
>> MAX. möglich also 8Tätigkeit x 15%, max 20€ ist 160€.
>> Mir scheint, hier wurde das MAX. abgerechnet.
>> Üblich: trotz 8 Tätigkeiten einmal zu 20€ abrechnen.
>>
>> Mein alter Chef sagte mal, willste einen Mandanten los werden, dann rechne
>> pro Tätigkeit die Auslagenpauschale ab. Nun: Ist dem so?
>>
>> Leider kann ich nur für Raum Ostsachsen sprechen. Kollege Eric Lorenz aus
>> der BRD
>> (Bayrisches Restdeutschland oder so) kann vielleicht weitere Auskünfte
>> erteilen.
>>
>> Ansonsten Jungs, haut mich nicht, falls ich zu tief mit den üblichen Preisen
>> getan habe.
>>
>> Gruß Matti
>>
>>
>Hallo Matti,
>vielen Dank für die schnelle Antwort. Dies war mein erster Versuch in
>diesem Forum. Ich habe den Steuerberater schon lange, jedoch ist mir bei
>dieser Abrechnung aufgefallen, dass er einige Preise erhöht hat.
>Eigentlich war ich eher der Meinung, dass meine "Vorarbeit" sich doch
>besser lohnen müßte. Vielleicht sind die Steuerberater im Wester teurer.

Ist die Vorarbeit auch so gut, dass der Steuerberater sie ohne Prüfung
übernehmen kann? Hab ich selber noch nicht erlebt.


Grüße

Axel

Re: Gebühren Steuerberater

am 21.02.2006 21:44:10 von Erich Mathild

"Matthias Reichelt" <> wrote:

>Leider kann ich nur für Raum Ostsachsen sprechen. Kollege Eric Lorenz aus
>der BRD

Hat dir der Landvogt dein Vogtland etwa verleidet?

SCNR
Erich

>Ansonsten Jungs, haut mich ...

Gern geschehen!

Re: Gebühren Steuerberater

am 22.02.2006 19:30:43 von Daniel Zauft

Irmgard Kellermann wrote:

>> [..]
> Hallo Matti,
> vielen Dank für die schnelle Antwort. Dies war mein erster Versuch in
> diesem Forum. Ich habe den Steuerberater schon lange, jedoch ist mir bei
> dieser Abrechnung aufgefallen, dass er einige Preise erhöht hat.
> Eigentlich war ich eher der Meinung, dass meine "Vorarbeit" sich doch
> besser lohnen müßte. Vielleicht sind die Steuerberater im Wester teurer.
> Gruß
> Irmgard

Gerade "Vorarbeit" ist aus Steuerberatersicht mit äußerster Vorsicht zu
genießen. Es kann durchaus sein, dass die selbst hoch gelobte
Vorbereitung fachlich schlicht unbrauchbar ist. Ein Fall aus der Praxis:
EÜRler listet zwar seine Einnahmen und Ausgaben auf, hat aber zum einen
aus jeder Ausgabenrechnung (selbst bei Briefmarken) 16% Vorsteuer
gezogen (Es lebe die Kopierfunktion von Excel), zum anderen
Ausgabenbelege einfach übersehen. Anschließend hat er sich gewundert,
dass die Rechnung nicht wesentlich von Jahren abwich, an denen er die
Arbeiten komplett erledigen ließ.

Was du aber tun kannst:

1. Vergleich deiner Vorbereitung mit der Arbeit des Steuerberaters.
Daraus kannst du für Folgejahre lernen.
2. Aufbauend darauf, ein Gespräch mit dem Steuerberater über - aus
deiner Sicht - zu hohe Rechnungspositionen. Da du diesen schon länger
kennst, sollte die Hemmschwelle nicht zu hoch sein.

Grüße

Daniel

Re: Gebühren Steuerberater

am 22.02.2006 21:09:59 von Matthias Reichelt

Hallo Erich,

"Erich Mathild" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
> "Matthias Reichelt" <> wrote:
>
>>Leider kann ich nur für Raum Ostsachsen sprechen. Kollege Eric Lorenz aus
>>der BRD
>
> Hat dir der Landvogt dein Vogtland etwa verleidet?
Leider ist Ostsachsen mehr Sächsische Schweiz oder Oberlausitz.

>
> SCNR
> Erich
>
>>Ansonsten Jungs, haut mich ...
>
> Gern geschehen!
Also ddas mit dem hauen stimmt so nicht. Hier hast Du einfach falsch zitiert
und den Rest des Satzes weggeschnitten.

Gruß Matti

Re: Gebühren Steuerberater

am 22.02.2006 21:12:54 von Matthias Reichelt

Hi Daniel,

"Daniel Zauft" <> schrieb im Newsbeitrag
news:dtiakh$fev$
> Was du aber tun kannst:
>
> 1. Vergleich deiner Vorbereitung mit der Arbeit des Steuerberaters.
> Daraus kannst du für Folgejahre lernen.
> 2. Aufbauend darauf, ein Gespräch mit dem Steuerberater über - aus
> deiner Sicht - zu hohe Rechnungspositionen. Da du diesen schon länger
> kennst, sollte die Hemmschwelle nicht zu hoch sein.
>
Genau das ist der richtige Ansatz.
Jedoch ohne Auftrag die Prüfung der Buchhaltung durchzuführen, das kann es
auch nicht sein. Hier solte vorher geredet werden.

Gruß Matti

Re: Gebühren Steuerberater

am 26.05.2006 11:16:51 von tom blank

Also der hat ganz schön zugelangt,
kriegste i. d. R. günstiger.

Man muss aber erstmal ALLES wissen.....

"Matthias Reichelt" <> schrieb im Newsbeitrag
news:43fcc50c$0$13592$
> Hallo Erich,
>
> "Erich Mathild" <> schrieb im Newsbeitrag
> news:
>> "Matthias Reichelt" <> wrote:
>>
>>>Leider kann ich nur für Raum Ostsachsen sprechen. Kollege Eric Lorenz aus
>>>der BRD
>>
>> Hat dir der Landvogt dein Vogtland etwa verleidet?
> Leider ist Ostsachsen mehr Sächsische Schweiz oder Oberlausitz.
>
>>
>> SCNR
>> Erich
>>
>>>Ansonsten Jungs, haut mich ...
>>
>> Gern geschehen!
> Also ddas mit dem hauen stimmt so nicht. Hier hast Du einfach falsch
> zitiert und den Rest des Satzes weggeschnitten.
>
> Gruß Matti
>
>