Zinssteuer-Rückforderung an Finanzamt

Zinssteuer-Rückforderung an Finanzamt

am 26.03.2006 11:02:58 von gerald234

Hallo zusammen,

falls mir jemand eine Auskunft geben könnte wäre das wirklich toll.

Ich habe in 2004 Geld über einen Darlehnesvertrag verliehen. Die
vierteljährlichen Abrechnungen kamen regelmäßig. Eine Abführung von
Zinsasbschlagssteur erfolgte durch den Darlehnsnehmer nicht. Die
Zinsen
wurden immer wieder neu angelegt.
Die Zinsen wurden von mir mit der Einkommenssteuererklärung 2004
entsprechend versteuert.
Die vierteljährlichen Abrechnungen gingen auch Anfang 2005 noch ein.
Als ich
das Darlehen dann in 2005 kündigte konnte der Darlehensnehmer nicht
zahlen und wurde zwischenzeitlich auch zu einer Gefängnisstrafe wegen
Betrug verurteilt. Von dem Geld habe ich natürlich nichts gesehen.

Jetzt meine Fragen:
1. Kann ich mir vom Finanzamt die in 2004 gezahlte Zinsertragssteuer
wieder holen?
2. Kann ich den Verlust irgendwie geltend machen?
3. Muss ich die Zinsen aus den vierteljährlichen Abrechnungen von 2005
bei meiner Steuererklärung für 2005 auch angeben?

Fallst mir hier jemand Auskunft geben kann - im voraus vielen Dank.

Gruß

Gerald

Re: Zinssteuer-Rückforderung an Finanzamt

am 27.03.2006 15:01:52 von Uwe Olufs

wrote:

> Jetzt meine Fragen:
> 1. Kann ich mir vom Finanzamt die in 2004 gezahlte Zinsertragssteuer
> wieder holen?

Du meinst wahrscheinlich die anteilige Einkommensteuer.
Antwort: Nein. Du hast ja die Zisnen in 2004 erhalten.


> 2. Kann ich den Verlust irgendwie geltend machen?

Nein, da Vermögensverlust.

> 3. Muss ich die Zinsen aus den vierteljährlichen Abrechnungen von 2005
> bei meiner Steuererklärung für 2005 auch angeben?

Ja, wenn Dir die Zinsen zugeflossen sind.


Uwe