wieder in die gesetzl. Rentenversicherung

wieder in die gesetzl. Rentenversicherung

am 16.04.2006 21:56:47 von Hennes Thomen

Hallo,

bin durch Hausmannstätigkeit seit September 2005 aus der gesetzlichen Rentenvers. raus.
Ich würde aber doch lieber zumindest die 78 Euro einzahlen um meinen Erwerbsunfähigkeitsschutz
Aufrecht zu erhalten. Denn eine private bekomme ich leider nicht wegen all meiner Vorerkrankungen.
Meine Frage, wenn ich jetzt wieder beginne einzuzahlen, und zwar den Mindestsatz von 78 Euro,
kann ich damit meinen erreichten Stand (laut letzten Renteninfo 700 Euro bei 100% EU) halten?
Oder fange ich jetzt wieder bei Null an? Oder / und muss ich die Beiträge seit September dann nachzahlen?
Oder kann man überhaupt nut mit 78 Euro/monatl dabei sein, oder wollen die das an meinem Einkommen dann
festmachen (hab ja eigentlich keines)?

Gruß
Hannes

Re: wieder in die gesetzl. Rentenversicherung

am 18.04.2006 09:41:03 von Willy Moll

"Hennes Thomen" <> schrieb am
Sun, 16 Apr 2006 21:56:47 +0200:

>bin durch Hausmannstätigkeit seit September 2005 aus der gesetzlichen Rentenvers. raus.
>Ich würde aber doch lieber zumindest die 78 Euro einzahlen um meinen Erwerbsunfähigkeitsschutz
>Aufrecht zu erhalten. Denn eine private bekomme ich leider nicht wegen all meiner Vorerkrankungen.
>Meine Frage, wenn ich jetzt wieder beginne einzuzahlen, und zwar den Mindestsatz von 78 Euro,
>kann ich damit meinen erreichten Stand (laut letzten Renteninfo 700 Euro bei 100% EU) halten?
>Oder fange ich jetzt wieder bei Null an? Oder / und muss ich die Beiträge seit September dann nachzahlen?
>Oder kann man überhaupt nut mit 78 Euro/monatl dabei sein, oder wollen die das an meinem Einkommen dann
>festmachen (hab ja eigentlich keines)?

Voraussetzung für den Bezug einer Erwerbsunfähigkeitsrente sind
mindestens 3 Jahre Beitragszahlungsdauer aus einem
versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis (Pflichtbeiträge)
innerhalb der letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung.
Vorläufig (also zunächst bis 2007) könnte damit in Deinem Fall der
Anspruch auch bei einer Unterbrechnung weiterbestehen.
Die drohende Lücke könnte übrigens auch mit Beiträgen aus einer
versicherungspflichtigen geringfügigen Beschäftigung geschlossen
werden.

Mit freiwilligen Beiträgen kann der Anspruch nur aufrecht erhalten
werden, wenn die Voraussetzungen für den Bezug einer BU/EU-Rente
bereits Ende 1983 erfüllt waren und danach der weitere
Versicherungsverlauf keine Unterbrechungen aufweist.

Du solltest Dich möglichst schnell - Nachzahlungen für das abgelaufene
Jahr sind nur unter Einhaltung bestimmter Fristen möglich - vom
Rentenversicherungsträger oder einem Rentenberater über die in Deiner
Situation gegebenen Möglichkeiten beraten lassen.

--
MfG: Willy Moll

Willy Moll, Finanzhonorarberater,

Re: wieder in die gesetzl. Rentenversicherung

am 21.04.2006 22:59:24 von dk1010

Hallo Hannes

> bin durch Hausmannstätigkeit seit September 2005 aus der gesetzlichen
Rentenvers. raus.

Verrätst Du bitte kurz, warum Du jetzt "Hausmann" bist?

Dann könnte es Lösungen geben...

Viele Grüße

Désirée