Gartenhuette - genehmigungsfrei ja oder nein?

Gartenhuette - genehmigungsfrei ja oder nein?

am 18.04.2006 12:56:06 von unknown

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Re: Gartenhuette - genehmigungsfrei ja oder nein?

am 18.04.2006 20:57:34 von Holger Pollmann

Susanne Junkel <> schrieb:

> Für mein Grundstück liegt ein Bebauungsplan vor. Dieser besagt,
> dass jeweils die vorderen und hinteren sieben Meter sog. "nicht
> überbaubare" Fläche sind. [...]

Also darf dort nichts städtebaulich Rrelevantes gebaut werden.

> Laut Anlage 2 zu § 55 HBO sind Bauvorhaben, die keinem Wohnzweck
> dienen und nicht mehr als 30 m³ Brutto-Rauminhalt haben,
> genehmigungsfrei. Diese Vorgabe würde die Hütte also erfüllen.

Erst mal als Hinweis: Die Anlage 2 der HBO ist groß. Eine präzisere
Angabe ist daher sinnvoll; du z.B. scheinst dich auf Abschnitt I Nr. 1.1
zu beziehen.

Allerdings hat die Frage der Genehmigungsbedürftigkeit nichts mit dert
baurechtlichen Zulässigkeit zu tun, siehe auch § 54 Abs. 2 HBO.

> Ist das Ding nun genehmigungsfrei

Ja.

> und darf man das dort hinstellen oder nicht?

M.E. nein, weil auch eine solche Hütte städtebaulich relevant ist.

> Die Nachbarn haben übrigens gerade erst eine große Gartenhütte mit
> Fenstern in die andere Ecke gestellt und den Boden darunter
> komplett mit Pflastersteinen zugemacht.

Na, dann Hinweis an die zuständie Baufaufsichtsbehörde, die sollte das
Dingen eigentlich abreißen lassen.

--
( ROT-13 if you want to email me directly: )
"Wir müssen ja auch sehen, wir haben ja ein Täterstrafrecht". Günter
Piening, Beauftragter des Berliner Senats für Integration und Migration.
Tagesschau vom 14. April 2006.

Re: Gartenhuette - genehmigungsfrei ja oder nein?

am 18.04.2006 22:26:19 von Lutz Sacher

"Susanne Junkel" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
> Hallo liebe Rechtsexperten,
>
> folgender Fall bereitet mir etwas Kopfzerbrechen:
> Für mein Grundstück liegt ein Bebauungsplan vor. Dieser besagt, dass
> jeweils die vorderen und hinteren sieben Meter sog. "nicht überbaubare"
> Fläche sind. Das Haus selbst nimmt von der bebaubaren Fläche den
> größten
> Teil ein.

Das ist nach Landesrecht sehr unterschiedlich.

In einigen darf man viel ohne Baugenehmigung in anderen weniger.
Die Landesbauordnung entscheidet.
(Was man ohne Genehmigung darf)

Man kann auch nichtfeste Bauwerke aufstellen.

Dann mußt du nur das Bauwerk noch "taufen".
Wenn zb eine Garage ohne Bauantrag geht,
ist deine Laube eben eine Garage...

Gruss
Lutz

Re: Gartenhuette - genehmigungsfrei ja oder nein?

am 18.04.2006 23:16:58 von unknown

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Re: Gartenhuette - genehmigungsfrei ja oder nein?

am 19.04.2006 12:06:49 von Holger Pollmann

Peter Voigt <> schrieb:

>>> Für mein Grundstück liegt ein Bebauungsplan vor. Dieser besagt, dass
>>> jeweils die vorderen und hinteren sieben Meter sog. "nicht
>>> überbaubare" Fläche sind. [...]
>>
>> Also darf dort nichts städtebaulich Rrelevantes gebaut werden.
>
> Naja; so aus der ferne ohne weiter Kenntnisnahme läßt sich schwer
> sagen, was mit "nicht überbaubare Fläche" genau gemeint sein
> könnte.

Das ist ganz klar. Da es in einem Bebauungsplan steht, wird es sich um
die im Gesetz auch so genannten überbaubaren Flächen nach
§ 9 I Nr. 2 BauGB handeln. Diese können in Bebauungsplänen nur nach
BauNVO festgelegt werden, und da regelt § 23 BauNVO das, der mit
"Überbaubare Grundstücksfläche" überschrieben ist.

Bei der Festlegung im BBP des OP kann es sich nur um Baugrenzen bzw. eine
festgelegte Bebauungstiefe handeln.nach § 23 III 1 BauNVO bewirken diese,
daß Gebäude und Gebäudeteile die Grenze nicht überschreiten dürfen.

Es ist also ganz klar, was da geregelt ist. Denn von Ausnahmen hat der OP
nichts geschrieben.

> Es gibt ja den Begriff der Überbauung und auch der Bebauung.
> Dat is n Unterschied ;-)

"Überbau" (nicht Überbauung) bedeutet, daß eine Grenze überschritten
wurde, wohingegen "bebauung" bedeutet, daß etwas gebaut wurde. Mit
"überbaubar" hat das nichts zu tun.

--
( ROT-13 if you want to email me directly: )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003