Privathaftpflicht

Privathaftpflicht

am 02.05.2006 16:57:52 von KGruendig

Hallo,
meine Tochter hat sich von ihrem Mann getrennt und
ca. 100 km entfernt eine eigene Wohnung bezogen.
Sie lebt jetzt dort mit ihrer 6 jährigen Tochter allein.
Der Versicherungsvertreter sagt, sie sei noch ein Jahr bei ihrem Mann in
der Privathaftpflichtversicherung mitversichert
Stimmt das obwohl Beide getrennt wohnen und jeder seinen eigenen Hausstand
hat?

Freundliche Grüße
Kurt

Re: Privathaftpflicht

am 02.05.2006 18:09:45 von David Hollander

"Kurt Gründig" <> schrieb im Newsbeitrag
news:e37s0j$oq4$01$

> Hallo,
> meine Tochter hat sich von ihrem Mann getrennt und
> ca. 100 km entfernt eine eigene Wohnung bezogen.
> Sie lebt jetzt dort mit ihrer 6 jährigen Tochter allein.
> Der Versicherungsvertreter sagt, sie sei noch ein Jahr bei ihrem Mann in
> der Privathaftpflichtversicherung mitversichert
> Stimmt das obwohl Beide getrennt wohnen und jeder seinen eigenen Hausstand
> hat?

Manche haben Sorgen ... einfach neu abschließen und gut. Kostet nicht die
Welt und im Zweifelsfall gibt es keine Probleme.

DH

Re: Privathaftpflicht

am 02.05.2006 20:17:19 von Nils-Oliver Majewski

-- "Kurt Gründig" <> schrieb im Newsbeitrag
news:e37s0j$oq4$01$
> Hallo,
> meine Tochter hat sich von ihrem Mann getrennt und
> ca. 100 km entfernt eine eigene Wohnung bezogen.
> Sie lebt jetzt dort mit ihrer 6 jährigen Tochter allein.
> Der Versicherungsvertreter sagt, sie sei noch ein Jahr bei ihrem Mann in
> der Privathaftpflichtversicherung mitversichert
> Stimmt das obwohl Beide getrennt wohnen und jeder seinen eigenen Hausstand
> hat?

Das kann Dir nur die Gesellschaft (nicht der Vertreter!) schriftlich geben.
Ich würde aber tortzdem einen eigenen Vertrag einrichten, oder will Sie bei
jedem Schaden immer ihren Ex-Mann um die Einreichung eines Schaden bitten ?

Nils

>
> Freundliche Grüße
> Kurt
>
>

Re: Privathaftpflicht

am 05.05.2006 17:25:48 von Michael Wennmann

This is a multi-part message in MIME format.
--------------060608040700090403030507
Content-Type: text/plain; charset=ISO-8859-1; format=flowed
Content-Transfer-Encoding: 8bit

Hallo,

lt. Südstern Versicherungsbedingungen, was soviel wie die AVB darstellt,
ist Ihre Tochter als Lebenspartnerin für die Dauer der häuslichen
gemeinschaft mitversichert. Darüber hinaus kann in den Bedingungen Ihrer
Gesellschaft jedoch noch eine Erweiterung dieser Regelung vereinbart sein.
Auch ich empfehle an dieser Stelle den Abschluss einer eigenen
Versicherung um jeglichem Zweifel und auch der Abhängigkeit vorzubeugen.


Mit freundlichem Gruß


Kurt Gründig schrieb:
> Hallo,
> meine Tochter hat sich von ihrem Mann getrennt und
> ca. 100 km entfernt eine eigene Wohnung bezogen.
> Sie lebt jetzt dort mit ihrer 6 jährigen Tochter allein.
> Der Versicherungsvertreter sagt, sie sei noch ein Jahr bei ihrem Mann in
> der Privathaftpflichtversicherung mitversichert
> Stimmt das obwohl Beide getrennt wohnen und jeder seinen eigenen Hausstand
> hat?
>
> Freundliche Grüße
> Kurt
>
>

Re: Privathaftpflicht

am 26.05.2006 13:45:58 von keeper68

Hallo,

das hat nichts mit eheähnlicher LG zu tun sondern sie sind
verheiratet. In diesem Fall kommt es laut Bedingungen nicht auf die
häusliche Gemeinschaft an. Der Ehegatte ist als mitversicherte Person
bis zur Scheindung dabei.
Empfehlung: eine eigene um den Stress zu reduzieren.

Gruss Michael Reyer