BU: Muss ich meinen Tinnitus angeben?

BU: Muss ich meinen Tinnitus angeben?

am 02.05.2006 19:30:20 von MArtin Obermaier

Hallo Forum,

ich beabsichtige in naher Zukunft den Abschluss einer
Berufsunfähigkeitsversicherung. Bzgl. den Gesundheitsfragen suche ich
Rat, aber zuerst ein kleiner Exkurs zu meinem Tinnitus:

Im Jahr 1998 habe ich ein Fernseh-Bericht über Tinnitus gesehen. Danach
ist mir bei absoluter Stille aufgefallen, dass ich ein leichtes Rauschen
höre. Ich würde das wie das fiepen eines alten Fernsehers beim
Ameisenfußball beschreiben bzw. das Rauschen, das man hört, wenn man
sich eine Muscheln ans Ohr hebt, nur in der Tonlage etwas höher. Also
nicht das oft beschreiben Pfeifen oder Klingeln. Bei einer leichten
Geräuschkulisse, und damit meine ich nicht den Verkehrslärm an einer
Autobahn o.Ä., nehme ich das ganze gar nicht mehr wahr. Nun gut, ich habe
mich trotzdem an einen HNO-Arzt gewandt, der mich für eine Woche zur
stationären Infusionsbehandlung ins Krankenhaus geschickt hat, natürlich
ohne Erfolg. Hörtests usw. waren aber vollkommen in Ordnung. Egal.

Aber nun zu meinem Problem. Bei den Gesundheitsfragen zu einer BU heißt
es unter anderem:

„Bestanden in den en letzten 5 Jahren oder bestehen gegenwärtig bei
Ihnen Krankheiten, Störungen oder Beschwerden (…)?“

Was soll ich den da jetzt antworten?!? Ich will hir nichts arglistig
verschweigen, aber bei einem Ausschluss des Tinnitus ist eine BU fast
nutzlos, da ja selbst bei einer psychische Erkrankung versucht wird, das
dann auf den Tinnitus zu schieben.

Seit dem Krankenhausaufenthalt 1998 war ich nur noch einmal und das
unmittelbar bei meinem HNO-Arzt zur „Nachuntersuchung“. Ansonsten habe
ich die Sache beruhen lassen.

Ich kann jetzt nicht sagen, dass ich in den letzten 5 Jahren bzw.
gegenwärtig an einer Krankheit, Beschwerde oder Störung bzgl. des
Tinnitus litt bzw. leide, da ich mich in keinster Weise eingeschränkt
fühle oder dies als Krankheit, Beschwerde oder Störung empfinde, da ich
wie oben ausgeführt nur wahrnehme, wenn es absolut still ist. Seit meinem
Krankenhausaufenthalt 1998 hat sich diesbezüglich auch nichts geändert.

Über eine Stellungnahme / Hilfestellung zu diesem Thema wäre ich euch
sehr dankbar!

Danke und Gruß
Martin Obermaier

Re: BU: Muss ich meinen Tinnitus angeben?

am 02.05.2006 20:52:15 von unknown

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Re: BU: Muss ich meinen Tinnitus angeben?

am 02.05.2006 21:48:57 von Wolf Reisser

Gisbert Sachs wrote:

> Mein Großvater war im Krieg an der Ostfront und hatte anschließend einen
> risikoreichen Beruf. Ich glaube nicht, dass er das Wort
> "Berufsunfähigkeit" kannte...
>
>
Nun ja, einige meiner früheren Vorfahren lebten auf Bäumen und kannten
den Begriff "Haftpflicht" nicht. Aber was sagt uns das?

Grüße
Wolf

Re: BU: Muss ich meinen Tinnitus angeben?

am 03.05.2006 08:45:17 von unknown

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Re: BU: Muss ich meinen Tinnitus angeben?

am 03.05.2006 20:59:15 von Wolf Reisser

Gisbert Sachs wrote:
> Wolf Reisser schrieb:
>
>> Nun ja, einige meiner früheren Vorfahren lebten auf Bäumen und kannten
>> den Begriff "Haftpflicht" nicht. Aber was sagt uns das?
>
> Das sich unsere Gesellschaft und das Rechtswesen entwickelt haben? :-)
>
> Ich wollte mit meinem hinkenden Beispiel nur aufzeigen, dass ich den
> Bedarf für das Produkt "Berufsunfähigkeit" nicht ganz so extrem sehe wie
> die Versicherungswirtschaft - ich erinnere an die unsäglichen Zahlen von
> "jeder Vierte...", die unbewiesen durch den Raum geistern.
>
Die unsäglichen Zahlen, die Stiftung Warentest da verbreitet, sind nicht
aus der Luft gegriffen. Der Verband Deutscher Rentenversicherungsträger
gibt die Zahl der Neuverrentungen in den alten Bundesländern 2004 mit
insgesamt 805.235 an, davon 671.385 reguläre Altersrenten und 133.850
wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Das ist zwar nur jeder sechste und
nicht jeder vierte – allerdings ist Erwerbsunfähigkeit auch deutlich
restriktiver gefasst als Berufsunfähigkeit.
Da ich zu den bedauernswerten Kreaturen gehöre, die weder eine gute
Partie noch ein größeres Erbe zu erwarten haben, hab ich jedenfalls
meinen größten Vermögenswert versichert: meine Arbeitskraft.

Grüße,
Wolf

Re: BU: Muss ich meinen Tinnitus angeben?

am 03.05.2006 22:46:19 von unknown

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Re: BU: Muss ich meinen Tinnitus angeben?

am 06.05.2006 00:46:30 von Michael Friese

>>>>Aber was sagt uns das?

streite sie einfach ab ;)

Re: BU: Muss ich meinen Tinnitus angeben?

am 06.05.2006 00:54:00 von Michael Friese

hi GS,

>>>Wenn ich mir dann die Schadenquote von 39% und deren
Abwehrpolitik der Versicherungen ansehe, habe ich so meine Meinung.

ist ja auch kein wunder, wenn die prozessfreudigkeit der VR damit gemeint
ist. immerhin könnte aufgrund der zu erwartenden aufwendungen fast jeder
einzelne fall die quote negativ beeinflussen :)

viele grüße

Re: Muss ich meinen Tinnitus angeben?

am 07.05.2006 17:35:53 von Ron Baker

"MArtin Obermaier" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
> Hallo Forum,
>
> ich beabsichtige in naher Zukunft den Abschluss einer
> Berufsunfähigkeitsversicherung. Bzgl. den Gesundheitsfragen suche ich
> Rat, aber zuerst ein kleiner Exkurs zu meinem Tinnitus:

Da brauchen wir kein Exkurs, angeben und sehen was passiert.

Ron