Elternzeit - Teilzeit - Übernahme der privaten KKbeiträge durch den AG

Elternzeit - Teilzeit - Übernahme der privaten KKbeiträge durch den AG

am 05.05.2006 10:30:50 von Mariele

Hallo,

ich bin derzeit in Elternzeit teilzeitbeschäftigt. Ferner bin ich
privat vollversichert (normale Angestellte, keine Beamtin). Wie hoch
sind die Beiträge, die mein AG zu tragen hat? Er setzt zur Zeit den
gesetzlichen Tarif der AOK, reduziert um meinen Teilzeitsatz (40%)),
für mich an. Jedoch nicht die Hälfte der privaten Versicherung. Gibt
es dazu eine gesetzliche Grundlage? Ich weiss nämlich von einem Fall
(Teilzeit, privat versichert), bei dem der AG trotz Teilzeit die
komplette Hälfte der privaten Versicherung ersetzt hat. Oder ist das
Kulanz des AGs?

Weiss dazu jemand Bescheid oder eine Stelle, die dazu Auskunft geben
kann?

Grüße

Mariele

Re: Elternzeit - Teilzeit - Übernahme der privaten KKbeiträge durch den AG

am 05.05.2006 23:12:43 von dk1010

Hallo Mariele,

der AG muß bis zum durchschn. beitragssatz der GKVn den AG-Anteil zahlen,.
...*grübel*.. wo liegt der z. Z.? So bei 12,5% deines Bruttos?
davon die Häfte ist sein AG-Anteil.

Hilft das?

Viele Grüße

Désirée



"Mariele" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
Hallo,

ich bin derzeit in Elternzeit teilzeitbeschäftigt. Ferner bin ich
privat vollversichert (normale Angestellte, keine Beamtin). Wie hoch
sind die Beiträge, die mein AG zu tragen hat? Er setzt zur Zeit den
gesetzlichen Tarif der AOK, reduziert um meinen Teilzeitsatz (40%)),
für mich an. Jedoch nicht die Hälfte der privaten Versicherung. Gibt
es dazu eine gesetzliche Grundlage? Ich weiss nämlich von einem Fall
(Teilzeit, privat versichert), bei dem der AG trotz Teilzeit die
komplette Hälfte der privaten Versicherung ersetzt hat. Oder ist das
Kulanz des AGs?

Weiss dazu jemand Bescheid oder eine Stelle, die dazu Auskunft geben
kann?

Grüße

Mariele

Re: Elternzeit - Teilzeit - Übernahme der privaten KKbeiträge durch den AG

am 06.05.2006 21:34:53 von Ron Baker

"Mariele" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
Hallo,

ich bin derzeit in Elternzeit teilzeitbeschäftigt. Ferner bin ich
privat vollversichert (normale Angestellte, keine Beamtin). Wie hoch
sind die Beiträge, die mein AG zu tragen hat? Er setzt zur Zeit den
gesetzlichen Tarif der AOK, reduziert um meinen Teilzeitsatz (40%)),
für mich an. Jedoch nicht die Hälfte der privaten Versicherung. Gibt
es dazu eine gesetzliche Grundlage? Ich weiss nämlich von einem Fall
(Teilzeit, privat versichert), bei dem der AG trotz Teilzeit die
komplette Hälfte der privaten Versicherung ersetzt hat. Oder ist das
Kulanz des AGs?

Ist doch korrekt, wie der AG sich verhält, mit der Grundlage der AOK fährst
Du doch sicherlich besser, oder?
Einer Entscheidung für die Private war doch sicherlich die Geldersparnis,
oder?
Abgesehen davon eigentlich müßtest Du ja jetzt wieder versicherungspflichtig
sein, oder hast Du Dich etwa von der versicherungspoflicht befreien lassen?
Ron

Re: Elternzeit - Teilzeit - Übernahme der privaten KKbeiträge durch den AG

am 07.05.2006 11:05:32 von Frank Kozuschnik

Mariele schrieb:

> ich bin derzeit in Elternzeit teilzeitbeschäftigt. Ferner bin ich
> privat vollversichert (normale Angestellte, keine Beamtin). Wie hoch
> sind die Beiträge, die mein AG zu tragen hat? Er setzt zur Zeit den
> gesetzlichen Tarif der AOK, reduziert um meinen Teilzeitsatz (40%)),
> für mich an.

Das ist ungefähr richtig. Genau genommen muss der Arbeitgeber den
durchschnittlichen Beitragssatz der Krankenkassen vom 1. Januar des
Vorjahres ansetzen.

> Jedoch nicht die Hälfte der privaten Versicherung.

Der Arbeitgeber zahlt *maximal* die Hälfte des Beitrags deiner
privaten Versicherung.

> Gibt es dazu eine gesetzliche Grundlage?

Ja: § 257 II SGB V

> Ich weiss nämlich von einem Fall (Teilzeit, privat versichert),
> bei dem der AG trotz Teilzeit die komplette Hälfte der privaten
> Versicherung ersetzt hat.

Vielleicht war in diesem Fall das Einkommen höher?

> Oder ist das Kulanz des AGs?

Wenn der Arbeitgeber mehr zahlt, dürfte das normaler steuerpflichtiger
Arbeitslohn sein.

> Weiss dazu jemand Bescheid oder eine Stelle, die dazu Auskunft geben
> kann?

Auskünfte erteilt dir im Zeifelsfall deine zuständige (gesetzliche)
Krankenkasse.