Anzeigen Abiturzeitung

Anzeigen Abiturzeitung

am 06.05.2006 14:21:00 von 1

Hallo,

unsere Stufe plant z. Z. die Herausgabe einer Abiturzeitung, in der wir
Annoncen bringen werden, durch die wir einen Teil unserer Unkosten abdecken
werden.
Weiß jemand von Euch, inwieweit wir irgendwelche Steuern abführen müssen
und, falls dem so ist, wie das funktioniert?

Gruß
Johannes

Re: Anzeigen Abiturzeitung

am 06.05.2006 15:18:18 von Uwe Olufs

1 wrote:
> Hallo,
>
> unsere Stufe plant z. Z. die Herausgabe einer Abiturzeitung, in der
> wir Annoncen bringen werden, durch die wir einen Teil unserer
> Unkosten abdecken werden.
> Weiß jemand von Euch, inwieweit wir irgendwelche Steuern abführen
> müssen und, falls dem so ist, wie das funktioniert?


Wenn Ihr einen Gewinn aus der Zeitung macht, dann könnte es sein, dass ihr
dann damit steuerpflichtig seid.
Kommt aber auch darauf an, ob eine Einzelperson als Herausgeber fungiert
oder eine BGB-Gesellschaft bestehend aus der ganzen Jahrgangsstufe.

Solltet Ihr Umsatzsteuer getrennt in Rechnung stellen, dann müsst Ihr die
auch - nach Abzug Eurer Vorsteuer [z.B. aus den Druckkosten] an das
Finanazamt abführen.

Also klare Antwort: Es kommt darauf an.

Uwe

Re: Anzeigen Abiturzeitung

am 06.05.2006 15:46:57 von axbnospamatall

Am Sat, 6 May 2006 15:18:18 +0200 schrieb "Uwe Olufs"
<>:

>> Hallo,
>>
>> unsere Stufe plant z. Z. die Herausgabe einer Abiturzeitung, in der
>> wir Annoncen bringen werden, durch die wir einen Teil unserer
>> Unkosten abdecken werden.
>> Weiß jemand von Euch, inwieweit wir irgendwelche Steuern abführen
>> müssen und, falls dem so ist, wie das funktioniert?
>
>
>Wenn Ihr einen Gewinn aus der Zeitung macht, dann könnte es sein, dass ihr
>dann damit steuerpflichtig seid.

Seit wann ist Voraussetzung für die Steuerbarkeit von Einkünften ein
tatsächlicher Gewinn?

Ohne Gewinn müssen sie sicherlich keine Steuern bezahlen, jedoch kann
durchaus eine Erklärungspflicht bestehen und auch die Möglichkeit
eines Verlustvortrages.

>Kommt aber auch darauf an, ob eine Einzelperson als Herausgeber fungiert
>oder eine BGB-Gesellschaft bestehend aus der ganzen Jahrgangsstufe.

Was ändert dass an der Steuerbarkeit bzw. an der Steuerpflicht? Sind
Einkünfte von Gesellschaftern einer GbR steuerfrei? Muss ich wohl
wieder ein Gesetzesänderung verschlafen haben. ;-)

>Solltet Ihr Umsatzsteuer getrennt in Rechnung stellen, dann müsst Ihr die
>auch - nach Abzug Eurer Vorsteuer [z.B. aus den Druckkosten] an das
>Finanazamt abführen.

Abführen müssen sie die ausgewiesene Umsatzsteuer auf jeden Fall.
Für den Vorsteuerabzug gilt: Es kommt darauf an.
(Mindestens wäre eine Erklärung nach § 19 (2) UStG erforderlich.)

Grüße

Axel

Re: Anzeigen Abiturzeitung

am 06.05.2006 20:11:07 von Ramona Wiesemann

1 schrieb:
> Weiß jemand von Euch, inwieweit wir irgendwelche Steuern abführen müssen
> und, falls dem so ist, wie das funktioniert?

Hallo Johannes,

§1 UStG Steuerbare Umsätze
(1) Der Umsatzsteuer unterliegen folgende Umsätze:
1. Lieferungen und sonstige Leistungen die ein [b]*Unternehmer*[\b] im
Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt.

in Verbindung mit § 2 UStG Unternehmer, Unternehmen
Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit,
selbständig ausführt. Das Unternehmen umfaßt die gesamte gewerbliche
oder berufliche Tätigleit des Unternehmers.
Gewerblich oder beruflich ist jede [b]*nachhaltige*[\b] Tätigkeit zur
Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen fehlt
oder eine Personenvereinigung nur gegenüber Ihren Mitgliedern tätig wird.

Laut UStR Zu § 2 UStG Nr. 18:

Nr. 2
Die gewerbliche oder berufliche wir Tätigkeit nachhaltig ausgeübt, wenn
sie auf Dauer zur Erzielung von Entgelten angelegt ist (vgl. BFH-
Urteile vom 30.7.86 - BStBl. II S. 874 und vom 18.7.91 - BStBl. II S. 776)
Ob dies der Fall ist, richtet sich nach dem Gesamtbild der verhältnisse
im Einzelfall. Die für und gegen die Nachhaltigkeit sprechenden Merkmale
müssen gegeneinander abgewogen werden.
Als Kriterien, die für die Nachhaltigkeit sprechen können, kommen nach
dem BFH-Urteil vom 18.7.91 insbesondere in Betracht:

- mehrjährige Tätigkeit NEIN
- planmäßiges Handeln Ja
- auf Wiederholung angelegte Tätigkeit NEIN
- die Ausführung mehr als nur eines Umsatzes JA, wahrscheinlich
- Vornahme mehrerer gleichartiger Handlungen
unter Ausnutzung derselben Gelegenheit oder
desselben dauernden Verhältisses NEIN
- langfristige Duldung eines Eingriffs
in den eigenen Rechtskreis NEIN
- Intensität des Tätigwerdens NEIN
- Beteiligung am Markt JA / NEIN
- Auftreten wie ein Händler NEIN
- Unterhalten eines Geschäftslokals NEIN
- Auftreten nach außen, z.B. gegenüber Behörden NEIN


Im Klartext :
Wärst Du / Ihr zwar rein theoretisch steuerbar ABER
es fehlt die nachhaltige berufliche oder gewerbliche Tätigkeit.
Also, sied ihr kein Unternehmer, damit hat sich die Sache erledigt.

Daher ist es nicht relevant.
Ihr dürft allerdings auch keinerlei Rechnungen schreiben und seid nicht
berechtigt MwSt auszuweisen oder abzuziehen.


Ich will meinen, keine Steueränderung verpasst zu haben...


So Long

Ramona

Re: Anzeigen Abiturzeitung

am 06.05.2006 20:26:34 von Ramona Wiesemann

1 schrieb:
> Hallo,
>
> unsere Stufe plant z. Z. die Herausgabe einer Abiturzeitung, in der wir
> Annoncen bringen werden, durch die wir einen Teil unserer Unkosten abdecken
> werden.
> Weiß jemand von Euch, inwieweit wir irgendwelche Steuern abführen müssen
> und, falls dem so ist, wie das funktioniert?
>
> Gruß
> Johannes
1 schrieb:
> Weiß jemand von Euch, inwieweit wir irgendwelche Steuern abführen müssen
> und, falls dem so ist, wie das funktioniert?

Hallo Johannes,

aufgrund der fehlenden Unternehmereigenschaft (Erklärung folgt unten)
dürfte das alles meines Erachtens gar nicht funktionieren.
Zumal nicht mal die Eigenschaft des Kleinunternehmer (§19) vorliegt.
Es mangelt einfach an der Nachhaltigkeit. Von daher dürfte es ebenfalls
nicht möglich sein, dass Ihr Rechnungen für die Anzeigen schreibt.

Sinniger ist einfach einen Unkostenbeitrag von denen, die die Anzeigen
schalten einzunehmen. Der reine Unkostenbeitrag ist auch steuerrechtlich
nicht relevant.

§1 UStG Steuerbare Umsätze
(1) Der Umsatzsteuer unterliegen folgende Umsätze:
1. Lieferungen und sonstige Leistungen die ein [b]*Unternehmer*[\b] im
Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt.

in Verbindung mit § 2 UStG Unternehmer, Unternehmen
Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit,
selbständig ausführt. Das Unternehmen umfaßt die gesamte gewerbliche
oder berufliche Tätigleit des Unternehmers.
Gewerblich oder beruflich ist jede [b]*nachhaltige*[\b] Tätigkeit zur
Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen fehlt
oder eine Personenvereinigung nur gegenüber Ihren Mitgliedern tätig wird.

Laut UStR Zu § 2 UStG Nr. 18:

Nr. 2
Die gewerbliche oder berufliche wir Tätigkeit nachhaltig ausgeübt, wenn
sie auf Dauer zur Erzielung von Entgelten angelegt ist (vgl. BFH-
Urteile vom 30.7.86 - BStBl. II S. 874 und vom 18.7.91 - BStBl. II S. 776)
Ob dies der Fall ist, richtet sich nach dem Gesamtbild der verhältnisse
im Einzelfall. Die für und gegen die Nachhaltigkeit sprechenden Merkmale
müssen gegeneinander abgewogen werden.
Als Kriterien, die für die Nachhaltigkeit sprechen können, kommen nach
dem BFH-Urteil vom 18.7.91 insbesondere in Betracht:

- mehrjährige Tätigkeit NEIN
- planmäßiges Handeln Ja
- auf Wiederholung angelegte Tätigkeit NEIN
- die Ausführung mehr als nur eines Umsatzes JA, wahrscheinlich
- Vornahme mehrerer gleichartiger Handlungen
unter Ausnutzung derselben Gelegenheit oder
desselben dauernden Verhältisses NEIN
- langfristige Duldung eines Eingriffs
in den eigenen Rechtskreis NEIN
- Intensität des Tätigwerdens NEIN
- Beteiligung am Markt JA / NEIN
- Auftreten wie ein Händler NEIN
- Unterhalten eines Geschäftslokals NEIN
- Auftreten nach außen, z.B. gegenüber Behörden NEIN


Im Klartext :
Wärst Du / Ihr zwar rein theoretisch steuerbar ABER
es fehlt die nachhaltige berufliche oder gewerbliche Tätigkeit.
Also, sied ihr kein Unternehmer, damit hat sich die Sache erledigt.

Daher ist es nicht relevant.
Ihr dürft allerdings auch keinerlei Rechnungen schreiben und seid nicht
berechtigt MwSt auszuweisen oder abzuziehen.


Ich will meinen, keine Steueränderung verpasst zu haben...


So Long

Ramona

Re: Anzeigen Abiturzeitung

am 07.05.2006 11:59:31 von Uwe Olufs

Ramona Wiesemann wrote:

> 1 schrieb:
>> Weiß jemand von Euch, inwieweit wir irgendwelche Steuern abführen
>> müssen und, falls dem so ist, wie das funktioniert?
>
> Hallo Johannes,
>
> aufgrund der fehlenden Unternehmereigenschaft (Erklärung folgt unten)
> dürfte das alles meines Erachtens gar nicht funktionieren.

Ramona:
Die Frage lautete: Fallen Steuern an und wenn ja, welche.
Du kommst doch zu dem Ergebnis, dass keine Steuern anfallen.

Das wird Johannes zutreffend inmteressieren, oder?
Nicht, ob das Steuerzahlen nicht funktioniert :-))

Uwe

Re: Anzeigen Abiturzeitung

am 07.05.2006 12:07:28 von Uwe Olufs

Axel Böhm wrote:

>> Wenn Ihr einen Gewinn aus der Zeitung macht, dann könnte es sein,
>> dass ihr dann damit steuerpflichtig seid.
>
> Seit wann ist Voraussetzung für die Steuerbarkeit von Einkünften ein
> tatsächlicher Gewinn?
>
> Ohne Gewinn müssen sie sicherlich keine Steuern bezahlen, jedoch kann
> durchaus eine Erklärungspflicht bestehen und auch die Möglichkeit
> eines Verlustvortrages.
>
>> Kommt aber auch darauf an, ob eine Einzelperson als Herausgeber
>> fungiert oder eine BGB-Gesellschaft bestehend aus der ganzen
>> Jahrgangsstufe.
>
> Was ändert dass an der Steuerbarkeit bzw. an der Steuerpflicht? Sind
> Einkünfte von Gesellschaftern einer GbR steuerfrei? Muss ich wohl
> wieder ein Gesetzesänderung verschlafen haben. ;-)

Hallo Axel,
ich habe einen pragmatischen Lösungsvorschlag gemacht, keine
rechtstheoretischen Ausführungen, die einem Abiturienten nichts nützen.

Und wenn Du Dich schon lustig machst, dann denke mal meinen Vorschlag mit
der GbR (einkommensteuerlich) zu Ende.
Tipp: Ist es ein Unterschied, wenn 20.000 EUR Gewinn von einer Person allein
oder von 20 Personen zusammen zu versteuern sind? :-)

Uwe

Re: Anzeigen Abiturzeitung

am 07.05.2006 14:12:00 von axbnospamatall

Am Sat, 06 May 2006 20:26:34 +0200 schrieb Ramona Wiesemann
<>:

>
>aufgrund der fehlenden Unternehmereigenschaft (Erklärung folgt unten)
>dürfte das alles meines Erachtens gar nicht funktionieren.
>Zumal nicht mal die Eigenschaft des Kleinunternehmer (§19) vorliegt.

Kleinunternehmer sind ganz normale Unternehmer nur mit der
Einschränkung eines geringen Umsatzes.
Also wenn kein Unternehmer, dann auch immer kein Kleinunternehmer.

>Es mangelt einfach an der Nachhaltigkeit. Von daher dürfte es ebenfalls
>nicht möglich sein, dass Ihr Rechnungen für die Anzeigen schreibt.

Er bemüht sich nachhaltig um Anzeigen für die Abiturzeitung. Das es
nur eine Zeitung geben wird, spricht nicht gegen die
Unternehmereigenschaft.

>Sinniger ist einfach einen Unkostenbeitrag von denen, die die Anzeigen
>schalten einzunehmen. Der reine Unkostenbeitrag ist auch steuerrechtlich
>nicht relevant.

Das ist also der Trick. Ich sage nicht mehr "Zahlen Sie den
Rechnungsbetrag" sondern "Zahlen Sie den Unkostenbeitrag" und schon
spare ich Steuern. Toll ;-)

>Nr. 2
>Die gewerbliche oder berufliche wir Tätigkeit nachhaltig ausgeübt, wenn
>sie auf Dauer zur Erzielung von Entgelten angelegt ist (vgl. BFH-
>Urteile vom 30.7.86 - BStBl. II S. 874 und vom 18.7.91 - BStBl. II S. 776)
>Ob dies der Fall ist, richtet sich nach dem Gesamtbild der verhältnisse
>im Einzelfall. Die für und gegen die Nachhaltigkeit sprechenden Merkmale
>müssen gegeneinander abgewogen werden.
>Als Kriterien, die für die Nachhaltigkeit sprechen können, kommen nach
>dem BFH-Urteil vom 18.7.91 insbesondere in Betracht:
>
>- mehrjährige Tätigkeit NEIN
>- planmäßiges Handeln Ja
>- auf Wiederholung angelegte Tätigkeit NEIN

Ja Er wirbt mehrer Anzeigen an.

>- die Ausführung mehr als nur eines Umsatzes JA, wahrscheinlich
>- Vornahme mehrerer gleichartiger Handlungen
> unter Ausnutzung derselben Gelegenheit oder
> desselben dauernden Verhältisses NEIN

Wieso Nein?

>Im Klartext :
>Wärst Du / Ihr zwar rein theoretisch steuerbar ABER
>es fehlt die nachhaltige berufliche oder gewerbliche Tätigkeit.

Fehlt die Nachhaltigkeit sind die Umsätze auch nicht "theoretisch
steuerbar"

>Also, sied ihr kein Unternehmer, damit hat sich die Sache erledigt.

Sehe ich in diesem Fall nicht so.
Da er aber aufgrund der Höhe der Umsätze als Kleinunternehmer
einszustufen ist, wird auch keine Umsatzsteuer erhoben.
Daher ist für den OP das Ergebnis das Gleiche. Außer das er eine
Umsatzsteuererklärung abgeben muss.


Grüße

Axel

Re: Anzeigen Abiturzeitung

am 25.05.2006 14:13:37 von 1

Vielen Dank Euch allen!
"1" <> schrieb im Newsbeitrag
news:e3i4bo$k17$02$
> Hallo,
>
> unsere Stufe plant z. Z. die Herausgabe einer Abiturzeitung, in der wir
> Annoncen bringen werden, durch die wir einen Teil unserer Unkosten
abdecken
> werden.
> Weiß jemand von Euch, inwieweit wir irgendwelche Steuern abführen müssen
> und, falls dem so ist, wie das funktioniert?
>
> Gruß
> Johannes
>
>
>
>