Handwerkerrechnungen in Privathaushalten?

Handwerkerrechnungen in Privathaushalten?

am 08.05.2006 21:21:57 von Andreas Froehlich

Ja, ich weiß, diese Frage kam im Februar schon mal. Aber ich glaube das
entsprechende Gesetz ist jetzt durch. Ich zitiere mal:



"Für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-,
Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmne die in einem inlandischen
Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht werden, ernmäßigt sich die
tarifliche EInkommenssteuer, vermindert um die sonstigen
Steuerermäßigungen, auf Antrag um 20 Prozent, höchstens 600 Euro, der
Aufwendungen des Steuerpflichtigen."

Weiß jemand schon, was unter "Haushalt" verstanden wird?
Gehören da Autoreparaturen auch dazu?

Und verdoppelt sich die Höchstgrenze von 600 Euro bei verheirateten?

Andreas

Re: Handwerkerrechnungen in Privathaushalten?

am 08.05.2006 22:10:50 von Martin Hentrich

Andreas Froehlich <> schrieb am Mon, 08 May 2006
21:21:57 +0200 :

>Gehören da Autoreparaturen auch dazu?

Nein.

>Und verdoppelt sich die Höchstgrenze von 600 Euro bei verheirateten?

Nein.

Martin
--
"Allen ist das Denken erlaubt, doch vielen bleibt es erspart."
- Curt Goetz -

Re: Handwerkerrechnungen in Privathaushalten?

am 09.05.2006 06:12:53 von Andreas Froehlich

Martin Hentrich schrieb:
> Andreas Froehlich <> schrieb am Mon, 08 May 2006
> 21:21:57 +0200 :
>
>> Gehören da Autoreparaturen auch dazu?
>
> Nein.
>

Die Reparatur eines Rasenmähers oder Behindertenrollstuhls?

Andreas

Re: Handwerkerrechnungen in Privathaushalten?

am 09.05.2006 07:26:08 von Martin Hentrich

Andreas Froehlich <> schrieb am Tue, 09 May 2006
06:12:53 +0200 :

>Die Reparatur eines Rasenmähers oder Behindertenrollstuhls?

Nein.

Malerarbeiten, Fliesenlegen, Gartenpflege, Parkettverlegen,
Klempnerarbeiten (Heizung, Bad), Maurerarbeiten (Putz...)
Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen im Haushalt also.
Immer aber nur die Arbeitsleistung, nicht Material.
Voraussetzung: Ordentliche Handwerkerrechnung mit Trennung von
Arbeitskosten und Materialkosten.

Neben dieser Förderung ist weiterhin die steuerliche Begünstigung von
haushaltsnahen Dienstleistungen und der Aufwand für
Betreuungsleistungen pflegedürftiger Personen förderungsfähig. Bisher
alles zusammen 1.200 Euro, jetzt eben 1.800 Euro.

Martin
--
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- Curt Goetz -

Re: Handwerkerrechnungen in Privathaushalten?

am 09.05.2006 07:34:19 von Martin Hentrich

Martin Hentrich <> schrieb am Tue, 09 May 2006 07:26:08
+0200 :

Ingrid meint:

>Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen im Haushalt also.

Haushalt hier: Mietwohnung oder Wohneigentum.

(darum fällt Gartenpflege wohl in den Bereich der haushaltsnahen
Dienste, sorry) Und *nicht* möglich ist es eben, bewegliche
Gegenstände einzubeziehen.

Martin
--
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Re: Handwerkerrechnungen in Privathaushalten?

am 09.05.2006 10:33:20 von Will Berghoff

Im News-Beitrag: tippte
Martin Hentrich:
> Und *nicht* möglich ist es eben, bewegliche
> Gegenstände einzubeziehen.

Es ist auch nicht möglich, haushaltsnahe handwerkliche Dienstleistungen
zusätzlich zu einer sozialversicherten Hausangestellten anzusetzen. So
hat man das "böse Dienstmädchenprivileg" endlich zu einem
"Jedermannprivileg" umgeformt, ohne auch nur einen einzigen
Arbeitsplatzplatz zu schaffen. Diese schafft man mit 1-Euro-Jobs, wobei
laut Münte Stundenlöhne von 4 Euro Ausbeutung sind.

Die sind doch alle krank in Berlin.

Gruß
Will

Re: Handwerkerrechnungen in Privathaushalten?

am 09.05.2006 11:44:56 von Uwe Behle

Martin Hentrich schrieb:
>
>
> Malerarbeiten, Fliesenlegen, Gartenpflege, Parkettverlegen,
> Klempnerarbeiten (Heizung, Bad), Maurerarbeiten (Putz...)
> Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen im Haushalt also.
> Immer aber nur die Arbeitsleistung, nicht Material.
> Voraussetzung: Ordentliche Handwerkerrechnung mit Trennung von
> Arbeitskosten und Materialkosten.
>
Muß vermutlich auch ein deutscher Handwerker sein? Oder reicht ein
Angehöriger eines EU-Mitgliedlandes? Kann das auch ein Rentner sein, der
gelegentlich (steuer und sozialabgabenfrei) aushilft? - na so doof sind
die in Berlin doch nicht oder?

Gruß,

Uwe

Re: Handwerkerrechnungen in Privathaushalten?

am 09.05.2006 12:01:42 von Martin Hentrich

Uwe Behle <> schrieb am Tue, 09 May 2006
11:44:56 +0200 :

>Muß vermutlich auch ein deutscher Handwerker sein? Oder reicht ein
>Angehöriger eines EU-Mitgliedlandes? Kann das auch ein Rentner sein, der
>gelegentlich (steuer und sozialabgabenfrei) aushilft? - na so doof sind
>die in Berlin doch nicht oder?

Ziel des Gesetzes ist die Bekämpfung der Schwarzarbeit und die
Erhöhung des (Mehrwert)steueraufkommens. Also mach dir deinen Reim
drauf. Ein Aushilfsrentner geht also nicht. Du brauchst eine
*Handwerkerrechnung* - was das denn auch sei. IMHO ist das gesetz aber
immer noch nicht durch bzw. noch nicht veröffentlicht. Wie kann es da
schon einschlägige Erfahrungen bzw. Auslegungen geben.

Sicher gibt es wie bei jedem Gesetz Lücken und laute Verfechter
derselben zur eigenen Bebauchpinselung.

Und Leute die alles zerreden sind sowieso Legion.

Martin
--
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Re: Handwerkerrechnungen in Privathaushalten?

am 09.05.2006 18:10:16 von Andreas Froehlich

Martin Hentrich schrieb:

> IMHO ist das gesetz aber
> immer noch nicht durch bzw. noch nicht veröffentlicht.

Es *ist* veröffentlicht! Für was poste ich eigentlich den entsprechenden
Link?

Andreas

Re: Handwerkerrechnungen in Privathaushalten?

am 09.05.2006 21:00:22 von Martin Hentrich

Andreas Froehlich <> schrieb am Tue, 09 May 2006
18:10:16 +0200 :

>Für was poste ich eigentlich den entsprechenden Link?

Wofür? Nun sicher damit man ihn anklickt?

Martin
--
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Re: Handwerkerrechnungen in Privathaushalten?

am 09.05.2006 22:35:25 von usenet-01-2006

Martin Hentrich schrieb:
Du brauchst eine
> *Handwerkerrechnung* -

Wo soll das stehen?



> was das denn auch sei. IMHO ist das gesetz aber
> immer noch nicht durch bzw. noch nicht veröffentlicht.

Dann halt mal komplett:

/&%&&(/&%&

Was für ein Murks: Das PDF ist "kennwortverschlüsselt", Inhalt kann
nicht kopiert werden. Was denkt dieser Staat sich eigentlich? Ich habe
keinen Bock, jetzt extra einen anderen PDF-Reader zu installieren.

Rechtliche Frage: Dürfte ich automatisch den Schutz der PDFs knacken und
ungeschützte PDFs online stellen?