Wechsel GKV->PKV was passiert mit Kind?

Wechsel GKV->PKV was passiert mit Kind?

am 10.05.2006 18:14:45 von Martin Gerken

Hallo,

wir sind GKV-versichert und haben eine PKV-Zusatzversicherung mit Option
auf Vollversicherung.
Was passiert mit unserem Nachwuchs? Er wäre jetzt natürlich in der GKV
familienversichert.

Was wäre bei einem Wechseln von mir in die PKV? Zu welchen Konditionen
wechselt es in die PKV? Findet eine Gesundheitsprüfung statt? Es wäre ja
auch vorstellbar, daß es zu dem Zeitpunkt behindert wäre oder "nur"
Allergien hätte...


cu, Martin
--
Ubi bene ibi Colonia!
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Re: Wechsel GKV->PKV was passiert mit Kind?

am 10.05.2006 20:43:44 von Ron Baker

"Martin Gerken" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
> Hallo,
>
> wir sind GKV-versichert und haben eine PKV-Zusatzversicherung mit Option
> auf Vollversicherung.

Toll

> Was passiert mit unserem Nachwuchs? Er wäre jetzt natürlich in der GKV
> familienversichert.

Eigene Versicherung bei PKV
>
> Was wäre bei einem Wechseln von mir in die PKV? Zu welchen Konditionen
> wechselt es in die PKV? Findet eine Gesundheitsprüfung statt?

>Keine Gesundheitsprüfung bei Neugeburt, muss innerhlab von 2 Monaten
>angezeigt werden, sonst Gesundheitsüberprüfung
In aller Regel in dem Tarif wie Du auch hast. Ich gehe davon aus dass Du der
bist mit dem höheren Einkommen

> Es wäre ja
> auch vorstellbar, daß es zu dem Zeitpunkt behindert wäre oder "nur"
> Allergien hätte...

Das wäre wirklich schade

Ron

Re: Wechsel GKV->PKV was passiert mit Kind?

am 10.05.2006 23:15:10 von Martin Gerken

On Wed, 10 May 2006 20:43:44 +0200, "Ron Baker"
<> wrote:

>>Keine Gesundheitsprüfung bei Neugeburt, muss innerhlab von 2 Monaten
>>angezeigt werden, sonst Gesundheitsüberprüfung
>In aller Regel in dem Tarif wie Du auch hast. Ich gehe davon aus dass Du der
>bist mit dem höheren Einkommen

Schon klar!

>> Es wäre ja
>> auch vorstellbar, daß es zu dem Zeitpunkt behindert wäre oder "nur"
>> Allergien hätte...
>
>Das wäre wirklich schade

Natürlich - aber hätte die PKV dann einen Kontrahierungszwang?

Oder wird sie einen Risikaufschlag erheben? (je nach Gesundheitsschaden
wäre die PKV ja dann quasi unbezahlbar). Verbliebe mein Kind dann in der
GKV? Zu welchem Beitrag?


cu, Martin
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Re: Wechsel GKV->PKV was passiert mit Kind?

am 11.05.2006 14:39:15 von Ron Baker

"Martin Gerken" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
> On Wed, 10 May 2006 20:43:44 +0200, "Ron Baker"
> <> wrote:
>
>>>Keine Gesundheitsprüfung bei Neugeburt, muss innerhlab von 2 Monaten
>>>angezeigt werden, sonst Gesundheitsüberprüfung
>>In aller Regel in dem Tarif wie Du auch hast. Ich gehe davon aus dass Du
>>der
>>bist mit dem höheren Einkommen
>
> Schon klar!
>
>>> Es wäre ja
>>> auch vorstellbar, daß es zu dem Zeitpunkt behindert wäre oder "nur"
>>> Allergien hätte...
>>
>>Das wäre wirklich schade
>
> Natürlich - aber hätte die PKV dann einen Kontrahierungszwang?

JA, wichtig ist, sofort nach der Geburt melden, ist die Frist vorbei, nur
gegen LA oder RZ

Ron

Re: Wechsel GKV->PKV was passiert mit Kind?

am 11.05.2006 16:27:57 von Matthias Frank

Ron Baker wrote:


>
> JA, wichtig ist, sofort nach der Geburt melden, ist die Frist vorbei, nur
> gegen LA oder RZ
>
Die Frage war aber eigentlich wohl, was ist wenn er in die PKV wechselt
wenn das Kind schon z.b. 10 Jahre alt ist.
MfG
Matthias

Re: Wechsel GKV->PKV was passiert mit Kind?

am 11.05.2006 18:44:11 von Martin Gerken

On Thu, 11 May 2006 16:27:57 +0200, Matthias Frank
<> wrote:

>> JA, wichtig ist, sofort nach der Geburt melden, ist die Frist vorbei, nur
>> gegen LA oder RZ
>>
>Die Frage war aber eigentlich wohl, was ist wenn er in die PKV wechselt
>wenn das Kind schon z.b. 10 Jahre alt ist.

Danke, genau die war es.

(aktuell bietet die Barmenia für ein Neugeborenes eine
Zusatzversicherung für 5,84 EUR/Monat ohne und für 7,57 EUR/Monat mit
Option auf Vollvrischerung)


cu, Martin
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Re: Wechsel GKV->PKV was passiert mit Kind?

am 13.05.2006 12:52:36 von unknown

Post removed (X-No-Archive: yes)

Re: Wechsel GKV->PKV was passiert mit Kind?

am 14.05.2006 14:19:39 von Martin Gerken

On Sat, 13 May 2006 12:52:36 +0200, Thomas Meyering
<> wrote:

>> (aktuell bietet die Barmenia für ein Neugeborenes eine
>> Zusatzversicherung für 5,84 EUR/Monat ohne und für 7,57 EUR/Monat mit
>> Option auf Vollvrischerung)
>
>Dann gilt, was im Vertrag steht.
>
>Eine gesetzliche Regelung gibt es nur für Neugeborene.

Hmm... also falls ich später in die PKV-Vollversicherung wechsele muß
mein Kind mit wechseln und bezahlt einen Beitrag nach Risiko?
Sind die o.a. Kinderbeiträge (stationär, 2-Bett, Chef) halbwegs ok?


cu, Martin
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Re: Wechsel GKV->PKV was passiert mit Kind?

am 14.05.2006 15:54:04 von Frank Kozuschnik

Martin Gerken schrieb:

> Thomas Meyering wrote:
>
> >Eine gesetzliche Regelung gibt es nur für Neugeborene.
>
> Hmm... also falls ich später in die PKV-Vollversicherung wechsele muß
> mein Kind mit wechseln und bezahlt einen Beitrag nach Risiko?

Dein Kind kann in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben, aber
eben nicht mehr kostenlos. Voraussetzung ist lediglich, dass das Kind
oder der Elternteil, bei dem es jetzt familienversichert ist, die
Vorversicherungszeit erfüllt (12 Monate ununterbrochen in der GKV oder
24 Monate verteilt auf die letzten 5 Jahre).

Re: Wechsel GKV->PKV was passiert mit Kind?

am 16.05.2006 12:57:45 von Florian Schmeichler

On Sun, 14 May 2006 15:54:04 +0200, Frank Kozuschnik
<> wrote:

>Martin Gerken schrieb:
>Dein Kind kann in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben, aber
>eben nicht mehr kostenlos. Voraussetzung ist lediglich, dass das Kind
>oder der Elternteil, bei dem es jetzt familienversichert ist, die
>Vorversicherungszeit erfüllt (12 Monate ununterbrochen in der GKV oder
>24 Monate verteilt auf die letzten 5 Jahre).

Das ist imho nicht richtig. Ein Minderjähriges Kind ist nocht selbst
versicherungspflichtig, kann aber auch nicht selbst freiwilliges
Mitglied einer gestzlichen Karankenkasse werden.

Für den (sehr theoretischen) Fall, dass sich die Eltern (oder
zumindest alle familienversicherungsberechtigten Elternteile) privat
Versichern, das Kind aber von keiner privaten Versicherung angenommen
wird, hat das Kind schlicht keine Krankenversicherung.

Gruss,
Florian

Re: Wechsel GKV->PKV was passiert mit Kind?

am 16.05.2006 23:47:42 von Frank Kozuschnik

Florian Schmeichler schrieb:

> Frank Kozuschnik wrote:
>
> >Dein Kind kann in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben, aber
> >eben nicht mehr kostenlos. Voraussetzung ist lediglich, dass das Kind
> >oder der Elternteil, bei dem es jetzt familienversichert ist, die
> >Vorversicherungszeit erfüllt (12 Monate ununterbrochen in der GKV oder
> >24 Monate verteilt auf die letzten 5 Jahre).
>
> Das ist imho nicht richtig. Ein Minderjähriges Kind ist nocht selbst
> versicherungspflichtig, kann aber auch nicht selbst freiwilliges
> Mitglied einer gestzlichen Karankenkasse werden.

Hast du auch irgendeine Quelle, die diese Einschätzung stützt?

Warum sollte ein minderjähriges Kind nicht (freiwilliges) Mitglied der
gesetzlichen Krankenversicherung werden können?

§ 9 SGB V

| Der Versicherung können beitreten [...]
| 2. Personen, deren Versicherung nach § 10 erlischt [...], wenn sie oder
| der Elternteil, aus dessen Versicherung die Familienversicherung
| abgeleitet wurde, die [...] Vorversicherungszeit erfüllen [...]