Abgelaufener (wertloser) Optionsschein abzugfähig?

Abgelaufener (wertloser) Optionsschein abzugfähig?

am 22.05.2006 16:25:57 von t.frolich_nospam

Hallo,
kann ich einen Opitionsschein, der abgelaufen ist und am Schluß wertlos
war steuerlich als Spekulationsverlust angeben?
Oder sollte man den OS noch vor Ablauf verkaufen, damit der Kursverlust
eindeutig ist?
Tobias

Re: Abgelaufener (wertloser) Optionsschein abzugfähig?

am 22.05.2006 18:13:01 von Alexander Wolff

Tobias Frolicher schrieb folgendes:
> kann ich einen Opitionsschein, der abgelaufen ist und am Schluß
> wertlos war steuerlich als Spekulationsverlust angeben?
> Oder sollte man den OS noch vor Ablauf verkaufen, damit der
> Kursverlust eindeutig ist?

Letzteres! Dann kann Dir niemand, und der Verlust taucht sogar als Verkauf
in der neuen Anlage SO der Bank auf. Meine Bank weist mich sogar drauf hin,
wobei die geringen resultierenden Gebühren beim Verkauf, verglichen mit dem
Gar-Nix bei Auslaufen, dafür nicht den Grund darstellen.

Womit ich nicht behaupte, daß es manchmal auch mit Auslaufen-Lassen klappt.
Aber sicher ist sicher.

--
Moin + Gruss Alexander - XPHome SP2 MSO 2000 SP3 +----5----6----5----7-2

Re: Abgelaufener (wertloser) Optionsschein abzugfähig?

am 22.05.2006 20:12:29 von axbnospamatall

Am Mon, 22 May 2006 16:25:57 +0200 schrieb
(Tobias Frolicher):

>Hallo,
>kann ich einen Opitionsschein, der abgelaufen ist und am Schluß wertlos
>war steuerlich als Spekulationsverlust angeben?

Aber nur innerhalb der Frist von einem Jahr.

Grüße

Axel

Re: Abgelaufener (wertloser) Optionsschein abzugfähig?

am 22.05.2006 21:14:47 von Alexander Schroeder

Axel Böhm wrote:
> Am Mon, 22 May 2006 16:25:57 +0200 schrieb
> (Tobias Frolicher):
>
>> kann ich einen Opitionsschein, der abgelaufen ist und am Schluß wertlos
>> war steuerlich als Spekulationsverlust angeben?
>
> Aber nur innerhalb der Frist von einem Jahr.

Nein, ohne Veräußerung entsteht kein Verlust iSd § 23 EStG.

Alex

Re: Abgelaufener (wertloser) Optionsschein abzugfähig?

am 22.05.2006 21:16:25 von Alexander Schroeder

Axel Böhm wrote:
>> kann ich einen Opitionsschein, der abgelaufen ist und am Schluß wertlos
>> war steuerlich als Spekulationsverlust angeben?
>
> Aber nur innerhalb der Frist von einem Jahr.

Nein, ohne Veräußerung entsteht kein Verlust iSd § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr.
2 EStG.

Alex

Re: Abgelaufener (wertloser) Optionsschein abzugfähig?

am 23.05.2006 19:18:46 von der.1.korutze

Alexander Schröder schrieb:
> Axel Böhm wrote:
>>> kann ich einen Opitionsschein, der abgelaufen ist und am Schluß wertlos
>>> war steuerlich als Spekulationsverlust angeben?
>>
>> Aber nur innerhalb der Frist von einem Jahr.
>
> Nein, ohne Veräußerung entsteht kein Verlust iSd § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr.
> 2 EStG.

hat aber mein Finanzamt nicht bemerkt und geschluckt. Inzwischen ist der
Steuerbescheid rechtskräftig.
Finde ich eine völlig unsinnige Regelung.
Gilt denn das wohl auch bei Gewinnen?

Willy

Re: Abgelaufener (wertloser) Optionsschein abzugfähig?

am 23.05.2006 21:04:13 von Alexander Schroeder

Willy Krämer wrote:
> Gilt denn das wohl auch bei Gewinnen?

Wie kommt man bei einem verfallenen Wertpapier zu einem Gewinn?

Alex

Re: Abgelaufener (wertloser) Optionsschein abzugfähig?

am 23.05.2006 22:35:51 von usenet-01-2006

Alexander Schröder schrieb:
> Willy Krämer wrote:
>
>> Gilt denn das wohl auch bei Gewinnen?
>
>
> Wie kommt man bei einem verfallenen Wertpapier zu einem Gewinn?

Wenn man es selbst ausgegeben hat?

Re: Abgelaufener (wertloser) Optionsschein abzugfähig?

am 24.05.2006 11:14:40 von der.1.korutze

Alexander Schröder schrieb:
> Willy Krämer wrote:
>> Gilt denn das wohl auch bei Gewinnen?
>
> Wie kommt man bei einem verfallenen Wertpapier zu einem Gewinn?
>
> Alex

Wieso denn nicht? Ein OS, der zum Laufzeitende im Gewinn steht, und den
ich nicht veräußere, wird ausgeübt.
Normalerweise erhalte ich den Wert ausgezahlt.
Wo ist da nun der Unterschied zu einem OS, der am Ende wertlos ist und
auch "ausgeübt" wird. Die Bank kann mir schlecht €0 überweisen oder?
In der Praxis haben verfallene OS noch einen Restwert, eben um dem
gierigen Staat doch noch ein Schnäppchen zu schlagen.

Willy

Re: Abgelaufener (wertloser) Optionsschein abzugfähig?

am 25.05.2006 19:24:13 von Alexander Schroeder

Willy Krämer wrote:
> Alexander Schröder schrieb:
>> Willy Krämer wrote:

>>> Gilt denn das wohl auch bei Gewinnen?

>> Wie kommt man bei einem verfallenen Wertpapier zu einem Gewinn?
>>
> Wieso denn nicht? Ein OS, der zum Laufzeitende im Gewinn steht, und den
> ich nicht veräußere, wird ausgeübt.

Ein OS, der verfallen ist, kann nicht mehr ausgeübt werden:

"Verfallsdatum
Termin, an dem ein Optionsschein verfällt. Das Optionsrecht bei
Optionsscheinen mit einem Inneren Wert muß spästens bis zu diesem Termin
ausgeübt werden, da der Optionsschein sonst wertlos wird (verfällt)."


Wenn ein OS ausgeübt wird, dann liegt ein Privates Veräußerungsgeschäft
iSd § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EStG vor. Hier werden wie bei "richtigen"
Veräußerungsgeschäften natürlich sowohl Gewinne als auch Verluste erfaßt.

> In der Praxis haben verfallene OS noch einen Restwert, eben um dem
> gierigen Staat doch noch ein Schnäppchen zu schlagen.

Das ist aber doch nur ausnahmsweise der Fall? Meist sind das Fälle, in
denen Emittenten ganz bestimmte Wertpapiere, insbesondere ausgeknockte
Knock-Outs, zu idR 0,01 EUR zurückkaufen. Durch Veräußerung kann man
hier einen Verlust iSd § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG realisieren.

Alex

Re: Abgelaufener (wertloser) Optionsschein abzugfähig?

am 25.05.2006 19:30:13 von Alexander Schroeder

Jens Müller wrote:
> Alexander Schröder schrieb:
>> Willy Krämer wrote:
>>
>>> Gilt denn das wohl auch bei Gewinnen?
>>
>> Wie kommt man bei einem verfallenen Wertpapier zu einem Gewinn?
>
> Wenn man es selbst ausgegeben hat?

Dann liegt mangels Anschaffung kein Geschäft iSd § 23 EStG vor.

Der Stillhalter unterliegt aber der Besteuerung nach § 22 Nr. 3 EStG.

Alex

Re: Abgelaufener (wertloser) Optionsschein abzugfähig?

am 25.05.2006 21:53:34 von t.frolich_nospam

Alexander Schröder <> wrote:
> "Verfallsdatum
> Termin, an dem ein Optionsschein verfällt. Das Optionsrecht bei
> Optionsscheinen mit einem Inneren Wert muß spästens bis zu diesem Termin
> ausgeübt werden, da der Optionsschein sonst wertlos wird (verfällt)."
>

Diese Definition trifft aber nur auf den OS vom amerikanischen Typ zu.

Tobias

Re: Abgelaufener (wertloser) Optionsschein abzugfähig?

am 26.05.2006 22:30:53 von Alexander Schroeder

Tobias Frolicher wrote:
> Alexander Schröder <> wrote:
>> "Verfallsdatum
>> Termin, an dem ein Optionsschein verfällt. Das Optionsrecht bei
>> Optionsscheinen mit einem Inneren Wert muß spästens bis zu diesem Termin
>> ausgeübt werden, da der Optionsschein sonst wertlos wird (verfällt)."
>>
>
> Diese Definition trifft aber nur auf den OS vom amerikanischen Typ zu.

Sie trifft doch auf den europäischen Typ zu? Dort steht doch "spätestens
bis" (bzw. so sollte es dort stehen), was "kann nur zu diesem Termin"
mit einschließt.

Alex

Re: Abgelaufener (wertloser) Optionsschein abzugfähig?

am 23.06.2006 21:16:35 von Sven Gottwald

* Quoting Tobias Frolicher <>:
> kann ich einen Opitionsschein, der abgelaufen ist und am Schluß wertlos
> war steuerlich als Spekulationsverlust angeben?
> Oder sollte man den OS noch vor Ablauf verkaufen, damit der Kursverlust
> eindeutig ist?

Nachtrag:

Nach Verwaltungsauffasssung stellt der wertlose Verfall von
Optionsscheinen (auch) innerhalb der 12 monatigen Spekulationsfrist
einen Vorgang auf der privaten Vermögensebene dar. Verluste daraus sind
steuerlich *nicht* zu berücksichtigen.

Das Finanzgericht Münster hat sich der Verwaltungsauffassung im Urteil
vom 7.12.2005 nicht angeschlossen (Az. 10 K 5715/04 F) [1]. Danach sei
auch bei Verfall einer Option ein privates Veräußerungsgeschäft gegeben
und demzufolge die für die Anschaffung des Optionsrechtes getätigten
Aufwendungen als (vergebliche) Werbungskosten zu berücksichtigen.

Die Verwaltung hat gegen das Urteil Revision eingelegt, Az. beim BFH
IX R 11/06 [2].

______

1: <>
2: <>

--
The truth may be out there, but lies are inside your head.
-- Terry Pratchett

Re: Abgelaufener (wertloser) Optionsschein abzugfähig?

am 26.06.2006 13:18:54 von der.1.korutze

Alexander Schröder schrieb:
> Willy Krämer wrote:

>> In der Praxis haben verfallene OS noch einen Restwert, eben um dem
>> gierigen Staat doch noch ein Schnäppchen zu schlagen.
>
> Das ist aber doch nur ausnahmsweise der Fall? Meist sind das Fälle, in
> denen Emittenten ganz bestimmte Wertpapiere, insbesondere ausgeknockte
> Knock-Outs, zu idR 0,01 EUR zurückkaufen. Durch Veräußerung kann man
> hier einen Verlust iSd § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG realisieren.
>
Ein guter Emittent wird einen Restwert von 0.001 Euro ansetzen;
allerdings gibt es noch eine weitere Schweinerei, die die Finanzbehörden
sich ausgedacht haben:
Der Erlös abzüglich Gebühren muß positiv sein, damit ein Verlust geltend
gemacht werden kann.
Damit sind bei den gängigen OS die Kleinanleger mal wieder die
gelackmeierten.
Dieses Kriterium ist nämlich erst ab ca. 10000 OS erfüllt. Es gibt dann
als Restwert noch 10 Euro für die 10000 Scheine und bei Gebühren von 7-9
Euro bleibt gerade noch was übrig.
Offenbar gibt es aber ein Urteil, wonach auch verfallene OS als
veräußert gelten. Ich bin allerdings nicht sicher, ob das schon in
letzter Instanz rechtskräftig ist

Willy