Private Bahncard beruflich einsetzen und abrechnen

Private Bahncard beruflich einsetzen und abrechnen

am 01.06.2006 22:55:07 von Achim Kaspers

Hallo,

ich ziehe in Erwägung, mir eine Bahncard 100 zu kaufen.

Ich bin ab und an auch beruflich mit der Bahn unterwegs, ohne dass sich
jedoch für meinen Arbeitgeber die Bereitstellung einer Bahncard 100 fpür
mich rechnen würde. Meine Frage: wenn ich meine private Bahncard 100 für
beruflich bedingte Fahrten einsetze, welche Möglichkeiten hätten ich und
mein Arbeitgeber (der hierbei immer sehr arbeitnehmerfreundlich agiert!),
die beruflich bedingten Fahrten ganz offiziell und steuerlich korrekt
abzurechnen? Ist das mangels Einzelbelege für die jeweiligen Reisen
überhaupt möglich? Immer per Eigenbeleg? Wird das akzeptiert?

Ich werde zwar viele Privatfahrten mit der Bahn vornehmen, aber bei ?
3.300,-- im Jahr rechnet sich das auch für mich erst, wenn ich die beruflich
bedingten Fahrten vernünftig mit meinem Arbeitgeber abrechnen kann. Daher
die Frage hier in der Group.

Würde mich über Meinungen, Tipps und Anregungen sehr freuen.

Danke & Gruß

Achim

Re: Private Bahncard beruflich einsetzen und abrechnen

am 02.06.2006 00:08:21 von Tibor Lichtmann

"Achim K." <> schrieb

>. Meine Frage: wenn ich meine private Bahncard 100 für beruflich bedingte
>Fahrten einsetze, welche Möglichkeiten hätten ich und mein Arbeitgeber (der
>hierbei immer sehr arbeitnehmerfreundlich agiert!), die beruflich bedingten
>Fahrten ganz offiziell und steuerlich korrekt abzurechnen? Ist das mangels
>Einzelbelege für die jeweiligen Reisen überhaupt möglich? Immer per
>Eigenbeleg? Wird das akzeptiert?
>
Wenn du keine EInzelbelege der Bahn hast, solltest du eben selbst deine
Fahrten dokumentieren. Private und berufliche Fahrten trennen und dann am
Jahrensende erstattet dir dein AG den beruflichen angefallenen Anteil. Oder
ihr einigt euch auf eine Pauschale - der AG trägt 50% oder so - die Relation
sollte natürlich halbwegs stimmen.

Re: Private Bahncard beruflich einsetzen und abrechnen

am 02.06.2006 10:18:57 von Will Berghoff

Im News-Beitrag: 447f6559$0$11067$
tippte Tibor Lichtmann:
> Wenn du keine EInzelbelege der Bahn hast, solltest du eben selbst
> deine Fahrten dokumentieren. Private und berufliche Fahrten trennen
> und dann am Jahrensende erstattet dir dein AG den beruflichen
> angefallenen Anteil. Oder ihr einigt euch auf eine Pauschale - der
> AG trägt 50% oder so - die Relation sollte natürlich halbwegs
> stimmen.

Der AG verliert dabei die MwSt.

Wenn man dem AG vorrechnen kann, dass der Einsatz einer BC die
Reisekosten senkt, wird er vielleicht die Kosten voll tragen. Die
private Nutzung der BC ist aktuell nicht steurpflichtig.

Gruß
Will

Re: Private Bahncard beruflich einsetzen und abrechnen

am 02.06.2006 15:10:32 von Alexander Wolff

Achim K. schrieb folgendes:
> Ich werde zwar viele Privatfahrten mit der Bahn vornehmen, aber bei ?
> 3.300,-- im Jahr rechnet sich das auch für mich erst, wenn ich die
> beruflich bedingten Fahrten vernünftig mit meinem Arbeitgeber
> abrechnen kann. Daher die Frage hier in der Group.
>
> Würde mich über Meinungen, Tipps und Anregungen sehr freuen.

BC 100 = 3300 p.a. (?)
Arbeit = 2200 p.a. per Bahn geschätzt

Frag ihn doch, ob er die BC 100 betrieblich anschaffen kann und Du ihm die
Differenz 1100 zur Erleichterung der Lohnbuchhaltung als
Reisekostenminderung in der Finanzbuchhaltung erstatten kannst/sollst.

Oder ihr einigt Euch darauf, dass Du die betrieblichen Voll-Fahrpreise
mitloggst (z.B. Ausdruck Internet zum Reisezeitpunkt), auf die Summe eine
betriebliche Einsparung von 5% rechnest und Du die darauf entstehende
Differenz zum BC100-Preis bei Deiner Jahresspesenabrechnung zu Betriebs
Gunsten rechnest.
--
Moin + Gruss Alexander - XPHome SP2 MSO 2000 SP3 +----5----6----5----7-2

Re: Private Bahncard beruflich einsetzen und abrechnen

am 02.06.2006 16:34:48 von ray

Hi,

> Wenn man dem AG vorrechnen kann, dass der Einsatz einer BC die
> Reisekosten senkt, wird er vielleicht die Kosten voll tragen. Die
> private Nutzung der BC ist aktuell nicht steurpflichtig.
Wenn das so ist, waere der optimale Deal doch wohl: AG zahlt die
Bahncard komplett, dafuer wird das Gehalt um z.B. 100 EUR/Monat gesenkt.
-> Weniger Abgaben/Steuern, BC voll absetzbar fuer den AG, Nachteile
keine? Bei den 100 EUR muss man halt nen passenden Betrag finden der
ca. zur Nutzung/Ersparnis fuer den AG passt. Unter'm Strich profitieren
dabei jedenfalls beide.

Also, IANAStB, aber kommt mir spontan jetzt so vor. Das zu schliessende
Steuerschlupfloch an der Stelle ist eben die fehlende Steuerpflicht fuer
private Nutzung der BC - so diese Aussage wirklich stimmt...
Ich plaediere da fuer eine Fahrtenbuchpflicht, alternativ natuerlich
eine faire Pauschalbesteuerung bei der der AN _nur_ 1% des
Listenneupreises eines ICE-Wagons pro Jahr versteuern muss.

(:ul8er, (der das als Autofahrer natuerlich fuer nen Skandal haelt :)

Re: Private Bahncard beruflich einsetzen und abrechnen

am 03.06.2006 11:29:31 von Sven Gottwald

* Quoting Achim K. <>:
> ich ziehe in Erwägung, mir eine Bahncard 100 zu kaufen.
>
> Ich bin ab und an auch beruflich mit der Bahn unterwegs, ohne dass sich
> jedoch für meinen Arbeitgeber die Bereitstellung einer Bahncard 100 fpür
> mich rechnen würde. Meine Frage: wenn ich meine private Bahncard 100 für
> beruflich bedingte Fahrten einsetze, welche Möglichkeiten hätten ich und
> mein Arbeitgeber (der hierbei immer sehr arbeitnehmerfreundlich agiert!),
> die beruflich bedingten Fahrten ganz offiziell und steuerlich korrekt
> abzurechnen? Ist das mangels Einzelbelege für die jeweiligen Reisen
> überhaupt möglich? Immer per Eigenbeleg? Wird das akzeptiert?

Interessant wäre für Dich wahrscheinlich nur ein steuerfreier Ersatz der
Aufwendungen, aber

,----[ FinMin Saarland, 13.10.2004, B/2-4 - 114/04 - S 2334 ]
| Steuerfreie Reisekostenerstattung: arbeitnehmereigene "BahnCard 100"
|
| Ein Erwerber der "BahnCard 100" erhält das Recht, ein Jahr lang ab
| Gültigkeit der Karte für alle Strecken der Deutschen Bahn Fahrkarten
| ohne weitere Zahlung zu erwerben. Fraglich ist der Umfang der
| steuerfreien Fahrtkostenerstattung durch den Arbeitgeber, wenn der
| Arbeitnehmer unter Verwendung einer von ihm selbst (ohne Zuschuss des
| Arbeitgebers) erworbenen "BahnCard 100" Fahrkarten der Deutschen Bahn
| (kostenlos) erwirbt und damit Dienstreisen durchführt.
|
| Es wird gebeten, hierzu die Auffassung zu vertreten, dass eine
| steuerfreie Erstattung der Kosten für die "BahnCard 100" erst in
| Betracht kommt, wenn die fiktiven Kosten für die dienstlichen
| Bahnfahrten den Kaufpreis für die "BahnCard 100" übersteigen.
`----

Ich sage vorsichtshalber mal dabei, dass dies "nur" eine Verwaltungs-
anweisung ist. Man mag abweichende Auffassungen vertreten.

--
The truth may be out there, but lies are inside your head.
-- Terry Pratchett

Re: Private Bahncard beruflich einsetzen und abrechnen

am 03.06.2006 14:38:08 von Will Berghoff

Im News-Beitrag: e5rkpr$rr1$ tippte Sven Gottwald:

> ,----[ FinMin Saarland, 13.10.2004, B/2-4 - 114/04 - S 2334 ]
> > Steuerfreie Reisekostenerstattung: arbeitnehmereigene "BahnCard
> > 100"
....
> > Es wird gebeten, hierzu die Auffassung zu vertreten, dass eine
> > steuerfreie Erstattung der Kosten für die "BahnCard 100" erst in
> > Betracht kommt, wenn die fiktiven Kosten für die dienstlichen
> > Bahnfahrten den Kaufpreis für die "BahnCard 100" übersteigen.

Dies orientiert sich an den Grundsätzen des öffentlichen
Reisekostenrechtes, nachdem ein Bediensteter seine persönliche
Zeitkarte für Dienstfahrten einzusetzen hat. Die Grundidee ist, dass er
diese Zeitkarte aus rein persönlichen Gründen gekauft hat.

Ein AN, der sich eine Zeitkarte aus dienstlichen Gründen kauft, ist
nicht vorstellbar?

Mir ist keine Umkehrentscheidung bekannt, nach der eine vom Arbeitgeber
zu betrieblichen Zwecken (!) gekaufte Zeitkarte von AN nicht steuerfrei
genutzt werden könnte. Der Hintergrund ist der, dass eben für die
einzelne Privatfahrt keine Leistungsabrechnung/kein Leistungsentgelt
erfolgt. Sicher ein Lücke...

Gruß
Will

Re: Private Bahncard beruflich einsetzen und abrechnen

am 03.06.2006 20:34:58 von Sven Gottwald

* Quoting Will Berghoff <>:
[...]
> Dies orientiert sich an den Grundsätzen des öffentlichen
> Reisekostenrechtes, nachdem ein Bediensteter seine persönliche
> Zeitkarte für Dienstfahrten einzusetzen hat. Die Grundidee ist, dass er
> diese Zeitkarte aus rein persönlichen Gründen gekauft hat.
>
> Ein AN, der sich eine Zeitkarte aus dienstlichen Gründen kauft, ist
> nicht vorstellbar?

Steht doch da: Wenn die (fiktiven) Fahrtkosten höher sind als die Kosten
der BahnCard 100, dann darf der Arbeitgeber die Kosten für BahnCard voll
steuerfrei erstatten. In diesem Fall ist die Anschaffung der BahnCard
voll betrieblich veranlasst. Die Privatnutzung wird nicht besteuert.

Das ganze ist eigentlich auch logisch, auf Grund der Privatnutzung
entstehen keine zusätzlichen Kosten.

> Mir ist keine Umkehrentscheidung bekannt, nach der eine vom Arbeitgeber
> zu betrieblichen Zwecken (!) gekaufte Zeitkarte von AN nicht steuerfrei
> genutzt werden könnte. Der Hintergrund ist der, dass eben für die
> einzelne Privatfahrt keine Leistungsabrechnung/kein Leistungsentgelt
> erfolgt. Sicher ein Lücke...

Nein. Gewollte Förderung des ÖPNV.

--
The truth may be out there, but lies are inside your head.
-- Terry Pratchett

Re: Private Bahncard beruflich einsetzen und abrechnen

am 05.06.2006 21:37:48 von Achim Kaspers

Ich möchte mich herzlich für die bisher hier eingestellten Antworten
bedanken.

Die zuletzt erwähnte Empfehlung zur steuerlichen Behandlung (Absetzbarkeit)
der privaten Bahncard macht mich nun natürlich dahin gehend ein wenig
nachdenklich, dass ich trotz des Goodwills meines AGs zu 100% auf den Kosten
der Bahncard hängen bleiben könnte. Daher sei mir bitte folgendes
"Gedankenspiel" erlaubt:

Nehmen wir also erstens an, der AG kauft die Bahncard 100 und setzt nach
Abzug der MwSt von 16% die Kosten für die Bahncard i.H.v. rund Euro 2.845,--
vollständig als Betriebskosten ab. Die Bahncard ist meines Wissens nach
personenbezogen und kann während der Laufzeit nicht übertragen werden.

Wie kann die Steuerbehörde letztlich sicherstellen, dass ein AG einem AN auf
diese Art und Weise (sprich: durch den Kauf der Bahncard) nicht einen
"steuerfreien Lohn" (Bonus, Incentiv, wie auch immer man dies bezeichnen
mag) zukommen lässt? In meinem konkreten Fall würde ich zwar betrieblich
bedingt durchaus Zugfahrten zu Kunden unternehmen, aber aus heutiger Sicht
sicherlich nicht im Gesamtwert der Bahncard 100. Nur dadurch, dass keine
gesonderten Abrechnungen für diese betrieblich veranlassten Fahrten
erfolgen, kann ein Prüfer doch weder feststellen, ob ich für 5.000,-- Euro
oder 0,-- Euro im Jahr gefahren bin.

Nun, ich kenne mich mit der zugrunde liegenden Steuerthematik nun leider
überhaupt nicht aus, bin normaler Angestellter ohne entsprechende
Steuerkenntnisse, aber irgendwie denke ich, dass eine Vorgehensweise nach
dem oben beschriebenen Muster schlichtweg zu einfach wäre, als dass es da
nicht seitens der Steuerprüfung Gegenmaßnahmen gäbe. Oder wird es einem
AG/AN da wirklich so einfach gemacht? Dann wäre ja dem Missbrauch kaum
beizukommen! Kaum vorzustellen, in unserem so hoch-komplexen Steuerdickicht
hier in Deutschland.

Was meint Ihr?

Gruß

Achim

Re: Private Bahncard beruflich einsetzen und abrechnen

am 05.06.2006 22:40:28 von Will Berghoff

Im News-Beitrag: 448487fb$0$11071$
tippte Achim K.:
> Wie kann die Steuerbehörde letztlich sicherstellen, dass ein AG
> einem AN auf diese Art und Weise (sprich: durch den Kauf der
> Bahncard) nicht einen "steuerfreien Lohn" (Bonus, Incentiv, wie auch
> immer man dies bezeichnen mag) zukommen lässt? ...

Die Steuerbehörde hat dies nicht "sicherzustellen", sie könte es nur
nachträglich feststellen. Das tut sie aber nicht.

Der AG könnte die BC100 einbehalten und nur zu Dienstreisen
herausgeben, muss er aber nicht - nicht mal bei einer übertragbaren
Karte, wo der Privatgebrauch viel intensiver möglich ist.

Gruß
Will

Re: Private Bahncard beruflich einsetzen und abrechnen

am 06.06.2006 06:41:18 von Achim Kaspers

>"Will Berghoff" <> schrieb im Newsbeitrag
>news:
>
> Die Steuerbehörde hat dies nicht "sicherzustellen", sie könte es nur
> nachträglich feststellen. Das tut sie aber nicht.

Danke!

Wie aber erfolgt das (theoretisch offensichtlich mögliche) nachträgliche
Feststellen der nicht beruflichen Nutzung bzw. des Umfanges der betrieblich
bedingten Nutzung des Tickets? Der AG ist doch nicht verpflichtet, die mit
der Bahncard erfolgten (beruflich bedingten) Fahrten zu dokumentieren und
auch ich als die BC nutzender AN muss doch nicht für jede unternommende
Dienstreise verpflichtend eine Reisekostenabrechnung etc. machen. Wie aber
will die Steuerbehörde dann die rein private Nutzung eines solchen Tickets
nachträglich feststellen?

Ok, ich gebe zu, dass es jetzt wirklich sehr theoretisch wird, aber als Laie
würde mich dies dann doch wiederum interessieren.

Gruß und einen guten Start in die neue Arbeitswoche.

Achim

Re: Private Bahncard beruflich einsetzen und abrechnen

am 07.06.2006 20:36:53 von Achim Kaspers

"Alexander Wolff" <> schrieb im Newsbeitrag
news:e5pdg1$vih$01$

> BC 100 = 3300 p.a. (?)
> Arbeit = 2200 p.a. per Bahn geschätzt
>
> Frag ihn doch, ob er die BC 100 betrieblich anschaffen kann und Du ihm die
> Differenz 1100 zur Erleichterung der Lohnbuchhaltung als
> Reisekostenminderung in der Finanzbuchhaltung erstatten kannst/sollst.

Hallo Alexander,

werde ich dann mal so 1:1 formuliert intern ansprechen. Ich selbst verstehe
zwar als Laie nicht ganz, wie das mit der Erstattung als
Reisekostenminderung funktioniert, aber vermutlich muss ich das ja auch gar
nicht.

Mir wäre es halt am liebsten, wenn man sich darauf mit dem AG verständigen
könnte, dass der AG die BC100 anschafft, ich mir mit dem AG die Nettokosten
50:50 teilen könnte und letztlich nur einfach die rund 1.400 Euro in die
Kasse lege oder mir dieser Betrag "wie auch immer" vom nächsten Nettolohn
abgezogen wird. Nur ganz so einfach wird es aus steuerrechtlichen Gründen
wohl nicht gehen, befürchte ich. Oder?

Achim

Re: Private Bahncard beruflich einsetzen und abrechnen

am 07.06.2006 21:09:01 von Gerhard Faehling

Achim K. schrieb:

> Wie aber erfolgt das (theoretisch offensichtlich mögliche) nachträgliche
> Feststellen der nicht beruflichen Nutzung bzw. des Umfanges der betrieblich
> bedingten Nutzung des Tickets? Der AG ist doch nicht verpflichtet, die mit
> der Bahncard erfolgten (beruflich bedingten) Fahrten zu dokumentieren und
> auch ich als die BC nutzender AN muss doch nicht für jede unternommende
> Dienstreise verpflichtend eine Reisekostenabrechnung etc. machen. Wie aber
> will die Steuerbehörde dann die rein private Nutzung eines solchen Tickets
> nachträglich feststellen?

Wenn die Steuerprüfer da ihre Zweifel haben, ob eine dienstliche Nutzung
in dem Umfang vorliegt, dann haben die schon ihre Möglichkeiten, ein
paar Nachweise zu fordern. Sei es über Kalendereinträge, Aktennotizen
usw. Und wenn das alles nicht vorhanden ist, dann könnte es sein, dass
dieser Posten gestrichen wird - und dann dürftest Du evtl. dagegen
klagen. Und ein Finanzgericht möchte dann wohl wieder irgendwelche
Belege für diese Fahrten in einem ja nicht unerheblichen Umfang sehen.

Ganz einfach gesagt: Es gibt gerade für Unternehmen sehr viele
Möglichkeiten, die Steuern zu hinterziehen. Das fängt bei einer
Briefmarke an, die dienstlich gekauft wird und privat genutzt wird und
endet bei ganz anderen Dingen (was man so über Gemälde und
Perserteppiche hört...) Wer also betrügen will, der schafft es auch -
allerdings immer mit einem gewissen Risiko. Aber grundsätzlich sollte
man wohl mal davon ausgehen, dass die Leute ehrlich bleiben.

Und jetzt mal zurück in die Realität: Wieviele Leute gibt es wohl, die
sich eine mehrere tausend Euro teure Bahncard vom AG bezahlen lassen,
diese auch mitmacht, weil er damit SV-Beiträge spart und der AN diesen
Vorteil auch wirklich ausnutzt? Du dürftest ja eine Ausnahme sein, wenn
Du so eine Bahncard schon privat ausnutzt!


Ciao

Gerhard

Re: Private Bahncard beruflich einsetzen und abrechnen

am 16.06.2006 07:47:24 von Achim Kaspers

"Sven Gottwald" <> schrieb im Newsbeitrag
news:e5skoi$jdi$

> Steht doch da: Wenn die (fiktiven) Fahrtkosten höher sind als die Kosten
> der BahnCard 100, dann darf der Arbeitgeber die Kosten für BahnCard voll
> steuerfrei erstatten. In diesem Fall ist die Anschaffung der BahnCard
> voll betrieblich veranlasst. Die Privatnutzung wird nicht besteuert.

Nachfrage zu den "(fiktiven) Fahrtkosten":

Ich nutze bisher auch innerhakb Deutschlands fast immer den Flieger, um zu
den Geschäftsterminen zu kommen. Die Bahncard würde also dazu genutzt,
anstatt den Flieger die Bahn zu nehmen.

Kann ich daher bei der Kalkulation (gegenüber FA, Steuerprüfern etc.) die
fiktiven Flugkosten ansetzen, die letztlich ohne Bahncard weiterhin anfallen
würfen/angefallen wären?

Gruß

Achim