Nichteinhaltung Notarvertrag / Bürgschaft

Nichteinhaltung Notarvertrag / Bürgschaft

am 02.06.2006 16:27:27 von DM

Hallo,

ich habe eine etwas knifflige Frage.

Zuerst der Sachverhalt.

Ich habe als Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH meine
Firmenanteile verkauft. Zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden eine
gewerbliche Immobilienfinanzierung und ein eingeräumter Dispokredit (in
beiden Fällen habe ich mich persönlich verbürgt). In dem notarielllen
Kaufvertrag wurde schriftlich geregelt, dass der Käufer mit einer Frist
von 3 Monaten (Datum wurde festgeschrieben), Massnahmen treffen muss um
mich aus beiden Bürgschaften zu entlassen. Die Hausbank, die Gläubiger
dabei war, hatte auch diesen Notarvertrag. Nach Ablauf der Frist
wollte
mich die Bank nicht aus den Bürgschaften entlassen, da der neue
Eigentümer nicht die von der Bank geforderten Sicherheiten geben konnte
oder wollte. Nun ist es so, dass der damalige Käufer meiner Anteile die
von mir erworbene GmbH in die Insolvenz geführt hat. Die Bank nimmt
mich
nun aus beiden Bürgschaften in die Pflicht.

Nun meine Frage:

Habe ich die Möglichkeit irgendetwas dagegen zu tun, auch im Hinblick
auf den Notarvertrag und dass die Bank nicht den neuen Bürgen
aktzeptiert hat. Hätte die Bank mich informieren müssen oder der
Käufer.......
Hätte dann nicht der Dispokredit auf null gesetzt werden
müssen........Fragen über Fragen........die ich hoffe mir helfen aus
der
finaziellen Misere zu kommen.

Ich würde mich freuen wenn jemand kompetente Hilfestellung geben kann.

Danke
D.Meyer

Re: Nichteinhaltung Notarvertrag / Bürgschaft

am 02.06.2006 16:55:22 von Alexander Wolff

DM schrieb folgendes:
> Ich habe als Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH meine
> Firmenanteile verkauft. Zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden eine
> gewerbliche Immobilienfinanzierung und ein eingeräumter Dispokredit
> (in beiden Fällen habe ich mich persönlich verbürgt). In dem
> notarielllen Kaufvertrag wurde schriftlich geregelt, dass der Käufer
> mit einer Frist von 3 Monaten (Datum wurde festgeschrieben),
> Massnahmen treffen muss um mich aus beiden Bürgschaften zu entlassen.

Das ist bestimmt ein Notar, ausgesucht von der Gegenseite?

Egal, er muß unabhängig sein und beide Seiten auf absehbare Risiken
hinweisen. Die hier genannten zählen auf jeden Fall zu den absehbaren dazu.


Die Nichtbelehrung kommt mir höchst fahrlässig vor (Notarshaftung dafür,
dass er Dich nicht drauf hingewiesen hat). Denn wer insolvent wird, kann
logischerweise keine Bürgschaften übernehmen. Also hätten die Bürgschaften
schon beim Kauf datumsgleich (nicht in die Zukunft) geregelt werden müssen.
Kannst du einem nackten Mann in die Tasche fassen?

Das ist so, wie wenn Du jmd. Dein Auto verkaufst und es nicht selbst
abmeldest oder gemeinsam mit dem Käufer ummeldest.

> Die Hausbank, die Gläubiger dabei war, hatte auch diesen
> Notarvertrag. Nach Ablauf der Frist wollte
> mich die Bank nicht aus den Bürgschaften entlassen, da der neue
> Eigentümer nicht die von der Bank geforderten Sicherheiten geben
> konnte oder wollte. Nun ist es so, dass der damalige Käufer meiner
> Anteile die von mir erworbene GmbH in die Insolvenz geführt hat. Die
> Bank nimmt mich
> nun aus beiden Bürgschaften in die Pflicht.
>
> Nun meine Frage:
>
> Habe ich die Möglichkeit irgendetwas dagegen zu tun, auch im Hinblick
> auf den Notarvertrag und dass die Bank nicht den neuen Bürgen
> aktzeptiert hat. Hätte die Bank mich informieren müssen oder der
> Käufer.......

Weder, noch. Ich meine: Notarshaftung.

> Hätte dann nicht der Dispokredit auf null gesetzt werden

Natürlich. Du wurdest vielleicht sogar absichtlich geleimt.

> müssen........Fragen über Fragen........die ich hoffe mir helfen aus
> der finaziellen Misere zu kommen.
--
Moin + Gruss Alexander - XPHome SP2 MSO 2000 SP3 +----5----6----5----7-2