Kinderfreibetrag und Freibetrag für Erziehung, Betreuung und Ausbildung

Kinderfreibetrag und Freibetrag für Erziehung, Betreuung und Ausbildung

am 05.06.2006 17:31:41 von Matthias Reichelt

Hallo NG,

ich benötigte mal eure Hilfe.
Sachverhalt:
Kind älter als 18j. (ab 03/2004)
In Berufausbildung von 01/2004 bis 07/2004 .
Arbeitssuchend/arbeitslos 08/2004 bis 12/2004.
Kinderfreibetrag/Kindergeld das gesamte Jahr gewährt.
Freibetrag für E,B,A wird nur 7/12 gewährt.
Übertragung des vollen FB für B,E,A (vom anderen Elternteil) gewährt.

Unklar ist mir, warum der FB für E,B,A nur zeitanteilig gewährt wird,
obwohl die Voraussetzungen für den KFB das gesamte Jahr vorliegen.
Nach § 32 EStG ist auch nicht ersichtlich, dass für den FB B,E,A andere
Voraussetzungen greifen als beim KFB.

Gruß Matti