Bewirtungsrechnungen
am 13.06.2006 16:45:11 von Knoll Mark
Hallo zusammen,
eine Bekannte von mir erledigt zu hause bei sich meine Buchhaltung für mein
Nebengewerbe. Sie verlangt hierfür nichts, jedoch lade ich Sie aber ab und
zu zum essen ein.
Kann ich diese Rechnung dann als Ausgaben Bewirtungskosten einreichen?
Wenn ja.. was schreib ich als Grund drauf?
Danke schonmal
Mark
Re: Bewirtungsrechnungen
am 13.06.2006 18:12:31 von Martina Diel
* Knoll Mark <>:
> Hallo zusammen,
> eine Bekannte von mir erledigt zu hause bei sich meine Buchhaltung für mein
> Nebengewerbe. Sie verlangt hierfür nichts, jedoch lade ich Sie aber ab und
> zu zum essen ein.
> Kann ich diese Rechnung dann als Ausgaben Bewirtungskosten einreichen?
> Wenn ja.. was schreib ich als Grund drauf?
Das erinnert mich an den Typen, der von seinem Arbeitgeber einen
Dienstwagen auch zur privaten Nutzung überlassen bekam - und dann via
Mitfahrzentrale Leute suchte, denen er Benzingeld abknöpfen konnte.
Nunja.
Greetings
Martina
--
Ärger im Projekt? Frust im Job?
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Re: Bewirtungsrechnungen
am 13.06.2006 19:00:26 von Lutz Schulze
On Tue, 13 Jun 2006 18:12:31 +0200, Martina Diel
<> wrote:
>Das erinnert mich an den Typen, der von seinem Arbeitgeber einen
>Dienstwagen auch zur privaten Nutzung überlassen bekam - und dann via
>Mitfahrzentrale Leute suchte, denen er Benzingeld abknöpfen konnte.
>
>Nunja.
Bei uns fuhr einer in derselben Konstellation abends Pizza aus.
Lutz
--
Temperatur und mehr mit dem PC messen - auch im Netzwerk:
mit Ethernetbox für direkten Anschluss der Sensoren im Netzwerk
neu: USB-Sensor spricht Klartext:
Test im IT-Administrator:
Re: Bewirtungsrechnungen
am 13.06.2006 22:47:58 von Wolfgang Kieckbusch
> Kann ich diese Rechnung dann als Ausgaben Bewirtungskosten einreichen?
> Wenn ja.. was schreib ich als Grund drauf?
Ja, kannst Du.
Schreib drauf: Besprechung Buchhaltung.
Gruß, Wolfgang
Re: Bewirtungsrechnungen
am 14.06.2006 19:11:35 von Will Berghoff
Im News-Beitrag: tippte Wolfgang
Kieckbusch:
> > Kann ich diese Rechnung dann als Ausgaben Bewirtungskosten
> > einreichen? Wenn ja.. was schreib ich als Grund drauf?
>
> Ja, kannst Du.
> Schreib drauf: Besprechung Buchhaltung.
Aber die 30% nicht abzugsfähiger Anteil nicht vergessen...
Gruß
Will
Re: Bewirtungsrechnungen
am 14.06.2006 23:33:50 von Eric Lorenz
Will Berghoff schrieb:
> Im News-Beitrag: tippte Wolfgang
> Kieckbusch:
>> > Kann ich diese Rechnung dann als Ausgaben Bewirtungskosten
>> > einreichen? Wenn ja.. was schreib ich als Grund drauf?
>>
>> Ja, kannst Du.
>> Schreib drauf: Besprechung Buchhaltung.
>
> Aber die 30% nicht abzugsfähiger Anteil nicht vergessen...
>
aber trotzdem die volle Vorsteuer ziehen!
Eric
Re: Bewirtungsrechnungen
am 15.06.2006 10:11:44 von Will Berghoff
Im News-Beitrag: 449080c8$0$11063$
tippte Eric Lorenz:
> Will Berghoff schrieb:
> > Im News-Beitrag: tippte Wolfgang
> > Kieckbusch:
> > > > Kann ich diese Rechnung dann als Ausgaben Bewirtungskosten
> > > > einreichen? Wenn ja.. was schreib ich als Grund drauf?
> > >
> > > Ja, kannst Du.
> > > Schreib drauf: Besprechung Buchhaltung.
> >
> > Aber die 30% nicht abzugsfähiger Anteil nicht vergessen...
> >
> aber trotzdem die volle Vorsteuer ziehen!
Oder gleich nur eine Rechnung über "Getränke" verursachen?
Gruß
Will
Re: Bewirtungsrechnungen
am 15.06.2006 10:37:32 von Eric Lorenz
Will Berghoff schrieb:
>
> Oder gleich nur eine Rechnung über "Getränke" verursachen?
Bewirtung ist Bewirtung. Wenn schon, dann Bewirtung im Hause.
Eric
Re: Bewirtungsrechnungen
am 15.06.2006 18:25:00 von unknown
Post removed (X-No-Archive: yes)
Re: Bewirtungsrechnungen
am 16.06.2006 05:38:29 von Lutz Schulze
On 15 Jun 2006 18:25:00 +0200,
(Christian @Soemtron) wrote:
>Warum nicht - ich würde "Hilfe bei Buchhaltung" oder "Aushilfstätigkeit"
>draufschreiben. Nur den Eigenverbrauch nicht vergessen abzuziehen.
Du gibst mir das Stichwort. Entfällt dieser Abzug, wenn man die
eigenen Mitarbeiter anlässlich einer Besprechung bewirtet? Ich meine,
so etwas neulich in einem Newsletter gelesen zu haben.
Lutz
--
Temperatur und mehr mit dem PC messen - auch im Netzwerk:
mit Ethernetbox für direkten Anschluss der Sensoren im Netzwerk
neu: USB-Sensor spricht Klartext:
Test im IT-Administrator:
Re: Bewirtungsrechnungen
am 16.06.2006 06:52:27 von Eric Lorenz
Lutz Schulze schrieb:
> Du gibst mir das Stichwort. Entfällt dieser Abzug, wenn man die
> eigenen Mitarbeiter anlässlich einer Besprechung bewirtet? Ich meine,
> so etwas neulich in einem Newsletter gelesen zu haben.
Richtig. Bewirtung von MA fällt nicht unter diese Begrenzung.
Eric