MwSt. bei Spendenrechnung?

MwSt. bei Spendenrechnung?

am 14.06.2006 01:16:54 von Knoll Mark

Hallo zusammen,

nun hab ich schon wieder ein Problem...

Ich Spende manchen Firmen gelegentlich "Arbeitszeit" will heissen,
ich stell eine Rechnung z.b. 116 Euro brutto und sag dem kunden, der soll
mir eine Spendenquittung ausstellen.

Vom Kunden bekomme ich dann die Quittung auch über 116 Euro

Muss ich jetzt die 16 Euro MwSt. ganz normal zur Vereinnahmten MwSt.
dazuzählen?

Danke nochmal

Mark

Re: MwSt. bei Spendenrechnung?

am 14.06.2006 07:19:43 von Martin Hentrich

Knoll Mark <> schrieb am Wed, 14 Jun 2006 01:16:54
+0200 :

>Ich Spende manchen Firmen gelegentlich "Arbeitszeit" will heissen,
>ich stell eine Rechnung z.b. 116 Euro brutto und sag dem kunden, der soll
>mir eine Spendenquittung ausstellen.

Ach, dann mußt du diese 116 Euro wie eine ganz normale Einnahme
buchen, es ist für dich normaler Umsatz, er wirkt gewinnerhöhend und
ist umsatzsteuerpflichtig.

>Vom Kunden bekomme ich dann die Quittung auch über 116 Euro

fein.

>Muss ich jetzt die 16 Euro MwSt. ganz normal zur Vereinnahmten MwSt.
>dazuzählen?

Ja. Und die 100 Euro erhöhen deinen Gewinn und du zahlst dann auch
mehr Einkommensteuer. Was auf der Spendenquittung steht ist wegen der
Umsatzsteuer irrelevant. Die Umsatzsteuer fällt auf alle deine Umsätze
an.

Dafür darfst du dann die 116 Euro wiederum als Sonderausgabe bei der
Ermittlung des zu versteuernden Einkommens abziehen.

Martin


--
"Allen ist das Denken erlaubt, doch vielen bleibt es erspart."
- Curt Goetz -

Re: MwSt. bei Spendenrechnung?

am 14.06.2006 08:42:41 von Joachim Peter

Knoll Mark schrieb:
> Hallo zusammen,
>
> nun hab ich schon wieder ein Problem...
>
> Ich Spende manchen Firmen gelegentlich "Arbeitszeit" will heissen,
> ich stell eine Rechnung z.b. 116 Euro brutto und sag dem kunden, der soll
> mir eine Spendenquittung ausstellen.
>
> Vom Kunden bekomme ich dann die Quittung auch über 116 Euro

Tolle Idee.
Arbeit als Spende an die gemeinnützige Einrichtung.
16 Euro Spende ans Finanzamt.
Hab neulich bei jemand so ´nen Aufkleber am Auto gesehen "Offizieller
Sponsor der Finanzverwaltung", jetzt ahne ich, wofür man den kriegt :-)
Geschickter wäre es doch, weder Rechnung noch Spendenquittung zu stellen.

Joachim

Re: MwSt. bei Spendenrechnung?

am 14.06.2006 09:20:12 von Gerhard Faehling

Joachim Peter schrieb:

> Geschickter wäre es doch, weder Rechnung noch Spendenquittung zu stellen.

das geht doch nicht - dann hat man doch keine Spendenquittung, die man
von der Steuer absetzen kann. Und das ist wichtig - koste es, was es
wolle...

;-)

Ciao

Gerhard

Re: MwSt. bei Spendenrechnung?

am 14.06.2006 13:03:27 von Will Berghoff

Im News-Beitrag: tippte Gerhard
Faehling:
> > Geschickter wäre es doch, weder Rechnung noch Spendenquittung zu
> > stellen.
>
> das geht doch nicht - dann hat man doch keine Spendenquittung, die
> man von der Steuer absetzen kann. Und das ist wichtig - koste es,
> was es wolle...

Im Grunde hast Du natürlich recht. Aber für manche Statistik sind
Spendeneinnahmen wichtig und müssen durch Belege nachgewiesen werden.
So sind z.B. Sachleistungen/Sachmittel als Eigenanteilersatz oder als
Drittmittel bei Förderprojekten wichtig, die keine 100%-Förderung
vorsehen.

Ein Blick ins Ausland:
In GB z.B. erhält die gemeinnützige Institution für jedes GBP
Spendeneinnahme einweiteres GBP vom Staat. Da lohnt sich der
Belegaufwand.

Gruß
Will

Re: MwSt. bei Spendenrechnung?

am 14.06.2006 17:09:56 von Joachim Wiesemann

Am Wed, 14 Jun 2006 09:20:12 +0200 schrieb Gerhard Faehling:

> Joachim Peter schrieb:
>
>> Geschickter wäre es doch, weder Rechnung noch Spendenquittung zu stellen.
>
> das geht doch nicht - dann hat man doch keine Spendenquittung, die man
> von der Steuer absetzen kann. Und das ist wichtig - koste es, was es
> wolle...

Damit kann man den Umsatz erhöhen, das ist wichtig, wenn man an die
Börse will.

> ;-)

dto.

Joachim

--
Dr. Joachim Wiesemann
Seiten über Webdesign und Usability
Ingenieurdienstleistungen, Usabilityberatung
"Die schärfsten Kritiker der Elche waren früher selber welche!"

Re: MwSt. bei Spendenrechnung?

am 14.06.2006 18:41:38 von Norbert Lack

Joachim Wiesemann schrieb:
> Am Wed, 14 Jun 2006 09:20:12 +0200 schrieb Gerhard Faehling:
>> Joachim Peter schrieb:
>>> Geschickter wäre es doch, weder Rechnung noch Spendenquittung zu
>>> stellen.
>>
>> das geht doch nicht - dann hat man doch keine Spendenquittung, die
>> man von der Steuer absetzen kann. Und das ist wichtig - koste es,
>> was es wolle...
>
> Damit kann man den Umsatz erhöhen, das ist wichtig, wenn man an die
> Börse will.

An wessen? ;-)

Gruß
Norbert

--
Wenn es um Volkswirtschaft ginge, warum haben dann allerorten die
Betriebswirte das Sagen?
(Martin D. Bartsch am 15.11.2003 in de.rec.fotografie)

Re: MwSt. bei Spendenrechnung?

am 14.06.2006 22:02:28 von axbnospamatall

Am Wed, 14 Jun 2006 07:19:43 +0200 schrieb Martin Hentrich
<>:


>Dafür darfst du dann die 116 Euro wiederum als Sonderausgabe bei der
>Ermittlung des zu versteuernden Einkommens abziehen.

Darf er nicht. § 10b Abs. 3 Satz 1 EStG.

Grüße

Axel

Re: MwSt. bei Spendenrechnung?

am 14.06.2006 23:31:56 von Martin Hentrich

Axel Böhm <> schrieb am Wed, 14 Jun 2006
22:02:28 +0200 :

>Darf er nicht. § 10b Abs. 3 Satz 1 EStG.

....ls Ausgabe im Sinne dieser Vorschrift gilt auch die Zuwendung von
Wirtschaftsgütern mit Ausnahme von Nutzungen und Leistungen.
....

Huch.

Stymt!

Da hab ich doch glatt an die Spende meiner Software gedacht und das
gedanklich übertragen. Pöser Fehler.

Danke für den Hinweis!

Martin


--
"Allen ist das Denken erlaubt, doch vielen bleibt es erspart."
- Curt Goetz -

Re: MwSt. bei Spendenrechnung?

am 14.06.2006 23:59:28 von Martin Schoenbeck

Hallo Martin,

Martin Hentrich schrieb:

> Axel Böhm <> schrieb am Wed, 14 Jun 2006
> 22:02:28 +0200 :
>
>>Darf er nicht. § 10b Abs. 3 Satz 1 EStG.
>
> ...ls Ausgabe im Sinne dieser Vorschrift gilt auch die Zuwendung von
> Wirtschaftsgütern mit Ausnahme von Nutzungen und Leistungen.
> ...
>
> Huch.
>
> Stymt!

Moment mal. Wenn ich ein Wirtschaftsgut spende, dann vermindert sich durch
diese Spende das Vermögen, folglich ist es konsequent, daß das
berücksichtigt wird. Spende ich eine Leistung oder eine Nutzung, dann
vermindert sich das Vermögen ja nicht, folglich ist es konsequent, das
nicht als Spende zu berücksichtigen. Berechne ich die Nutzung oder Leistung
aber zunächst, dann erhöht sich dadurch das Vermögen. Es wäre also zunächst
mal nicht systemkonform, wenn der Erlaß dieser Forderung nicht als Spende
berücksichtigt werden könnte. Nach meiner Meinung _ist_ das dann ohnehin
auch keine Spende einer Nutzung oder Leistung. Ad hoc würde ich es als
Geldspende einsortieren, aber IBKStb.

Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.

Re: MwSt. bei Spendenrechnung?

am 15.06.2006 07:52:43 von Martin Hentrich

Martin Schoenbeck <> schrieb am Wed, 14
Jun 2006 23:59:28 +0200 :

>Ad hoc würde ich es als
>Geldspende einsortieren, aber IBKStb.

Er sollte sich eben die Leistung ordnungsgemäß samt Rechnung
*bezahlen* lassen. Das ist dann ein normaler Vorgang.

Und dann das Bargeld spenden.

Dann klappt es auch mit dem Finanzminister... ;-)

Martin


--
"Allen ist das Denken erlaubt, doch vielen bleibt es erspart."
- Curt Goetz -

Re: MwSt. bei Spendenrechnung?

am 18.06.2006 03:16:54 von ray

Hi,

> Er sollte sich eben die Leistung ordnungsgemäß samt Rechnung
> *bezahlen* lassen. Das ist dann ein normaler Vorgang.
> Und dann das Bargeld spenden.
Na genau das macht er doch. Das Bargeld fliesst nur so schnell, dass man es
kaum sieht %-) Also: ich denke genau das ist die Intention von "Rechnung
stellen und dann Spendenquittung erhalten", und hat steuerlich ja auch
genau den Effekt wie Dein Vorschlag. Und da er die USt so eben auch
abfuehren muss sollte da der Minister nichts dagegen haben?

(:ul8er,

Re: MwSt. bei Spendenrechnung?

am 18.06.2006 12:05:38 von axbnospamatall

Am Sun, 18 Jun 2006 01:16:54 +0000 (UTC) schrieb
(Florian Kirstein):

>Na genau das macht er doch. Das Bargeld fliesst nur so schnell, dass man es
>kaum sieht %-) Also: ich denke genau das ist die Intention von "Rechnung
>stellen und dann Spendenquittung erhalten", und hat steuerlich ja auch
>genau den Effekt wie Dein Vorschlag. Und da er die USt so eben auch
>abfuehren muss sollte da der Minister nichts dagegen haben?

Doch, da das Spenden von Leistungen nicht als Sonderausgaben
abzugsfähig sein soll. Und dies liegt hier vor. Die beschriebene
Vorgehensweise wird ja nur angewendet, um Steuern zu hinterziehen.

Grüße

Axel

Re: MwSt. bei Spendenrechnung?

am 18.06.2006 19:37:05 von Martin Schoenbeck

Hallo Axel,

Axel Böhm schrieb:

> Doch, da das Spenden von Leistungen nicht als Sonderausgaben
> abzugsfähig sein soll. Und dies liegt hier vor. Die beschriebene
> Vorgehensweise wird ja nur angewendet, um Steuern zu hinterziehen.

Das ist wohl eine ziemlich dreiste Unterstellung und deckt sich wohl
keineswegs mit den Fakten.

Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.

Re: MwSt. bei Spendenrechnung?

am 19.06.2006 20:50:59 von axbnospamatall

Am Sun, 18 Jun 2006 19:37:05 +0200 schrieb Martin Schoenbeck
<>:

>Hallo Axel,
>
>Axel Böhm schrieb:
>
>> Doch, da das Spenden von Leistungen nicht als Sonderausgaben
>> abzugsfähig sein soll. Und dies liegt hier vor. Die beschriebene
>> Vorgehensweise wird ja nur angewendet, um Steuern zu hinterziehen.
>
>Das ist wohl eine ziemlich dreiste Unterstellung und deckt sich wohl
>keineswegs mit den Fakten.

Ich habe bisher keine Fakten gesehen. Wir diskutieren hier nur einen
fiktiven Sachverhalt. Daher kann es auch keine dreisten
Unterstellungen geben.

Und wenn jemand eine Leistung spenden möchte und hierfür eine fiktive
Rechnung erstellt um die dadurch entstehende fiktive Forderung zu
erlassen um so eine Spendenbescheinigung zu erhalten, die er dann
absetzem möchte, dann ist dies Steuerhinterziehung und nichts anderes.



Grüße

Axel

Re: MwSt. bei Spendenrechnung?

am 19.06.2006 20:57:50 von Joachim Wiesemann

Am Mon, 19 Jun 2006 20:50:59 +0200 schrieb Axel Böhm:

> Und wenn jemand eine Leistung spenden möchte und hierfür eine fiktive
> Rechnung erstellt um die dadurch entstehende fiktive Forderung zu
> erlassen um so eine Spendenbescheinigung zu erhalten, die er dann
> absetzem möchte, dann ist dies Steuerhinterziehung und nichts anderes.

Wenn alle Steuerhinterzieher so blöde wären, dann hätte der Fiskus
deutlich weniger Probleme.

Wenn jemand extra Umsatzsteuer zahlt, um an eine Spendenquittung zu
kommen ist das doch prima. Er könnte auch einfach die Leistung spenden
und gut iss. Somit ist das ... was ist eigentlich das Gegenteil von
Steuerhinterziehung?

Viele Grüße
Joachim

--
Dr. Joachim Wiesemann
Seiten über Webdesign und Usability
Ingenieurdienstleistungen, Usabilityberatung
"Die schärfsten Kritiker der Elche waren früher selber welche!"

Re: MwSt. bei Spendenrechnung?

am 19.06.2006 21:31:59 von Martin Schoenbeck

Hallo Joachim,

Joachim Wiesemann schrieb:

> Wenn alle Steuerhinterzieher so blöde wären, dann hätte der Fiskus
> deutlich weniger Probleme.
>
> Wenn jemand extra Umsatzsteuer zahlt, um an eine Spendenquittung zu
> kommen ist das doch prima. Er könnte auch einfach die Leistung spenden
> und gut iss. Somit ist das ... was ist eigentlich das Gegenteil von
> Steuerhinterziehung?

Du nimmst mir die Worte aus den Tasten.

Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.

Re: MwSt. bei Spendenrechnung?

am 19.06.2006 22:36:33 von Lutz Schulze

On Mon, 19 Jun 2006 20:57:50 +0200, Joachim Wiesemann
<> wrote:

>Wenn jemand extra Umsatzsteuer zahlt, um an eine Spendenquittung zu
>kommen ist das doch prima. Er könnte auch einfach die Leistung spenden
>und gut iss. Somit ist das ... was ist eigentlich das Gegenteil von
>Steuerhinterziehung?

Steuervorschiebung, oder?

Lutz
--
Temperatur und mehr mit dem PC messen - auch im Netzwerk:
mit Ethernetbox für direkten Anschluss der Sensoren im Netzwerk
neu: USB-Sensor spricht Klartext:
Test im IT-Administrator:

Re: MwSt. bei Spendenrechnung?

am 20.06.2006 10:57:22 von Will Berghoff

Im News-Beitrag: 1txdwirx4b2or$ tippte Joachim
Wiesemann:

> was ist eigentlich das Gegenteil von Steuerhinterziehung?

Steuern zahlen natürlich.

Das Gegenteil von Steuerverkürzung ist Steuerüberzahlung.

SCNR

Will