Steuerbefreiung von Rentenbeiträgen

Steuerbefreiung von Rentenbeiträgen

am 15.06.2006 18:36:46 von Achim Kaspers

Hallo,

zwischen 2006 und 2025 werden doch die Beiträge zur gesetzlichen
Rentenversicherung sukzessive bis letztlich 100% steuerfrei gestellt, oder?

An welchen Position meiner Lohnabrechnung kann ich denn die sich daraus
ergebenden Unterschieden zwischen dem Jahr 2005 und 2006 erkennen?

Gruß

Achim

Re: Steuerbefreiung von Rentenbeiträgen

am 15.06.2006 19:35:49 von Frank Kozuschnik

Achim K. schrieb:

> zwischen 2006 und 2025 werden doch die Beiträge zur gesetzlichen
> Rentenversicherung sukzessive bis letztlich 100% steuerfrei gestellt, oder?

Es begann schon 2005, und für die Steuerfreiheit gelten Höchstgrenzen.

> An welchen Position meiner Lohnabrechnung kann ich denn die sich daraus
> ergebenden Unterschieden zwischen dem Jahr 2005 und 2006 erkennen?

An der Position "einbehaltene Lohnsteuer". Der steuerfreie Anteil der
Rentenbeiträge ist im Prinzip in die Lohnsteuertabelle eingebaut.

Re: Steuerbefreiung von Rentenbeiträgen

am 15.06.2006 19:47:46 von Achim Kaspers

"Frank Kozuschnik" <> schrieb im Newsbeitrag
news:

> An der Position "einbehaltene Lohnsteuer". Der steuerfreie Anteil der
> Rentenbeiträge ist im Prinzip in die Lohnsteuertabelle eingebaut.

Danke!

Re: Steuerbefreiung von Rentenbeiträgen

am 15.06.2006 20:34:35 von axbnospamatall

Am Thu, 15 Jun 2006 18:36:46 +0200 schrieb "Achim K."
<>:

>zwischen 2006 und 2025 werden doch die Beiträge zur gesetzlichen
>Rentenversicherung sukzessive bis letztlich 100% steuerfrei gestellt, oder?

Genaugenommen werden die Beiträge als Sonderausgaben abzugsfähig sein.

>An welchen Position meiner Lohnabrechnung kann ich denn die sich daraus
>ergebenden Unterschieden zwischen dem Jahr 2005 und 2006 erkennen?

Gar nicht.

Grüße

Axel

Re: Steuerbefreiung von Rentenbeiträgen

am 15.06.2006 22:34:27 von Martin Hentrich

"Achim K." <> schrieb am Thu, 15 Jun 2006
18:36:46 +0200 :

>zwischen 2006 und 2025 werden doch die Beiträge zur gesetzlichen
>Rentenversicherung sukzessive bis letztlich 100% steuerfrei gestellt, oder?

Das ging 2005 los. Und eigentlich waren die Beiträge schon davor
beschränkt als Sonderausgabe abzugsfähig.

Jetzt wird es allerdings schrittweise immer mehr. Es wird jedoch eine
Günstigerprüfung durchgeführt, dann nach der alten Regel konnte auch
schon mal mehr sein.

>An welchen Position meiner Lohnabrechnung kann ich denn die sich daraus
>ergebenden Unterschieden zwischen dem Jahr 2005 und 2006 erkennen?

Nirgends.

Bei www.nettoeinkommen.de gibts ne Software, da
kannst du dein monatliches Entgelt reintippen und dann zwischen den
Jahren wechseln, dir wird dann die im Rahmen der Lohnsteuer von
gesetzeswegen zugebilligte Vorsorgepauschale gezeigt und an der
Lohnsteuer erkennst du, wie sich das dann auswirkt. Und eine Vorschau
auf 2007 ist auch schon dabei.

Martin


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"Allen ist das Denken erlaubt, doch vielen bleibt es erspart."
- Curt Goetz -