Betriebsausgabenpauschale von 20 Prozent

Betriebsausgabenpauschale von 20 Prozent

am 20.06.2006 00:42:36 von Michael Hotjakov

Hallo zusammen,

kann eine freiberufliche Musiklehrerin mit relativ kleinem Einkommen die
Betriebsausgaben pauschal i.H. von 20 (oder 25) % absetzen?

Danke,
Michael

Re: Betriebsausgabenpauschale von 20 Prozent

am 20.06.2006 13:52:13 von Alexander Wolff

Michael Hotjakov schrieb folgendes:
> kann eine freiberufliche Musiklehrerin mit relativ kleinem Einkommen
> die Betriebsausgaben pauschal i.H. von 20 (oder 25) % absetzen?

Nein, das ist nur ausländischen Künstlergästen in Deutschland möglich; ich
meine, in Höhe von 15% der erzielten Einnahmen (nicht: Einkünfte), z.B. aus
Ticketverkauf für ein Konzert oder eine Performance. Grund ist der sonst
kaum mögliche Zugriff des dt. Fiskus.

Sie muss daher alle Belege für mit der Tätigkeit verbundene Ausgaben sammeln
und brutto von den Einnahmen abziehen.

--
Moin + Gruss Alexander - XPHome SP2 MSO 2000 SP3 +----5----6----5----7-2

Re: Betriebsausgabenpauschale von 20 Prozent

am 20.06.2006 14:10:56 von Daniel Zauft

Michael Hotjakov schrieb:
> Hallo zusammen,
>
> kann eine freiberufliche Musiklehrerin mit relativ kleinem Einkommen die
> Betriebsausgaben pauschal i.H. von 20 (oder 25) % absetzen?
>
> Danke,
> Michael
>
Hallo,

Nein, die die Betriebsausgabenpauschale von 25% nur für eine
nebenberufliche Tätigkeit anzuerkennen ist (künstlerisch, H 18.2 EStR 2005).

Faktisch kann es aber bei einem geringem Einkommen - besser noch mit
einer guten Begründung - sein, dass das Finanzamt eine Schätzung der
Betriebsausgaben im Einzelfall zulässt. Ein Anspruch darauf besteht nicht.

Grüße

Daniel

Re: Betriebsausgabenpauschale von 20 Prozent

am 20.06.2006 15:19:24 von Uwe Schmitz

Daniel Zauft wrote:
>
> Nein, die die Betriebsausgabenpauschale von 25% nur für eine
> nebenberufliche Tätigkeit anzuerkennen ist (künstlerisch, H 18.2 EStR
> 2005).

Aber maximal 624 EUR/Jahr.

Uwe

Re: Betriebsausgabenpauschale von 20 Prozent

am 20.06.2006 15:47:37 von Alexander Wolff

Uwe Schmitz schrieb folgendes:
> Daniel Zauft wrote:
>>
>> Nein, die die Betriebsausgabenpauschale von 25% nur für eine
>> nebenberufliche Tätigkeit anzuerkennen ist (künstlerisch, H 18.2 EStR
>> 2005).
>
> Aber maximal 624 EUR/Jahr.

Das könnte ja reichen, wenn sie nur Noten kauft. Mit Arbeitszimmer wird es
wahrscheinlich eh schwer, und ein Instrument wäre abzuschreiben.

Die Frage wäre dann noch, wie oft sie um-optieren darf: jährlich,
fünfjährig?

--
Moin + Gruss Alexander - XPHome SP2 MSO 2000 SP3 +----5----6----5----7-2

Re: Betriebsausgabenpauschale von 20 Prozent

am 20.06.2006 18:30:18 von Florian Kleinmanns

"Alexander Wolff" <> schrieb:
>>> Nein, die die Betriebsausgabenpauschale von 25% nur für eine
>>> nebenberufliche Tätigkeit anzuerkennen ist (künstlerisch, H 18.2 EStR
>>> 2005).
>>
>> Aber maximal 624 EUR/Jahr.
>
>Das könnte ja reichen, wenn sie nur Noten kauft.

Es kommt nicht auf die Höhe der tatsächlichen Betriebsausgaben
(Notenkauf) an, sondern auf die Höhe der pauschalen Betriebsausgaben und
damit auf die Höhe der Betriebseinnahmen. Ob sie nur Noten kauft oder
auch Klaviere, ist für die Höhe der Pauschale völlig egal.

Grüße
Florian
--
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Re: Betriebsausgabenpauschale von 20 Prozent

am 21.06.2006 16:22:03 von Alexander Wolff

Florian Kleinmanns schrieb folgendes:
> "Alexander Wolff" <> schrieb:
>>>> Nein, die die Betriebsausgabenpauschale von 25% nur für eine
>>>> nebenberufliche Tätigkeit anzuerkennen ist (künstlerisch, H 18.2
>>>> EStR 2005).
>>>
>>> Aber maximal 624 EUR/Jahr.
>>
>> Das könnte ja reichen, wenn sie nur Noten kauft.
>
> Es kommt nicht auf die Höhe der tatsächlichen Betriebsausgaben
> (Notenkauf) an, sondern auf die Höhe der pauschalen Betriebsausgaben
> und damit auf die Höhe der Betriebseinnahmen. Ob sie nur Noten kauft
> oder auch Klaviere, ist für die Höhe der Pauschale völlig egal.

Du hast anscheinend nicht verstanden, was ich meinte. Ich wollte darstellen,
was ich unter welchen Gegebenheiten bevorzugen würde.

Mit "nur Noten" stellt sich die Pauschale sicherlich vorteilhaft dar (obwohl
Noten nicht billig sind). Aber nur, wenn sie die meisten Noten schon besitzt
und nicht nachträglich "von privat" für die Tätigkeit geltend machen möchte.

Beim Arbeitszimmer ist es ähnlich, da kaum noch einer dieses ansetzen kann
und somit also auch bei einer Pauschale nicht nachteilig wäre.

Bei "zusätzlich Abschreibung" könnte die Wahl dann langsam zum
Einzelnachweis pendeln.

Ich würde wahrscheinlich im ersten Jahr meine Anschaffungen tätigen und mit
Einzelnachweis arbeiten. Danach evtl. mit Pauschale.

--
Moin + Gruss Alexander - XPHome SP2 MSO 2000 SP3 +----5----6----5----7-2

Re: Betriebsausgabenpauschale von 20 Prozent

am 25.06.2006 14:32:57 von unknown

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