Buchungstechnische Fragen

Buchungstechnische Fragen

am 20.06.2006 11:54:12 von Stefan Bast

Hallo Leute,

ich habe hier 2 kleinere Probleme zur korrekten Buchung.

1. Ich kaufe einen Posten Waren zum Wiederverkauf,
bestehend aus 10 Einzelposten. Der Ankauf erfolgt von
Privat ohne Rechnung zu einem Preis von 100.-Euro.
Der Verkauf unterliegt dann ja der Differenzbesteuerung.
Der Einfachheit halber setze ich hier mal alle 10 der
gekauften Teile im Wert gleich, mithin also ein Ek von
10,00 Euro pro Teil.
9 der 10 Teile konnte ich letztes Jahr gut verkaufen, das
10. Teil allerdings stellt sich nun als unverkäuflich heraus.
Wie verbuche ich diesen Verlust von 10 Euro im EK, da ich
die anderen 9 Teile ja bereits komplett abgerechnet habe?

2. Ein Wareneinkauf von einer Privatperson wurde
unversichert versendet und ist verschollen. Da der
Gefahrenübergang bei Privatleuten ja beim Versand liegt,
bekomme ich folglich auch kein Geld zurück.
Wie verbuche ich nun diesen Verlust, bei dem ich die
Ware zwar bezahlt, aber nie erhalten habe?

Ich hoffe ich habe mich soweit klar ausgedrückt :-)

Grüße
Stefan

Re: Buchungstechnische Fragen

am 20.06.2006 13:30:58 von Andreas Gumtow

Stefan Bast tippte am 20.06.2006 11:54:
> Hallo Leute,
>
> ich habe hier 2 kleinere Probleme zur korrekten Buchung.
>
> 1. Ich kaufe einen Posten Waren zum Wiederverkauf,
> bestehend aus 10 Einzelposten. Der Ankauf erfolgt von
> Privat ohne Rechnung zu einem Preis von 100.-Euro.
> Der Verkauf unterliegt dann ja der Differenzbesteuerung.
> Der Einfachheit halber setze ich hier mal alle 10 der
> gekauften Teile im Wert gleich, mithin also ein Ek von
> 10,00 Euro pro Teil.
> 9 der 10 Teile konnte ich letztes Jahr gut verkaufen, das
> 10. Teil allerdings stellt sich nun als unverkäuflich heraus.
> Wie verbuche ich diesen Verlust von 10 Euro im EK, da ich
> die anderen 9 Teile ja bereits komplett abgerechnet habe?

Differenzbesteuerung nur, wenn es sich um einen sog.gewerbliche
Wiederverkäufer handelt. Siehe hierzu z.B.

..

Wegen der Aufzeichnungspflichten sei auf die Erläuterungen in den UStR
verwiesen.

Die Ausbuchung hängt natürlich davon ab, was mit dem Teil geschieht.
Wird es Privat entnommen buchen wir die Privatentnahme, wird es
entsorgt (mit Nachweis natürlich) so mindert sich der Warenbestand und
damit über BV Ware der Gewinn. Eine Einzelerfassung ist buchungsmäßig
nicht nötig, jedoch der Vermerk in den Aufzeichnungen zur
Differenzbesteuerung.

> 2. Ein Wareneinkauf von einer Privatperson wurde
> unversichert versendet und ist verschollen. Da der
> Gefahrenübergang bei Privatleuten ja beim Versand liegt,
> bekomme ich folglich auch kein Geld zurück.
> Wie verbuche ich nun diesen Verlust, bei dem ich die
> Ware zwar bezahlt, aber nie erhalten habe?

Der Einkauf regelte sich ja über "per WE an Verb." und die Zahlung
dann über "per Verb. an Geld". Da die Ware nicht im Bestand auftaucht
wird sie sich über BV Ware im Rahmen der Inventur als Verlust
bemerkbar machen.

Re: Buchungstechnische Fragen

am 20.06.2006 14:00:20 von Alexander Wolff

Andreas Gumtow schrieb folgendes:
> Stefan Bast tippte am 20.06.2006 11:54:
>> ich habe hier 2 kleinere Probleme zur korrekten Buchung.
>>
>> 1. Ich kaufe einen Posten Waren zum Wiederverkauf,
>> bestehend aus 10 Einzelposten. Der Ankauf erfolgt von
>> Privat ohne Rechnung zu einem Preis von 100.-Euro.

Keine Quittung, keine Bankkontobewegung beim Ankauf, wohl aber beim Verkauf?
Da Du dann zumindest eine Kasse haben müßtest, solltest Du wenigstens einen
Kassenbeleg fertigen für die Entnahme und die Einzahlung.

Trotzdem wird das FA Deine Angaben in Frage stellen dürfen. Kommt ihm der
gezahlte Einstand zu hoch vor (ebay könnte als Marktbarometer herhalten),
darf es ohne weiteres schätzen.

"Üblicher" ist wohl der umgekehrte Weg: Offizieller Kauf gegen Rechnung und
später "Schwund" oder "Diebstahl".

--
Moin + Gruss Alexander - XPHome SP2 MSO 2000 SP3 +----5----6----5----7-2

Re: Buchungstechnische Fragen

am 20.06.2006 15:53:46 von Stefan Bast

Hi Alexander,

"Alexander Wolff" schrieb
> Keine Quittung, keine Bankkontobewegung beim Ankauf, wohl aber beim
> Verkauf? Da Du dann zumindest eine Kasse haben müßtest, solltest Du
> wenigstens einen Kassenbeleg fertigen für die Entnahme und die Einzahlung.

Selbstverständlich habe ich Einkaufsbelege sowie Kontobewegungen dazu.
Die Ware ist auch hier im Bestand, und genau da liegt ja das Problem.
Nach einiger zeit merkt man, dieses teil ist unverkäuflich und will es aus
dem (knapp bemessenen) Lager raus haben, sprich entsorgen.
Es handelt sich dabei eigentlich immer um niederpreisige Dinge im Bereich
unter 10 Euro Wert. Trödelmarkt wäre eine Möglichkeit, habe ich aber
ehrlich gesagt keine Lust zu.
Wie könnte ein Entsorgungsnachweis dabei aussehen?
Und wie verbuche ich das dann korrekt?

> Trotzdem wird das FA Deine Angaben in Frage stellen dürfen. Kommt ihm der
> gezahlte Einstand zu hoch vor (ebay könnte als Marktbarometer herhalten),
> darf es ohne weiteres schätzen.

Da habe ich keine Probleme mit, mein Markt ist grösstenteil Ebay :-)
Wenn das FA dort etwas verkaufen kann, das ich nicht verkaufen konnte,
stell ich die Leute vom FA bei mir ein :-))))

> "Üblicher" ist wohl der umgekehrte Weg: Offizieller Kauf gegen Rechnung
> und später "Schwund" oder "Diebstahl".

Den Effekt hingegen habe ich hier eigentlich noch nie gehabt,
die paar Leute die hier Zugang zum Lager haben sind 100% ehrlich.
Bisher gabs noch keine einzige Differenz im Lager, nur eben der über
die Zeit angehäufte unverkäufliche Mist nervt etwas.

Grüße
Stefan

Re: Buchungstechnische Fragen

am 20.06.2006 16:01:47 von Alexander Wolff

Stefan Bast schrieb folgendes:
> 1. Ich kaufe einen Posten Waren zum Wiederverkauf,
> bestehend aus 10 Einzelposten. Der Ankauf erfolgt von
> Privat ohne Rechnung zu einem Preis von 100.-Euro.
> Der Verkauf unterliegt dann ja der Differenzbesteuerung.
> Der Einfachheit halber setze ich hier mal alle 10 der
> gekauften Teile im Wert gleich, mithin also ein Ek von
> 10,00 Euro pro Teil.
> 9 der 10 Teile konnte ich letztes Jahr gut verkaufen, das
> 10. Teil allerdings stellt sich nun als unverkäuflich heraus.
> Wie verbuche ich diesen Verlust von 10 Euro im EK, da ich
> die anderen 9 Teile ja bereits komplett abgerechnet habe?

(Voll)abschreibung (an Warenbestand)

> 2. Ein Wareneinkauf von einer Privatperson wurde
> unversichert versendet und ist verschollen. Da der
> Gefahrenübergang bei Privatleuten ja beim Versand liegt,
> bekomme ich folglich auch kein Geld zurück.
> Wie verbuche ich nun diesen Verlust, bei dem ich die
> Ware zwar bezahlt, aber nie erhalten habe?
>
> Ich hoffe ich habe mich soweit klar ausgedrückt :-)

Sonstige Aufwendungen (richte dort ein Konto "Schwund nach Gefahrenübergang"
ein)

an Bank (bzw. Forderung, wenn es vorher schon hieß: Forderung an Bank)

--
Moin + Gruss Alexander - XPHome SP2 MSO 2000 SP3 +----5----6----5----7-2

Re: Buchungstechnische Fragen

am 20.06.2006 16:09:54 von Stefan Bast

Hi Andreas,

"Andreas Gumtow" schrieb
> Differenzbesteuerung nur, wenn es sich um einen sog.gewerbliche
> Wiederverkäufer handelt. Siehe hierzu z.B.
>

Jepp, gewerblicher Wiederverkauf stimmt,
Rest wurde beachtet.

> Die Ausbuchung hängt natürlich davon ab, was mit dem Teil geschieht. Wird
> es Privat entnommen buchen wir die Privatentnahme, wird es entsorgt (mit
> Nachweis natürlich) so mindert sich der Warenbestand und damit über BV
> Ware der Gewinn. Eine Einzelerfassung ist buchungsmäßig nicht nötig,
> jedoch der Vermerk in den Aufzeichnungen zur Differenzbesteuerung.

Privatentnahme wäre klar, findet aber nicht statt.
Es soll wirklich in die Tonne gekloppt werden.
Wie würde ein entsprechender Nachweis da nun aussehen?
Und buchen muss ich da tatsächlich garnix?

> Der Einkauf regelte sich ja über "per WE an Verb." und die Zahlung dann
> über "per Verb. an Geld". Da die Ware nicht im Bestand auftaucht wird sie
> sich über BV Ware im Rahmen der Inventur als Verlust bemerkbar machen.

Sorry wenn ich nun dumm frage, aber wie verbuche ich
dann die Verluste bei der Inventur?
Gibts dazu irgendwo Lektüre?

Grüße
Stefan

Re: Buchungstechnische Fragen

am 20.06.2006 16:20:38 von Eric Lorenz

Hallo Alexander!
Alexander Wolff schrieb:

> > 1. Ich kaufe einen Posten Waren zum Wiederverkauf,
> > bestehend aus 10 Einzelposten. Der Ankauf erfolgt von
> > Privat ohne Rechnung zu einem Preis von 100.-Euro.
> > Der Verkauf unterliegt dann ja der Differenzbesteuerung.
> > Der Einfachheit halber setze ich hier mal alle 10 der
> > gekauften Teile im Wert gleich, mithin also ein Ek von
> > 10,00 Euro pro Teil.
> > 9 der 10 Teile konnte ich letztes Jahr gut verkaufen, das
> > 10. Teil allerdings stellt sich nun als unverkäuflich heraus.
> > Wie verbuche ich diesen Verlust von 10 Euro im EK, da ich
> > die anderen 9 Teile ja bereits komplett abgerechnet habe?
>
> (Voll)abschreibung (an Warenbestand)

Hier hätte man erstmal folgende Fragen stellen müssen:
1 EÜR oder Bilanz? In der EÜR ist der Wareneingang als BA verbucht.
2 Bei Bilanz: Warum buchst Du am Ende des Jahres (oder Monat geht
auch) nicht so:
Bestandsveränderung an Warenbestand?
=20
Gruß

Eric

Re: Buchungstechnische Fragen

am 20.06.2006 16:45:57 von Stefan Bast

Hi Alexander,

"Alexander Wolff" schrieb
>> Wie verbuche ich diesen Verlust von 10 Euro im EK, da ich
>> die anderen 9 Teile ja bereits komplett abgerechnet habe?
>
> (Voll)abschreibung (an Warenbestand)

Ich buche mit einem Programm für EÜR, kann also nicht wie
üblich das Konto Warenbestand direkt ansprechen.
Bedeutet das dann, ich muss in "Kasse" mit Gegenkonto
Warenbestand eine Einnahme buchen?
Damit hätte ich dann aber Kohle in der Kasse, die regulär
ja eigentlich garnicht dort drin ist?

> Sonstige Aufwendungen (richte dort ein Konto "Schwund nach
> Gefahrenübergang" ein)
>
> an Bank (bzw. Forderung, wenn es vorher schon hieß: Forderung an Bank)

Ooops? Bringe ich damit dann nicht die Salden
der Bank durcheinander?

Grüße
Stefan

Re: Buchungstechnische Fragen

am 20.06.2006 19:19:47 von Eric Lorenz

Stefan Bast schrieb:

> Ich buche mit einem Programm für EÜR, kann also nicht wie
> üblich das Konto Warenbestand direkt ansprechen.
> Bedeutet das dann, ich muss in "Kasse" mit Gegenkonto
> Warenbestand eine Einnahme buchen?
> Damit hätte ich dann aber Kohle in der Kasse, die regulär
> ja eigentlich garnicht dort drin ist?

Alexander lag falsch, da er nicht beachtet hat, das Du eine EÜR machst.
Der Wareneinkauf wurde bereits gewinnmindernt berücksichtigt. Deshalb
buchst Du die liegengebliebende Ware nicht!

>> Sonstige Aufwendungen (richte dort ein Konto "Schwund nach
>> Gefahrenübergang" ein)
>>
>> an Bank (bzw. Forderung, wenn es vorher schon hieß: Forderung an Bank)
>
> Ooops? Bringe ich damit dann nicht die Salden
> der Bank durcheinander?

Wieso? Wogegen buchst du denn die Zahlung?

Eric

Re: Buchungstechnische Fragen

am 20.06.2006 19:39:19 von Andreas Gumtow

Stefan Bast tippte am 20.06.2006 16:09:
> Hi Andreas,
>
> "Andreas Gumtow" schrieb
>> Differenzbesteuerung nur, wenn es sich um einen sog.gewerbliche
>> Wiederverkäufer handelt. Siehe hierzu z.B.
>>
>
> Jepp, gewerblicher Wiederverkauf stimmt,
> Rest wurde beachtet.
>
>> Die Ausbuchung hängt natürlich davon ab, was mit dem Teil geschieht. Wird
>> es Privat entnommen buchen wir die Privatentnahme, wird es entsorgt (mit
>> Nachweis natürlich) so mindert sich der Warenbestand und damit über BV
>> Ware der Gewinn. Eine Einzelerfassung ist buchungsmäßig nicht nötig,
>> jedoch der Vermerk in den Aufzeichnungen zur Differenzbesteuerung.
>
> Privatentnahme wäre klar, findet aber nicht statt.
> Es soll wirklich in die Tonne gekloppt werden.
> Wie würde ein entsprechender Nachweis da nun aussehen?
> Und buchen muss ich da tatsächlich garnix?

Wie der Nachweis aussehen sollte ist natürlich davon abhängig, um was
es sich denn bloß handelt.

Elektronikteile: mit Liste und Gesamtgewicht zum Wertstoffhof des
Entsorgers in der Nähe und dort wiegen lassen und Abgabebestätigung
(reicht auch als Entsorgungsnachweis fürs Ordnungsamt von wegen
Elektro-/Elektronikschrott)
Kunsttsoffteile: Wenn nur wenige kurze Aufstellung und ab zum Recycler
usw.
Wenn es Sachen sind die üblicherweise dem "normalen" Müll zugeführt
werden: Mitarbeiter macht ne kurze Aufstellung, Chef zeichnet diese
mit ok für Entsorgung ab, Sachen in die Tonne, aber natürlich 1. die
eigene und 2. die richtige. Bei größeren Mengen ab zum Entsorger damit.

>> Der Einkauf regelte sich ja über "per WE an Verb." und die Zahlung dann
>> über "per Verb. an Geld". Da die Ware nicht im Bestand auftaucht wird sie
>> sich über BV Ware im Rahmen der Inventur als Verlust bemerkbar machen.
>
> Sorry wenn ich nun dumm frage, aber wie verbuche ich
> dann die Verluste bei der Inventur?
> Gibts dazu irgendwo Lektüre?

Die regeln sich über BV Ware von allein, da der Inventurbestand ja
niedriger ist. Damit kommt der WE über BV Ware automatisch in den
Gewinn hinein und mindert diesen, da ja keine Umsatz stattfand.

Als Lektüre ist bei diesen Grundfragen eigentlich jedes bessere
Buchhaltungslehrbuch geeignet. z.B. Blaue Reihe "Bilanzsteuerrecht und
Buchführung" ist wohl recht beliebt..

Re: Buchungstechnische Fragen

am 20.06.2006 20:10:49 von Stefan Bast

Hi Eric,

"Eric Lorenz" schrieb
> Alexander lag falsch, da er nicht beachtet hat, das Du eine EÜR machst.
> Der Wareneinkauf wurde bereits gewinnmindernt berücksichtigt. Deshalb
> buchst Du die liegengebliebende Ware nicht!

Hmm... erscheint mir irgendwie logisch.
Also mache ich in meinen Aufzeichnungen zur Differenzbesteuerung
lediglich den Vermerk "Unverkäuflich, entsorgt" und bei der nächsten
Inventur sind diese Teile dann endgültig raus. Klingt plausibel.
Ich habe nämlich keine Lust, diesen Schrott noch jahrelang hier im
Regal liegen zu lassen.

Das einzige (kleine) Problem was nun noch auftaucht ist,
inwiefern die von mir gemachten EK-Preise plausibel sind.
Derzeit ist es so, das ich einen Posten Ware aufkaufe, bestehend
aus mehreren Einzelteilen. Zum Verständniss könnte man hier
durchaus eine Haushaltsauflösung gleichsetzen, bei der ich
einen ganzen Schrank voller Vasen kaufe.
Nun teile ich den ausgehandelten Gesamtpreis nach bestem
Wissen und Gewissen gemäß dem geschätzten realen Wert der
einzelnen Teile auf...
Also zB. 5 Vasen für 50 Euro gekauft, davon 1 Rosenthal,
1 Muranovase und 3 mal No-Name (sorry, macht halt oft Sinn,
lieber den ganzen Posten zu nehmen als sich für eine Sache
zu sehr zu interessieren, treibt nur den Preis hoch)
Also setze ich nun 20 Euro für die Rosenthal an, 24 für die
Murano-Vase und je 2 Euro für die 3 anderen.
Im VK bringt mir dann die Rosenthal 40 Euro, die Murano
bringt 60, 2 No-Name bringen je Euro und die Letzte bleibt
über 1 Jahr unverkäuflich stehen, weil sie halt so hässlich ist :-)
Die Aufteilung der EK mache ich ja bereits beim Kauf, bzw. beim
ersten Verkauf eines Teils. Besteht nun hier in irgend einer
Weise die Möglichkeit, das seitens des FA die wirklich sehr
realistisch geschätzten EK-Preise für die unverkäuflichen
Teile angezeifelt werden? Wie gesagt, im Normalfall schätze ich
sehr treffend und die Werte der zu entsorgenden Teile liegen
eigentlich im Einzelfall immer unter 10 Euro.

> > Ooops? Bringe ich damit dann nicht die Salden
> > der Bank durcheinander?
>
> Wieso? Wogegen buchst du denn die Zahlung?

Ich hatte es so verstanden, das ich in der Bank (1200) eine Buchung
machen sollte mit "sonstige Aufwendungen", und das erschien mir dann
doch ein wenig arg merkwürdig. Hatte ich wohl missverstanden.

Grüße
Stefan

Re: Buchungstechnische Fragen

am 20.06.2006 20:15:47 von Stefan Bast

Hallo Andreas,

"Andreas Gumtow" schrieb

> Wie der Nachweis aussehen sollte ist natürlich davon abhängig, um was es
> sich denn bloß handelt.

Im Prinzip kann das alles sein, was man in normalen Haushalten findet.
Angefangen beim Kochtopf, über Möbel bis zu Antiquitäten. Eigentlich
alles was man kaufen und mit Gewinn wieder verkaufen kann :-)

Ansonsten vielen Dank für deine ausführliche Schilderungen!

Grüße
Stefan