Einkommenssteuer: Aufbewahrungspflicht für Belege?

Einkommenssteuer: Aufbewahrungspflicht für Belege?

am 20.06.2006 18:41:37 von Frank Peters

Hallo,

dieser Tage kam der Einkommenssteuerbescheid - mit Ankündigung einer
ansehnlichen (wenn auch vorab errechneten) Rückzahlung! *freu*

Meine Frage: Wie lange muss ich die Belege (Werbungskosten etc.)
aufbewahren? Oder kann/könnte ich (als Privatmann!) sie umgehend
vernichten?!

Frank

Re: Einkommenssteuer: Aufbewahrungspflicht für Belege?

am 20.06.2006 18:55:18 von Uwe Schmitz

Frank Peters wrote:
> Hallo,
>
> dieser Tage kam der Einkommenssteuerbescheid - mit Ankündigung einer
> ansehnlichen (wenn auch vorab errechneten) Rückzahlung! *freu*
>
> Meine Frage: Wie lange muss ich die Belege (Werbungskosten etc.)
> aufbewahren? Oder kann/könnte ich (als Privatmann!) sie umgehend
> vernichten?!

Wenn Du die Belege nicht anderweitig benötigst (Garantie, Zhalungsnachweise
pp), dann kannst Du sie jetzt wegwerfen.

Uwe

Re: Einkommenssteuer: Aufbewahrungspflicht für Belege?

am 20.06.2006 19:45:23 von Andreas Gumtow

Uwe Schmitz tippte am 20.06.2006 18:55:
> Frank Peters wrote:
>> Hallo,
>>
>> dieser Tage kam der Einkommenssteuerbescheid - mit Ankündigung einer
>> ansehnlichen (wenn auch vorab errechneten) Rückzahlung! *freu*
>>
>> Meine Frage: Wie lange muss ich die Belege (Werbungskosten etc.)
>> aufbewahren? Oder kann/könnte ich (als Privatmann!) sie umgehend
>> vernichten?!
>
> Wenn Du die Belege nicht anderweitig benötigst (Garantie, Zhalungsnachweise
> pp), dann kannst Du sie jetzt wegwerfen.

Es sei denn der Bescheid ist unter Vorbehalt der Nachprüfung,
hinsichtlich eines Teils zu dem Belege vorhanden sind vorläufig oder
diverse andere Kombinationen, wo man die Belege doch noch haben
sollte. I.d.R. sollte man die Belege steuerlich erst bei Bestandskraft
manchmal jedoch erst bei Festsetzungsverjährung wegwerfen.