LStH 2005 - H40

LStH 2005 - H40

am 23.06.2006 19:22:09 von Markus Scheible

Hallo newsgroup,

ich hab ne Frage zu meiner Lohnsteuerabrechnung 2005: Ich hatte in 2005
im Rahmen eines Dienstverhältnisses (duales Studium) ein
Auslandssemester in Spanien, hierfür hab ich unter anderem mit Bezug
auf R40 LStR 05 knapp 15.000 =80 an Pauschalen für Übernachtungen
angesetzt (bei einem halben Jahr). Dieser Betrag wurde mir nun im
Bescheid verwehrt mit dem Hinweis auf H40 der LStH05 - dort steht:

"Übernachtungen im Ausland
Die Pauschbeträge sind nicht anzusetzen, wenn sie im Einzelfall zu
einer offensichtlich unzutreffenden Besteuerung führen würden, z.B.
wenn eine vom Normaltypus abweichende Art der Dienstreise, z.B.
Klassenfahrt, nur geringe Übernachtungskosten verursacht (>BFH vom
11.05.1990 - BStBl II S. 777)."

Nun hab ich das Problem, dass ich natürlich keine Nachweise mehr über
die Kosten habe - drum wollte ich mal grundsätzlich fragen, ob das
okay ist. Ich bin der Meinung dass man bei einem Auslandssemester nicht
grundsätzlich davon ausgehen kann dass nur geringe Kosten verursacht
wurden - kann mir da jemand einen Tipp geben, was ich tun kann?

Danke schonmal und beste Grüße,

Markus

Re: LStH 2005 - H40

am 24.06.2006 21:12:13 von Alexander Wolff

>"Markus Scheible" <> schrieb im Newsbeitrag
> >news:
>ich hab ne Frage zu meiner Lohnsteuerabrechnung 2005: Ich hatte in 2005
>im Rahmen eines Dienstverhältnisses (duales Studium) ein
>Auslandssemester in Spanien, hierfür hab ich unter anderem mit Bezug
>auf R40 LStR 05 knapp 15.000 ? an Pauschalen für Übernachtungen
>angesetzt (bei einem halben Jahr). Dieser Betrag wurde mir nun im
>Bescheid verwehrt mit dem Hinweis auf H40 der LStH05 - dort steht:

Du lebst ja auf großem Fuße! Bei 6 Monaten komme ich auf 2500 Euro, bei
einem Netto-Halbjahr auf entsprechend mehr. Dabei hast Du doch bestimmt eine
Wohnung für 700 Euro genommen, willst uns davon aber nichts erzählen.

>Nun hab ich das Problem, dass ich natürlich keine Nachweise mehr über
>die Kosten habe - drum wollte ich mal grundsätzlich fragen, ob das

Das ist schon dreist. Zumindest hast Du Überweisungsbelege oder sonst Belege
über Barabhebungen von Deinem Konto, die Deinen Lebenswandel illustrieren.

>okay ist. Ich bin der Meinung dass man bei einem Auslandssemester nicht
>grundsätzlich davon ausgehen kann dass nur geringe Kosten verursacht
>wurden - kann mir da jemand einen Tipp geben, was ich tun kann?

Die Wahrheit angeben! Die Antwort des FA deutet ja an, daß Deinem Grunde
nach entsprechende Aufwendungen ok sind, nur nicht der Höhe nach. Ein
Studium ist doch keine Reise!

Gruss Alexander

Re: LStH 2005 - H40

am 25.06.2006 17:42:13 von Markus Scheible

Hi Alexander,

> Du lebst ja auf großem Fuße! Bei 6 Monaten komme ich auf 2500 Euro, b=
ei
> einem Netto-Halbjahr auf entsprechend mehr. Dabei hast Du doch bestimmt e=
ine
> Wohnung für 700 Euro genommen, willst uns davon aber nichts erzählen.

Bei Übernachtungspauschale von um die 90 =80 je Tag und kompletten 180
Tagen sind das keine 2.500 =80. Ich mach ein duales Studium, d.h. das
Auslandssemester ist eine komplette Dienstreise (von Montag bis
Sonntag).

> Das ist schon dreist. Zumindest hast Du Überweisungsbelege oder sonst B=
elege
> über Barabhebungen von Deinem Konto, die Deinen Lebenswandel illustrier=
en.

Ich hab die Übernachtung in Bar gezahlt, und für das Auslandssemester
hab ich alles mögliche an Geld von meinem Konto abgehoben - wie soll
ich da bitte beweisen, was mir entstanden ist? Darum gehts mir ja grad.
Wie soll ich beweisen was das gekostet hat, wenn ich keine Belege
dafür hab? Gibts ne festgelegte Größe, was eine Wohnung in Spanien
kostet? Ich dachte ja DAS wären die Pauschalen...?!

> Die Wahrheit angeben! Die Antwort des FA deutet ja an, daß Deinem Grunde
> nach entsprechende Aufwendungen ok sind, nur nicht der Höhe nach. Ein
> Studium ist doch keine Reise!

So. mein Studium ist ein Dienstverhältnis, also ist das
Auslandssemester eine Reise...

Naja, die Übernachtungspauschalen geben ja nicht irgendwelche aus der
Luft gegriffenen Werte an. Ich dachte halt, dass die Pauschalen
angesetzt werden können. Ich hab mir jetzt auch mal das Urteil
angesehen das für den H40 ausschlaggebend war, da gehts um einen
Klassenlehrer der mit seiner Klasse wegfährt und einen Beleg über die
Unterkunft über 230 DM hatte und ein Vielfaches per Pauschalen
zurückhaben wollte. Mein Fall ist ja komplett anders gelagert, denn
ich habe eben keinen Nachweis über die Kosten, weil ich davon
ausgegangen bin, dass die Pauschalen angesetzt würden. Meine Frage ist
nun, wie ich mich verhalten soll. Was kann das FA als Nachweis fordern,
was mir entstanden ist - und kann es das wirklich? Ich find immer noch
dass die Pauschalen eigentlich angenommen werden müssten.

Soweit beste Grüße,

Markus

Re: LStH 2005 - H40

am 25.06.2006 19:32:13 von Daniel Zauft

Markus Scheible schrieb:
> Hi Alexander,
>
>> Du lebst ja auf großem Fuße! Bei 6 Monaten komme ich auf 2500 Euro, bei
>> einem Netto-Halbjahr auf entsprechend mehr. Dabei hast Du doch bestimmt eine
>> Wohnung für 700 Euro genommen, willst uns davon aber nichts erzählen.
>
> Bei Übernachtungspauschale von um die 90 € je Tag und kompletten 180
> Tagen sind das keine 2.500 €. Ich mach ein duales Studium, d.h. das
> Auslandssemester ist eine komplette Dienstreise (von Montag bis
> Sonntag).
>
>> Das ist schon dreist. Zumindest hast Du Überweisungsbelege oder sonst Belege
>> über Barabhebungen von Deinem Konto, die Deinen Lebenswandel illustrieren.
>
> Ich hab die Übernachtung in Bar gezahlt, und für das Auslandssemester
> hab ich alles mögliche an Geld von meinem Konto abgehoben - wie soll
> ich da bitte beweisen, was mir entstanden ist? Darum gehts mir ja grad.
> Wie soll ich beweisen was das gekostet hat, wenn ich keine Belege
> dafür hab? Gibts ne festgelegte Größe, was eine Wohnung in Spanien
> kostet? Ich dachte ja DAS wären die Pauschalen...?!
>

Die Argumentation des FA ist doch deutlich: Die Pauschalen können
angesetzt werden, wenn "sie zu einer offensichtlich unzutreffenden
Besteuerung führen".
Wenn du nachweist, dass du unter 90 Euro pro Tag keine
Übernachtungmöglichkeit bekommen hast, ist das kein Problem (dann reicht
auch die Preisliste des Hotels und der Nachweis, dass du vom x bis y
dort warst ohne die tatsächliche Zahlungen nachzuweisen).

Die Sicht des FA Sachbearbeiters kann ich verstehen: Hast du wirklich
2700 Euro (90 pro Tag / Kanarische Inseln) im Monat für die Übernachtung
ausgegeben? Zuzüglich den Verpflegungsmehraufwendungen von 1080 Euro im
Monat. Monatliche Ausgaben von 3780 Euro halte ich selbst bei einem
dualen Studium für etwas hoch. Wenn du die aus dem laufenden Gehalt
bezahlt hast, bitte ich um Nennung des Arbeitgebers (den will ich auch!).

Wie von Alex bereits erwähnt, sind die Bankkontoauszüge ein Indiz.
Hattest du tatsächlich monatliche Barabhebungen von 4.000 Euro dürfte
die Argumenation kein Problem sein.

Grüße

Daniel

Re: LStH 2005 - H40

am 25.06.2006 19:33:23 von Daniel Zauft

Markus Scheible schrieb:
> Hi Alexander,
>
>> Du lebst ja auf großem Fuße! Bei 6 Monaten komme ich auf 2500 Euro, bei
>> einem Netto-Halbjahr auf entsprechend mehr. Dabei hast Du doch
bestimmt eine
>> Wohnung für 700 Euro genommen, willst uns davon aber nichts erzählen.
>
> Bei Übernachtungspauschale von um die 90 € je Tag und kompletten 180
> Tagen sind das keine 2.500 €. Ich mach ein duales Studium, d.h. das
> Auslandssemester ist eine komplette Dienstreise (von Montag bis
> Sonntag).
>
>> Das ist schon dreist. Zumindest hast Du Überweisungsbelege oder
sonst Belege
>> über Barabhebungen von Deinem Konto, die Deinen Lebenswandel
illustrieren.
>
> Ich hab die Übernachtung in Bar gezahlt, und für das Auslandssemester
> hab ich alles mögliche an Geld von meinem Konto abgehoben - wie soll
> ich da bitte beweisen, was mir entstanden ist? Darum gehts mir ja grad.
> Wie soll ich beweisen was das gekostet hat, wenn ich keine Belege
> dafür hab? Gibts ne festgelegte Größe, was eine Wohnung in Spanien
> kostet? Ich dachte ja DAS wären die Pauschalen...?!
>

Die Argumentation des FA ist doch deutlich: Die Pauschalen können nicht
angesetzt werden, wenn "sie zu einer offensichtlich unzutreffenden
Besteuerung führen".
Wenn du nachweist, dass du unter 90 Euro pro Tag keine
Übernachtungmöglichkeit bekommen hast, ist das kein Problem (dann reicht
auch die Preisliste des Hotels und der Nachweis, dass du vom x bis y
dort warst ohne die tatsächliche Zahlungen nachzuweisen).

Die Sicht des FA Sachbearbeiters kann ich verstehen: Hast du wirklich
2700 Euro (90 pro Tag / Kanarische Inseln) im Monat für die Übernachtung
ausgegeben? Zuzüglich den Verpflegungsmehraufwendungen von 1080 Euro im
Monat. Monatliche Ausgaben von 3780 Euro halte ich selbst bei einem
dualen Studium für etwas hoch. Wenn du die aus dem laufenden Gehalt
bezahlt hast, bitte ich um Nennung des Arbeitgebers (den will ich auch!).

Wie von Alex bereits erwähnt, sind die Bankkontoauszüge ein Indiz.
Hattest du tatsächlich monatliche Barabhebungen von 4.000 Euro dürfte
die Argumenation kein Problem sein.

Grüße

Daniel

Re: LStH 2005 - H40

am 25.06.2006 20:59:00 von dnoeth

Markus Scheible wrote:

>> Du lebst ja auf großem Fuße! Bei 6 Monaten komme ich auf 2500 Euro, bei
>> einem Netto-Halbjahr auf entsprechend mehr. Dabei hast Du doch bestimmt eine
>> Wohnung für 700 Euro genommen, willst uns davon aber nichts erzählen.
>
> Bei Übernachtungspauschale von um die 90 € je Tag und kompletten 180
> Tagen sind das keine 2.500 €. Ich mach ein duales Studium, d.h. das
> Auslandssemester ist eine komplette Dienstreise (von Montag bis
> Sonntag).

Du mussts ja haben, 2700€ pro Monat nur für die Übernachtung. Da kann
ich gut verstehen, dass das FA da ohne Nachweis zickt.

>> Das ist schon dreist. Zumindest hast Du Überweisungsbelege oder sonst Belege
>> über Barabhebungen von Deinem Konto, die Deinen Lebenswandel illustrieren.
>
> Ich hab die Übernachtung in Bar gezahlt,

Über 16000€ in bar bezahlt ohne jegliche Quittung/Rechnung? Und dazu
kommt zusätzlich noch die 36€/Tag Verpflegungspauschale, da die
Übernachtung natürlich ohne Frühstück war?
Bei einem Studenten würde ich mich auch fragen, woher das Geld kommen
soll...

> und für das Auslandssemester
> hab ich alles mögliche an Geld von meinem Konto abgehoben - wie soll
> ich da bitte beweisen, was mir entstanden ist? Darum gehts mir ja grad.

Zumindest hast du doch die Auszahlungen von mindestens 4000€/Monat auf
deinen Kontoauszügen stehen oder etwa nicht?

> Wie soll ich beweisen was das gekostet hat, wenn ich keine Belege
> dafür hab? Gibts ne festgelegte Größe, was eine Wohnung in Spanien
> kostet? Ich dachte ja DAS wären die Pauschalen...?!

Die Pauschalen beziehen sich normalerweise eher auf Hotel-Übernachtungen
und eine Wohnung für 2700€ für eine Person muss ja ziemlich gut gelegen
sein. Und dann noch ohne Mietvertrag?

>> Die Wahrheit angeben! Die Antwort des FA deutet ja an, daß Deinem Grunde
>> nach entsprechende Aufwendungen ok sind, nur nicht der Höhe nach. Ein
>> Studium ist doch keine Reise!
>
> S.o. mein Studium ist ein Dienstverhältnis, also ist das
> Auslandssemester eine Reise...

Und dein Arbeitgeber ersetzt dir die Reisekosten nicht? Bei 6 Monaten?
Kann ich bei den Kosten irgendwie verstehen. Bei einem Projekt wird bei
so einer langen Zeit eine Wohnung gemietet, weil weder Kunde noch
Arbeitgeber solche Hotelkosten möchte...

> Naja, die Übernachtungspauschalen geben ja nicht irgendwelche aus der
> Luft gegriffenen Werte an. Ich dachte halt, dass die Pauschalen
> angesetzt werden können. Ich hab mir jetzt auch mal das Urteil
> angesehen das für den H40 ausschlaggebend war, da gehts um einen
> Klassenlehrer der mit seiner Klasse wegfährt und einen Beleg über die
> Unterkunft über 230 DM hatte und ein Vielfaches per Pauschalen
> zurückhaben wollte. Mein Fall ist ja komplett anders gelagert, denn
> ich habe eben keinen Nachweis über die Kosten, weil ich davon
> ausgegangen bin, dass die Pauschalen angesetzt würden.

6 Monate ohne jeden Beleg ist ziemlich unglaubwürdig und schaut für mich
eher so aus wie obiger Fall.

Dieter

Re: LStH 2005 - H40

am 26.06.2006 08:10:55 von Markus Scheible

Hi Dieter,

> Du mussts ja haben, 2700=80 pro Monat nur für die Übernachtung. Da ka=
nn
> ich gut verstehen, dass das FA da ohne Nachweis zickt.

Moment mal, das ist ja gerade der springende Punkt - dafür gibts ja
Pauschalen. Dass die Kosten vielleicht geringer sind, ist ja klar -
aber wenn man eine Pauschale angibt, dann kann es halt passieren, dass
sie höher oder geringer ist als die tatsächlichen Kosten. Mich stört
hier dass es scheinbar okay ist die Kosten nach oben zu deckeln, nicht
aber eine Pauschale zu akzeptieren, die höher ist als die
tatsächlichen Kosten.

> Und dein Arbeitgeber ersetzt dir die Reisekosten nicht? Bei 6 Monaten?
> Kann ich bei den Kosten irgendwie verstehen. Bei einem Projekt wird bei
> so einer langen Zeit eine Wohnung gemietet, weil weder Kunde noch
> Arbeitgeber solche Hotelkosten möchte...

Mein AG ersetzt mir die Kosten nicht. Zum Betrag siehe oben, dass der
Betrag höher ist als tatsächlich angefallenene Kosten, mag ja
freigestellt bleiben.

> 6 Monate ohne jeden Beleg ist ziemlich unglaubwürdig und schaut für m=
ich
> eher so aus wie obiger Fall.

Nein, im BFH-Fall war eindeutig klar, welche Kosten entstanden waren -
das ist es hier eben nicht mehr, weil ichs auch nicht mehr genau weiß.
Immerhin war das Semester Anfang letzten Jahres. Ich werd erstmal alle
Kontoauszüge durchwühlen um rauszufinden wieviel Geld ich in Summe
abgehoben hab... was für ein Spaß.

Schöne Grüße,

Markus

Re: LStH 2005 - H40

am 26.06.2006 08:10:55 von Markus Scheible

Hi Daniel,

> Die Argumentation des FA ist doch deutlich: Die Pauschalen können
> angesetzt werden, wenn "sie zu einer offensichtlich unzutreffenden
> Besteuerung führen".
> Wenn du nachweist, dass du unter 90 Euro pro Tag keine
> Übernachtungmöglichkeit bekommen hast, ist das kein Problem (dann rei=
cht
> auch die Preisliste des Hotels und der Nachweis, dass du vom x bis y
> dort warst ohne die tatsächliche Zahlungen nachzuweisen).

Das ist dann aber ne tolle Regelung: Die Pauschalen können angesetzt
werden wenn ich nachweisen kann dass ich auf dem Level der Pauschale
oder drüber liege - wo ist denn dann der Sinn der Pauschalen? Dann
kann man auch gleich die Belege fordern.

> Die Sicht des FA Sachbearbeiters kann ich verstehen: Hast du wirklich
> 2700 Euro (90 pro Tag / Kanarische Inseln) im Monat für die Übernacht=
ung
> ausgegeben? Zuzüglich den Verpflegungsmehraufwendungen von 1080 Euro im
> Monat. Monatliche Ausgaben von 3780 Euro halte ich selbst bei einem
> dualen Studium für etwas hoch. Wenn du die aus dem laufenden Gehalt
> bezahlt hast, bitte ich um Nennung des Arbeitgebers (den will ich auch!).

Natürlich ist das nicht so gewesen, aber die Frage ist doch, warum es
dann die Pauschalen von 90 =80 am Tag überhaupt gibt? S.o. - dann kann
man den ganzen Punkt gleich komplett weglassen und nur Rechnungen
akzeptieren. Das ist das was mich stört. Ich hab mich drauf verlassen
dass die Pauschalen genügen und keine Rechnungen aufgehoben, und jetzt
wird mir der komplette Satz verwehrt... und ich muss versuchen, mit
Kontoauszügen nachzuweisen was mir an Kosten entstanden ist. Dann wird
das FA aber sicher anfangen zu fragen, ob in den Beträgen nicht auch
meine Lebenshaltungskosten mit drin sind und zu wieviel Prozent denn
wirklich Übernachtungskosten enthalten sind - das ist doch alles
Unsinn...

> Wie von Alex bereits erwähnt, sind die Bankkontoauszüge ein Indiz.
> Hattest du tatsächlich monatliche Barabhebungen von 4.000 Euro dürfte
> die Argumenation kein Problem sein.

Naja schauen wir mal, ich hab jetzt jedenfalls erstmal Widerspruch
eingelegt.

Schöne Grüße,=20

Markus

Re: LStH 2005 - H40

am 26.06.2006 13:55:09 von Carlos Duerschmidt

"Markus Scheible" <> skrev:

>Immerhin war das Semester Anfang letzten Jahres. Ich werd erstmal alle
>Kontoauszüge durchwühlen um rauszufinden wieviel Geld ich in Summe
>abgehoben hab... was für ein Spaß.

Vielleicht kannst Du das vereinfachen, indem Du zur Bank gehst und
fragst, ob man Dir dort einen Jahreskontoauszug, getrennt nach
Soll- und Haben-Buchungen fertigmachen kann. Mit etwas Glück
kommt die Bank der Bitte nach. Hier war das eine Sache von
wenigen Minuten - und kostenlos noch dazu.

Gruß
Carlos

Re: LStH 2005 - H40

am 26.06.2006 18:14:31 von Daniel Zauft

Hallo Markus,

> Hi Daniel,
>
>> Die Argumentation des FA ist doch deutlich: Die Pauschalen können
>> nicht angesetzt werden, wenn "sie zu einer offensichtlich
>> unzutreffenden Besteuerung führen".
>> Wenn du nachweist, dass du unter 90 Euro pro Tag keine
>> Übernachtungmöglichkeit bekommen hast, ist das kein Problem (dann reicht
>> auch die Preisliste des Hotels und der Nachweis, dass du vom x bis y
>> dort warst ohne die tatsächliche Zahlungen nachzuweisen).
>
> Das ist dann aber ne tolle Regelung: Die Pauschalen können angesetzt
> werden wenn ich nachweisen kann dass ich auf dem Level der Pauschale
> oder drüber liege - wo ist denn dann der Sinn der Pauschalen? Dann
> kann man auch gleich die Belege fordern.

Die Idee der Pauschale ist, die Verwaltung von Kurzaufenthalten zu
erleichtern (z.B. Dienstreise nach Spanien für 3 Tage). Es ist der
Finanzverwaltung durchaus bewusst, dass die Pauschbeträge recht hoch
sind, daher gibt es die Deckelung mit der "unzutreffenden Besteuerung".

Lies die Begründung des (bereits von dir genannten) Urteils. Es ist auch
in deinem Fall einschlägig. Zitat:

"Als gewichtiges Indiz für eine offensichtlich unzutreffende Besteuerung
kann darüber hinaus angesehen werden, daß bei umfangreicher
Reisetätigkeit durch die Anwendung der Pauschbeträge unverhältnismäßig
geringfügige Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit verbleiben würden"


>> Die Sicht des FA Sachbearbeiters kann ich verstehen: Hast du wirklich
>> 2700 Euro (90 pro Tag / Kanarische Inseln) im Monat für die Übernachtung
>> ausgegeben? Zuzüglich den Verpflegungsmehraufwendungen von 1080 Euro im
>> Monat. Monatliche Ausgaben von 3780 Euro halte ich selbst bei einem
>> dualen Studium für etwas hoch. Wenn du die aus dem laufenden Gehalt
>> bezahlt hast, bitte ich um Nennung des Arbeitgebers (den will ich auch!).
>
> Natürlich ist das nicht so gewesen, aber die Frage ist doch, warum es
> dann die Pauschalen von 90 € am Tag überhaupt gibt? S.o. - dann kann
> man den ganzen Punkt gleich komplett weglassen und nur Rechnungen
> akzeptieren. Das ist das was mich stört. Ich hab mich drauf verlassen
> dass die Pauschalen genügen und keine Rechnungen aufgehoben, und jetzt
> wird mir der komplette Satz verwehrt... und ich muss versuchen, mit
> Kontoauszügen nachzuweisen was mir an Kosten entstanden ist. Dann wird
> das FA aber sicher anfangen zu fragen, ob in den Beträgen nicht auch
> meine Lebenshaltungskosten mit drin sind und zu wieviel Prozent denn
> wirklich Übernachtungskosten enthalten sind - das ist doch alles
> Unsinn...


Auch wenn ich dir die Entrüstung nicht ganz abnehme:

Beweise, wo du übernachtet hast (das wirst du wohl noch wissen, oder?)
um zumindest den Kostenrahmen darzulegen. Dazu braucht man nicht jeden
einzelnen Beleg, und der Sinn der Pauschale bleibt gewahrt.

Grüße

Daniel

Re: LStH 2005 - H40

am 27.06.2006 09:11:16 von Markus Scheible

Hi Daniel,

> Die Idee der Pauschale ist, die Verwaltung von Kurzaufenthalten zu
> erleichtern (z.B. Dienstreise nach Spanien für 3 Tage). Es ist der
> Finanzverwaltung durchaus bewusst, dass die Pauschbeträge recht hoch
> sind, daher gibt es die Deckelung mit der "unzutreffenden Besteuerung".

Naja okay, die Deckelung ist aber wieder mal versteckt im LStH und
nicht in der LStR. Und ich dachte ich kenn mich halbwegs gut aus im
Lohnsteuerrecht...

> Lies die Begründung des (bereits von dir genannten) Urteils. Es ist auch
> in deinem Fall einschlägig. Zitat:
>
> "Als gewichtiges Indiz für eine offensichtlich unzutreffende Besteuerung
> kann darüber hinaus angesehen werden, daß bei umfangreicher
> Reisetätigkeit durch die Anwendung der Pauschbeträge unverhältnism=
äßig
> geringfügige Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit verbleiben w=
ürden"

Das Urteil hab ich mir schonmal angeschaut, und der Satz muss dann wohl
wohl oder übel auch für meinen Fall gelten - okay, zur Kenntnis
genommen ;)

> Auch wenn ich dir die Entrüstung nicht ganz abnehme:
>
> Beweise, wo du übernachtet hast (das wirst du wohl noch wissen, oder?)
> um zumindest den Kostenrahmen darzulegen. Dazu braucht man nicht jeden
> einzelnen Beleg, und der Sinn der Pauschale bleibt gewahrt.

Also ich hab jetzt von der Appartmentverwaltung eine Online-Preisliste
auf Spanisch gefunden - bin mal gespannt ob das ausreicht, um die
Kosten angeben zu können. Was meint ihr? Ich schätz mal eher nicht -

Vielen Dank soweit,=20

Markus

Re: LStH 2005 - H40

am 27.06.2006 09:12:17 von Markus Scheible

Hi Carlos,

> Vielleicht kannst Du das vereinfachen, indem Du zur Bank gehst und
> fragst, ob man Dir dort einen Jahreskontoauszug, getrennt nach
> Soll- und Haben-Buchungen fertigmachen kann. Mit etwas Glück
> kommt die Bank der Bitte nach. Hier war das eine Sache von
> wenigen Minuten - und kostenlos noch dazu.

Guter Hinweis - das werd ich mal versuchen...

Beste Grüße,

Markus