Ware verdorben

Ware verdorben

am 24.06.2006 10:04:07 von J Bender

Hallo,

wegen zu geringem abverkauf sind mir zb. Brötchen und Milch verdorben. =

Wie wird das dann dem FA klargemacht das diese Artikel nicht verkauft=20
wurden? Müssen da Beweise gesichert werden? Foto? Oder wird es das FA s=
o=20
hinnehmen wenn es im Rahmen bleibt.

Freue mich über eine Antwort.

(Deutschland wird Weltmeister)

Re: Ware verdorben

am 24.06.2006 10:22:01 von Anja Fraise

"J. Baden" schrieb:
>
> Hallo,
>
> wegen zu geringem abverkauf sind mir zb. Brötchen und Milch verdorben.
> Wie wird das dann dem FA klargemacht das diese Artikel nicht verkauft
> wurden? Müssen da Beweise gesichert werden? Foto? Oder wird es das FA so
> hinnehmen wenn es im Rahmen bleibt.
>
> Freue mich über eine Antwort.
>
> (Deutschland wird Weltmeister)


Ware kann sofort abgeschrieben werden. Zum Nachweis entweder im Kühlhaus
einfrieren (Aufbewahrungsfrist nach HGB 10 Jahre) oder beim Finanzamt
stempeln lassen. Eingang über die Kantine! ;-))