Frage zu Schwundliste
am 24.06.2006 10:18:34 von Fred Schenk
Hallo an Alle,
infolge einer Meinungsverschiedenheit mit unserem StB muss ich die
Buchführung für unsere Kneipe nun selbt erledigen; habe ich früher auch
schon gemacht (da war MeinerEiner in einem anderen Berufszweig
selbstständig), sollte also kein grösseres Problem darstellen. Ein kleines
hat sich denn doch eingefunden:
Neben dem normalen Kassenbuch muss eine Kneipe auch eine Schwundliste
führen. Inhalt sind logischerweise alle die Dinge, die verdorben sind, bei
der Leitungsreinigung abgezapft werden etc. Alle Posten werden netto
angegeben und hier liegt mein Problem - ich stehe wohl auf dem Schlauch oder
bin doch zu blond :-). Für die verlustigen Posten wurde ja VSt bezahlt -
habe ich auch in der Umsatzsteuervoranmeldung angegeben. Was geschieht jetzt
mit der Steuer - oder ist es so, daß die Posten aus der Schwundliste
lediglich den Umsatz und in der Folge den Gewinn mindern?
BTW. ich führe eine schlichte Einnahmen/Überschussbuchführung.
Danke für jeden Hinweis auf eine Stelle im Gesetz wo ich kundig werden kann.
Martina Schenk
Re: Frage zu Schwundliste
am 24.06.2006 11:16:03 von Andreas Gumtow
Fred Schenk tippte am 24.06.2006 10:18:
> Hallo an Alle,
>
> infolge einer Meinungsverschiedenheit mit unserem StB muss ich die
> Buchführung für unsere Kneipe nun selbt erledigen; habe ich früher auch
> schon gemacht (da war MeinerEiner in einem anderen Berufszweig
> selbstständig), sollte also kein grösseres Problem darstellen. Ein kleines
> hat sich denn doch eingefunden:
>
> Neben dem normalen Kassenbuch muss eine Kneipe auch eine Schwundliste
> führen. Inhalt sind logischerweise alle die Dinge, die verdorben sind, bei
> der Leitungsreinigung abgezapft werden etc. Alle Posten werden netto
> angegeben und hier liegt mein Problem - ich stehe wohl auf dem Schlauch oder
> bin doch zu blond :-). Für die verlustigen Posten wurde ja VSt bezahlt -
> habe ich auch in der Umsatzsteuervoranmeldung angegeben. Was geschieht jetzt
> mit der Steuer - oder ist es so, daß die Posten aus der Schwundliste
> lediglich den Umsatz und in der Folge den Gewinn mindern?
>
> BTW. ich führe eine schlichte Einnahmen/Überschussbuchführung.
>
> Danke für jeden Hinweis auf eine Stelle im Gesetz wo ich kundig werden kann.
Der Schwund mindert den Wareneinsatz mit dem Warenwert. Daher auch
netto, da die Vorsteuer ja schon über die Voranmeldung wieder drin ist.
Das hat mit Umsatzsteuer nicht mehr viel zu tun.
Re: Frage zu Schwundliste
am 24.06.2006 16:33:22 von Uwe Schmitz
Fred Schenk wrote:
>
> Neben dem normalen Kassenbuch muss eine Kneipe auch eine Schwundliste
> führen. Inhalt sind logischerweise alle die Dinge, die verdorben
> sind, bei der Leitungsreinigung abgezapft werden etc. Alle Posten
> werden netto angegeben und hier liegt mein Problem - ich stehe wohl
> auf dem Schlauch oder bin doch zu blond :-). Für die verlustigen
> Posten wurde ja VSt bezahlt - habe ich auch in der
> Umsatzsteuervoranmeldung angegeben. Was geschieht jetzt mit der
> Steuer - oder ist es so, daß die Posten aus der Schwundliste
> lediglich den Umsatz und in der Folge den Gewinn mindern?
Nichts.
Der Schwund ist bereits im Wareneinkauf enthalten und hat somit die
Umsatzsteuer (durch VSt) und den Gewinn gemindert.
Die Schwundliste brauchst Du nur zu Kalkulationszwecken.
Uwe
Re: Frage zu Schwundliste
am 24.06.2006 19:38:27 von Matthias Kryn
Uwe Schmitz schrieb:
> Fred Schenk wrote:
[Schwundliste]
> Nichts.
> Der Schwund ist bereits im Wareneinkauf enthalten und hat
> somit die Umsatzsteuer (durch VSt) und den Gewinn gemindert.
> Die Schwundliste brauchst Du nur zu Kalkulationszwecken.
Das FA prüft u.a. anhand dieser Liste, ob Abverkauf und Umsatz
oder Wareneinkauf und Umsatz in einem branchenüblichen
Verhältnis stehen.
Grüße
Matthias
Re: Frage zu Schwundliste
am 25.06.2006 09:35:20 von Fred Schenk
Danke an Alle für Eure Antworten.
Martina