Ich habe mal 3 Fragen zum Steuerrecht

Ich habe mal 3 Fragen zum Steuerrecht

am 18.06.2006 10:29:28 von Stephan Meier

1. Wer ist eigentlich zum Steuerabzug berechtigt, wo steht das?
Ich denke mal das sind alle Gewerbetreibende. Ich frage deshalb, weil
ich eine Frage hatte, die so anfing: "ein Arzt der zum Steuerabzug
berechtigt ist..."


2. Für wen gilt § 11 EStG - nur für Leute, die Überschusseinkünfte
erzielen und Ermittelnde nach §4(3)?


3. Ab welchem Betrag muss ich als Student eine Steuerklärung machen?
Ist das § 46 - ab 410 ¤?
Ich bin in einem haushaltsnahem Beschäftigungsverhältnis bei meiner Oma
angestellt ;-) - bekomme 510¤. Zählt dies als Einkünfte?
In der Vergangenheit hatte ich eine Lehre gemacht und Einkünfte erzielt
- also eine Steuererklärung abgegeben.
Desweiteren hatte ich in der Vergangenheit Verluste aus
Spekulationsgeschäften gemacht - die wurden auch bisher weiter
fortgeschrieben.
Werden diese Verluste auch weiterhin (für die Zeit der Aussetzung der
Abgabe einer StErklärung) fortgeschrieben?
Gesetzesgrundlage?



Vielen Dank für die Mühe!!!