Ich habe mal 3 Fragen zum Steuerrecht
am 18.06.2006 10:29:28 von Stephan Meier1. Wer ist eigentlich zum Steuerabzug berechtigt, wo steht das?
Ich denke mal das sind alle Gewerbetreibende. Ich frage deshalb, weil
ich eine Frage hatte, die so anfing: "ein Arzt der zum Steuerabzug
berechtigt ist..."
2. Für wen gilt § 11 EStG - nur für Leute, die Überschusseinkünfte
erzielen und Ermittelnde nach §4(3)?
3. Ab welchem Betrag muss ich als Student eine Steuerklärung machen?
Ist das § 46 - ab 410 ¤?
Ich bin in einem haushaltsnahem Beschäftigungsverhältnis bei meiner Oma
angestellt ;-) - bekomme 510¤. Zählt dies als Einkünfte?
In der Vergangenheit hatte ich eine Lehre gemacht und Einkünfte erzielt
- also eine Steuererklärung abgegeben.
Desweiteren hatte ich in der Vergangenheit Verluste aus
Spekulationsgeschäften gemacht - die wurden auch bisher weiter
fortgeschrieben.
Werden diese Verluste auch weiterhin (für die Zeit der Aussetzung der
Abgabe einer StErklärung) fortgeschrieben?
Gesetzesgrundlage?
Vielen Dank für die Mühe!!!