Eine Frage zu einer Aufgabe aus dem Bornhofen S2

Eine Frage zu einer Aufgabe aus dem Bornhofen S2

am 20.06.2006 17:31:07 von Stephan Meier

Fall:

Unternehmer Knöll, Bonn, erwarb am 09.08.2004 ein gebrauchtes
Mietwohngrundstück (Sechsfamilienhaus) für sein Unternehmen, das 2003
fertiggestellt worden ist zum Kaufpreis von 1.200.000 EUR. Davon
entfallen auf den G.u.B. 200.000 EUR. Der Verkäufer hat das Gebäude bis
zum Verkaufstag linear abgeschrieben.
Berechnen Sie die höchstzulässige AfA für 2004.

Die Lösung ist nun:

Die höchstzulässige (degressive) AfA für 2004 beträgt 40.000 EUR (4% von
1.000.000 EUR)(Staffel 04, 1. Jahr).

1.Frage.
Meine Frage ist nun, ob dies richtig ist?

Denn, in §7 (5) S.1 steht "Bei im Inland belegenen Gebäuden, die vom
Steuerpflichtigen hergestellt oder bis zum Ende des Jahres der
Fertigstellung angeschafft worden sind...

Das Gebäude ist doch nicht vom Unternehmer hergestellt worden, noch im
Jahr der Fertigstellung hat er es gekauft.


2. Frage:
Gilt die R7.4 (2) S. 1 hier nicht?

Schließlich fängt der Unternehmer wieder von vorn mit einer anderen AfA an.