Übereignung des privaten Telefonanschlusses bei GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführern (GGf)?

Übereignung des privaten Telefonanschlusses bei GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführern (GGf)?

am 28.06.2006 21:59:37 von blauk

Hallo zusammen,

ich habe zu dieser Sache schon relativ gegoogelt, konnte aber leider
fast nichts finden.

Nach =A7 3 Nr. 45 EStG ist die private Nutzung der betrieblichen
Telekommunikation für Arbeitnehmer steuerfrei, also auch für GGfs.

Danach könnte dieser ja praktisch seinen (räumlich getrennten)
privaten Telefonanschluss auf die GmbH ummelden und an diese -
schriftlich vereinbart - übereignen, diese zahlt fortan alle Kosten,
es wäre ein betrieblicher Anschluss und die private Nutzung, abgesehen
von der Umsatzsteuer, steuerfrei.

Hat jemand hier Erfahrungen mit solchen Regelungen?
Sehen Steuerprüfer solche Vereinbarungen als Anlass für eine
verdeckte Gewinnausschüttung, auch wenn der private Telefonanschluss
zu einem nicht unerheblichen Anteil (ca. 30%) betrieblich genutzt wird
und es sich insgesamt nur um relativ geringe monatliche Beträge bis 50
=80 handelt?

Besten Dank!

Klaus

Re: Übereignung des privaten Telefonanschlusses bei GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführern (GGf)?

am 28.06.2006 22:10:39 von Florian Kleinmanns

"Klaus Müller" <> schrieb:
>Nach § 3 Nr. 45 EStG ist die private Nutzung der betrieblichen
>Telekommunikation für Arbeitnehmer steuerfrei, also auch für GGfs.
>
>Danach könnte dieser ja praktisch seinen (räumlich getrennten)
>privaten Telefonanschluss auf die GmbH ummelden und an diese -
>schriftlich vereinbart - übereignen, diese zahlt fortan alle Kosten,
>es wäre ein betrieblicher Anschluss und die private Nutzung, abgesehen
>von der Umsatzsteuer, steuerfrei.

Ein privater Anschluss wird nicht dadurch betrieblich, dass der Betrieb
ihn bezahlt.

Für wie blöd hältst Du das Finanzamt eigentlich?

Grüße
Florian
--
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Re: Übereignung des privaten Telefonanschlusses bei GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführern (GGf)?

am 28.06.2006 23:08:21 von blauk

Florian Kleinmanns schrieb:

> "Klaus Müller" <> schrieb:
> >Nach =A7 3 Nr. 45 EStG ist die private Nutzung der betrieblichen
> >Telekommunikation für Arbeitnehmer steuerfrei, also auch für GGfs.
> >
> >Danach könnte dieser ja praktisch seinen (räumlich getrennten)
> >privaten Telefonanschluss auf die GmbH ummelden und an diese -
> >schriftlich vereinbart - übereignen, diese zahlt fortan alle Kosten,
> >es wäre ein betrieblicher Anschluss und die private Nutzung, abgesehen
> >von der Umsatzsteuer, steuerfrei.
>
> Ein privater Anschluss wird nicht dadurch betrieblich, dass der Betrieb
> ihn bezahlt.
>
> Für wie blöd hältst Du das Finanzamt eigentlich?

Naja, auf den ersten Blick scheint die Angelegenheit klar, aber wenn
der Geschäftsführer eine Art Heimarbeitsplatz hat und den privaten
Telefonanschluss in seinem häuslichen Arbeitszimmer dementsprechend
nutzt, ist das nicht mehr so abwegig.

Von mehreren Steuerberatern habe ich dazu auch unterschiedliche
Ansichten gehört/gelesen, leider ist mir nichts bekannt, wie so etwas
in der Prüfungspraxis gehandhabt wird.

Klaus