eG und Rechnung/Gutschrift

eG und Rechnung/Gutschrift

am 29.06.2006 12:00:48 von Joachim Peter

Hallo, Groupies

Eben ein Kunde (eG, eingetragene Genossenschaft): Wir brauchen keine
Rechnung, Sie bekommen eine Honorargutschrift.
Ich: Sie brauchen ganz sicher eine Rechnung, allein schon wegen dem
Vorsteuerabzug.
Kunde: siehe oben.

Gibt´s da irgendwelche Sondervorschriften für eG´s (hatten wir noch
nicht), sind die vielleicht nicht vorsteuerabzugsberechtigt oder wie
wollen die aus einer "Honorargutschrift" (sowas hatten wir auch noch
nicht) Vorsteuer ziehen? Gemeinnützigkeit ist vom Unternehmemszweck her
nicht erkennbar, und dass sie mit mehreren Niederlassungen in DE unter
die Kleinunternehmerregelung fallen, kann ich mir auch nicht vorstellen.

Joachim

Re: eG und Rechnung/Gutschrift

am 29.06.2006 16:59:52 von Andreas Gumtow

Joachim Peter tippte am 29.06.2006 12:00:
> Hallo, Groupies
>
> Eben ein Kunde (eG, eingetragene Genossenschaft): Wir brauchen keine
> Rechnung, Sie bekommen eine Honorargutschrift.
> Ich: Sie brauchen ganz sicher eine Rechnung, allein schon wegen dem
> Vorsteuerabzug.
> Kunde: siehe oben.
>
> Gibt´s da irgendwelche Sondervorschriften für eG´s (hatten wir noch
> nicht), sind die vielleicht nicht vorsteuerabzugsberechtigt oder wie
> wollen die aus einer "Honorargutschrift" (sowas hatten wir auch noch
> nicht) Vorsteuer ziehen? Gemeinnützigkeit ist vom Unternehmemszweck her
> nicht erkennbar, und dass sie mit mehreren Niederlassungen in DE unter
> die Kleinunternehmerregelung fallen, kann ich mir auch nicht vorstellen.

"Gutschrift"ist umsatzsteuerlich einfach die vom Leistungsempfänger
erteilte Abrechnung. Die erfüllt i.d.R. alle Anforderungen die an eine
Rechnung im umsatzsteuerlichen Sinne gestellt werden und berechtigt
ggf. auch zum Vorsteuerabzug. Die eG wird, so mal die Vermutung, alle
Honorare einheitlich per Gutschrift abrechnen wollen um sich die
Prüfung beim Verband oder Wirtschaftsprüfer zu vereinfachen und dem
Finanzamt einfach eine simple Liste der Honorarempfänger aus dem
eigenen PC geben zu können.

Re: eG und Rechnung/Gutschrift

am 29.06.2006 20:57:01 von axbnospamatall

Am Thu, 29 Jun 2006 12:00:48 +0200 schrieb Joachim Peter
<>:


>Gibt´s da irgendwelche Sondervorschriften für eG´s

Nein, aber für Gutschriften § 14 Abs. 2 Sätze 2 und 3 UStG.

>(hatten wir noch
>nicht), sind die vielleicht nicht vorsteuerabzugsberechtigt oder wie
>wollen die aus einer "Honorargutschrift" (sowas hatten wir auch noch
>nicht) Vorsteuer ziehen?

Mit Hilfe der Gutschrift.

>Gemeinnützigkeit ist vom Unternehmemszweck her
>nicht erkennbar,

Hat mit der Umsatzsteuer auch sehr wenig zu tun.

>und dass sie mit mehreren Niederlassungen in DE unter
>die Kleinunternehmerregelung fallen, kann ich mir auch nicht vorstellen.

Falls die eG nur steuerfreie Umsätze ausführt, kann sie durchaus
Kleinunternehmer sein. Selbst wenn die Umsätze mehrere Millionen EUR
betragen.

Grüße

Axel

Re: eG und Rechnung/Gutschrift

am 29.06.2006 21:25:42 von Joachim Peter

Andreas Gumtow schrieb:

> Joachim Peter tippte am 29.06.2006 12:00:
>
>> Hallo, Groupies
>>
>> Eben ein Kunde (eG, eingetragene Genossenschaft): Wir brauchen keine
>> Rechnung, Sie bekommen eine Honorargutschrift.
....
> "Gutschrift"ist umsatzsteuerlich einfach die vom Leistungsempfänger
> erteilte Abrechnung. Die erfüllt i.d.R. alle Anforderungen die an eine
> Rechnung im umsatzsteuerlichen Sinne gestellt werden und berechtigt ggf.
> auch zum Vorsteuerabzug.

Super. Dann lässt sich also das Problem mit dem Vorsteuerabzug bei
nicht vorhandener/ nicht per Post oder den Verifizierungskriterien des
Finanzamtes entsprechnder Originalrechnung damit lösen, dass man dem
Lieferanten einfach eine Gutschrift erteilt?

Joachim

Re: eG und Rechnung/Gutschrift

am 30.06.2006 10:47:29 von Andreas Gumtow

Joachim Peter tippte am 29.06.2006 21:25:
> Andreas Gumtow schrieb:
>
>> Joachim Peter tippte am 29.06.2006 12:00:
>>
>>> Hallo, Groupies
>>>
>>> Eben ein Kunde (eG, eingetragene Genossenschaft): Wir brauchen keine
>>> Rechnung, Sie bekommen eine Honorargutschrift.
> ....
>> "Gutschrift"ist umsatzsteuerlich einfach die vom Leistungsempfänger
>> erteilte Abrechnung. Die erfüllt i.d.R. alle Anforderungen die an eine
>> Rechnung im umsatzsteuerlichen Sinne gestellt werden und berechtigt
>> ggf. auch zum Vorsteuerabzug.
>
> Super. Dann lässt sich also das Problem mit dem Vorsteuerabzug bei nicht
> vorhandener/ nicht per Post oder den Verifizierungskriterien des
> Finanzamtes entsprechnder Originalrechnung damit lösen, dass man dem
> Lieferanten einfach eine Gutschrift erteilt?

Nicht ganz, da im Gegensatz zum OP ja eine Rechnung existiert bzw.
vereinbart ist, auch wenn diese nicht ordnungsgemäß im Sinne der
Umsatzsteuer ist. Man kann sich natürlich mir all seinen Lieferanten
einigen per Gutschrift abzurechnen und dort selbst alle notwendigen
Angaben lt. UStG angeben um sicher zu gehen immer den Vorsteuerabzug
zu haben. Wird allerdings reichlich unpraktikabel und ob alle
Lieferanten mit machen ist auch eher zweifelhaft. Im Bereich der
Honorare ist die Gutschrift allerdings weit verbreitet.

--
Manchmal fällt es einem wie Schuppen von den Augen
und manchmal wie Schuppen aus den Haaren.

Re: eG und Rechnung/Gutschrift

am 30.06.2006 12:10:39 von Joachim Peter

Andreas Gumtow schrieb:
>>
>>> Joachim Peter tippte am 29.06.2006 12:00:
>>>
..
>> Super. Dann lässt sich also das Problem mit dem Vorsteuerabzug bei
>> nicht vorhandener/ nicht per Post oder den Verifizierungskriterien des
>> Finanzamtes entsprechnder Originalrechnung damit lösen, dass man dem
>> Lieferanten einfach eine Gutschrift erteilt?
>
>
> Nicht ganz, da im Gegensatz zum OP ja eine Rechnung existiert bzw.
> vereinbart ist, auch wenn diese nicht ordnungsgemäß im Sinne der
> Umsatzsteuer ist. Man kann sich natürlich mir all seinen Lieferanten
> einigen per Gutschrift abzurechnen und dort selbst alle notwendigen
> Angaben lt. UStG angeben um sicher zu gehen immer den Vorsteuerabzug zu
> haben....

Hab ich nicht die Absicht, für mich ist es eigentlich
selbstverständlich, dass ich ordnungsgemäße Rechnungen schreibe, wenn
ich Geld brauche bzw. nur nicht ordnungsgemäße erhaltene Rechnungen
reklamiere.
Ich habe gerade festgestellt, dass vor längerer Zeit die Genossen einer
anderen Niederlassung der eG schon mal was bestellt haben, worauf sie
eine Rechnung von uns bekommen haben, und darauf eine
"Honorargutschriftsanzeige" zurückgefaxt haben. Ich habe das als
Bestätigung unserer Rechnung aufgefasst. Stand übrigens auch unsere
Rechnungsnummer drauf. Ich hab´s an unsere Rechungskopie drangetaggert
und mit abgeheftet, eigentlich als überflüssig betrachtet, aber jedem
Tierchen sein Papierchen. Vereinbart war da nichts, nach dem was du
ssgst, hätte der Genosse das eigentlich nicht tun dürfen?!

Joachim

Re: eG und Rechnung/Gutschrift

am 30.06.2006 12:10:39 von Andreas Gumtow

Joachim Peter tippte am 30.06.2006 12:11:
> Andreas Gumtow schrieb:
>>>
>>>> Joachim Peter tippte am 29.06.2006 12:00:
>>>>
> ..
>>> Super. Dann lässt sich also das Problem mit dem Vorsteuerabzug bei
>>> nicht vorhandener/ nicht per Post oder den Verifizierungskriterien
>>> des Finanzamtes entsprechnder Originalrechnung damit lösen, dass man
>>> dem Lieferanten einfach eine Gutschrift erteilt?
>>
>>
>> Nicht ganz, da im Gegensatz zum OP ja eine Rechnung existiert bzw.
>> vereinbart ist, auch wenn diese nicht ordnungsgemäß im Sinne der
>> Umsatzsteuer ist. Man kann sich natürlich mir all seinen Lieferanten
>> einigen per Gutschrift abzurechnen und dort selbst alle notwendigen
>> Angaben lt. UStG angeben um sicher zu gehen immer den Vorsteuerabzug
>> zu haben....
>
> Hab ich nicht die Absicht, für mich ist es eigentlich
> selbstverständlich, dass ich ordnungsgemäße Rechnungen schreibe, wenn
> ich Geld brauche bzw. nur nicht ordnungsgemäße erhaltene Rechnungen
> reklamiere.
> Ich habe gerade festgestellt, dass vor längerer Zeit die Genossen einer
> anderen Niederlassung der eG schon mal was bestellt haben, worauf sie
> eine Rechnung von uns bekommen haben, und darauf eine
> "Honorargutschriftsanzeige" zurückgefaxt haben. Ich habe das als
> Bestätigung unserer Rechnung aufgefasst. Stand übrigens auch unsere
> Rechnungsnummer drauf. Ich hab´s an unsere Rechungskopie drangetaggert
> und mit abgeheftet, eigentlich als überflüssig betrachtet, aber jedem
> Tierchen sein Papierchen. Vereinbart war da nichts, nach dem was du
> ssgst, hätte der Genosse das eigentlich nicht tun dürfen?!

Das kommt genau darauf an, was da gemacht wurde. Hat er eine
Gutschrift erteilt, so hat er Umsatzsteuer unberechtigt ausgewiesen
und darf bei der nächsten Prüfung das erfreute Gesicht des
Betriebsprüfers bewundern.

Hat er "nur" mitgeteilt, das er die Honorarrechnung akzeptiert dann
nicht. Es kommt also ganz genau darauf an, was drin steht.