Haushaltshilfe absetzbar ?

Haushaltshilfe absetzbar ?

am 01.07.2006 10:22:35 von Thorsten Kleinweber

Hallo zusammen,
einer meiner leider noch nicht internetfähigen Kumpels (ja, die gibt's noch)
lässt sich seit geraumer Zeit von seiner Mutter seine eigene Wohnung putzen,
bügeln etc. und zahlt Ihr hierfür einen festen monatlichen Betrag von 60€.
Die Mutter ist Rentnerin und hat hierfür verständlicherweise kein Gewerbe
angemeldet.

Kann man diese Kosten in der Einkommensteuererklärung absetzen, wenn ja, wo
genau ?
Muss die Mutter diese Einnahmen irgendwo dann ebenfalls angeben und evtl.
sogar noch versteuern ?

Solltet Ihr weitere Hintergrundinfos benötigen, bitte kurz Rückmeldung.

--
Grüße
Thorsten

Re: Haushaltshilfe absetzbar ?

am 01.07.2006 10:51:51 von Achim Waldek

Thorsten Kleinweber schrieb:
> Hallo zusammen,
> einer meiner leider noch nicht internetfähigen Kumpels (ja, die gibt's
> noch) lässt sich seit geraumer Zeit von seiner Mutter seine eigene
> Wohnung putzen, bügeln etc. und zahlt Ihr hierfür einen festen
> monatlichen Betrag von 60€.
> Die Mutter ist Rentnerin und hat hierfür verständlicherweise kein
> Gewerbe angemeldet.
>
> Kann man diese Kosten in der Einkommensteuererklärung absetzen, wenn ja,
> wo genau ?
> Muss die Mutter diese Einnahmen irgendwo dann ebenfalls angeben und
> evtl. sogar noch versteuern ?
>
> Solltet Ihr weitere Hintergrundinfos benötigen, bitte kurz Rückmeldung.
>
www.minijobzentrale.de
Da steht alles passeende drinn.
Kurz:
Dein Kumpel stellt die Mutter ein, zahlt die nebenkosten und Steuer,
sowie versicherung.
dann kann er 20% max 600 Euro jährlich von der Steuerlast abziehen.
Da du aber ca. 20% NK hast, ist es ein Nullsummenspiel.
Gruß

Re: Haushaltshilfe absetzbar ?

am 01.07.2006 10:52:50 von Will Berghoff

Im News-Beitrag: 44a6373f$0$7873$ tippte Achim
Waldek:
> Dein Kumpel stellt die Mutter ein, zahlt die nebenkosten und Steuer,
> sowie versicherung.
> dann kann er 20% max 600 Euro jährlich von der Steuerlast abziehen.
> Da du aber ca. 20% NK hast, ist es ein Nullsummenspiel.

Dafür ist die Mutter (wer lässts eine Mutter für sich putzen? Ich würde
mich in Grund und Boden schämen!) unfallversichert und arbeitet nicht
mehr schwarz.

Gruß
Will

Re: Haushaltshilfe absetzbar ?

am 01.07.2006 11:57:39 von Martin Hentrich

"Thorsten Kleinweber" <> schrieb am Sat, 1 Jul
2006 10:22:35 +0200 :

>einer meiner leider noch nicht internetfähigen Kumpels (ja, die gibt's noch)
>lässt sich seit geraumer Zeit von seiner Mutter seine eigene Wohnung putzen,
>bügeln etc. und zahlt Ihr hierfür einen festen monatlichen Betrag von 60¤.
>Die Mutter ist Rentnerin und hat hierfür verständlicherweise kein Gewerbe
>angemeldet.

Muß sie ja auch nicht. Auch als Nicht-Rentnerin muß man das nicht. Ist
halt eine abhängige Beschäftigung, keine Selbständigkeit.

>Kann man diese Kosten in der Einkommensteuererklärung absetzen, wenn ja, wo
>genau ?

Erst einmal muß es einen ordentlichen Arbeitsvertrag für einen MiniJob
für haushaltsnahe Dienstleistungen geben:

Dieser Vertrag muß einem Drittvergleich standhalten, also auch für
nicht der Familie angehörende Dritten sollte er akzeptabel sein:
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaub.

>Muss die Mutter diese Einnahmen irgendwo dann ebenfalls angeben und evtl.
>sogar noch versteuern ?

Versteuern muß sie sie nicht, weil sie als MiniJob von *dir* mit einer
pauschalen Abgabe von 12% (incl. 2% Pauschalsrteuer) belegt sind,
siehe obige Adresse für MiniJob als haushaltsnahe Dienste.

>Solltet Ihr weitere Hintergrundinfos benötigen, bitte kurz Rückmeldung.

Und dann kannst du diese Kosten entsprechend bis zu einem
Maximalbetrag von 510 (oder waren es 600?) Euro in der
Einkommensteuererklärung *absetzen*.

Martin

PS:
Bitte nicht plenken: Vor ein Interpunktionszeichen gehört kein
Leerzeichen. Beim Punkt kannst du es ja schon.


--
"Allen ist das Denken erlaubt, doch vielen bleibt es erspart."
- Curt Goetz -

Re: Haushaltshilfe absetzbar ?

am 01.07.2006 12:05:28 von Eric Lorenz

Will Berghoff schrieb:

> Dafür ist die Mutter (wer lässts eine Mutter für sich putzen? Ich würde
> mich in Grund und Boden schämen!) unfallversichert und arbeitet nicht
> mehr schwarz.

Mütter räumen gerne die Wohnung Ihrer Kinder auf, also warum nicht auch
bezahlen...

Scherz beiseite: Bei einem Bekannten war das früher auch so: Bevor die
Eltern zum Besuch kamen, wurde die ganze Wohnung geputzt...Folge: Mutter
langweilte sich und hat trotzdem was gefunden (selbst Schuld, wenn man
nicht den schweren Wohnzimmerschrank jeden Tag abrückt...) Deswegen:
Er putzt vorher nicht mehr, Mutter ist zufrieden und gut ist...

Eric

Re: Haushaltshilfe absetzbar ?

am 01.07.2006 12:24:36 von Martin Hentrich

Martin Hentrich <> schrieb am Sat, 01 Jul 2006 11:57:39
+0200 :

>Und dann kannst du diese Kosten entsprechend bis zu einem
>Maximalbetrag von 510 (oder waren es 600?) Euro in der
>Einkommensteuererklärung *absetzen*.

Ergänzung:
Um einen zusätzlichen Anreiz für die Einrichtung von
Beschäftigungsverhältnissen im Privathaushalt zu schaffen, wurde neben
der günstigen Abgabenlast noch eine Steuerermäßigung eingeführt. Die
Einkommensteuer des Arbeitgebers ermäßigt sich für haushaltsnahe
geringfügig gemeldete Beschäftigungsverhältnisse im
Haushaltsscheckverfahren um 10 Prozent der entstandenen Kosten (max.
510 Euro). Für jeden Kalendermonat, in dem kein
Beschäftigungsverhältnis besteht, vermindert sich der Höchstbetrag um
ein Zwölftel.

Martin


--
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