Absetzbarkeit der Kosten für Beerdigung und Folgekosten

Absetzbarkeit der Kosten für Beerdigung und Folgekosten

am 01.07.2006 10:44:00 von peter.fassbinder

Moin,
meine Schwiegermutter ist gestorben und wir haben für die Beerdigung und
Grabstein usw. Kosten erstattet. Kann ich diese steuerlich geltend machen?
Da sich nicht alle Geschwister an den Kosten beteiligt haben, haben wir
deren Anteile auch übernommen. Können diese auch geltend gemacht werden?

Danke für Eure Informatione
sommerliche Grüße
Peter

Re: Absetzbarkeit der Kosten fürBeerdigung und Folgekosten

am 01.07.2006 11:54:59 von Bernhard Muenzer

"Peter Faßbinder" <> writes:
> meine Schwiegermutter ist gestorben und wir haben für die Beerdigung und
> Grabstein usw. Kosten erstattet. Kann ich diese steuerlich geltend machen?
> Da sich nicht alle Geschwister an den Kosten beteiligt haben, haben wir
> deren Anteile auch übernommen. Können diese auch geltend gemacht werden?

Beerdigungskosten gehören zu den Nachlassverbindlichkeiten und werden aus
der Erbmasse bezahlt - dadurch vermindert sich für alle Erben evtl. die
Erbschaftssteuer.

Wenn die Höhe des Nachlasses nicht ausreicht, können sie als außergewöhn-
liche Belastungen geldend gemacht werden.
--
#!/usr/bin/perl -- -* Nie wieder Nachtschicht! *- -- lrep\nib\rsu\!#
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Re: Absetzbarkeit der Kosten für Beerdigung und Folgekosten

am 02.07.2006 13:11:22 von Alexander Schroeder

Bernhard Muenzer wrote:
> "Peter Faßbinder" <> writes:
>> meine Schwiegermutter ist gestorben und wir haben für die Beerdigung und
>> Grabstein usw. Kosten erstattet. Kann ich diese steuerlich geltend machen?
>> Da sich nicht alle Geschwister an den Kosten beteiligt haben, haben wir
>> deren Anteile auch übernommen. Können diese auch geltend gemacht werden?
>
> Beerdigungskosten gehören zu den Nachlassverbindlichkeiten und werden aus
> der Erbmasse bezahlt - dadurch vermindert sich für alle Erben evtl. die
> Erbschaftssteuer.

Und zwar können pauschal 10.300 Euro abgezogen werden:

§ 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG
"Von dem Erwerb sind, soweit sich nicht aus den Absätzen 6 bis 9 etwas
anderes ergibt, als Nachlaßverbindlichkeiten abzugsfähig
....
3.
die Kosten der Bestattung des Erblassers, die Kosten für ein
angemessenes Grabdenkmal, die Kosten für die übliche Grabpflege mit
ihrem Kapitalwert für eine unbestimmte Dauer sowie die Kosten, die dem
Erwerber unmittelbar im Zusammenhang mit der Abwicklung, Regelung oder
Verteilung des Nachlasses oder mit der Erlangung des Erwerbs entstehen.
Für diese Kosten wird insgesamt ein Betrag von 10.300 Euro ohne Nachweis
abgezogen. Kosten für die Verwaltung des Nachlasses sind nicht abzugsfähig."

Re: Absetzbarkeit der Kosten fürBeerdigung und Folgekosten

am 02.07.2006 16:43:25 von Bernhard Muenzer

Bernhard "Ingrid" Muenzer <> writes:
> "Peter Faßbinder" <> writes:
> > meine Schwiegermutter ist gestorben und wir haben für die Beerdigung und
> > Grabstein usw. Kosten erstattet. Kann ich diese steuerlich geltend machen?
> > Da sich nicht alle Geschwister an den Kosten beteiligt haben, haben wir
> > deren Anteile auch übernommen. Können diese auch geltend gemacht werden?
>
> Beerdigungskosten gehören zu den Nachlassverbindlichkeiten und werden aus
> der Erbmasse bezahlt - dadurch vermindert sich für alle Erben evtl. die
> Erbschaftssteuer.

Wichtiger als die Erbschaftssteuer ist hier wahrscheinlich, dass die Kosten
aus dem Erbe bestritten werden.

Sind die Geschwister also (anteilsmäßige) Erben und nicht nur Vermächtnis-
nehmer, werden sie auch gegen ihren Willen an den Kosten beteiligt.
--
#!/usr/bin/perl -- -* Nie wieder Nachtschicht! *- -- lrep\nib\rsu\!#
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(m=e%80)&&I*l+_*_< 6&&28-++u;_=2*l*_+e/80*.09-1,l=I)I=l*l-_*_-2+m/27.;} ';&C

Re: Absetzbarkeit der Kosten für Beerdigung und Folgekosten

am 02.07.2006 18:46:42 von peter.fassbinder

"Bernhard Muenzer" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
> Bernhard "Ingrid" Muenzer <> writes:
> > "Peter Faßbinder" <> writes:
> > > meine Schwiegermutter ist gestorben und wir haben für die Beerdigung
und
> > > Grabstein usw. Kosten erstattet. Kann ich diese steuerlich geltend
machen?
> > > Da sich nicht alle Geschwister an den Kosten beteiligt haben, haben
wir
> > > deren Anteile auch übernommen. Können diese auch geltend gemacht
werden?
> >
> > Beerdigungskosten gehören zu den Nachlassverbindlichkeiten und werden
aus
> > der Erbmasse bezahlt - dadurch vermindert sich für alle Erben evtl. die
> > Erbschaftssteuer.
>
> Wichtiger als die Erbschaftssteuer ist hier wahrscheinlich, dass die
Kosten
> aus dem Erbe bestritten werden.
>
> Sind die Geschwister also (anteilsmäßige) Erben und nicht nur Vermächtnis-
> nehmer, werden sie auch gegen ihren Willen an den Kosten beteiligt.
> --
Danke, keine Erbmase vorhanden, so dass alle "Erben" beteiligt werden.
Gruesse
Peter

Re: Absetzbarkeit der Kosten für Beerdigung und Folgekosten

am 02.07.2006 22:46:58 von Martin Hentrich

"Peter Faßbinder" <> schrieb am Sun, 2 Jul
2006 18:46:42 +0200 :

>Danke, keine Erbmase vorhanden, so dass alle "Erben" beteiligt werden.

Für diese ist es dann ein Punkt ihrer außergewöhnlichen Belastungen.
Da diese aber (je nach Einkommen und Kinderzahl) zwischen 1% und 7%
des Einkommens zumutbar sind, kommt es auf diese weiteren Faktoren
drauf an, ob es sich überhaupt lohnt.

Martin


--
"Allen ist das Denken erlaubt, doch vielen bleibt es erspart."
- Curt Goetz -