Detailfragen bzgl. Kriterien Arbeitszimmer voll absetzbar

Detailfragen bzgl. Kriterien Arbeitszimmer voll absetzbar

am 01.07.2006 08:12:41 von thomas

Hallo zusammen,

ich habe ein paar Detailfragen bzgl. Voraussetzung. dass das häusliche
AZ voll absetzbar ist.

Die Vorgeschichte:

Ich bin seit 8 Jahren in einer Firma im Außendienst (Service) tätig.
Die Firma stellt mir keinen geeigneten Arbeitsplatz zur Verfügung.
Dies habe ich auch bestätigt.

Bei dieser Tätigkeit war ich fast täglich im Außendienst. Lediglich
die Nebenarbeiten habe ich im Arbeitszimmer verrichtet.

In der Vergangenheit habe ich das Arbeitszimmer immer mit der
Obergrenze (1250,00=80) geltend gemacht.

Seit August 2005 hat sich mein Aufgabenbereich in der Firma geändert.
Ich bin für Kundenprojekte und Produkteinführung von neu entwickelten
Produkten zuständig.

Dh., ich besuche Kunden mit Investitionsbedarf und setze diese
Projekte dann von der technischen Seite her um.

Meiner Meinung nach verrichte ich nun in meinem Arbeitszimmer die
wesentlichen und prägnanten Tätigkeiten meiner neuen Tätigkeit
(Ausarbeitung und Realisierung von Projekten).

Dies habe ich auch in diesen Worten (mit ein paar Detailaufgaben meiner
Tätigkeit) bei meiner Einkommenssteuererklärung beigefügt. In der
Est Erklärung 2005 habe ich die vollen Kosten meines Arbeitszimmers
geltend gemacht.

Nun ist das passiert, was ich erwartet habe:

Meine zuständige Sachbearbeiterin will von mir folgende Daten:

1)Genaue Beschreibung meiner Tätigkeit (das ist kein Problem, die
liegt aber nur in englisch vor, da ich in einem französischen
Unternehmen mit Niederlassung in D tätig bin. Ich hoffe die
Sachbearbeiterin kann englisch ;-) )

2) Dauer Außendienst im Verhältnis zur Tätigkeit im Arbeitszimmer
mit Bestätigungsvermerk des Arbeitgebers.


Bzgl. Punkt 1 habe ich keine Bedenken.

Bzgl. Punkt 2 habe ich mit meinem AG gesprochen:

Mein AG kann da natürlich kein Risiko eingehen und nur Sachen
unterschreiben, die belegbar sind.

die Meinung meines ag ist, wenn ich an einem Arbeitstag Reisekosten
bekomme, kann ich nicht am gleichen Tag die Nutzung des Arbeitszimmers
geltend machen.

Nun ein paar Fragen:

1) Kann ich mein Arbeitszimmer für das ganze Kalenderjahr 2005 voll
absetzen, wenn sich meine Tätigkeitsbereich in der Firma erst seit
August geändert hat (Da bekam ich den neuen Arbeitsvertrag. Im Detail
habe ich diese Tätigkeit aber schon seit Frühjahr 05 ausgeübt).

2)Kann ich einen Tag, an dem ich im Außendienst war und Reisekosten
bekommen habe, als Bürotag werten, wenn ich anschließend noch im
Büro Kundenprojekte ausarbeite.

Worst case: 10 Stunden beim Kundentermin (inclusive An-Abreise) und 2
Stunden dannach im Arbeitszimmer, um die Ausarbeitung des Projekts zu
realisieren.

Gibt es da irgendwelche Grenzen bzgl. Aufteilung Arbeitstag
Außendienst/Büro ?

3) bei der unter 2.) genannten Betrachtung komme ich auf einem
Durchschnittswert von 53% Arbeit im Arbeitszimmer (min. =3D 23,6%, max =3D
75%). Reicht das für das FA, um mir das Arbeitszimmer ohne die 1250
=80 Grenze anzuerkennen ?


Danke für Eure Antworten und viele Grüße.


Thomas

Re: Detailfragen bzgl. Kriterien Arbeitszimmer voll absetzbar

am 01.07.2006 17:58:21 von axbnospamatall

Am 30 Jun 2006 23:12:41 -0700 schrieb "Thomas" <>:


>Meine zuständige Sachbearbeiterin will von mir folgende Daten:
>
>1.)Genaue Beschreibung meiner Tätigkeit (das ist kein Problem, die
>liegt aber nur in englisch vor, da ich in einem französischen
>Unternehmen mit Niederlassung in D tätig bin. Ich hoffe die
>Sachbearbeiterin kann englisch ;-) )

Im Zweifel wirst Du es ihr übersetzen müssen.

>2.) Dauer Außendienst im Verhältnis zur Tätigkeit im Arbeitszimmer
>mit Bestätigungsvermerk des Arbeitgebers.
>
>
>Bzgl. Punkt 1 habe ich keine Bedenken.
>
>Bzgl. Punkt 2 habe ich mit meinem AG gesprochen:
>
>Mein AG kann da natürlich kein Risiko eingehen und nur Sachen
>unterschreiben, die belegbar sind.

Ist auch vernünftig

>die Meinung meines ag ist, wenn ich an einem Arbeitstag Reisekosten
>bekomme, kann ich nicht am gleichen Tag die Nutzung des Arbeitszimmers
>geltend machen.

Na ja, nicht ganz richtig. Das Arbeitszimmer wird nicht tageweise
abgerechnet.

>Nun ein paar Fragen:
>
>1.) Kann ich mein Arbeitszimmer für das ganze Kalenderjahr 2005 voll
>absetzen, wenn sich meine Tätigkeitsbereich in der Firma erst seit
>August geändert hat (Da bekam ich den neuen Arbeitsvertrag. Im Detail
>habe ich diese Tätigkeit aber schon seit Frühjahr 05 ausgeübt).

Natürlich nur anteilig. Wobei ich auch nach der neuen Tätigkeit die
Voraussetzungen für die volle Abziehbarkeit nicht erfüllt sehe.
Entscheidend ist, dass das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten
berufliche Tätigkeit bildet. Und dies erfordert nach
BFH-Rechtsprechung dass "der Steuerpflichtige dort diejenigen
Handlungen vornimmt und Leistungen erbringt, die für den konkret
ausgeübten Beruf wesentlich und prägend sind (qualitativer
Mittelpunkt). Dem zeitlichen (quantitativen) Umfang der Nutzung des
häuslichen Arbeitszimmers kommt im Rahmen dieser Würdigung lediglich
eine indizielle Bedeutung zu." (BFH vom 23.5.2006, VI R 21/03)

Da die qualitative Arbeit beim Kunden erbracht wird, wirst Du mit dem
Abzug wohl scheitern.

Grüße

Axel