Absetzbarkeit von Beerdigungs- und Folgekosten

Absetzbarkeit von Beerdigungs- und Folgekosten

am 01.07.2006 10:45:58 von peter.fassbinder

Moin,
meine Schwiegermutter ist gestorben und wir haben für die Beerdigung und
Grabstein usw. Kosten erstattet. Kann ich diese steuerlich geltend machen?
Da sich nicht alle Geschwister an den Kosten beteiligt haben, haben wir
deren Anteile auch übernommen. Können diese auch geltend gemacht werden?

Danke für Eure Informatione
sommerliche Grüße
Peter

Re: Absetzbarkeit von Beerdigungs- und Folgekosten

am 01.07.2006 12:01:59 von Eric Lorenz

Peter Faßbinder schrieb:
> Moin,
> meine Schwiegermutter ist gestorben und wir haben für die Beerdigung und
> Grabstein usw. Kosten erstattet. Kann ich diese steuerlich geltend machen?
> Da sich nicht alle Geschwister an den Kosten beteiligt haben, haben wir
> deren Anteile auch übernommen. Können diese auch geltend gemacht werden?

Mein Beileid!
Grundsätzlich handelt es sich um außergewöhnliche Belastungen. Diese
können angesetzt werden, wenn die zumutbare Eigenbelastung 1-5% vom GdE
abgezogen wird. Aber Achtung: Der Wert des Nachlasses wird hier
ebenfalls eingerechnet.

Eric

Re: Absetzbarkeit von Beerdigungs- und Folgekosten

am 01.07.2006 13:06:28 von Ralf Geist

"Peter Faßbinder" <> schrieb:

>Da sich nicht alle Geschwister an den Kosten beteiligt haben, haben wir
>deren Anteile auch übernommen. Können diese auch geltend gemacht werden?

ja, bei den Geschwistern.

Re: Absetzbarkeit von Beerdigungs- und Folgekosten

am 01.07.2006 17:56:24 von peter.fassbinder

"Eric Lorenz" <> schrieb im Newsbeitrag
news:44a64816$0$29125$
> Peter Faßbinder schrieb:
> > Moin,
> > meine Schwiegermutter ist gestorben und wir haben für die Beerdigung und
> > Grabstein usw. Kosten erstattet. Kann ich diese steuerlich geltend
machen?
> > Da sich nicht alle Geschwister an den Kosten beteiligt haben, haben wir
> > deren Anteile auch übernommen. Können diese auch geltend gemacht werden?
>
> Mein Beileid!
> Grundsätzlich handelt es sich um außergewöhnliche Belastungen. Diese
> können angesetzt werden, wenn die zumutbare Eigenbelastung 1-5% vom GdE
> abgezogen wird. Aber Achtung: Der Wert des Nachlasses wird hier
> ebenfalls eingerechnet.

Danke, mir ist nur noch nicht klar, on ich den ganzen Betrag den ich
übernommen habe, absetzen kann, oder ob die Kosten von FA durch die Anzahl
aller Zahlungsfähigen, aber nicht Zahlungswilligen geteilt werden?
Grüße
Peter

Re: Absetzbarkeit von Beerdigungs- und Folgekosten

am 01.07.2006 23:03:08 von Eric Lorenz

Peter Faßbinder schrieb:

> Danke, mir ist nur noch nicht klar, on ich den ganzen Betrag den ich
> übernommen habe, absetzen kann, oder ob die Kosten von FA durch die Anzahl
> aller Zahlungsfähigen, aber nicht Zahlungswilligen geteilt werden?

Angesetzt werden kann das, was du tatsächlich gezahlt hast. Erbmasse
vorhanden?

Eric

Re: Absetzbarkeit von Beerdigungs- und Folgekosten

am 02.07.2006 18:43:36 von peter.fassbinder

"Eric Lorenz" <> schrieb im Newsbeitrag
news:44a6e30d$0$29151$
> Angesetzt werden kann das, was du tatsächlich gezahlt hast. Erbmasse
> vorhanden?
>
Leider nein, danke für die Hilfe
Peter