Kfz-Versicherung als BA ohne VN zu sein

Kfz-Versicherung als BA ohne VN zu sein

am 06.07.2006 11:52:13 von Dirk Hermandung

Hallo erstmal!

ich bin als Einzelunternehmer selbständig. Ich werde mir ein neues Auto
anschaffen und plane, es ins Betriebsvermögen zu übernehmen und zu leasen.
Ich, als Person, werde also Halter des Fahrzeugs, der Leasingvertrag läuft
über mich und der betriebliche Nutzunganteil soll per Fahrtenbuch
nachgewiesen werden.

Bezgl. der Kfz-Versicherung würde es mir einiges an Geld sparen, wenn nicht
ich, sondern meine Ehefrau Versicherungsnehmer würde (Beamtentarif).
Versicherungstechnisch ist das wohl kein Problem aber:

Wären die Versicherungsraten dann trotzdem als Betriebsausgabe ansetzbar?

Würde diese Konstellation die betriebliche Nutzung des Kfz. grundsätzlich
in Frage stellen?

Die wenigen Hinweise, die ich bisher ergoogeln konnte deuten darauf hin,
daß ich keine Probleme zu erwarten habe, wenn die Zahlungen der VS-Rate vom
Geschäftskonto erfolgen. Sonst dürfte ich halt diese Zahlung nicht als BA
geltend machen.

Laut Auskunft meiner Nachbarin (arbeitet im Steuerbüro) könnte das FA aber
die Übernahme des Fahrzeugs ins BV komplett verweigern?!

Für Aufklärung und Hinweise wäre ich dankbar.

Mit freundlichen Grüßen,
Dirk Hermandung

Re: Kfz-Versicherung als BA ohne VN zu sein

am 10.07.2006 11:29:41 von Uwe Schmitz

Dirk Hermandung wrote:
> Hallo erstmal!
>
> ich bin als Einzelunternehmer selbständig. Ich werde mir ein neues
> Auto anschaffen und plane, es ins Betriebsvermögen zu übernehmen und
> zu leasen. Ich, als Person, werde also Halter des Fahrzeugs, der
> Leasingvertrag läuft über mich und der betriebliche Nutzunganteil
> soll per Fahrtenbuch nachgewiesen werden.
>
> Bezgl. der Kfz-Versicherung würde es mir einiges an Geld sparen, wenn
> nicht ich, sondern meine Ehefrau Versicherungsnehmer würde
> (Beamtentarif). Versicherungstechnisch ist das wohl kein Problem aber:
*******+
Eigentlich schon, denn gewerblich genutze PKW werden i.d.R. nicht zum
Beamtentarif versichert.


> Wären die Versicherungsraten dann trotzdem als Betriebsausgabe
> ansetzbar?
******
Ja.


> Würde diese Konstellation die betriebliche Nutzung des Kfz.
> grundsätzlich in Frage stellen?
****
Nein, denn es ist Dein Auto.


> Die wenigen Hinweise, die ich bisher ergoogeln konnte deuten darauf
> hin, daß ich keine Probleme zu erwarten habe, wenn die Zahlungen der
> VS-Rate vom Geschäftskonto erfolgen. Sonst dürfte ich halt diese
> Zahlung nicht als BA geltend machen.
>
> Laut Auskunft meiner Nachbarin (arbeitet im Steuerbüro) könnte das FA
> aber die Übernahme des Fahrzeugs ins BV komplett verweigern?!
*******

Frag die Nachbarin noch einmal.
Sie ist nicht auf dem neuesten Stand.

Übrigens:
Notwendiges Betriebsvermögen setzt voraus, dass Du das Auto zu mehr als 50%
betrieblich nutzt.

Uwe

Re: Kfz-Versicherung als BA ohne VN zu sein

am 11.07.2006 21:50:32 von Dirk Hermandung

Hallo Uwe Schmitz, Du schriebst:

> Dirk Hermandung wrote:

>> Bezgl. der Kfz-Versicherung würde es mir einiges an Geld sparen, wenn
>> nicht ich, sondern meine Ehefrau Versicherungsnehmer würde
>> (Beamtentarif). Versicherungstechnisch ist das wohl kein Problem aber:
> *******+
> Eigentlich schon, denn gewerblich genutze PKW werden i.d.R. nicht zum
> Beamtentarif versichert.

Die Online-Eigabemaske der HUK24 läßt diese Kombination aber zu und
inzwischen habe ich auch schon die Doppelkarte erhalten.
IIRC gab es einen Unterschied zwischen gewerblicher (z.B. Taxi) und
geschäftlicher (z.B. Dienstwagen) Nutzung.

>> Wären die Versicherungsraten dann trotzdem als Betriebsausgabe
>> ansetzbar?
> ******
> Ja.

Schön :-)
Die Abbuchungen müssen oder sollten vom Geschäftskonto erfolgen?

>> Würde diese Konstellation die betriebliche Nutzung des Kfz.
>> grundsätzlich in Frage stellen?
> ****
> Nein, denn es ist Dein Auto.

So habe ich das auch gesehen.
Aber im Steuer"recht" und dort speziell beim Thema Auto scheint alles
möglich zu sein...

>> Laut Auskunft meiner Nachbarin (arbeitet im Steuerbüro) könnte das FA
>> aber die Übernahme des Fahrzeugs ins BV komplett verweigern?!
> *******
>
> Frag die Nachbarin noch einmal.
> Sie ist nicht auf dem neuesten Stand.

Sie war schon durch mein erstauntes und kritisches Nachfragen beleidigt...
Außerdem ist Sie nicht als Sekretärin in dem Steuerbüro beschäftigt sondern
ist ist studierte Steuer-irgendwas, k.A. wie das jetzt heißt, sollte also
Ahnung von der Materie haben.

Hast Du vielleicht einen Link oder Quellen für mich, als "Kanonenfutter"?

> Notwendiges Betriebsvermögen setzt voraus, dass Du das Auto zu mehr als 50%
> betrieblich nutzt.

Danke, ist mir bekannt.
Stimmt das so:
Da ich sowieso per Fahrtenbuch abrechnen will, kann die betriebliche
Nutzung doch auch unter 50% liegen, dann ist das Kfz eben gewillkürtes BV.
Lediglich die pauschale Abrechnung per 1%-Regel setzt notwendiges BV
voraus.
?

Mit freundlichen Grüßen,
Dirk Hermandung

Re: Kfz-Versicherung als BA ohne VN zu sein

am 12.07.2006 00:46:05 von Matthias Reichelt

Hallo Dirk,

"Dirk Hermandung" <> schrieb im Newsbeitrag
news:cf4bcww0ahcn$.1eswq1vrfupm2$
> Hallo Uwe Schmitz, Du schriebst:
>
>> Dirk Hermandung wrote:
>
>>> Bezgl. der Kfz-Versicherung würde es mir einiges an Geld sparen, wenn
>>> nicht ich, sondern meine Ehefrau Versicherungsnehmer würde
>>> (Beamtentarif). Versicherungstechnisch ist das wohl kein Problem aber:

Hier sehe ich aber schon eines. Beamte fahren ruhig und gemächlich Auto.
Gewerbetreibende hektisch und schnell.

Oder: Die Versicherungen klassifizieren ihr Klientel.
Das geht so lange gut, bis es geknallt hat.
Akzeptiert dann die Versicherung den Hergang? (Bin ja bloß mal gefahren).
Ich hebe die Hände und sage: Alles deine Nerven!
Übrigens auch der Ärger, falls der Schaden nicht reguliert wird.

>> Eigentlich schon, denn gewerblich genutze PKW werden i.d.R. nicht zum
>> Beamtentarif versichert.

Das kann ich nur bestätigen.

>
> Die Online-Eigabemaske der HUK24 läßt diese Kombination aber zu und
> inzwischen habe ich auch schon die Doppelkarte erhalten.
> IIRC gab es einen Unterschied zwischen gewerblicher (z.B. Taxi) und
> geschäftlicher (z.B. Dienstwagen) Nutzung.

Worin bestand denn der Unterschied?
Im Übrigen, entscheident ist der Vertrag mit den AGB´s. Gerade hier besteht
die Gefahr,
über den Nuckel gezogen zu werden. Dein Anwalt freut sich jetzt schon.
>
>>> Wären die Versicherungsraten dann trotzdem als Betriebsausgabe
>>> ansetzbar?
>> ******
>> Ja.
>
> Schön :-)
> Die Abbuchungen müssen oder sollten vom Geschäftskonto erfolgen?

Wäre besser. §4 Abs.4 EStG geht vom Veranlassungsprinzip aus.
Warum dann nicht vom Betriebskonto? Auch wenn die Frau der
Versicherungsnehmer ist?

>
>>> Würde diese Konstellation die betriebliche Nutzung des Kfz.
>>> grundsätzlich in Frage stellen?
>> ****
>> Nein, denn es ist Dein Auto.
Genau. Veranlassung.

>
> So habe ich das auch gesehen.
> Aber im Steuer"recht" und dort speziell beim Thema Auto scheint alles
> möglich zu sein...
Phrase. Es gibt klare Regeln.

>
>>> Laut Auskunft meiner Nachbarin (arbeitet im Steuerbüro) könnte das FA
>>> aber die Übernahme des Fahrzeugs ins BV komplett verweigern?!
>> *******
>>
>> Frag die Nachbarin noch einmal.
>> Sie ist nicht auf dem neuesten Stand.
>
> Sie war schon durch mein erstauntes und kritisches Nachfragen beleidigt...
> Außerdem ist Sie nicht als Sekretärin in dem Steuerbüro beschäftigt
> sondern
> ist ist studierte Steuer-irgendwas, k.A. wie das jetzt heißt, sollte also
> Ahnung von der Materie haben.
Steuerfachgehilfe? Steuerfachangestellte? Steuerfachwirt? Steuerberater?
>
> Hast Du vielleicht einen Link oder Quellen für mich, als "Kanonenfutter"?

Da muss ich passen.

>
>> Notwendiges Betriebsvermögen setzt voraus, dass Du das Auto zu mehr als
>> 50%
>> betrieblich nutzt.
>
> Danke, ist mir bekannt.
> Stimmt das so:
> Da ich sowieso per Fahrtenbuch abrechnen will, kann die betriebliche
> Nutzung doch auch unter 50% liegen, dann ist das Kfz eben gewillkürtes BV.

Richtig.

> Lediglich die pauschale Abrechnung per 1%-Regel setzt notwendiges BV
> voraus.
> ?
Fahrtenbuch. Wegen der Ermittlung der privaten veranlassten Kosten.
Aber: Ende Juli 2006 kommt das BMF-Schreiben zum Nachweis heraus.
Ich empfehle intensives Studium, da aller Wahrscheinlichkeit nach heftig.
Für uns!
>
> Mit freundlichen Grüßen,
> Dirk Hermandung

Gruß Matti

Re: Kfz-Versicherung als BA ohne VN zu sein

am 12.07.2006 12:43:12 von Martin Schoenbeck

Hallo Matthias,

Matthias Reichelt schrieb:

> Oder: Die Versicherungen klassifizieren ihr Klientel.
> Das geht so lange gut, bis es geknallt hat.
> Akzeptiert dann die Versicherung den Hergang? (Bin ja bloß mal gefahren).
> Ich hebe die Hände und sage: Alles deine Nerven!
> Übrigens auch der Ärger, falls der Schaden nicht reguliert wird.

Da schreibt man _vorher_ der Versicherung einen Brief und schildert den
Sachverhalt. Dann bekommt man eine Bestätigung, daß das alles im grünen
Bereich ist und gut.

>>> Eigentlich schon, denn gewerblich genutze PKW werden i.d.R. nicht zum
>>> Beamtentarif versichert.
>
> Das kann ich nur bestätigen.

Nur ist das aus Versicherungssicht kein gewerblich genutztes Kfz. Zumindest
die HUK versteht darunter nur Fahrzeuge wie Taxen etc.


> Im Übrigen, entscheident ist der Vertrag mit den AGB´s.

*grusel*

> Gerade hier besteht
> die Gefahr,
> über den Nuckel gezogen zu werden. Dein Anwalt freut sich jetzt schon.

Nicht, wenn er das richtig macht.

Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.

Re: Kfz-Versicherung als BA ohne VN zu sein

am 14.07.2006 14:34:46 von Dirk Hermandung

Hallo Martin Schoenbeck, Du schriebst:

> Nicht, wenn er das richtig macht.

Ich gebe mir Mühe ;-)

Vielen Dank an Alle für die Antworten.

Mit freundlichen Grüßen,
Dirk Hermandung