Student, zählt Miete zu Sonderausgaben?

Student, zählt Miete zu Sonderausgaben?

am 10.07.2006 16:18:46 von Claus Gaidies

Hallo!

Ich habe eine Frage zur Einkommenssteuererklärung für Studenten.

Ich kann da ja bis zu 4000 Euro Ausbildungskosten als Sonderausgaben
absetzen. Da steht dann:

"Zu den Ausbildungskosten gehören nicht nur Lehrgangs- und
Studiengebühren sowie die Aufwendungen für Fachbücher und anderes
Lernmaterial, sondern auch die Aufwendungen für ein häusliches
Arbeitszimmer sowie Unterkunftskosten und Verpflegungsmehraufwendungen
bei einer auswärtigen Unterbringung."

Bisher habe ich da Semestergebühren, Fachbücher, Computer, etc.
aufgebschrieben. Aber wann genau kann ich da auch Unterkunftskosten
aufführen und was genau bedeutet auswärtige Untebrringung?

Um es auf den Punkt zu bringen:
Ich wohne nicht mehr bei meinen Eltern, weil ich in einer anderen Stadt
studiere, und teile mir mit meiner Freundin eine kleine Wohnung. Ich
habe hier meinen Hauptwohnsitz. Kann ich jetzt die Miete mit
aufschreiben oder nicht?

Ich habe natürlich auch schon selber recherchiert, habe aber keine
eindeutigen Aussagen gefunden.

Über Antworten würde ich mich sehr freuen!

Viele Grüße, Claus

Re: Student, zähltMiete zu Sonderausgaben?

am 10.07.2006 17:09:10 von unknown

Post removed (X-No-Archive: yes)

Re: Student, zählt Miete zu Sonderausgaben?

am 12.07.2006 08:10:24 von Uwe Schmitz

Claus Gaidies wrote:

>.....was genau bedeutet auswärtige Untebrringung?

Nimm es ganz wörtlich.

Unterbringung = Wohnung, Zimmer pp.
Auswärtig = nicht zu Hause im Sinne von nicht am Wohnort.

Als angehender Akademiker müßtest Du mit diesem Tipps jetzt eigentlich
allein klar kommen.

Uwe

Re: Student, zählt Miete zu Sonderausgaben?

am 12.07.2006 08:10:24 von Hans-Christian Sperlich

"Uwe Schmitz" <> schrieb im Newsbeitrag
news:e925gd$1cm$
....
> Unterbringung = Wohnung, Zimmer pp.
> Auswärtig = nicht zu Hause im Sinne von nicht am Wohnort.

Auswärtig = aus dem Haushalt (der Eltern) ausgegliedert

d.h. selbst im eigenen Haus der Eltern aber in eigener Wohnung = auswärtige
Unterbringung
FG Hamburg 27.10.1981 EFG 1982 S.248

selbst am gleichen Wohnort aber bei Großeltern oder im Internat oder eigener
Wohnung, alles mit BFH-Urteilen belegbar.

mfg Hans-Christian

Re: Student, zählt Miete zu Sonderausgaben?

am 12.07.2006 15:56:28 von Claus Gaidies

> > Auswärtig =3D nicht zu Hause im Sinne von nicht am Wohnort.
> Auswärtig =3D aus dem Haushalt (der Eltern) ausgegliedert

Ok, da gibt es also zumindest unterschiedliche Meinungen und meine
Frage war berechtigt.

Wie überzeuge ich denn das Finanzamt am Besten, dass die Voraussetzung
einer auswärtigen Unterbringen in meinem Fall (aus außerhalt des
Haushalts meiner Eltern) gegeben ist? Sollte ich mich da gleich auf
Gerichtsurteile beziehen oder reicht eine ausführliche Begründung.

Das Fazit bisher lautet für mich, dass ich es zumindest versuchen
sollte.

Gruß, Claus

Re: Student, zählt Miete zu Sonderausgaben?

am 12.07.2006 16:29:43 von Hans-Christian Sperlich

Auswärtig = aus dem Haushalt (der Eltern) oder den eigenen zusätzlichen ...

> Ok, da gibt es also zumindest unterschiedliche Meinungen und meine
> Frage war berechtigt.

Hab den Anfang nicht gelesen gehabt.
Auswärtige Unterbringung hat zwei Bedeutungen in deinem Fall:
1. für dich und deine Steuererklärung gilt, falls du einen eigenen Hausstand
zusätzlich hast, dann hast du eine doppelte Haushaltsführung, mit den daraus
resultierenden Folgen wie Unterkunftskosten für die auswärtige
Unterbringung. Hast du keinen eigenen Hausstand, dann keine
Unterkunftskosten für die ausw. Unterbringung ansetzbar in deiner
Steuererklärung.
2. Für deine Eltern aber gilt, falls Kindergeldanspruch begründet, das du
ausw. untergebracht bist., falls du keinen eigenen Hausstand zusätzlich
hast. Dadurch zusätzlicher Freibetrag für die Eltern möglich in ihrer
Steuererklärung, da du noch zum Hausstand der Eltern zählst, egal wo du
einwohnermäßig als Hauptwohnsitz gemeldet bist.

So, ich hoffe dies richtig rübergebracht zu haben.

mfg Hans-Christian

Re: Student, zählt Miete zu Sonderausgaben?

am 12.07.2006 18:42:06 von Uwe Schmitz

Claus Gaidies wrote:
>>> Auswärtig = nicht zu Hause im Sinne von nicht am Wohnort.
>> Auswärtig = aus dem Haushalt (der Eltern) ausgegliedert
>
> Ok, da gibt es also zumindest unterschiedliche Meinungen und meine
> Frage war berechtigt.
>
> Wie überzeuge ich denn das Finanzamt am Besten, dass die Voraussetzung
> einer auswärtigen Unterbringen in meinem Fall (aus außerhalt des
> Haushalts meiner Eltern) gegeben ist? Sollte ich mich da gleich auf
> Gerichtsurteile beziehen oder reicht eine ausführliche Begründung.

Das setzt voraus, dass Du zeitgleich (!) einen eigenen Haushalt bei Deinen
Eltern hast.
Kinderzimmer reicht nicht. Zahlst Du an die Eltern Miete?

Uwe